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Unfallverursachung durch Dritten - Verursacher begeht Fahrerflucht -

Hallo
Ein Fahrer weicht einem anderen, viel zu schnell und auf der falschen Fahrbahn entgegenkommenden KFZ aus, um Schlimmeres zu verhindern und stößt dabei gegen ein parkendes Auto.
Das den Unfall verursachende Kfz fährt weiter und kann auch nicht erkannt werden.
Es gibt außer dem Fahrer auch keinen Zeugen für den Vorfall.

Muss der auffahrende Fahrer den Schaden am parkenden Auto bezahlen?

Kann er sich allenfalls an den (unbekannten) Verursacher wenden, um seine Auslagen ersetzt zu bekommen und muss aber erst mal dem Geschädigten den Schaden ersetzen?

Oder kommt er gar ganz aus der Haftung raus, weil ja gar nicht schuld?

Gruß franc

23 Antworten

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 3. August 2023 um 16:30:35 Uhr:


.. . danach wäre dann aber strafrechtlich der Falschfahrer heranzuziehen und der Auffahrende bzw. seine KFZ-Haftpflichtversicherung könnte den Falschfahrer zivilrechtlich voll belangen.
Immer vorausgesetzt es sind ausreichende Beweise wie Zeugenaussagen für das Falschfahren vorhanden.

Und was hat das Strafrechtliche mit der Eingangsfrage des TE zu tun?

... das Strafrechtliche ist z.B. eine Grundlage, woraus sich zivilrechtliche Maßnahmen ableiten lassen und auf dieser Basis eine etwaige Schädigung ausgleicht.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 3. August 2023 um 10:51:27 Uhr:


... aber wenn Zeugen, die das Ausweichmanöver beobachtet hätten und zur Aussage bereit ständen, sähe die Situation doch anders aus. Nur unter dieser Prämisse ist meine Aussage zu verstehen. Im gegebenen Fall, so wie geschildert, gibt es aber keine Zeugen, so daß der Auffahrende haftet. Das hatte ich doch auch so gemeint und geschrieben.

Wenn du mit deinen Auto jemand anderen reinfährst, musst du deren Schaden bezahlen. Warum du dort reingefahren bist, ist erstmal "völlig" egal. Wenn du jemanden ausweichen musstest, könntest du deine Kosten gegenüber den 3 natürlich geltend machen. Da du diesen nicht schnappen kannst, bist du halt der Dumme. Eine Dashcam hätte hier maßgeblich weitergeholfen, um auch dann klar zu belegen, inwieweit der "flüchtende" Fahrer überhaupt eine Schuld trägt. Oftmals bekommen die das gar nicht mit, das sie indirekt einen Unfall verursacht haben.

Heute sollte man nicht mehr ohne Dashcam rumfahren. Die Teile kosten auch nicht viel Geld und sind schnell und sauber eingebaut.

Oh, der Fall ist ein ganz toller Jura Fall. Darüber kann man sich stundenlang akademisch streiten.
Ich werfe mal das Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag in den Ring!

Zitat:

@germania47 schrieb am 2. August 2023 um 11:36:29 Uhr:


Der Ausweichende haftet aus der Betriebsgefahr des Fahrzeuges gemäß § 7 STVG zu 100 %.

P.S.: IE wird von 7 STVG die Lösung sein

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