UNGEKLAERTES BUSGELD

hallo leute

habe ne frage

ich wohne zz nicht in de, bin kein EU buerger, aber habe ein deutsches fuehrerschein. im october wurde ich in berlin von der polizei angehalten worden wegen geschwindigkeitsueberschreitung (17 kmh zu schnel und 35 Euro busgeld). wollte bar bezahlen aber man hat mir abgesagt und geklaert dass es seit einige zeit in berlin nicht meh moeglich ist, und die quittung wird an die wohnadresse zugeschickt. also auch kein beleg gegeben... seit dem habe keine quittung an die wohnadresse bekomen (habe die richtige adresse gegeben). will jetzt eigentlich das busgeld bezahlen, da kein lust in schwarze liste zu landen.

also die frage: kann jemand mir sagen an welchen amt soll cih mich wenden? welches amt regeld gleiche busgelde?

ich bedanke mich voraus

Beste Antwort im Thema

Verwarnungen bis maximal 35,- € darf die Polizei nach eigenem Ermessen auch mündlich aussprechen, sprich: Du wurdest mündlich verwarnt, ohne dafür zahlen zu müssen.

Darüber hinaus gilt bei solchen Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Solltest du also am 17.02.2014 (Datum frei erfunden) erwischt worden sein, so muss die schriftliche Verwarnung spätestens am 16.05.2014 bei dir im Briefkasten liegen.
Trifft sie später ein, so braucht sie nicht mehr bezahlt werden, da sie bereits verjährt ist.

P. S.: Endlich mal ein MT-User, der sich sogar darum bemüht, seine Verwarnung bezahlen zu dürfen. :-)

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Hast du eine deutsche Adresse oder eine ausländische Adresse angegeben? Falls ausländisch, dann wundert es mich, dass die Polizei keine Sicherheitsleistung eingehalten hat.

ich habe gar keine deutsche adresse und entsprechen habe meine rihtige adresse im ausland gegeben. hat mich auch gewundert, weil habe mehrere mals gefragt warum ich nicht bar bezahlen duerfte, habe auch eine quittung gefoerdert, womit ich den betrag ueberweisen koennte aber an alles wurde mir abgesagt. die meinten dass die quittung nach wohnadresse geschickt wird und ein andere moeglichkeit ist nicht erlaubt 😕

Einfach mal unauffällig stillhalten, was passiert.

Du kannst hier: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/bussgeldstelle/ nachfragen, ob noch was offen ist. Ich vermute aber mal, das da nix mehr ist.

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auf welches grund soltten sie die sache abschliessen, und wieso soll es nix offen sein?

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Du kannst hier: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/bussgeldstelle/ nachfragen, ob noch was offen ist. Ich vermute aber mal, das da nix mehr ist.

Zitat:

Original geschrieben von herrkolja


auf welches grund soltten sie die sache abschliessen, und wieso soll es nix offen sein?

Dafür kann es mehrere Gründe geben. Vielleicht haben die Polizisten im Nachhinein festgestellt, dass sie eine Sicherheitsleistung hätten verlangen müssen und haben vielleicht daher den Vorgang gar nicht an die Bußgeldstelle weitergegeben. Oder der Aufwand bzw. die Kosten sind zu hoch, wenn man bedenkt, dass du ja auch nicht zahlen könntest. Ich würde einfach abwarten, glaube aber auch nicht, dass da noch was kommt.

Wer lang fragt, kriegt lang Antwort. Daher: Einfach mal die Klappe halten.

wirds kein fuhrerscheinentzug oder was aehnliches geben wegen unbezahltes busgeld?

Solcher "Kleinkram" wird in Deutschland öfters mal einfach eingestellt, wenn der "Missetäter" im Ausland (nicht-EU) gemeldet ist. Der Aufwand lohnt sich nicht. Ob es in Deinem Fall so ist, kann ich nicht versprechen, aber Berlin ist nach meiner Beobachtung nicht besonders an solchen Fällen interessiert.

Nein, bei 17 km/h zu schnell ist der Führerschein nicht in Gefahr. Einfach überhaupt nichts machen ist hier die beste Lösung.

Zitat:

Original geschrieben von herrkolja


wirds kein fuhrerscheinentzug oder was aehnliches geben wegen unbezahltes busgeld?

Ist nur ein Verwarngeld - da musst Du Dir keine Sorgen machen.

Moin.
Meines Wissens nach wird unter 80€, ausser in Österreich, nicht zugestellt.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von Bleman



Zitat:

Original geschrieben von herrkolja


auf welches grund soltten sie die sache abschliessen, und wieso soll es nix offen sein?
Dafür kann es mehrere Gründe geben. Vielleicht haben die Polizisten im Nachhinein festgestellt, dass sie eine Sicherheitsleistung hätten verlangen müssen und haben vielleicht daher den Vorgang gar nicht an die Bußgeldstelle weitergegeben. Oder der Aufwand bzw. die Kosten sind zu hoch, wenn man bedenkt, dass du ja auch nicht zahlen könntest. Ich würde einfach abwarten, glaube aber auch nicht, dass da noch was kommt.

Aus Erfahrung kann ich dem Zitierten Recht geben. Da kommt nichts mehr.

Zum einen wegen der Verjährungsfristen, zum anderen wegen der Ermittlungskosten. Letztere müssen in Relation zur Verwarnung stehen.

Verwarnungen bis maximal 35,- € darf die Polizei nach eigenem Ermessen auch mündlich aussprechen, sprich: Du wurdest mündlich verwarnt, ohne dafür zahlen zu müssen.

Darüber hinaus gilt bei solchen Ordnungswidrigkeiten eine Verjährungsfrist von drei Monaten.
Solltest du also am 17.02.2014 (Datum frei erfunden) erwischt worden sein, so muss die schriftliche Verwarnung spätestens am 16.05.2014 bei dir im Briefkasten liegen.
Trifft sie später ein, so braucht sie nicht mehr bezahlt werden, da sie bereits verjährt ist.

P. S.: Endlich mal ein MT-User, der sich sogar darum bemüht, seine Verwarnung bezahlen zu dürfen. :-)

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