Unfassbare Nachzahlungsforderung wegen Kilometer
Hallo Community,
ich habe gestern einen Brief von meiner Versicherung erhalten, in der steht, dass ich ca. 1300€ Nachzahlen muss. Beim Vertragsabschluss im Oktober 2019, hat der damalige Mitarbeiter zu mir noch gesagt, dass ich als Fahranfänger (eigentlich schon 2 Jahre den Führerschein) mit der SF-O beginnen kann, er würde mir ein gutes Angebot unterbreiten und um ein möglichst günstigen Beitrag zu bekommen, gab er mir den Tipp, bei der jährlichen Fahrleistung 9.000KM einzutragen.
Die letzte Woche antwortete ich auf eine Anfrage der Versicherung, meinen KM-Stand anzugeben, falls ich es nicht tun würde, müsste ich 9€ mehr pro Monat bezahlen. Ich tat es, aus Angst das etwas passieren könnte und die Versicherung es am Ende dann doch mitkriegen könnte.
Nunja, jetzt bekam ich mit Schrecken die Rechnung und ehrlich gesagt kann ich es absolut nicht nachvollziehen was da genau berechnet wurde. Bitte seht es euch mal an und sagt mir 1.) Ob das so richtig ist (vorallem die Differenz zwischen 1980,67€ und 2901,68€ macht mich echt stutzig und 2.) was man dagegen tun kann. Ich habe leider nicht so viel Geld um das alles auf einmal zu bezahlen.
- Fahrzeug mit aktuell ca. 212.000km
(Leasingrücklufer, ich hab den Wagen im März 2018 mit ca. 160TKM übernommen)
- Versicherungsbeginn Oktober 2019 (davor war ich bei einer anderen)
- SF-O trotz 2 Jahre Unfallfrei
- Teilkasko 120€ pro Monat
105 Antworten
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 14. Dezember 2021 um 12:48:15 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 14. Dezember 2021 um 10:04:00 Uhr:
Du lehnst Dich schon recht weit aus dem Fenster, denn Du bist derjenige, der hier etwas nicht versteht. Die Aussage der Versicherung bezüglich der Toleranz von 10 % ist nicht so zu verstehen, wie Du es hier behauptest. Sie ist vielmehr so zu verstehen, dass es für jedes einzelne Jahr keine Probleme mit sich bringt, wenn die angegebene Fahrleistung um 10 % überschritten wird. Eine Möglichkeit der Verrechnung mit dem Folgejahr ergibt sich daraus nicht.
Hast du bei meiner Versicherung nachgefragt oder ich?
Hast du dich schon mal mit deiner in Verbindung gesetzt?
Ich habe zwei Autos bei zwei verschiedenen Versicherungen und bei denen wird es so gehandhabt, wie ich beschrieben habe. Die Anfrage bei einer dritten Versicherung hat zum gleichen Ergebnis geführt. Ich weiß ja nicht, bei welcher Versicherung Du bist, aber ich bin mir recht sicher, dass Du die Antwort Deiner Versicherung falsch verstanden hast.
Recherchiere doch mal zum Thema Jahresfahrleistung und Du wirst zum Ergebnis kommen, dass sehr genau auf die Fahrleistung vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres abgestellt wird.
So genau kann das gar nicht gehandhabt werden.
Ich fahre beispielsweise in der ersten Jahreshälfte mit unserem SUV zweimal ans Schwarze Meer, habe damit schon fast die vereinbarte Jahreskilometerleistung erreicht und somit die durchschnittliche Monatsleistung deutlich überschritten. Allerdings wird der SUV dann bis Jahresende kaum genutzt, zum Jahresende ist der Kilometerstand ausgeglichen.
Ab Juli fahren wir vermehrt Cabrio, d.h. die für dieses Auto "errechnete" durchschnittliche monatliche Fahrleistung liegt bis dahin bei fast null und wird daher deutlich unterschritten. Dafür fahren wir in den Sommermonaten sehr viel und überschreiten die von der Versicherung errechnete durchschnittliche Monatsleistung, bleiben aber auch hier innerhalb der vereinbarten Jahresleistung.
Der hier vorherrschenden "Logik" zufolge müsste ich bei beiden Fahrzeugen zu Beginn des Jahres die voraussichtlichen Über- bzw. Unterschreitung angeben, diese aber in der Jahresmitte wieder korrigieren, um für alle Fälle versicherungstechnisch auf der richtigen Seite zu sein. Andernfalls würde ich Nachteile zu erwarten haben. Bloß:
Welche? Immerhin kann mir die Versicherung (noch) nicht vorschreiben, wann und wie ich mein Fahrzeug nutze. Und unterm Strich ist ohnehin alles ausgeglichen.
Übrigens: Meine Versicherung (die mit dem gelben Schild) hat noch nie bei einem unserer Fahrzeuge (z.Z. fünf) den aktuellen Kilometerstand abgefragt.
Zitat:
@Harig58 schrieb am 14. Dezember 2021 um 13:49:50 Uhr:
Der hier vorherrschenden "Logik" zufolge müsste ich bei beiden Fahrzeugen zu Beginn des Jahres die voraussichtlichen Über- bzw. Unterschreitung angeben, diese aber in der Jahresmitte wieder korrigieren, um für alle Fälle versicherungstechnisch auf der richtigen Seite zu sein.
Nein, eben nicht. Es geht immer um die Jahresfahrleistung und dabei ist es völlig egal, ob man diese innerhalb eines Monats abspult und den Rest des Jahres gar nicht fährt. Die Monatsfahrleistung ist hier von Niemandem thematisiert worden.
Da würde ich vorsichtshalber einen Blick in die jew. AKB werfen.
Es gibt VS, die die Jahreskilometerleistung im Schadenfall auf den Monat umrechnen. Sprich, 20.000 km im Januar fahren und dann planmässig keinen km mehr fahren zu wollen ist dann doof, wenn man am 31.01. einen Schaden hat.
Ähnliche Themen
Zitat:
@NDLimit schrieb am 14. Dezember 2021 um 14:47:39 Uhr:
Da würde ich vorsichtshalber einen Blick in die jew. AKB werfen.Es gibt VS, die die Jahreskilometerleistung im Schadenfall auf den Monat umrechnene. Sprich, 20.000 km im Januar fahren und dann planmässig keinen km mehr fahren zu wollen ist dann doof, wenn man am 31.01. einen Schaden hat.
Ok. Das ist ein berechtigtes Argument. Dieses Beispiel ist von mir auch sehr extrem gewählt. Sicherlich gibt es im normalen Betrieb Schwankungen unterjährig. Aber diese werden nicht so erheblich sein und wenn es zur Mitte des Jahres festzustellen ist, dass mehr als die halbe Jahresfahrleistung erreicht ist, wird es keine Probleme geben, wenn die Jahresfahrleistung realistischer Weise nicht überschritten wird.
Vielleicht kannst Du als Versicherungsfachmann Deine Meinung dazu abgeben, ob man Mehr- und Minderkilometer jahresübergreifend verrechnen kann. Das ist ja die eigentliche Frage.
Davon habe ich noch nichts gehört. In der Praxis kommt das durchaus vor, da i. d. R. von den VS der KM-Stand nur bei den niedrigen Jahresfahrleistugen abgefragt wird.
Wie geschrieben, es hilft ein Blick in die jew. AKB. Aber auch aus der Praxis heraus: Die werden kaum gelesen.
Das Gejammer ist dann groß, wenn der Schaden eintritt.
Kleiner Nachtrag: Sicher gibt es bei den VS auch Toleranzen bei der unterjährigen Berechnung, insbesondere dann, wenn man es gut begründen kann. Kommt dann aber auch auf die VS an.
Die HUK24 geht von einer gleichmäßigen Verteilung in dem Versicherungsjahr aus:
"Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres
ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie
nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen
eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums."
Dort kann man online und zu jederzeit die angegebenen km ändern, in jede Richtung und sowohl für das laufende Jahr als auch für das nächste Jahr. Aufgrund von home office, Wetter im Sommer, Urlaubsfahrten etc. mache ich das bei allen KFZ sogar durchaus öfters.
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:42:09 Uhr:
Die HUK24 geht von einer gleichmäßigen Verteilung in dem Versicherungsjahr aus:"Auch die Fahrleistung Ihres Fahrzeugs während eines Versicherungsjahres
ist ein Tarifierungsmerkmal. Um sie zu berechnen, fragen wir Sie
nach der Jahresfahrleistung und nach dem Tachostand. Wir unterstellen
eine gleichmäßige Nutzung des Fahrzeugs während des Berechnungszeitraums."Dort kann man online und zu jederzeit die angegebenen km ändern, in jede Richtung und sowohl für das laufende Jahr als auch für das nächste Jahr. Aufgrund von home office, Wetter im Sommer, Urlaubsfahrten etc. mache ich das bei allen KFZ sogar durchaus öfters.
Ok. Dann muss ich wohl meine diesbezügliche Behauptung zurücknehmen. Es scheint also tatsächlich auf eine gleichmäßige unterjährige Verteilung anzukommen.
Es bleibt wohl aber dabei, dass eine Verrechnung von einem zum anderen Jahr nicht möglich zu sein scheint, oder sagt die HUK24 dazu was anderes?
Ich hatte an meinem letzten Fahrzeug nach einem Monat Besitz einen Haftpflicht- und Vollkaskoschaden verursacht. Gemeldete Km:6000.
Km zum Unfallzeitpunkt 1500 im ersten Monat da Urlaubsfahrt. Die Fahrleistung wurde von der Versicherung abgefragt und der Unfall wurde ohne sonstige Rückfragen abgewickelt. Ich mußte sonst noch nie eine Tachostandsmeldung abgeben. Es gibt also bei Versicherungen auch den Fall, das nicht auf monatliche Fahrleistungen runtergerechnet wird. Vielleicht habe ich aber auch nur eine gute Versicherung die akzeptiert das monatliche Fahrleistung nichts mit der jährlichen zu tun hat.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:47:03 Uhr:
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 14. Dezember 2021 um 16:42:09 Uhr:
Ok. Dann muss ich wohl meine diesbezügliche Behauptung zurücknehmen. Es scheint also tatsächlich auf eine gleichmäßige unterjährige Verteilung anzukommen.Es bleibt wohl aber dabei, dass eine Verrechnung von einem zum anderen Jahr nicht möglich zu sein scheint, oder sagt die HUK24 dazu was anderes?
Nein, da steht nix von Übernahme in das nächste Jahr. Macht auch keinen Sinn da man eben jederzeit anpassen kann, auch am 31.12.21 noch für dieses Jahr.
Zitat:
@Astra07 schrieb am 14. Dezember 2021 um 17:01:02 Uhr:
Es gibt also bei Versicherungen auch den Fall, das nicht auf monatliche Fahrleistungen runtergerechnet wird. Vielleicht habe ich aber auch nur eine gute Versicherung die akzeptiert das monatliche Fahrleistung nichts mit der jährlichen zu tun hat.
Das ist nicht die Ausnahme, sondern die absolute Regel. Die Versicherungen sind da nicht hinterher monatlich zu kontrollieren und ihren Versicherten einen Strick draus zu drehen, wenn diese nicht so gleichmäßig fahren. Sie schützen sich damit lediglich gegen echten Missbrauch und Schutzbehauptungen. Wenn jemand 12.000km/Jahr angibt und am 3. Januar 11.500km davon runtergerissen hat und sagt, er wollte ja quasi nicht mehr fahren dieses Jahr, dann wird die Versicherung so etwas nicht akzeptieren. Dafür braucht es aber eben diese Klausel.
edit
Ja.
Wenn eine jährliche Fahrleistung vereinbart wurde kann ich mir nicht vorstellen das die Versicherung mir diktieren darf wie ich die Gesamtkilometer über das Jahr verteile. Vielleicht habe ich Zugang zu mehreren Autos und der fragliche Wagen ist zwar ganzjährig zugelassen und versichert, wird im Sommer aber nur als Reserve genutzt o.ä.
Da würde ich erwarten das die Versicherung auch Beweise liefert wenn sie meint ich hätte schummeln wollen.
Bevor Du dir etwas vorstellst, wirf lieber einen Blick in die jew. AKB.