Unfallwagen wird von Fahrer abgeholt - Irgendwas zu beachten?

Hallo Leute,

mein altes Auto wird gleich von einem Fahrer abgeholt. Er bringt das Geld mit und nimmt den Wagen auf einen Hänger.
Der Kontakt kam über den Sachverständigen zustande, da der Händler das höchste Gebot abgegeben hat.

Ich hatte dem Käufer per Mail kontaktiert und er rief mich dann zurück, dass der Fahrer das Geld mitbringt und den Wagen abholt.

Muss ich beim Kaufvertrag irgendwas beachten? Muss ich unter Käufer, den Fahrer angeben, oder den Händler? Ich habe bisher unter Käufer, den Händler angegeben und dann noch dazu geschrieben: Abgeholt von:
Ausweisnummer zwingend notwendig?

Beste Antwort im Thema

Danke für die ganzen Infos!

Auto ist abgeholt worden, Fahrer hatte einen vorausgefüllten und schon unterschriebenen Kaufvertrag dabei, samt Bargeld.
War alles super gemacht!

Danke Euch!

8 weitere Antworten
8 Antworten

Wem gehört denn das Auto am Ende? Dem Händler oder dem Fahrer?!

Der Kaufvertrag bleibt davon unberührt.
Würdest du das Auto selbst dahin bringen müsste doch auch nicht jedesmal der Geschäftsinhaber unterschreiben.

Habe bis jetzt 2 Schrottautos verkauft, ohne Kaufvertrag, Geld bekommen, Schlüssel abgegeben, fertig.
Wieso muss man für alles und jeden ein Kaufvertrag haben.

Zitat:

@at1lla schrieb am 6. Juli 2020 um 09:32:18 Uhr:


Habe bis jetzt 2 Schrottautos verkauft, ohne Kaufvertrag, Geld bekommen, Schlüssel abgegeben, fertig.
Wieso muss man für alles und jeden ein Kaufvertrag haben.

Von mir aus brauche ich nichts. Ich will mich aber absichern, bei all den krummen Dingern, die gedreht werden.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 6. Juli 2020 um 09:29:01 Uhr:


Wem gehört denn das Auto am Ende? Dem Händler oder dem Fahrer?!

Der Kaufvertrag bleibt davon unberührt.
Würdest du das Auto selbst dahin bringen müsste doch auch nicht jedesmal der Geschäftsinhaber unterschreiben.

Anscheinend dem Händler. Der meldet das Fahrzeug auch ab. Hatte vorhin mit der Versicherung gesprochen und die meinen, sobald das Auto abgeholt wird, geht die Versicherung auf den Käufer über.

Ähnliche Themen

Moin,

In der Theorie bekommst du Geld und Quittung, die du ggf. als Nachweis der Verschrottung brauchst. Das war es. Der Kaufvertrag ist zu den Konditionen im Gutachten bei deiner Rückmeldung zustande gekommen. Weiteres ist theoretisch gar nicht zu beachten. Gut - dass derjenige, der das Auto haben will sollte auch derjenige sein, der kommen soll. Aber sonst?

LG Kester

Ein Kaufvertrag kann wichtig werden, gerade bei einem Unfallfahrzeug oder Schlachtwagen. Sollte das Wrack illegal entsorgt werden, dann wendet sich das Ordnungsamt an den letzten eingetragenen Halter! Ist mir selber schon passiert, Fahrzeug beim Händler mit Motorschaden abgegeben, Kaufvertrag gemacht. Mehrere Jahre später tauchte das Auto oder besser das was noch übrig war, in der Stadt wieder auf. Einen netten Brief vom Ordnungsamt bekam dann ich. Den Vertrag hatte ich zum Glück noch und konnte damit nachweisen an wen das Fahrzeug verkauft wurde.

Moin,

Dafür bekommst du ja z.B. die Entsorgungsquittung des Käufers. Spannend ist nur - findest du nach Jahren den Kaufvertrag noch oder hast du den dann entsorgt, weil du ihn nach 6 Jahren nicht mehr wichtig fandest?

Ein letztes Restrisiko verbleibt leider immer.

LG Kester

Danke für die ganzen Infos!

Auto ist abgeholt worden, Fahrer hatte einen vorausgefüllten und schon unterschriebenen Kaufvertrag dabei, samt Bargeld.
War alles super gemacht!

Danke Euch!

Deine Antwort
Ähnliche Themen