Unfallwagen beim Händler als Unfallfrei gekauft
Hallo, ich habe folgendes Problem. Im Nov. 2011 habe ich bei einem Mercedeshändler einen Gebrauchten Viano gekauft. Vor dem Kauf wurden einige Fragen via Mail geklärt. Unter andere auch ob es sich um einen Unfallwagen handele. Der Mercedeshändler verneinte dies und bestätigte mir dies auch im Kaufvertrag. Nun nach ca. 10 Monaten bemerkte ich nach dem Waschen des Fahrzeuges das sich der Lack im Bereich des Daches lösst. Daraufhin bin ich zu einem Karosseriebetrieb gegangen welcher mir mitteilte, dass die rechte hintere Seite gespachtelt und lackiert worden sei. Unverbindlich habe ich meinen Händler angeschrieben um die Angelegenheit zu klären. Zurück kam eine E MAIL vom Händler wo ein kurzer Sachverhalt vom Unfall beschrieben war sowie eine Rechnungskopie von der Instandsetzung. Instandsetzung war im selben Betrieb, wo ich den Wagen gekauft habe. Rechnungsbetrag beläuft sich auf 3.900Euro. Was habe ich nun für möglichkeiten??? Wer hat einen solchen fall schon einmal mitgemacht???
Bin auf eure Hilfe gespannt.
Vielen dank pepe125
Beste Antwort im Thema
@pepperduster
Sich mit einem offensichtlichen Betrüger einigen?🙄 Betrug bleibt Betrug - ein Händler ist kein Laiendarsteller! Der TE ist fürchterlich über den Tisch gezogen worden. Das wäre eine Sache für den Staatsanwalt!
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von benzfreak280
Es ist ja noch nicht mal gesagt oder erwiesen,das das Fahrzeug einen Unfall hatte.
Kann ja alles mögliche gewesen sein,weshalb was repariert werden musst.
Warum sollte der Händler zweimal gelogen haben? Er hat doch inzwischen zugegeben, daß es ein Unfallfahrzeug ist und sogar die Reparaturrechnung der Instandsetzung vorgelegt.
Zitat:
Original geschrieben von pepe125
Na wer wird schon gerne Betrogen?Natürlich keiner.
Somit möchte ich natürlich das meiste für mich aus dem Schaden herausholen. Am liebsten wäre mir die Rückgabe des Kraftfahrzeuges an den Händler zum Kaufpreis + die mir entstandenen kosten und ich würde im gegenzug von einer Anzeige aufgrund Betruges absehen.
Es geht ja vor Gericht nicht nur um die Kosten so denke ich sondern in erster Linie ja auch darum das ich als Käufer wissentlich Betrogen worden bin.
Neee, ne? Fahrzeug nen Jahr fahren und dafuer noch bezahlt werden? Du hast doch das Fahrzeug auch in dem Jahr genutzt und abgenutzt. Ich denke du solltest nicht zu viel erwarten. Nimm einen Anwalt. Ich denke das einzigste was du bekommen wirst ist die Wertminderung durch den Unfall. Aber das ist keine grosse Summe wie du dir das vorstellst
na aber es ist doch immer noch der Fall des Betruges. Selbstverständlich, hat der Händler nun geschrieben das es einen Unfall gegeben hat. Aber das Auto wurde mir als Unfallfrei Verkauft. Und nun habe ich eine Unfall Rechnung von dem Autohaus welches mir den Wagen verkauft hat. Das ich durch diese Tatsache nicht reich werde ist mir klar. Aber ich finde, dass man sich nicht alles bieten lassen sollte.
Somit sind meine Forderungen aus meiner Sicht doch nur fair.
Mal was zum lesen ueber minderwert nach Unfall http://www.unfall-und-was-nun.de/.../wertminderung.htm
Da kannst ausrechnen was er weniger gekostet haette.
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Du sollst einem Käufer mit unfallfreiem Fahrzeug gegenüber natürlich nicht schlechter gestellt werden.
Aber aus Bereicherung wird denke ich auch nichts. Du wirst bei Wandlung den Kaufpreis abzüglich der Abnutzung laut Kilometerstand verrechnet bekommen- oder Du wirst die Differenz der Wertminderung erstattet bekommen, darauf könnt Ihr Euch vllt. außerhalb von Strafanzeigen usw. einigen.
Allerdings hat es der erste Beitrag schon gesagt: Nimm Dir einen Anwalt zur Beratung Deines Falls. Denn das geht bei dem einen Fall so aus, bei dem anderen so, weil nicht jede Lage gleich ist und nicht jede Forderung gleich.
Bevor wir hier wieder drei Seiten weiter im Dunkeln Schach spielen, lass Dich anwaltlich beraten. Das ist wirklich das beste.
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von pepe125
Somit sind meine Forderungen aus meiner Sicht doch nur fair.
Nein, denn dir ist ja im Grunde kein Schaden entstanden. Oder konntest du das Fahrzeug aufgrund des Unfallschadens nicht bestimmungsgemäß bzw. nur eingeschränkt nutzen?
Weil dir das Fahrzeug als unfallfrei verkauft wurde, kriegst du allenfalls den Teil des Geldes zurück, den es beim Verkauf als Unfallwagen weniger wert gewesen wäre. Gibst du das Fahrzeug zurück, zahlst du selbstverständlich auch für die Nutzung, erhälst also nicht den vollen Kaufpreis...
Die Verurteilung wegen Betruges erfolgt unabhängig davon. Aber auch da kriegst du kein Schmerzensgeld, so wie du dir das vielleicht jetzt vorstellst...
Wie du es drehst und wendest, den vollen Kaufpreis kriegst du garantiert nicht zurück...
Wie ich schon sagte. Ab zum Anwalt...
Zitat:
Original geschrieben von pepe125
Am liebsten wäre mir die Rückgabe des Kraftfahrzeuges an den Händler zum Kaufpreis + die mir entstandenen kosten und ich würde im gegenzug von einer Anzeige aufgrund Betruges absehen.
Da läßt sich mit Hilfe eines Anwalts sicherlich eine für beiden Seiten zufriedenstellende Lösung finden.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Du hast doch das Fahrzeug auch in dem Jahr genutzt und abgenutzt. Ich denke du solltest nicht zu viel erwarten.
Dafür bietet der Geschädigte dem Händler aber auch eine ordentliche Gegenleistung, deren Wert der Täter auch nicht unterschätzen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von pepe125
Na wer wird schon gerne Betrogen?Natürlich keiner.
Somit möchte ich natürlich das meiste für mich aus dem Schaden herausholen. Am liebsten wäre mir die Rückgabe des Kraftfahrzeuges an den Händler zum Kaufpreis + die mir entstandenen kosten und ich würde im gegenzug von einer Anzeige aufgrund Betruges absehen.
Es geht ja vor Gericht nicht nur um die Kosten so denke ich sondern in erster Linie ja auch darum das ich als Käufer wissentlich Betrogen worden bin.
Ein guter Anwalt der Gegenseite könnte das sogar als Erpressung deuten, ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ein guter Anwalt der Gegenseite könnte das sogar als Erpresserische Maßnahme deuten, ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen.
Genau deswegen sollte der Geschädigte ja unbedingt selbst einen Anwalt mit der Verhandlungsführung beauftragen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Dafür bietet der Geschädigte dem Händler aber auch eine ordentliche Gegenleistung, deren Wert der Täter auch nicht unterschätzen sollte.
Ein wesentliches Merkmal unseres Rechtssystemes besteht darin, dass der Täter seine Rechte nicht durch Begehen der Tat verwirkt, sondern sie trotzdem behält...
Er hat also bei Rücknahme des Fahrzeuges das Recht die Nutzung des Fahrzeuges durch den Käufer in Rechnung zu stellen. Dieses Recht verliert er nicht durch den Betrug...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Ein wesentliches Merkmal unseres Rechtssystemes besteht darin, dass der Täter seine Rechte nicht durch Begehen der Tat verwirkt, sondern sie trotzdem behält...Er hat also bei Rücknahme des Fahrzeuges das Recht die Nutzung des Fahrzeuges durch den Käufer in Rechnung zu stellen. Dieses Recht verliert er nicht durch den Betrug...
100% agree.
Deswegen soll das ja auch nur ein Angebot sein, welches der Täter annehmen kann oder auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau deswegen sollte der Geschädigte ja unbedingt selbst einen Anwalt mit der Verhandlungsführung beauftragen.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ein guter Anwalt der Gegenseite könnte das sogar als Erpresserische Maßnahme deuten, ich wäre vorsichtig mit solchen Äußerungen.
Ich denke du hast recht, mein erster Post ist hier wohl fehl am Platze gewesen. Ein Anwalt würde das sicherlich geschickter formulieren können als der TE
Natürlich kann man zum Anwalt.
Werde berichten, wie die Sache nun weitergehen wird. Habe nun mal den Verkäufer mitgeteilt, was ich mir vorstelle. Eventuell kann man sich ja irgendwo treffen.
Sollte ich den Wagen behalten, so muss auf jeden Fall eine Reparatur an der Seitenwand stattfinden.
Zur Information möchte ich eine Anzeige bezüglich Betrugs nur stellen um ein kleines Zeichen zu setzten. Habe ja auch schon weiter oben geschrieben, dass es mir nicht darum geht reich zu werden sondern darum, dass man ehrliche Autokäufer nicht über den Tisch ziehen sollte.
Sonst bringen mir Verträge und Vereinbarungen nichts.
Und eventuell Prüft der Vertragspartner in Zukunft genauer was Verkauft wird.
Und ob der Stern nicht auch etwas mit Ehrlichkeit zu tun hat.
Was steht denn auf so eine Art von Betrug? Nehmen wir an das Autohaus wird verurteilt wegen Betruges und zahlt Strafe. Nutzen fuer den TE=0
Jetzt muss der TE Zivilrechtlich seinen Schaden geltent machen. Und das kann ganz schnell ins negative fuer ihn gehen wenn er das Fahrzeug zurueck gibt. Je nach dem wieviel km er gefahren hat und wieviel Schrammen jetzt dran sind zahlt er. Dagegen wird die Wertminderung des Unfallschadens gestellt. Laut seiner Aussage war der Schaden ca 3500 Euro. Macht am Ende eine Wertminderung von 800-1000 Euro aus. Und wenn er jetzt fuer das Jahr nur 2000 Euro ans Autohaus zahlen muss, macht er nur 1000 Euro nasse 😉