2. Nachschulung bei 50:50 Unfallschuld?
also wie das thema schon sat... geht es mir darum, ob ich noch weiter probezeit bekomme und noch eine nachschulung machen muss...
folgendes ist mir passiert...
Letzte Ostern: 96km/h bei max. 70 zugelassen..
FOLGE: Nachschulung und 2 jahre probezeit drauf (habe probezeit jetzt bis Nov. 07)
Anfang Juli 05: Unfall mit anderem PKW auf schmaler strasse in Linkskurve. (bin mir zwar keiner schuld bewusst, aber ihr kennt ja das auge des gesetzes ;-)) ... Habe 50% der Unfallschuld bekommen. Grund der 50% war, das ich angeblich wie mein gegenüber nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren sei.
Frage jetzt: Wie wirkt sich das auf Nachschulung bzw. Führerschein aus?
14 Antworten
Kein Zusammenhang der Frage mit dem Thema Versicherung.
Bitte verschieben.
Ansonsten ist die Aussage des Urteils doch eindeutig.
Beidseitig nicht angepasste Geschwindigkeit.
Die Folgen wird man Dir ggf. schriftlich und amtlich mitteilen.
QuelleZitat:
2. Verkehrsverstoß:
Bei einem erneuten Verstoß nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (Anm.: bitte nicht verwechseln mit einer MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können aber insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden.
schon mal dran gedacht, langsamer zu fahren?
du kannst, musst aber nicht zur nachschulung. ich würds machen, kommt gut!
Re: 2. Nachschulung bei 50:50 Unfallschuld?
Zitat:
Original geschrieben von tiLl3riUm
96km/h bei max. 70 zugelassen..
Wie konnte das passieren? Keinen Tempomat im Wagen?
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Re: Re: 2. Nachschulung bei 50:50 Unfallschuld?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wie konnte das passieren? Keinen Tempomat im Wagen?
Also ich hab da rechts unten so einen schwarzen Balken, wenn ich da drauf drücke wird mein Auto schneller.... find ich ne lustige Sache den Balken da.... ich glaub so ist das da auch passiert ;-)
Nicht ganz ernstnehmen.
Auch mit Tempomat kann es passieren das man zu schnell fährt, du kennst die Situation nicht.
Hast du bereits ein Verwarnungsgeld zahlen müssen oder wurde Bußgeldverfahren eingeleitet?
hmpf.
es geht doch nicht um dies erste verfahren (96 bei 70) - da sist doch letztes jahr gewesen..
es geht um den unfall! hab 50% unfallschuld und wollte ledigl. wissen, ob ne nachschulung gemacht wertden muss... unfallschuld hab ich, da wir beide angeblich nicht ANGEMESSEN den umstaenden gefahren sind. das heisst: wir haetten so schnell fahren muessen, dass beide haetten stehen bleiben koennen!
;-)
Die Versicherungsquote der Schuld hat nix zu tun mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen.
Insofern - hat die Polizei ne Owi festgestellt und wurde ein Verfahren eingeleitet, wirst du von der Bußgeld- und Führerscheinstelle schon ganz schnell hören 😉
Dann (!) kannste auch was über spätre Folgen erfahren - da hilft dir die Unfallschuldquote wenig
War denn die Polizei da?
Gabs Zeugen?
Gabs Bußgeld?
Gabs ein Gutachten?
Usw....
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von tiLl3riUm
hmpf.
es geht doch nicht um dies erste verfahren (96 bei 70) - da sist doch letztes jahr gewesen..
es geht um den unfall! hab 50% unfallschuld und wollte ledigl. wissen, ob ne nachschulung gemacht wertden muss... unfallschuld hab ich, da wir beide angeblich nicht ANGEMESSEN den umstaenden gefahren sind. das heisst: wir haetten so schnell fahren muessen, dass beide haetten stehen bleiben koennen!
;-)
Es kommt eine schriftliche Verwarnung, und eine Aufforderung an einen weiterem Seminar teilzunehmen, der du aber nicht nachkommen musst.
Aber danach, verlängert sich deine Probezeit zwar nicht weiter, und die Punkte machens auch nicht, aber ich würde dir dann empfehlen.. nicht mal mehr mit einen etwas abgenutzteren Reifen rumzufahren da der kleinste B-Verstoß dann dazu reicht das die Pappe bei dir komplett weg ist. Ein Fahrverbot verhängt wird. Und dir nach 2Jahren glaub ich den Führerschein neu machen kannst, natürlich dann wieder mit neuer Probezeit ab Erhalt des Scheins.
Würd ich so pauschal nicht sagen - zum Unfalhergang hat er bisher auf keine Frage geantwortet.
50% Teilschuld heißt nicht gleich Konsequenzen für den Führerschein...
Grüße
Schreddi
Re: 2. Nachschulung bei 50:50 Unfallschuld?
Zitat:
Original geschrieben von tiLl3riUm
(bin mir zwar keiner schuld bewusst, aber ihr kennt ja das auge des gesetzes ;-)) ... das ich angeblich wie mein gegenüber nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren sei.
Wenn das stimmt, dann hat die Polizei einen entsprechenden Unfallbericht verfasst. Es gelten die üblichen Verfahrensregeln, d.h. das Bußgeld kann nach einiger Zeit eintrudeln oder auch nicht.
Ohne Fakten können wir hier nur Kaffesatzleserei betreiben, die Möglichkeiten sind ja durch die Beiträge abgedeckt.
Formen der Prävention (=ordnungsgemäßes Fahren) auch, aber alle guten Dinge sind ja bekanntlich drei 😁
Die meisten von uns lernen durch Erfahrung, bei Einigen muss es erst richtig Schmerzen geben, bevor sich das Verhalten ändert.
C'est la vie 😉
Leuten wie dir sollte man echt die Fahrerlaubnis entziehen!
wie oft kann man eigentlich die Nachschulungen wiederholen, bevor die zuständigen Behörden ein Einsehen haben und feststellen, das es keinen Zweck mehr hat ?
Nachschulung wegen Punkte (A-Verstoß oder 2 B-Verstöße) in der Probezeit geht genau 1 mal! Beim 2ten Mal gibts dann Verkehrspsycholgische Beratung (freiwillig nicht Pflicht) und beim 3ten MAL die MPU. Ausnahmen sind wenn dem Verstoß direkt ne MPU folgen sollte....