Unfallversicherung? Wozu?

Ich habe bei meiner Autoversicherung gleichzeitig eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Ich frage mich jetzt, was diese Versicherung einem nützt? Zahlt die etwa Schmerzensgeld, wenn ich einen Unfall baue und dabei Verletzt werde? Oder was hilft die mir?

34 Antworten

die unfallversicherung zahlt geld (monatlich oder einmalig), wenn du einen invaliditätsgrad hast. also nach einen unfall beeinträchtigt bist, und zum beispiel du ein bein verloren (oder steif) hast, und dadurch ca. 70% invalide bist. dann bekommst du 70% der vereinbarten invaliditätssumme (je nach vertrag auch mit steigerung oder/und monatlicher rente).

die unfallversicherung soll dich absichern für den schlimmsten fall. du musst evtl. zuhause umbauen, wenn du im rolli sitzt. als beispiel.

aber wieso schließt du eine unfallversicherung ab, wenn du nichtmal weisst, was die bringt.

gut war, das du nun eine private unfallversicherung hast, und keine insassenunfallversicherung.

Ich habe damals eine Unfallversicherung und eine Rechtsschutzversicherung mit meiner Autoversicherung abgeschlossen, da ich das ganze dann etwas günstiger bekommen habe.

Wozu ist eine Insassenunfallversicherung eigentlich gut? Sind die nicht über die KFZ Haftpflicht abgesichert?

Die Kfz-Unfallversicherung ist weitgehend sinnlos, da die meisten Insassen durch die Kfz-Versicherung abgedeckt sind.

Es gibt jedoch Kfz-Versicherer, die Bündelungsrabatte einräu,em, d.h. mit Abschluß einer Unfallversicherung bekommt man auf die Autoversicherung einen Ranbatt, so dass man unter dem Strich weniger zahlt als ohne Unfallpolice.

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Jep - die einzig sinnvolle in dem Zusammenhang ist wirklich die Fahrerunfallschutz wenn
a) der ständige Fahrer keine hat (was schonmal grundsätzlich schlecht ist)
b) es oft wechselnde Fahrer gibt, wo man nicht weiß ob sie eine gute Unfallversicherung haben

Ansonsten wie Madcruiser sagte - oftmals überflüssig, lieber ne gute private Unfallversicherung.

Grüße
Schreddi

... vor allem, wenn man KEINE Krankenversicherung hat ...

Nicht das schon wieder...

Wir reden von "vernünftigen und normal denkenden" Menschen 😉

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


... vor allem, wenn man KEINE Krankenversicherung hat ...

Wenn man vor dem Aufprall nen Herzkaspar hatte, ist das mit der Unfallversicherung erledigt. 😉

Christo

Antwort:

1. wer will das wie beweisen?

2. ist doch so oder so egal!

Zitat:

Original geschrieben von J.Ripper


Antwort:

1. wer will das wie beweisen?

2. ist doch so oder so egal!

1. Frag deinen Arzt oder Apotheker, der Zeitpunkt kann bewiesen werden, dazu gibt es sogar Fälle.

2. Wieso ist das egal, bei Herzkasper zahlt die Versicherung nicht und bei ohne Herzkasper schon.

Christo

@ zum Thema Herzkasper

Eine vernünftige private Unfallversicherung erbringt im Sinne des Unfallbegriffs ebenfalls Leistung, wenn der Unfall verursacht wird durch Herzinfrkt bzw. Schlaganfall!

Bsp.: Du bist mit dem Auto unterwegs, erleidest am Steuer einen Schlaganfall und fährst aufgrund dessen gegen den Baum => Unfall verursacht durch Herzinfarkt, ergo, Unfallbegriff ist erfüllt!

Unfall bedeutet: Plötzlich, von aussen, auf den Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillg, Gesundheitsschädigung!

Gruss,

Mfg MICHA

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m


Unfall bedeutet: Plötzlich, von aussen, auf den Körper wirkendes Ereignis, unfreiwillg, Gesundheitsschädigung!

Aha, und was bitte kommt beim Herzinfarkt von außen???

Das hat mit einer "vernünftigen" Unfallversicherung nix zu tun, das ist ein Ausschluß und du mußt lange suchen um jemanden zu finden, welcher in der Unfallversicherung sowas versichert. Guck mal in die Bedingungen.

Christo

@ Gott78

Da ich selbst bei einer solchen arbeite, muss ich dich eines besseren belehren. Die AUB 2000 liegen zu Grunde mit den Leistungserweiterungen: dazu gehören z.B. Unfall verursacht durch Herzinfarkt/Schlaganfall, Nahrunsmittelvergiftung bei Kindern bis zum 10 Lebensjahr etc.

Das von dir angesprochende `fehlende von aussen` muss ich korrigieren: Es fehlt nicht!

Wir reden ja trotz alledem von einem Unfall, der halt widerum VERURSACHT wird durch Herzinfarkt => ABER, dass Auto fährt z.B. gegen einen Baum und dadurch entstehen die Verletzungen. Insofern ist das `von aussen`weiterhin gegeben und der Begriff des Unfalls erfüllt!

Mfg,

Gruss MICHA

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m


@ Gott78

Da ich selbst bei einer solchen arbeite, muss ich dich eines besseren belehren. Die AUB 2000 liegen zu Grunde mit den Leistungserweiterungen: dazu gehören z.B. Unfall verursacht durch Herzinfarkt/Schlaganfall, Nahrunsmittelvergiftung bei Kindern bis zum 10 Lebensjahr etc.

Das von dir angesprochende `fehlende von aussen` muss ich korrigieren: Es fehlt nicht!

Wir reden ja trotz alledem von einem Unfall, der halt widerum VERURSACHT wird durch Herzinfarkt => ABER, dass Auto fährt z.B. gegen einen Baum und dadurch entstehen die Verletzungen. Insofern ist das `von aussen`weiterhin gegeben und der Begriff des Unfalls erfüllt!

Mfg,

Gruss MICHA

Dann kannst du mich als Mitbewerber sehen. 😉

§2 Absatz 1 der allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen:
Unfälle durch Geistes- und Bewußtseinsstörung auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten ergreifen.

Christo

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