Unfallschaden Parkplatz (Schuldfrage)

Bitte um Erfahrungswerte wie die Versicherungen bzw. Gerichte hier mit der Schuldfrage umgehen.

Hier meine Nachricht an meine Versicherung:

Zitat:

Ich habe meinen Ausparkvorgang 2 Mal unterbrochen. Einmal als die Gegenpartei zu schnell um die Kurve auf „seinen“ Parkplatz gefahren ist, aus Rücksicht vor dem „fließenden Verkehr“. Ein weiteres Mal als ich meinen Ausparkvorgang im Anschluss, nachdem die Gegenpartei bereits auf dem Parkplatz parkte, fortgesetzt habe und im Innenspiegel gesehen habe, dass plötzlich das Rückfahrlicht des PKWs der Gegenpartei aktiviert wurde.
Leider ist die Gegenpartei dann auf mein STEHENDES! Auto rückwärts aufgefahren (siehe Anhang „Unfallstelle_01“ und „Unfallstelle_02“). Die Gegenpartei fuhr dabei ohne Verzögerung an und beschleunigte dabei so schnell, dass ich nicht einmal in der Lage war zu hupen. Es ist völlig ausgeschlossen, dass hierbei ein Blick nach hinten erfolgt sein kann. Hierzu gibt es auch einen Zeugen dessen Namen und Telefonnummer ich mir notiert habe und meine Darstellung bestätigen kann – Wortlaut „Ich habe genau gesehen, dass er in dein stehendes Auto gefahren ist“.
Äußerlich konnte ich keinen Schaden erkennen (siehe Anhänge „Heck_Schadenverursacher“ und „Heck_Geschädigter“). Da die Gegenpartei allerdings stark beschleunigt hat, hat es mich im Auto gut durchgeschüttelt und daher besteht die hohe Wahrscheinlichkeit , dass nicht direkt sichtbare Schäden entstanden sind.

Laut meiner App bin ich auch maximal 3km/h gefahren, macht es Sinn das als "Beweis" zu übermitteln?
Die Gegenpartei schien mir sehr uneinsichtig zu sein und wollte das ganze auch ohne Austausch von Personalien erledigt haben. Es sei ja nichts passiert, also könnten wir ja beide einfach nach Hause fahren und gut ist. Als ich auf Austausch der Personalien bestand schwenkte er auf "kann man nichts machen war halt Rückwärts gegen Rückwärts". Sehe ich nicht so und der Zeuge auch nicht. Kann die Werkstatt feststellen welche Geschwindigkeiten eingewirkt haben müssen für den Schaden? Dann wären die 3 km/h die ich während der ganzen Zeit maximal gefahren bin ja ein Beweis oder?

Besten Dank im Voraus.

15 Antworten

Na ja, ich musste auch mal wegen einer Lügnerin bei Gericht die 2. 50% einklagen. Entweder man ist gefahren oder gestanden. Ich finde Lügerei nicht witzig.

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