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Unfallschaden mit Fahrerflucht, was tun?

Themenstarteram 10. Mai 2017 um 16:52

Hallo liebe Community :-)

Ich wurde gestern auf Arbeit zu meinem Kfz gerufen. Dort stand bereits die Polizei und begutachtete mein Kfz. Jemand hatte meinen Astra längs der Fahrerseite "rasiert" und hat sich dann vom Unfallort entfernt. Da es jedoch einen Zeugen gab, konnte dieser die Polizei informieren sowie eine Beschreibung des Kfz. inkl Kennzeichen durchgeben. Soweit so gut. Die Polizei übergab mir dann die Schadensnummer und teilte mir mit das der Verursacher nun aufgesucht werde, den Namen des Zeugen erfuht ich nicht. Weit mussten sie nicht fahren, sie fanden das Kfz 75m weiter auf der Hauptstraße parkend. Die Polizei konnte anhand der Spuren an dem Kfz sehr schnell eine klare Zurodnung treffen, der war es. Allerdings war von dem Fahrer weit und breit nichts zu sehen. Er bekam eine Notiz an die Scheibe und das war es dann auch schon.

Heute nun anhand des Kennzeichens seine Vers. angerufen. Diese teilte mir recht nüchtern mit, das solange nicht ihr Vers.nehmer als Verursacher klar fest steht passiert gar nichts. Ich wäre gut beraten den Namen des Zeugen heraus zu bekommen. Ansonsten würde sich das Prozedere bis zu einem halben Jahr hinziehen ehe sie überhaupt Auskunft von der Polizei bekämen. Sie würden aber ihren Gutachter bitten mit mir in Kontakt zu treten um den Schaden zu begutachten.

Frage: Hat jemand selbige Erfahrungen gemacht? Stimmen solche Aussagen tatsächlich? Wäre ich gut beraten bei dem Sachverhalt mir einen Anwalt zu nehmen?

Über eine Antwort jederzeit erfreut.

lg Zfanatic

Beste Antwort im Thema

Geh direkt zum Anwalt und beauftrage selbst deinen eigenen Sachverständigen. Das wird Dich unterm Strich nichts kosten und alles wird für Dich erledigt.

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Geh direkt zum Anwalt und beauftrage selbst deinen eigenen Sachverständigen. Das wird Dich unterm Strich nichts kosten und alles wird für Dich erledigt.

Dem kann ich mich nur anschließen. Und auf keinen Fall die gegn. Versicherung (oder einen von denen geschickten Gutachter) an dein Auto lassen.

Der Anwalt erhält dann von der Polizei (meistens) eine Kopie des Unfallprotokolles. Da steht dann alles wichtige für dich drin. Und mit diesem Protokoll und dem Gutachten über die Schadenshöhe kann er dann die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen. Unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer selbst gefahren ist oder der Fahrer überhaupt bekannt wird. Der VN wird nämlich dazu eisern schweigen. Sonst hat er ein Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort am Halse.

Geh zum Anwalt...

Du hast einen Schaden, der Verursacher ist bekannt. Gutachten, Anwalt und nicht mehr mit der Versicherung telefonieren.

am 11. Mai 2017 um 6:50

Anwalt, eigener Gutachter, nicht mit der Versicherung reden und dem Senden deren Gutachters nicht zustimmen.

am 11. Mai 2017 um 8:08

Wow. Selten soviel Einigkeit.

 

Eigener Gutachter! Sofort zum Anwalt! Und die gegnerische Versicherung mit Ihrem Gutachter nicht ans Auto lassen. Der wird sicher nicht in deinem Vorteil handeln....

Da das Fahrzeug versichert ist und nicht der Fahrer sieht es eigentlich ganz gut aus, was die Versicherung hier erzählt ist schon etwas komisch, aber auch ich würde zum Anwalt gehen und einen eigenen Gutachter auswählen.

An deiner Stelle würde ich erst nach einen Gutachter suchen und dann wegen einen Anwalt fragen wenn du keinen kennst.

Die meisten Gutachter arbeiten mit Anwälten zusammen und können dir einen empfehlen. Hintergrund ist das dieser Anwalt dann auch gleich die Gutachtenkosten mit beansprucht und da wird dir kein Gutachter einen schlechten Anwalt empfehlen, weil Sie dann auch Probleme bekommen.

MfG

Mike

Also bei mir war das auch mal so. Polizei hat geklingelt, weil jemand in mein Auto gefahren ist. Unfallflucht, aber hatte wohl jemand gesehen. Ich bekam Kennzeichen u. Aktenzeichen und habe es über den Zentralruf gemeldet. Dann kam ein Brief von derVersicherung, ich sollte den Unfallhergang schildern. Ich schrieb dann, dass ich auf der Couch sass. Hatte innerhalb von 3 Wochen mein Geld.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 11. Mai 2017 um 10:08:03 Uhr:

Wow. Selten soviel Einigkeit.

Das stimmt.

Innerhalb einer Stunde wurde alles gesagt.

Aber noch nicht von jedem.:D

Themenstarteram 12. Mai 2017 um 6:13

Danke für die zahlreichen Antworten. Habe der gegnerischen Vers. den eigenen Gutachter abgesagt und auf meinen eigenen verwiesen. Der Rest waren dann die wohl üblichen "Warnungen" das man evtl. nicht die Kosten des Gutachters trägt usw...bla. Montag Gutachten und einen Anwalt hat er mir auch gleich empfohlen.

Viel schwerer wiegt da der Umstand das der Verursacher mit seiner Familie gleich neben meinem Büro wohnt, dessen Kfz direkt vor meinem Fenster steht und man so tut als sei rein gar nichts passiert. Soviel Dreistigkeit ist für mich nur schwer auszuhalten. Zumal er wohl ziemlich stümperhaft seinen Schaden noch am Unfalltag mit einer Sprühdose "lackiert" hat.

am 12. Mai 2017 um 8:18

Lass dich nur nicht unterkriegen und halt uns auf dem Laufenden.

 

Zitat:

@Zfanatic schrieb am 12. Mai 2017 um 08:13:02 Uhr:

Viel schwerer wiegt da der Umstand das der Verursacher mit seiner Familie gleich neben meinem Büro wohnt, dessen Kfz direkt vor meinem Fenster steht und man so tut als sei rein gar nichts passiert. Soviel Dreistigkeit ist für mich nur schwer auszuhalten. Zumal er wohl ziemlich stümperhaft seinen Schaden noch am Unfalltag mit einer Sprühdose "lackiert" hat.

Naja, dafür darf er wohl die nächsten 1-12 Monate sein Verhalten überdenken, oder zumindest über den Geldbeutel "lernen"

;)

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