Unfallschaden, brauche rat
Hallo,
gestern ist ein audi in meinen parkenden grande gefahren. er ist aus einer parklücke raus und hat meinen an der fahrerseite einmal mitgenommen.
ich habe einen 3türer, die tür ist verkrazt und verbeult. hinter der tür das stück ist auch sehr eingedellt und verkrazt.
ich war gestern bei einer fiat vertragswerkstatt(bei der ich schonmal einen schade reparieren lassen hatte...hat alles gut geklappt).
da haben sie den schaden auf ca 2500€ geschätzt. ich bekomme eine komplett neue tür und hinten wirds ausgebeult und neu lackiert.
ich habe eben mit der versicherung telefoniert die mir folgendes angeboten hat.wenn ich eine werkstatt nehme die von denen ausgesucht wurde bekomme ich auf die reperatur anstatt 2 , 3 jahre garantie und mein auto wird abgeholt und wieder hergebracht(in der zeit bekomme ich eineen leihwagen) und ich bekomme zusätzlich zu jedem ausgefallenen tag 20€ und noch eine komplette innen sowie aussenreinigung.
was ich mir jetzt überlegt habe. soll ich das machen? oder lieber zu der vertragswerkstatt gehen?hört sich ja erstmal gut an. aber wenn die geld sparen wollen, dann bekomm ich bestimmt keine neue tür und die wird einfach ausgebeult und neu lackiert.
was meint ihr dazu?
was soll ich tun ?
eine ganz andere frage die mich noch beschäftigt. ist mein auto dann ein offizieller unfallwagen? er hat ja "nur" eine beule. aber ab wann wird er dann zum unfallauto?wenn ja. wie ist es mit dem schadensausgleich? an wen muss ich mich da wenden?
vielen dank !!!
13 Antworten
Als mir einer in meinen 2 Wochen alten 156er Sportwagon gerauscht ist, kam ein Sachverständiger und hat mir die durch den Unfall verursachte Wertminderung ausgrechnet, was dann prompt von der generischen Versicherung zusätzlich zum Schaden ausgeglichen wurde.
Dumm war (ich bin ein Pechvogel), bis 1000km erhält man einen "frischen" Neuwagen, danch muss man sich mit einer Rep. zufrieden geben.
War damals ärgerlich, das Auto war danach nicht mehr das selbe, Knacken, Knarzgeräusche, kein einwandfreier Geradeauslauf.
Hab das Teil damals mit Hammerwertverlust verkauft und neuen bestellt.
wen du weisst das deine werkstatt gut und sauebr arbeitet würd ichs dort machen lassen.
Was bringen dir 3 Jahrte Garantie ? wen du dan nur ärger hast ,oder kennst du die andre werkstatt weisst du wie die arbeitet .
Auto müssen sie so oder so zahlen .
die entscheidung liegt aber schluss entlich bei dir .
Moin,
Ob es ein Unfallwagen ist ... musst du mit einem Gutachter ausmachen. Das kann man nach deiner Schilderung leider nicht genau sagen. Dazu müßte man das Schadensbild in NATURA sehen und bewerten können.
Ich an deiner Stelle würde zur Vertragswerkstatt gehen, da du mit DIESER ja bereits positive gute Erfahrungen gemacht hast. Einen Anspruch auf entweder Nutzungsausfall, Fahrtkostenübernahme und/oder einen Leihwagen hast du trotzdem, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Hier solltest du eventuell mal mit deinem Versicherungsvertreter reden, der weiß wann du welche zusätzlichen Ansprüche hast.
MFG Kester
bring ihn besser in deine Werkstatt, da weisst du was du hast.
Grundsätzlich hast du anrecht auf:
-Reparatur des Schadens
-Ausfallgeld oder Leihwagen, während deiner in der Werkstatt steht
-bis 50 € Aufwandsentschädigung, Telefonkosten, Porto usw...
-Auszahlung bei Wertminderung (Gutachten erforderlich)
Unfallwagen ist ein Wagen wenn in Schaden an de rKaroserie oder am Rahmen vorliegt. Eine Instandsetzungspreis von ca. 10% des Neuwagenpreises ist ebenfalls ein Unfallwagen. Bei deinen ist es eher Zwielichtig, die Tür ist kein Problem, allerdings ein schaden an der Karoserie (die Delle, je nachdem wie groß die ist), und der Preis liegt auch über den 10%... Das müsste ein Gutachter entscheiden, ob es sich jetzt um einen Unfallwagen handelt. Z.B. eine kaputte Stoßstange, oder ein defektes Rücklicht ist noch kein Unfallwagen. Es ahndelt sich hierbei auch nur um grobe Richtwerte.
gut.. ich danke euch schonma fuer eure antworten. ich denke das ich ihn zu meineem vertragshändler bringen werde.
du sagst ja 10% des kaufpreises.ich habe ihn vor einem jahr als neuwagen fuer 9500€ gekauft. da der reperaturschaden 2500€ beträgt denke ich mal das es sich jetzt um ein unfallauto handelt.
wie ist das eigentlich dann geregelt? mir geht es hauptsächlich um den verkauf des autos. bin ich verpflichtet diesen schaden dann anzugeben? in jedem fall ? egal bei welchem schaden? oder erst wenn der gutachter den wagen fuer einen unfallwagen hält ??
danke euch !
das ist halt ne Frage, wie gesagt es handelt sich um eine richtwerte, und bei einen Kleinwagen ist ja ne kleine Delle mit dieser 10% Regelung schon ein unfallwagen... wobei hingegen ein 12 Zylinder S-Klasse sich die komplette Front austauschen lassen kann und nicht auf 10% kommt...
Frag am besten deine Werkstatt, oder beauftrage eine Gutachter (diesesn muss ebenfalls die Versicherung bezahlen, aber vorher abkären), ob es sich jetzt um einen Unfallagen handelt, handelt es sich um einen Unfallwagen, muss es auf alle Fälle angegeben werden, solltest du das angeben vergessen, spätestens bei rückfragen musst du es wahrheitsgemäss beantworten. Wäre praktisch wenn du ein Foto mal hochlden könntest. Aber am besten Nachfragen, und die generische Versicherugn beaucftragen einen Gutachter zu schicken, zu Feststellung des Wertverlustes.
Pauschal würde ich deinen jetzt ber nicht als unfallwagen bezeichnen. Ich denke deiner ist genau zwischen der Zone Unfalwagen / kein Unfallwagen. Aber grundsätzlich ist das auch kein Probelm, dokumentier den Schadne mit Fotos, und die rechnungen dazu, und beim wiederverkauf, kannst du dies dann zeigen, wie groß der Schadne war, und das er Ordnungsgemäß behoben wurde.
Einer unserer alten Benze hatte einen Schaden von knapp 30.000 DM gehabt (bei einen Neupreis von damals kanpp 50.000 DM), der Wagen Ordnungsgemäß bei Mercede srepariert, alles Dokumentiert, und auch keine Probleme beim Wiederverkauf gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von Vodn7V
gut.. ich danke euch schonma fuer eure antworten. ich denke das ich ihn zu meineem vertragshändler bringen werde.
du sagst ja 10% des kaufpreises.ich habe ihn vor einem jahr als neuwagen fuer 9500€ gekauft. da der reperaturschaden 2500€ beträgt denke ich mal das es sich jetzt um ein unfallauto handelt.
wie ist das eigentlich dann geregelt? mir geht es hauptsächlich um den verkauf des autos. bin ich verpflichtet diesen schaden dann anzugeben? in jedem fall ? egal bei welchem schaden? oder erst wenn der gutachter den wagen fuer einen unfallwagen hält ??
danke euch !
Hallo,
einen Neuwagen-und dann noch einen Audi- für 9500 Teuro im Frühjahr des Jahres 2006 ???? Liegt hier nicht ein Schreibfehler vor?
Bezüglich Deines Unfalles der Hinweis: Laß Dich nicht von der gegnerischen Versicherung ( welche ist das übrigens?) "einlullen".
Benötigst Du wirklich ein Ersatzfahrzeug in der Zeit, während Dein Fahrzeug in der Werkstatt ist? Wenn nicht, laß Dir den Nutzungsausfall zahlen.
Alles Wesentliche haben die Vorredner/ Vorschreiber schon mitgeteilt.
Viele Grüße
quali
Zitat:
Original geschrieben von quali
Hallo,
einen Neuwagen-und dann noch einen Audi- für 9500 Teuro im Frühjahr des Jahres 2006 ???? Liegt hier nicht ein Schreibfehler vor?Viele Grüße
quali
Wo liest du da Audi der Schreiber hat doch ganz oben geschrieben FIATwerkstatt und Grande.....damit ist der Grande Punto gemeint. Ach ja und Audi ist der Verursacher
italo
Zitat:
Original geschrieben von Croma2005
Als mir einer in meinen 2 Wochen alten 156er Sportwagon gerauscht ist, kam ein Sachverständiger und hat mir die durch den Unfall verursachte Wertminderung ausgrechnet, was dann prompt von der generischen Versicherung zusätzlich zum Schaden ausgeglichen wurde.
Dumm war (ich bin ein Pechvogel), bis 1000km erhält man einen "frischen" Neuwagen, danch muss man sich mit einer Rep. zufrieden geben.
War damals ärgerlich, das Auto war danach nicht mehr das selbe, Knacken, Knarzgeräusche, kein einwandfreier Geradeauslauf.
Hab das Teil damals mit Hammerwertverlust verkauft und neuen bestellt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auf die Kilometer so genau ankommt. Bei nem 2 Wochen alten Wagen und einem Schaden, der Verzug brachte müssen die ein neues zahlen. Was Versicherungen sagen ist oft nur in deren Interesse.
Zum Grande, geh zu deiner Werkstatt. Sag der Versicherung, dass sie dir sowieso nen Leihwagen im Poloformat zahlen müssen.
3 statt 2 Jahre Garantie sind bei der Reparatur eh wurscht, was soll da kaputtgehen? Das ist Bauernfängerei, mehr nicht. Was du machen kannst ist fiktiv abrechnen über ein Gutachten. Dann bekommst du den Betrag ohne Mwst. Somit könntest du den Schaden ausbeulen und lackieren lassen.
Gehst du nämlich in ne Werkstatt und sagst es ist ein Versicherungsschaden, dann wirds gleich 50 % teurer. Bei meinem bravo haben die damals 7000 DM aufgeschrieben. Bei nem Auffahrunfall mit 20 km/h.
Zitat:
Original geschrieben von Italo001
Wo liest du da Audi der Schreiber hat doch ganz oben geschrieben FIATwerkstatt und Grande.....damit ist der Grande Punto gemeint. Ach ja und Audi ist der Verursacher
italo
Hallo,
Du hast Recht, ich habe das falsch gelesen. Das Fahrzeug des Schädigers war ein Audi.
Das ein Grand ein Punto ist, wußte ich auch nicht. Aber so lernt man halt nie aus.
Viele Grüße
und eine gute Nacht
wünscht
quali
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
..................... Aber am besten Nachfragen, und die generische Versicherugn beaucftragen einen Gutachter zu schicken, zu Feststellung des Wertverlustes.
.................
Hallo,
Die gegnerische Versicherung mit der Sendung eines Gutachters würde ich auf keinen Fall empfehlen.
Suche dir einen raus, der dir gefällt und dir einen hohen Wertverlust attestiert.
Einen MW eine Klasse tiefer kannst du über den Gutachter auch ausrechnen lassen.
Wenn du an einen Wiederverkauf denkst, würde ich alles ordnungsgmäß in der Werkstatt reparieren lassen und das vorher auf alle Fälle mit dem Schadens-Gutachten und eigene Bildern dem Käufer vorlegen. Vielleicht kann der Gutachter ja auch reinschreiben, dass der Schaden nicht zum Unfallwagen reicht.
Ferner würde ich mit deiner Werkstatt reden, dass du das gerne bei denen machen lassen würdest, aber dann hättest du auch gerne einen kostenlosen Wagen, während der Reparaturdauer.
Fakt ist, dass ein späterer Käufer den Schaden eh als Minderungsgrund sieht und du einzig und allein jetzt die Chance hast, dir ein Teil des Geldes wieder von der Versicherung zu holen.
Den Gutachter müssen die sowieso zahlen und nur so kannst du auch die Werte ordnungsgemäß und ohne großes Palaver überweisen lassen. Es steht dir zu.
Moin,
Grossvater ... bei einem SO FRISCHEN Auto ... insbesondere einem, das man in 1-2 Jahren noch ordentlich verkaufen möchte ... alles offiziell mit Rechnung machen lassen, entweder bei einem renomierten Karosseriefachbetrieb oder beim Fiathändler.
Fiktiv abrechnen und das dann irgendwo machen ... rechnet sich vielleicht kurzfristig ... aber nicht in so einem Fall.
MFG Kester