UNGEKLAERTES BUSGELD

hallo leute

habe ne frage

ich wohne zz nicht in de, bin kein EU buerger, aber habe ein deutsches fuehrerschein. im october wurde ich in berlin von der polizei angehalten worden wegen geschwindigkeitsueberschreitung (17 kmh zu schnel und 35 Euro busgeld). wollte bar bezahlen aber man hat mir abgesagt und geklaert dass es seit einige zeit in berlin nicht meh moeglich ist, und die quittung wird an die wohnadresse zugeschickt. also auch kein beleg gegeben... seit dem habe keine quittung an die wohnadresse bekomen (habe die richtige adresse gegeben). will jetzt eigentlich das busgeld bezahlen, da kein lust in schwarze liste zu landen.

also die frage: kann jemand mir sagen an welchen amt soll cih mich wenden? welches amt regeld gleiche busgelde?

ich bedanke mich voraus

Beste Antwort im Thema

Verwarnungen bis maximal 35,- € darf die Polizei nach eigenem Ermessen auch mündlich aussprechen, sprich: Du wurdest mündlich verwarnt, ohne dafür zahlen zu müssen.

Darüber hinaus gilt bei solchen Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Solltest du also am 17.02.2014 (Datum frei erfunden) erwischt worden sein, so muss die schriftliche Verwarnung spätestens am 16.05.2014 bei dir im Briefkasten liegen.
Trifft sie später ein, so braucht sie nicht mehr bezahlt werden, da sie bereits verjährt ist.

P. S.: Endlich mal ein MT-User, der sich sogar darum bemüht, seine Verwarnung bezahlen zu dürfen. :-)

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Hi,

Vielleicht haben es sich die Freunde und Helfer ja wieder anders überlegt oder den Zettel mit deiner Adresse weggeschmissen. Sei doch froh wenn nix kommt 😉
Ansonsten nach dem Spruch verfahren : Schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Ich würde die Füsse schön still halten... dir passiert nix, wenn die dich vergessen haben. Ist nicht strafbar 😉

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von herrkolja


hallo leute
will jetzt eigentlich das busgeld bezahlen, da kein lust in schwarze liste zu landen.

Ganz ruhig bleiben... In Deutschland gibt es keine Halterhaftung, keine Vollstreckungen unter 75€ und erst recht keine schwarze Liste.

Ich nehme an, die Sache wurde mittlerweile eingestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Kellergeist2


Darüber hinaus gilt bei solchen Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Solltest du also am 17.02.2014 (Datum frei erfunden) erwischt worden sein, so muss die schriftliche Verwarnung spätestens am 16.05.2014 bei dir im Briefkasten liegen.
Trifft sie später ein, so braucht sie nicht mehr bezahlt werden, da sie bereits verjährt ist.

Moin.

Er schrieb doch im Oktober letzten Jahres, also verjährt, alles gut 😉

Gruss TAlFUN

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zitat:

Ganz ruhig bleiben... In Deutschland gibt es keine Halterhaftung, keine Vollstreckungen unter 75€ und erst recht keine schwarze Liste.

Das stimmt aber nur im vorliegenden Fall und auch nur wenn hier die Geschichte vollständig erzählt wurde.

Absolut gesprochen ist die Aussage jedoch falsch.

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An den TE:
Ich wohne selbst im Ausland, habe aber die deutsche Staatsbürgerschaft. Strafzettel aus DE für Falschparken etc. werden zur Zeit nicht ins Ausland geschickt. Das soll sich zwar ändern aber bis dahin kommt sehr wahrscheinlich ncihts mehr bei Dir und die Sache wurde eingestellt.
Anderst ist das in der Schweiz;:
Hier wird Dein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben und dann erwischt es Dich an der Grenze bei der Wiedereinreise.
In der Regel musst Du dann auf die Polizei warten und bezahlst zur herkömmlichen Strafe noch ca 100 CHF Aufwand an die Polizei.
Um das zu vermeiden, kann man wiederum in der Schweiz sein Kennzeic hen bei der Polizei mit Adresse melden, denn dann schicken Sie Dir allfällige Bussen oder Strafzettel nach Hause.

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