1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unglaubliche Geschichte: Linksabbieger bekommt Teilschuld?

Unglaubliche Geschichte: Linksabbieger bekommt Teilschuld?

Hallo!

Kurze Schilderung:

Ein Verwandter steht an einer Straße, will links abbiegen und wartet den Gegenverkehr ab. Hinter ihm bildet sich eine Schlange. Das ganze ist Innerorts, normale, 2 spurige Straße.
In dem Moment, wo er eine Lücke findet, die groß genug ist, fährt er los (hat durchgehend geblinkt) und da fährt ihm ein Motorrad voll in die Seite, der die Schlange überholt hatte.

Nach langem hin und her sieht es jetzt so aus, als würde mein Verwandter eine Teilschuld bekommen! Er hätte sich angeblich vergewissern müssen, dass niemand überholt.
Deswegen bekommt man eine Teilschuld? Kann da jemand genaueres zu sagen?

Finde das beinahe schon... ich weiß es nicht. Ich habe das in meiner Fahrschulzeit nicht so gelernt. Innerorts, auf einer befahrenen Straße will ich als Linksabbieger zügig rüber kommen, klar, ohne jemanden und demnach auch mich zu gefährden. In der Situation ist es doch verboten, zu überholen, wenn klar ist, dass man abbiegen will und nur den Gegenverkehr abwartet. Rechts dran vorbei fahren ist etwas anderes, aber als Motorradfahrer an der Schlange links vorbei schlängeln?

Das ganze wird dramtischer, weil der Mercedes (10-12 Jahre alt) ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, die Versicherung des Motorradfahrer hat den größten Teil gezahlt, will aber wie gesagt eine Teilschuld auf meinen Verwandten abwälzen. Der bereut jetzt, dass er keine Verkehrsrechtschutzversicherung hat.

20 Antworten

Das Verhalten des Motorradfahrers ist zwar nicht korrekt, dennoch muss man sich beim Abbiegen nach hinten absichern. Stichwort: Spiegel, Schulterblick...

In der Regel haftet in so einem Fall innerorts der Abbiegende mit 25%.

Wow, dass ist wie ein Schlag ins Gesicht.

ABER

Ein Freund von mir ist beim Pizza ausliefern in einer 70er Zone überholt worden, während er ebenfalls links abgebogen ist. Sein Golf II war ebenfalls ein Totalschaden.

Ist die Regelung da anders? Wieso unterscheidet sich die Regelung überhaupt, besonders wenn man Innerorts ja gar nicht überholen darf.

Ich kann es nicht glauben.

Außerorts haftet der Abbiegende sogar mit 50 oder 75% da man aufgrund der höheren Geschwindkeit noch achtsamer sein muss.

Wieso darf man innerorts nicht überholen? Wurde die StVO überarbeitet 😉?

Waaas? Das zerstört mein Welten-Bild.... 😰

Man darf überholen Innerorts? Hm...ok macht doch Sinn... solang man bei den 50km/h bleibt... ok, dann verstehe ich aber nicht wie das mit meinem Kumpel sein kann.

4 Autos. 1. ist er als Linksabbieger, der gerade abgebremst hat. 4. ist der Beteiligte. Als er abbremst, und links abbiegt, überholt er mit überhöhtem Tempo und bremst viel zu spät, knallt in Höhe des vorderrades in den Golf.

Ich fasse es nicht. Lief da was falsch? Wieso musste der Unfallgegner alles tragen?

Ähnliche Themen

Darf man abbiegende überholen? NEIN! Man muss auch nochmal gucken vorm abbiegen, aber wie schnell wurde er denn überholt oder wie schnell hat es der Moppedfahrer versucht? Evtl. war er zu schnell dafür, dass man ihn hätte sehen können, nachher kann man nicht abbiegen weil ja ständig einer mit 200 anrauschen könnte und einen überholt...

Sagt jemand dass man abbiegende überholen darf?

Wa die Sache mit der erhöhten Geschwindigkeit angeht kommt es auf den Nachweis an. Bei mehr als 40 Km/h des Unfallgegners zuviel, haftet der generell mit 100%.

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Sagt jemand dass man abbiegende überholen darf?

Das war quasi ne Antwort auf deine Frage, nicht böse gemeint😉

Das Motorad ist wohl mit knapp 50 km/h angekommen.

Trotzdem macht es doch keinen Sinn, dass jemand der linksabbieger ist, auf jemden Rücksicht nehmen muss, der einen Links überholt!

Ich stelle mir das gerad vor, ich warte einige Zeit, dann endlich ist was frei, ich kann sicher abbiegen. Doch halt! Da kommt ja ein Motorrad das mich links überholt und an den anderen 10 wartenden Autos vorbei fährt. Ich muss warten.

Mir stehen die Haare zu Berge. Was ist das für ein Gesetz? 🙄

StVO § 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

Ok vielen Dank. Wieder was gelernt.

(bin aber trotzdem erschüttert...)

Naja, Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland zwei Paar Schuhe 😉

Wobei man beim Abbiegen immer in den Spiegel gucken sollte, nicht auszudenken was passiert wenn mal ein Fahrradfahrer vorbeihuschen möchte. Der ist zwar dann auch mehrheitlich schuld aber das wird keinem mehr helfen...

Hierzu würde ich mir eine sehr genaue Begründung geben lassen.

Für den Motorradfahrer gilt:

Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen, § 5 Abs. 7 Satz 1 StVO. Links überholen eines Linksabbiegers ist verboten.
Mögliches Bußgeld hierfür:
Vorschriftswidrig links überholt bei vorausfahrenden Linksabbieger mit Schädigung 30 Euro, §24 StVG, a) Nr. 28.1
bzw.
Überholen bei unübersichtlicher oder unklarer Verkehrslage 50 Euro - 3 Punkte, §24 StVG, a) Nr. 28.1

Für den Autofahrer gilt wie gesagt § 9 Abs. 1 StVO.
Auszug:
"Vor dem Abbiegen ist es (Achten auf den nachfolgenden Verkehr) dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Außer Schienenverkehr darf wie oben aufgeführt keiner Links überholen.
Mögliches Bußgeld hierfür:
Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben 10 Euro, §24 StVG, a) Nr. 35.

Soweit kein Bußgeld gegen mich verhängt wurde, würde ich als PKW-Fahrer keine Teilschuld akzeptieren und die Versicherung darauf hinweisen.

Kommentierend:
Ich vermute mal nach Schilderung des Unfalls, dass zumindest der Motorradfahrer und evt. auch der Autofahrer beim Unfall verletzt wurden. Damit wird der Unfall Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens.

Wird daraufhin gegen den PKW-Fahrer weder ein Verfahren eingeleitet oder in Folge ein Bußgeld o.ä. verhängt, so ist nicht einzusehen, warum er eine Teilschuld haben sollte.

Ich würde hier klare Worte mit meiner Versicherung wechseln.
Hinweis:
Waren beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung bzw. beim gleichen Konzern versichert? Dann passieren solche Regelungen schon mal ohne Not. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Wuge


Sagt jemand dass man abbiegende überholen darf?

Wa die Sache mit der erhöhten Geschwindigkeit angeht kommt es auf den Nachweis an. Bei mehr als 40 Km/h des Unfallgegners zuviel, haftet der generell mit 100%.

Das setzt vorraus, das der abbiegende rechtzeitig den Blinker gesetzt hat, was heutzutage nur noch selten der Fall ist...

Gibt einige Experten, die einfach das Lenkrad rumreißen, ev. noch etwas bremsen und das wars dann...

Hi,

meiner Meinung nach absolut richtig, dass der Abbiegende Teilschuld bekommt.
Wer abbiegt muss aufpassen - genauso wie der Überholende.

Ich habe die Situation jeden Tag um die 3mal. Wenn ich ins Wohngebiet will (ne Art "Ringstraße"😉, muss ich von ner vorbeiführenden Hauptstraße links abbiegen - die wird (weil Ortsausgang in 100m) oft von Motorradfahrern und anderen VTs zum Anlauf nehmen genutzt.
Und natürlich kommt es mindestens einmal aller zwei Wochen vor, dass es sich plötzlich noch einer überlegt, zu überholen.

Insofern - wer einfach abbiegt ohne zu schauen, ist natürlich mit Schuld.
Gleiches gilt ja auch für Fußgänger oder Radfahrer die die einzubiegende Straße noch queren wollen - hätt er die auch umgemäht?

Grüße
Schreddi

Deine Antwort
Ähnliche Themen