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Unfallsunschuld. Konsequenzen?

Themenstarteram 24. Januar 2016 um 18:43

Hallo liebe leute,

ich muss vorweg nehmen dass ich keinerlei Erfahrungen mit Unfällen hatte bis letzten Mittwoch.

Eine Fahrlehrerin (! Ja ich habe auch gestaunt.) Ist vor meiner Haustüre in mein Parkendes Auto gefahren. Ich war nicht anwesend und lt. Polizei hatte ich ordnungsgemäß geparkt . Lt. Gutachten beim Autohändler ist mein Auto nun ein wirtschaftlicher totalschaden und wird abgemeldet vom Autohaus. Meine Frage nun an euch gibt es irgendetwas im meinem Fall wofür meine Kfz Versicherung aufkommen müsste????

Vielen Dank im voraus

Jazzy

Beste Antwort im Thema

Pauschale Antwort:

Nein, nur die Versicherung des anderen Fahrzeuges.

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Pauschale Antwort:

Nein, nur die Versicherung des anderen Fahrzeuges.

Vielleicht solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.

Was ist ein Gutachten beim Autohändler?

Meinst du ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, den du selbst beauftragt hast oder was sonst?

Themenstarteram 24. Januar 2016 um 20:05

Meine Autofinanzierung wäre noch zwei jahre gelaufen. Ich habe dass auto von dem Autohaus abholen lassen dem es ja noch gehört offiziell und die haben einen Sachverständigen kommen lassen. Einen Anwalt haben die auch beauftragt. Durch meine Abwesenheit beim Unfall bin ich jedoch nicht wirklich hilfreich.

Zitat:

@jazzyG1 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:05:49 Uhr:

Meine Autofinanzierung wäre noch zwei jahre gelaufen. Ich habe dass auto von dem Autohaus abholen lassen dem es ja noch gehört offiziell und die haben einen Sachverständigen kommen lassen. Einen Anwalt haben die auch beauftragt. Durch meine Abwesenheit beim Unfall bin ich jedoch nicht wirklich hilfreich.

Dann kannst Du ja nicht viel falsch machen.

Mit Sachverständigen und Rechtsanwälten, die mit Autohäusern zusammenarbeiten und von denen eingeschaltet werden, habe ich sehr schlechte Erfahrungen.

Vielleicht berichtest du mal in einigen Monaten, wessen Interessen hauptsächlich vertreten wurden.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 24. Januar 2016 um 21:19:01 Uhr:

Mit Sachverständigen und Rechtsanwälten, die mit Autohäusern zusammenarbeiten und von denen eingeschaltet werden, habe ich sehr schlechte Erfahrungen.

Vielleicht berichtest du mal in einigen Monaten, wessen Interessen hauptsächlich vertreten wurden.

Genau so ist es, zumal zu fast 100 Prozent wirtschaftliche Interessen dahinter stehen.

Themenstarteram 24. Januar 2016 um 20:22

Wie gesagt meine eigentliche Frage ist einfach ob meine Versicherung für irgendetwas belangt werden kann. Da ich wirklich keine Erfahrung habe muss ich ja wohl oder übel dem Autohaus glauben...

am 24. Januar 2016 um 20:24

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 24. Januar 2016 um 19:50:35 Uhr:

Pauschale Antwort:

Nein, nur die Versicherung des anderen Fahrzeuges.

Pauschale Antworten geben Leute, die sich nicht wirklich im Bereich Versicherungen auskennen.

Der Profi sagt:

Kommt drauf an.

Es kann sehr wohl Konstellationen geben, in der sie den Schaden auch Ihrer Versicherung melden sollte!

Zitat:

@olmo12 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:24:25 Uhr:

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 24. Januar 2016 um 19:50:35 Uhr:

Pauschale Antwort:

Nein, nur die Versicherung des anderen Fahrzeuges.

Es kann sehr wohl Konstellationen geben, in der sie den Schaden auch Ihrer Versicherung melden sollte!

Und welche?

am 24. Januar 2016 um 20:27

Z.B. Neupreis/Kaufpreisentschädigung oder GAP Deckung.

Zitat:

@jazzyG1 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:22:49 Uhr:

Wie gesagt meine eigentliche Frage ist einfach ob meine Versicherung für irgendetwas belangt werden kann. Da ich wirklich keine Erfahrung habe muss ich ja wohl oder übel dem Autohaus glauben...

Wenn Deine Versicherung was von Dir will, was ich ausschließe, schreibt sie Dich an.

Zitat:

@olmo12 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:27:30 Uhr:

Z.B. Neupreis/Kaufpreisentschädigung oder GAP Deckung.

Bei einem wahrscheinlich geringen Parkschaden???

Nachtrag:

Sorry, die Höhe hatte ich überlesen.

Würde erst abwarten.

am 24. Januar 2016 um 20:34

So gering kann der nicht sein, wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und die Finanzierung noch 2 Jahre laufen würde.

Gerade bei einem Auto das finanziert ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass zumindest Vollkasko mit GAP Deckung besteht.

Zitat:

@jazzyG1 schrieb am 24. Januar 2016 um 21:22:49 Uhr:

Wie gesagt meine eigentliche Frage ist einfach ob meine Versicherung für irgendetwas belangt werden kann. Da ich wirklich keine Erfahrung habe muss ich ja wohl oder übel dem Autohaus glauben...

Die Regulierung ist ein Fall für die gegnerische Haftflichtversicherung.

Allerdings kann man ohne genaue Angaben zum Fahrzeug incl. der Finanzierung, sowie zum Gutachten, kaum eine Aussage treffen.

Für dich dürfte es doch am wichtigsten sein, dass du ohne Schaden aus der Angelegenheit raus kommst.

Das ist aber nicht selbstverständlich, denn du bekommst von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten und ob der dich zufriedenstellen wird, kann ich nicht beurteilen.

Es kann also sein, dass du das Auto los bist und für den Erstattungsbetrag kein für dich gleichwertiges Fahrzeug beschaffen kannst, ohne zusätzliches Geld zu investieren.

Dass das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, sagt nichts über die Reparaturwürdigkeit aus, denn es gibt die 130 % Grenze im Haftpflichtschadenfall.

Was für das Autohaus günstig sein kann, muß für dich nicht günstig sein.

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