Unfallschaden beim Einparken mit Motorrad

Hallo,

wir hatten mit unserem Fahrzeug einen Unfallschaden beim Einparken. Meine Frau hat ein Motorrad (eine Art Cruiser) leicht gestreift. Das hat leider ausgereicht das es rechts zur Seite kippte und schräg auf dem Bordstein landete.

Der Besitzer erzählt jetzt natürlich viel, und bauscht den Unfall auf. Angeblich ist eine Stütze verbogen und der große Auspuff hat eine Beule. Wir haben aber nicht wirklich einen Schaden am Auspuff ausmachen können. Für den Laien ist das aber auch nicht immer leicht zu beurteilen.

Ist der erste Unfall mit dem Auto, den wir jemals hatten. Was würdet ihr uns raten? Den Schaden haben wir natürlich bereits der Kfz-Versicherung gemeldet.

Beste Antwort im Thema

Meine Herrn, was ist den schon passiert.
Ein Blechschaden an einem Motorrad.
Kein zur Freude, sicherlich - aber auch kein Grund um schwarz zu sehen.
Sich etwas abzuregen hilft oft die Dinge klarer zu sehen und Ihnen die angemessene Wichtigkeit zu geben.

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da ich da moeglicherweise "spaeteres" schon fast herankommen hoere.... 😉

wunder dich nicht. instandsetzungen beim motorrad (selbst mofa) sind sehr schnell sehr teuer.
(natuerlich vollkommen anderer bereich, aber es ergab sich heute, dass ich fuer eine senseo kaffeemaschine nach einem ersatzteil suchen sollte... dieses billige tassenabstellblech kostet (original) fast 20 eur. ich wusste auch nicht ob ich lachen oder weinen sollte 😉 )

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


wunder dich nicht. instandsetzungen beim motorrad (selbst mofa) sind sehr schnell sehr teuer.

Das befürchte ich auch. Ich frage mich allerdings, welche Schäden am Ende tatsächlich gemeldet werden. Es kann immerhin sein, dass das Motorrad auch schon vorher beschädigt war und der Besitzer jetzt uns für diese Schäden heranzieht. Sei es die Delle am Auspuff etc.

Ich werde dann berichten, wenn mehr Klarheit besteht...

sagmal, was glaubst denn du was DEIN gutachter machen wuerde im schadenfall?
der nimmt nicht auf was man ihm diktiert sondern erstellt aufgrund seiner ausbildung und sachkenntnis ein gutachten und keinen wunschzettel.

man kann sehrwohl altschaeden/neue schaeden unterscheiden und was mal kaputt war (genauer: wenn keine schadenerweiterung eingetreten ist) ist nunmal schon kaputt gewesen oder wird nur anteilig bewertet.
die preise wuerfelt er uebrigens auch nicht.

sollte deine VS bedenken haben, werden sie da schon pruefen.
allerdings wirst du wenig erfolg haben, wenn deine taktik ist den schaden kleinzureden, bis es sich lohnt diesen mit 50eur zu begleichen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


sagmal, was glaubst denn du was DEIN gutachter machen wuerde im schadenfall?
der nimmt nicht auf was man ihm diktiert sondern erstellt aufgrund seiner ausbildung und sachkenntnis ein gutachten und keinen wunschzettel.

Es geht nicht um Wunschzettel, sondern um frühere und beim Unfall verursachte Schäden. Ich vertraue dem Urteil des Gutachters. Aber ich glaube nicht das ein Gutachter da immer so gut zwischen Unfallschaden und anderen Schäden differenzieren kann.

Vielleicht gab es vorher schon Probleme mit dem Lenker, die jetzt auf den Unfall zurück geführt werden usw.

Nein, ich bin da äußerst skeptisch und spekuliere darauf dass das für den Betroffenen eine Einladung zum Abkassieren ist - leider.

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vlt. sind nicht immer ALLE einzelschaeden zu 100% klärbar, aber der geschaedigte hat sich wohl kaum bei euch um den schaden bemueht/beworben, sondern deine frau (wars glaube ich) hat einfach einen schaden verursacht.

du solltest dich aber zumindest mal entscheiden, denn 1x vertraust du dem gutachter und 1x zweifelst du eben seine entscheidung an.
komischweise, bist du doch aber laie(?) und hast (wie auch ich) nichtmal ansatzweise ahnung diese zweifel zu belegen?

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


vlt. sind nicht immer ALLE einzelschaeden zu 100% klärbar, aber der geschaedigte hat sich wohl kaum bei euch um den schaden bemueht/beworben, sondern deine frau (wars glaube ich) hat einfach einen schaden verursacht.

Natürlich wurde der Unfall von meiner Frau verursacht und die umgehende Meldung beim Besitzer des Motorrads und bei der Versicherung zeigt wohl sehr deutlich das wir uns der Verantwortung nicht entziehen.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


du solltest dich aber zumindest mal entscheiden, denn 1x vertraust du dem gutachter und 1x zweifelst du eben seine entscheidung an.
komischweise, bist du doch aber laie(?) und hast (wie auch ich) nichtmal ansatzweise ahnung diese zweifel zu belegen?

Ich vertraue auf die

Unabhängigkeit

des Gutachters, weil du nämlich vom "Wunschzettel" gesprochen hast.

Ich vertraue aber nicht auf seine Unfehlbarkeit bei der Bewertung von Alt- und Neuschäden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied!

und was moechtest du denn mit dem zweifel erreichen?
soweit druecken, dass sich der schadenrueckkauf wegen kostenintensiver hochstufung lohnt ?
wenn du "nur" den nicht bezifferbaren anteil an der gesamtsumme der zuviel erstatteten summen aller schadenfaelle kritisierst, OK.
nur genau deswegen "schlagen" sich ja eben auch profis mit den schadenmeldungen/KVA/gutachten rum und nicht du und ich(wenn ich der geschaedigte waere).

unfehlbar ist sicherlich niemand. aber geschult sind viele andere ausser dir und mir 😉
von wem erwartest du dann eine "unfehlbare" einschaetzung des schadens, die den geschaedigten nicht auch noch bloed da stehen laesst?

versetz dich einfach mal in seine lage und frage dich wie du handeln wuerdest.
(haette ich mit dir vor ort schon als geschaedigter die diskussion, wuerde ich wohl sofort einen anwald einschalten obwohl das (zum jetzigen zeitpunkt ) nicht notwendig erscheint.

PS
sofern der schaden so hoch ist, dass ein rueckkauf (rechnet euch die VS sicherlich aus und ihr rechnet nach) nicht lohnt, sind 50eur fuer ein neues lenkkopflager was beschadigt sein koennte, auch "egal" 😉

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


von wem erwartest du dann eine "unfehlbare" einschaetzung des schadens

Ich erwarte keine "unfehlbare" Einschätzung. Das habe ich auch nie verlangt!

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


haette ich mit dir vor ort schon als geschaedigter die diskussion, wuerde ich wohl sofort einen anwald einschalten

Mir ist durchaus bewußt dass das Prozessieren eine deutsche

Tugend

ist und deshalb sind wir auch entsprechend rechtsschutzversichert.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


versetz dich einfach mal in seine lage und frage dich wie du handeln wuerdest.
(haette ich mit dir vor ort schon als geschaedigter die diskussion, wuerde ich wohl sofort einen anwald einschalten obwohl das (zum jetzigen zeitpunkt ) nicht notwendig erscheint.

Genau den Thread habe ich mir schon die ganze Zeit vorgestellt.

(Motorrad "zerstört" unseren Golf. 😰

Zitat:

Original geschrieben von mingaa



Zitat:

Original geschrieben von Harry999


von wem erwartest du dann eine "unfehlbare" einschaetzung des schadens
Ich erwarte keine "unfehlbare" Einschätzung. Das habe ich auch nie verlangt!

nuja, sagen wir erhofft ?

Zitat:

Original geschrieben von mingaa


Ich vertraue aber nicht auf seine Unfehlbarkeit bei der Bewertung von Alt- und Neuschäden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied!

Zitat:

Original geschrieben von mingaa



Zitat:

Original geschrieben von Harry999


haette ich mit dir vor ort schon als geschaedigter die diskussion, wuerde ich wohl sofort einen anwald einschalten
Mir ist durchaus bewußt dass das Prozessieren eine deutsche Tugend ist und deshalb sind wir auch entsprechend rechtsschutzversichert.

ums prozessieren gehts dabei nichtmal zwingend, sondern um eine gleichbehandlung eines laien gegenueber den profis der versicherung.

und eben darum sich mit einem schaediger bzw.dessen VS nicht selber rumschlagen/uebervorteilen lassen zu muessen.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Motorrad "zerstört" unseren Golf.

Was für ein Golf?

Zitat:

Original geschrieben von mingaa



Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Motorrad "zerstört" unseren Golf.
Was für ein Golf?
www.motor-talk.de/forum/winterkomplettraeder-fuer-golf-6-aspen-6-j-x-16-t4148535.html

... für

meinen Golf 6

um ...

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


nuja, sagen wir erhofft ?

Erhofft habe ich mir das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999



ums prozessieren gehts dabei nichtmal zwingend, sondern um eine gleichbehandlung eines laien gegenueber den profis der versicherung.

Du hattest geschrieben das du aufgrund der Diskussion einen Anwalt einschalten würdest. Das hatte nichts mit einer Gleichbehandlung von Laie und Versicherung zu tun, sondern war wohl eher als Drohung zu verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


www.motor-talk.de/forum/winterkomplettraeder-fuer-golf-6-aspen-6-j-x-16-t4148535.html

Bei dem Parkunfall war dieser Golf nicht involviert.

War auch nur exemplarisch gemeint, wenn es "andersrum" passiert wäre.

Ich bin dann mal raus, Gute Nacht.

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