Unfallsunschuld. Konsequenzen?

Hallo liebe leute,
ich muss vorweg nehmen dass ich keinerlei Erfahrungen mit Unfällen hatte bis letzten Mittwoch.

Eine Fahrlehrerin (! Ja ich habe auch gestaunt.) Ist vor meiner Haustüre in mein Parkendes Auto gefahren. Ich war nicht anwesend und lt. Polizei hatte ich ordnungsgemäß geparkt . Lt. Gutachten beim Autohändler ist mein Auto nun ein wirtschaftlicher totalschaden und wird abgemeldet vom Autohaus. Meine Frage nun an euch gibt es irgendetwas im meinem Fall wofür meine Kfz Versicherung aufkommen müsste????
Vielen Dank im voraus
Jazzy

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Pauschale Antwort:
Nein, nur die Versicherung des anderen Fahrzeuges.

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Echte Zahlen vom Gutachten und die Art der bestehenden Versicherung zb Vollkasko mit welcher SB und ob eben GAP Deckung besteht, wären schon hilfreich um hier deine Fragen zu beantworten.

Grüße
Steini

Zitat:

@olmo12 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:27:30 Uhr:


Z.B. Neupreis/Kaufpreisentschädigung oder GAP

Es gibt tatsächlich ein e kaufpreisentschädigung der opel Bank über eine Zusatzversicherung die ich beim Kauf abgeschlossen habe. Für meine Kfz Versicherung relevant?

Ich kann mir vorstellen, dass das Fahrzeug dadurch zwar bezahlt ist, deine bisherigen Raten aber futsch sind und du von vorne anfängst.

Bis jetz hat mich auch nicht niemand nach meiner Kfz Versicherung gefragt. Weder das autohaus noch der unfallgegner oder der anwalt

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Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Januar 2016 um 21:53:03 Uhr:


Ich kann mir vorstellen, dass das Fahrzeug dadurch zwar bezahlt ist, deine bisherigen Raten aber futsch sind und du von vorne anfängst.

Ja so ähnlich ist dass. Ich bekomme den wiederbeschaffungs wert des Wagens von der gegener Versicherung und die opel Bank stockt auf bis zum Kaufpreis. So kann ich dass auto ablösen 7nd hab mich was zur Anzahlung für nen neuen... freut sich dass auhohaus. Trotzdem relevant für meine Versicherung?

Kontaktiere doch einfach deinen Versicherungsberater.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du einen hast, wenn du selber schon keinen Ahnung von der Materie hast.

Ohne Details kann man nicht weiterhelfen.
Du hast den Rechtsanwalt für alle Fragen.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:24:25 Uhr:



Zitat:

@Norbert5 schrieb am 24. Januar 2016 um 19:50:35 Uhr:


Pauschale Antwort:
Nein, nur die Versicherung des anderen Fahrzeuges.
Pauschale Antworten geben Leute, die sich nicht wirklich im Bereich Versicherungen auskennen.

Der Profi sagt:

Kommt drauf an.
Es kann sehr wohl Konstellationen geben, in der sie den Schaden auch Ihrer Versicherung melden sollte!

Die Frage war aber nicht sollte, sondern muss.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 24. Januar 2016 um 21:34:03 Uhr:


So gering kann der nicht sein, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und die Finanzierung noch 2 Jahre laufen würde.

Gerade bei einem Auto das finanziert ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass zumindest Vollkasko mit GAP Deckung besteht.

Das verstehe ich jetzt nicht.

Wieso kann ein gebrauchtes Auto für 5.000.- Euro nicht finanziert sein? Der wirtschaftliche Totalschaden ist doch schnell erreicht. Dafür wird garantiert keine VK-Deckung verlangt. Die Wahrscheinlichkeit ist doch dann wohl sehr gering?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 24. Januar 2016 um 22:53:28 Uhr:


Das verstehe ich jetzt nicht.

Wieso kann ein gebrauchtes Auto für 5.000.- Euro nicht finanziert sein? Der wirtschaftliche Totalschaden ist doch schnell erreicht. Dafür wird garantiert keine VK-Deckung verlangt. Die Wahrscheinlichkeit ist doch dann wohl sehr gering?

Es kann alles möglich sein.

Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es durchaus wahrscheinlich ist, dass bei einem finanzierten Auto eine GAP Deckung vorhanden ist.

Die TE hat das inzwischen ja auch schon bestätigt.

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:22:46 Uhr:


Genau so ist es, zumal zu fast 100 Prozent wirtschaftliche Interessen dahinter stehen.

Was bei einem selbst beaftragten Gutachter bzw. Anwalt natürlich nicht so ist, stimmts?

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 24. Januar 2016 um 22:40:30 Uhr:


Die Frage war aber nicht sollte, sondern muss.

Zitat:

@jazzyG1 schrieb am 24. Januar 2016 um 19:43:55 Uhr:


Meine Frage nun an euch gibt es irgendetwas im meinem Fall wofür meine Kfz Versicherung aufkommen müsste????

Müsste war die Frage.

Und Omlo hat vollkommen Recht. Deine Pauschale Aussage, dass Ihre Versicherung hier außen vor ist, ist einfach nicht richtig!

Der TE stellt konkrete Fragen und bekommt leider keine Antwort....

Ja, du musst das deiner Versicherung melden wenn du etwas haben möchtest. Und wenn du uns hier die Zahlen nennst gibt es evtl sogar noch ne Überraschung dass es doch kein Totalschaden ist wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden.

Grüße
Steini

Doch. Die hat er bekommen.

Nur leider gleich mal Antworten die nicht stimmen.

Die sind zwar bestimmt nicht böse gemeint, aber trotzdem nicht richtig.

Olmo hat das schon gut erklärt, warum ein Totalschaden durchaus ein Fall für die eigene Versicherung sein kann.

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