Unfallversicherung? Wozu?
Ich habe bei meiner Autoversicherung gleichzeitig eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Ich frage mich jetzt, was diese Versicherung einem nützt? Zahlt die etwa Schmerzensgeld, wenn ich einen Unfall baue und dabei Verletzt werde? Oder was hilft die mir?
34 Antworten
Ich kann hier gott78 nur Recht geben. Wird der Unfall (das Fahren gegen den Baum) durch eine Bewusstseinsstörung verursacht, besteht dafür kein Versicherungsschutz. Auch nicht nach den neuen AUB.
Die Beweislast für die Bewusstseinsstörung als Ausschlussgrund obliegt allerdings dem Versicherer.
@mfg22m
Übrigens: Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund für Kinder unter 10 Jahren sind zwar aktuell versichert, aber ausgenommen bleiben weiterhin Vergiftungen durch Nahrungsmittel.
Wenn schon nachlesen, dann bitte richtig...
@ Gott 78
zitiere den entsprechenden Absatz der allgemeinen Unfallbedingungen, welche einer Unfallversicherung unserer Gesellschaft zu Grunde liegen:
Unfälle der versicherten Person durch Geistes-oder Bewußtseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle (siehe aber Leistungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zu den AUB 2004).....
Und genau diese Leistungsverbesserungen besagen, dass Unfälle verursacht durch Herzinfarkt oder Schlaganfall mitversichert sind!
Aber diesen zusätzlichen Einschluss haben mittlerweile eine ganze Reihe von Versicherern! Müsstest du, als Angestellter eines Mitbewerbers, dann eigentlich wissen....
Gruss,
Mfg MICHA
@ traumzaber
Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund war auch schon vor den AUB 2004 mitversichert ( für Versicherte, welche das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ). Aber auch die Vergiftung von Nahrungsmitteln ( z.B. Salmonellen-Vergiftung durch ein faules Ei ) ist beiu unserer Gesellschaft durch die Leistungsverbesserungen mitversichert!
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
@ Gott 78
zitiere den entsprechenden Absatz der allgemeinen Unfallbedingungen, welche einer Unfallversicherung unserer Gesellschaft zu Grunde liegen:
Unfälle der versicherten Person durch Geistes-oder Bewußtseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle (siehe aber Leistungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zu den AUB 2004).....
Was ist das jetzt Einschluss oder Ausschluss, ich sehe da nix. Wenn ich jetzt das Wort Ausschluss wegnehme, steht bei mir dasselbe.
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Aber diesen zusätzlichen Einschluss haben mittlerweile eine ganze Reihe von Versicherern! Müsstest du, als Angestellter eines Mitbewerbers, dann eigentlich wissen....
Richtig, wenn es denn so ist, aber es ist eine Leistungserweiterung und gehört definitiv nicht zu den ALGEMEINEN Versicherungsbedingungen.
Ich muss nicht die Bedingungen unserer Mitbewerber kennen, sondern nur meine eigenen, denn nur für diese Aussagen kann ich haftbar gemacht werden. Wenn es bei deiner so ist, sag es jedem deiner Kunden und schließe diese Unfallversicherung mit ihnen ab. Übrigens ist Trunkenheit Vorsatz und ich freue mich schon wenn der Kunde trinkt nen Unfall baut, deine Aussage zitiert und deine Gesellschaft sagt, lesen sie mal die Ausschlüsse.
Ich freue mich auf deine PN über die Auflösung meiner Frage, für welchen Versicherer du arbeitest.
Christo
AUB2004 versichert und trotzdem nüchtern fahrend
Ähnliche Themen
@ Traumzauber und Gott
Zu beiden angesprochenen Themen zitiere ich nochmals aus den Leistungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zu den AUB 2004
3. Unfall durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
In Ergänzung zu Ziffer 5.1.1 AUB 2004 besteht ferner Versicherungsschutz, wenn ein Unfall durch einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall verursacht wurde.
7. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.5 AUB 2004 besteht auch Versicherungsschutz für Nahrungsmittelvergiftungen, wenn das versicherte Kind bei der Vergfitung das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Aber auch die Vergiftung von Nahrungsmitteln ( z.B. Salmonellen-Vergiftung durch ein faules Ei ) ist beiu unserer Gesellschaft durch die Leistungsverbesserungen mitversichert!
Gruss,
Mfg MICHA
Könntest du mal aufhören ständig von den tollen Leistungserweiterungen so schreiben, auch bei meiner Gesellschaft kann man Mückenstiche, Zeckenbisse, Lebensmittelvergiftungen und dergleichen mitversichern, ABER das hat nix mit AUB94, 96, 200, 2004 zu tun, sondern sind erweiterte Bedingungen welche sich jede Gesellschaft selbst zusammenstrickt.
Christo
@ Gott
Die Leistungserweiterungen beziehen sich bei dem von mir genannten Zitat selbstverständlich nur auf den Herzinfarkt bzw. den Schlaganfall, nicht auf die Fahrt bei Trunkenheit :-)
Ich glaube in diesem Punkt sind alle VR gleicher Meinung, und wir reden von grober Fahrlässigkeit!
Gruss,
Mfg MICHA
im übrigen zahlt eine unfallversicherung zusätzlich zu ggf. anfallenden leistungen aus einer haftpflichtversicherung.
eine insassenunfallversicherung ist aber i.d.r. unsinnig, da zu teuer...
@mfg22m
Für welche Gesellschaft bist du tätig? Es gibt hunderte und JEDE hat ANDERE Bedingungen.
Antwort bitte per PN.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
@ Gott
Die Leistungserweiterungen beziehen sich bei dem von mir genannten Zitat selbstverständlich nur auf den Herzinfarkt bzw. den Schlaganfall, nicht auf die Fahrt bei Trunkenheit :-)
Ich glaube in diesem Punkt sind alle VR gleicher Meinung, und wir reden von grober Fahrlässigkeit!
Gruss,
Mfg MICHA
Da hast du weiter oben, aber was anderes geschrieben!
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
Wenn man vor dem Aufprall nen Herzkaspar hatte, ist das mit der Unfallversicherung erledigt. 😉
Christo
@ Gott
Das oben genannte Zitat war der Auslöser meiner Beteiligung an diesem Thema und ich wollte dich freundlich aufmerksam machen, dass das oben genannte nicht der Richtigkeit unterliegt. Das habe ich mit meinen Beiträgen getan.
Ich habe mich hier nicht beteiligt um Bessewisserei zu betreiben, ob nun Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen oder Leistungserweiteungen.... welche im übrigen bei unserer Gesellschaft oder auch anderen zu jedem Vertrag dazu gehören!
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
@ Gott
Das oben genannte Zitat war der Auslöser meiner Beteiligung an diesem Thema und ich wollte dich freundlich aufmerksam machen, dass das oben genannte nicht der Richtigkeit unterliegt. Das habe ich mit meinen Beiträgen getan.
Und das ist nach den, ich sage es nochmal, ALLG. Bedingungen nicht der Fall. Nur weil es bei deiner Gesellschaft vllt. so gehandhabt wird, kannst du es nicht auf ALLE Verträge ummünzen.
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Ich habe mich hier nicht beteiligt um Bessewisserei zu betreiben, ob nun Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen oder Leistungserweiteungen.... welche im übrigen bei unserer Gesellschaft oder auch anderen zu jedem Vertrag dazu gehören!
Gruss,
Mfg MICHA
Ich auch nicht, aber wenn ich gesagt bekomme, "ich muß dich mal belehren" finde ich das persönlich ziemlich arrogant und wehre mich.
Leistungserweiterungen MÜSSEN dazugekauft werden und das macht nicht jeder.
Christo
Zitat:
Original geschrieben von Gott78
1. Frag deinen Arzt oder Apotheker, der Zeitpunkt kann bewiesen werden, dazu gibt es sogar Fälle.
2. Wieso ist das egal, bei Herzkasper zahlt die Versicherung nicht und bei ohne Herzkasper schon.
Christo
Wenn du hier schon auf Besserwisserei hinaus willst, lese dein oben zitiertem Beitrag: Du schreibst, bei Herzkasper wird nicht geleistet und ohne Herzkasper wird geleistet....
Das war bevor ich mich zu diesem Thema eingeklinkt habe. Bis dato war in keinster Weise Rede von ALLG: Beidngungen...
Und eben aus diesem Grundl stimmt deine Aussage hier nicht, wenn du Laien, welche Fragen zum Thema Unfallversicherung haben, sagst: Herzinfarkt => keine Leistung!
Gruss,
Mfg MICHA
Zitat:
Original geschrieben von mfg22m
Und eben aus diesem Grundl stimmt deine Aussage hier nicht, wenn du Laien, welche Fragen zum Thema Unfallversicherung haben, sagst: Herzinfarkt => keine Leistung!
Gruss,
Mfg MICHA
Ähem, nochmal.
Ich kenne die Verträge nicht und denke jeder einzelne wird es selbst prüfen müssen ob oder ob nicht.
Wir reden hier über allgemeines und ich kann auch nur die allgemeinen Bedingungen zu rate ziehen. Für die speziellen Dinge ist der zuständige Vermittler zuständig.
Die allg. Bedingungen sagen aus, keine Leistung bei Herzinfarkt.
Ich will nicht auf Besserwisserei hinaus. Du warst derjenige welcher mich belehren wollte.
Christo
Mal zur Eingangsfrage zurück:
Die Unfallversicherung ist der Vorläufer der Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Jeder sollte sich also zunächst gegen BU/EU absichern, eine Unfallversicherung kann man als nettes Extra kaufen, existenzsichernd ist aber primär eine monatliche Rente.
Kaum zu glauben aber wahr.
Erwerbsunfähig werden keine 5 % durch Unfall, aber bereits 20 Prozent durch psychische Schäden.
Mit den tollen Bedingungsvergleichen irritiert ihr Laien nur.
Die Musterbedingungen des Verbandes sind längst nicht mehr bindend, seit Umsetzung der EU-Richtlinien darf jeder machen was er will.