Unfallwagen ohne wissen als unfallfreies auto verkauf bitte um rat
hallo liebe freunde brauche euren rat hier gibt es bestimmt fachleute oder leute die es auch erlebt haben
habe am 02.09.2015 einen ML 320cdi bj.11.06 von privat gekauft natürlich auch unfallfrei
08.09.2015 hab ich es angemeldet. Am 21.09.2015 hab ich das auto privat verkauft.
folgendes hab ich im kaufvertrag festgehalten :
Der Verkäufer verkauft hiermit an den käufer das nachstehend beschriebene Fahrzeug in gebrauchten Zustand,nach Probefahrt,wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung,insbesondere bezüglich des kilometerstandes und eventuell später auftretender Schäden infolge früherer unfälle des Fahrzeugs,sowie auch für verborgene Mängel. Nach dem Kauf für gebrauchtgegenstände sonderregelungen an händler oder export weitere mängel nicht verantwortlich.
das hab ich halt im kaufvertrag alles festgehalten
Am 22.09.2015 hat der Käufer den wagen bei Adac durch checken lassen technisch usw alles ok
die haben festgespellt das der wagen bis auf das dach komplett lackiert wurde.
jetz hab ich brief vom anwalt von den käufer bekommen und die behaupten jetz das der wagen ein unfall wagen ist und der käufer den wagen zurück geben möchte der anwalt wirft mir arglistige täuschung vor ich soll gewusst haben und bewusst verschwiegen was aber nicht stimmt habe den wagen grad 12 tage im besitz und in dieser zeit hab ich 100%kein unfall gehabt man hat auch nix geshen was auf ein unfall zu führen ist auto war optisch und technisch Top gepflegt habe gestern bereits den brief meinen eigen anwalt abgegeben der meint definitive auto nicht zurück nehmen die kommen mit so was nicht durch meinte er
Was sagt ihr dazu ???? bin bischen aufgeregt wegen dieser sachen
hätte ich es wirklich gewusst dan würd ich das auch im kaufvertrag festhalten ich weiß von keinem Unfall
was früher passierte oder passiert ist kann ich doch nicht wissen in meiner besitz zeit war nix passiert
würd mich freuen wie ihr darüber denkt danke euch und schönes wochenende :-))
Beste Antwort im Thema
Bitte trotzdem ein paar Satzzeichen in deinem Text setzen!
So machst du einem das lesen extrem schwer! 😉
16 Antworten
Zitat:
@beso24 schrieb am 28. September 2015 um 13:51:15 Uhr:
ich als privatkäufer kann ja nicht wissen ob das auto schonmal ein unfall hatte somit ergibt sich keine argilische täuschung
Korrekt, aber keine arg. Täuschung bedeutet nicht, dass es keine Ansprüche durchgesetzt werden können. Unfallwagen wird schließlich nicht über Nacht zum Unfallfreien, und Käufer hätte somit einen Nachteil.
Aber es spielt im Moment eh keine Rolle, Lackschaden ist ein Bagatellschaden und ADAC Check ist rechtlich nicht so relevant. Ich würde abwarten bis der Käufer ein amtliches Gutachten vorlegt. Im zweifel kann man dann die Minderung und sonstige Kosten beim dem ursprünglichen Verkäufer rechtlich durchsetzen (Verjährungsfriste sind wohl ja kein Thema in dem Fall).
Zitat:
@beso24 schrieb am 26. September 2015 um 20:33:12 Uhr:
er weisst auch nix von einem unfall mein anwalt meinte halt sollen die rein schreiben was die wollen die müssten mir das beweisen erst mal das ich das wusste das es ein unfall wagen war das wird sehr schwer sein es zu beweisenZitat:
@voll_Zeo schrieb am 26. September 2015 um 17:02:00 Uhr:
Frag doch mal bei deinem Verkäufer warum er dir ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft obwohl es einen Unfall hatte.
Das geht viel einfacher als du bzw dein Anwalt denkt. Alle Unfälle welche durch eine Versicherung geregelt wurden sind in der UNI Wagnis Datei bekannt, hier reicht ein Blick in die Datei um Art, Umfang und den Schadenstag genau zu erfahren.
Uniwagnis, auch unter den Bezeichnungen Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) und Wagnisauskunft vorzufinden, ist eine Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).