Unfallwagen in Restwertbörse, worauf bietet der Aufkäufer

Moin,

mein Unfallwagen wurde in einer Restwertbörse inseriert. Ich habe auch das beste Angebot angenommen. nun stellt sich für mich folgende Frage.

Ich nehme standardmäßig z.B. bei jedem Auto die Laderaumabdeckung aus dem Auto? Diese war also nicht bestandteil von dem Auto, weder zur zeit des Unfalls noch bei der Besichtigung des Gutachters noch beim Einstellen in der Fahrzeugbörse.
Hat der Aufkäufer trotzdem ein Recht auch die Laderaumabdeckung?

Danke

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Zitat:

[i]Original geschrieben von Elk_EN
Und wenn der Gutachter gar nicht geschlampt hat, sondern das Fehlen der Laderaumabdeckung in der Expertise textlich erfasst und/oder bildlich dokumentiert wurde,

und das beste Restwertangebot gar nicht vom Gutachter, sondern erst im Nachgang vom eintrittspflichtigen Versicherer durch bloß rudimentäre Verwendung des Gutachtens beim Einstellen in die Restwertbörse eingeholt wurde?

und wenn der Gutachter überhaupt nicht verplichtet ist das Fahrzeug unter "bestimmten Voraussetzungen korrekt" in die Börse einzustellen, weil er den Restwert autark ermitteln darf, kann und auch soll ?

Fragen über Fragen.........😁

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Und wenn der Sachverständige bei seiner Tätigkeit die fehlende Abdeckung nicht bemerkt hat und sein Gutachten nachträglich korrigieren muss, so hat das sicherlich nicht nur eine Änderung des Restwertes sondern auch eine Änderung des Wiederbeschaffungswertes zur Folge.

Nanana... Du willst doch wieder nur Sand in die Geldvermehrungsmaschine schütten.

Schäm Dich!

😁 😁 😁

🙄😁

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