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Unfallreparatur in der Gewährleistung (Die Frage nach dem Wo)

Themenstarteram 24. August 2015 um 8:24

Hallo MotorTalk Community,

ich habe mir Anfang dieses Monats mein erstes eigenes Auto gekauft, einen Gebrauchtwagen (Renault Megane GrandTour).

Der Händler bietet ja die gesetzliche Gewährleistung, zusätzlich habe ich eine einjährige Garantie von einem externen Versicherer dazubekommen.

Nun ist mir im Stop-and-Go eine Lady hinten ins Auto gerauscht weil sie am Radio rumgespielt hat. Der Schaden hält sich denke ich in Grenzen, einige Plastikteile angedetscht/verkratzt und die Stoßstange hat was abbekommen.

Den Schaden werde ich jetzt bei der Versicherung der Unfallverursacherin melden.

Nun zur eigentlichen Frage. Wo lasse ich den Schaden reparieren?

Ich hatte gehört, dass eventuell die Gewährleistungsverpflichtung des Gebrauchtwagenhändlers erlischt wenn ich zu einer anderen Werkstatt gehe. Ist da was dran oder kann ich diesen Unfallschaden in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen? In dem Fall würde ich natürlich gerne zu einer Vertragswerkstatt gehen.

Schöne Grüße und danke schonmal für eure Hinweise,

Timo

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13 Antworten

Wenn du den Unfallschaden in einer Vertragswerkstatt des Herstellers reparieren lässt, bist du auf der sicheren Seite. Grundsätzlich darfst du bei einem Haftpflichtschaden selber die Werkstatt deiner Wahl aussuchen, die gegn. Versicherung hat diesbezüglich kein Weisungsrecht.

Zur Beweissicherung solltest du, sofern in deinen Augen kein Bagatellschaden (<715 €) vorliegt, vorab einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Schadensgutachtens beauftragen. Den Sachverständigen darfst du selber auswählen und beauftragen. Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht. Die Kosten für dieses Gutachten gehören zum Schaden und sind von der gegn. Versicherung zu tragen.

Mit welcher Geschwindigkeit wurde dir raufgefahren? Mach am besten Bilder. Der Schaden kann in die mehrere tausend Euro gehen

Themenstarteram 24. August 2015 um 8:58

Ich war im Stand, so genau kann ich das nicht sagen. Denke so etwas um die 20 bis 30 km/h dürften das noch gewesen sein. Habe sie nur von hinten heranrauschen sehen und dann hats gerummst. Gebremst hat sie nach eigener Aussage wohl noch, allerdings eben viel viel zu spät.

Danke übrigens schonmal für die Antworten. Bisher war ich von einem Bagatell-Schaden ausgegangen. Aber das mit dem unabhängigen Gutachter klingt für mich soweit sehr sinnig.

am 24. August 2015 um 8:58

Du kannst zu jeder Werkstatt fahren, es dürfen halt nur Orginalteile verbaut werden. Aber ne Werkstattbindung wär mir neu. Man stelle sich vor du kaufstn Auto in Hannover und wohnst in München. Willst dann jedesmal nach Hannover fahren?? :-) Selbst Vertragswerkstatt verstößt seit 2010 gegen EU-Recht. Selbst Inspektionen kannst du in einer freien Werkstatt machen lassen, muss halt nur nach Vorgaben des Herstellers geschehen(sprich Orginalteile verwenden usw.) Ne Vertragswerkstatt wirkt sich halt nur dann aus, wenn man irgendwas auf Kulanz bezahlt wird. Ne Vertragswerkstatt ist auch nur bei Mängeln aufzusuchen. Alles andere darf ne freie Werkstatt auch machen.

Gutacher anfordern, Fotos machen lassen und den Schaden reparieren lassen. Wenn hinten von außen nur die Stoßstange hin ist, kann drunter auch mal die Halterung hin sein usw. Davon ausgehen dass NUR die Stoßstange hin ist, isn Trugschluss. Den wirklichen Schaden sieht man erst, wenn die das Ding runterschrauben.

Wenns bezahlt wird vom Unfallgegner würd ich mich auch nicht auf spachteln und Beilackieren und so nen Mist einlassen.

Mir ist jemand mit 30km/h gebremst hinten drauf gefahren, schaden lag bei knapp 3000 Euro hab aber auch ne AHK ohne deutlich mehr, weil diese schützt. Niemals vom Schein trügen lassen. Am besten zum Gutachter deiner Wahl er soll mal nen Blick riskieren und schauen ob der Schaden über 750 Euro ist, wenn ja Gutachten fertigen lassen und dann schauen was dabei rum kommt. Denk an die Kostenabtretungserklärung.

Themenstarteram 24. August 2015 um 9:12

Okay, bin da vielleicht zu gutmütig rangegangen. Gruselig was man so lesen kann.

http://www.n-tv.de/.../...ersicherer-Kosten-sparen-article6204616.html

Mein erster Schritt wäre ja eigentlich die andere Versicherung zu informieren was ich jetzt machen möchte. Nach so einem Artikel fragt man sich ja schon ob man nicht lieber gleich zur Werkstatt bzw. vorher zu einem Gutachter (TÜV, DEKRA, GTÜ ? ) fährt.

Eine Kostenabtretungserklärung dient wenn ich das richtig verstanden habe dazu, dass ich nicht in Vorleistung gehen muss und diese Erklärung muss ich vorab von der gegn. Versicherung erhalten?

Doch du musst der Versicherung den Schaden melden. Du musst als Anspruchssteller auftreten, kurz denen sagen Unfall, Schaden, deine Daten das wars. Mehr nicht, die haben dir auch keinen Gutachter vorzuschreiben! Du hast freie Wahl. Die Kostenabtretungserklärung gibts direkt bei dem Gutachter.

Zitat:

@timau schrieb am 24. August 2015 um 11:12:41 Uhr:

 

Mein erster Schritt wäre ja eigentlich die andere Versicherung zu informieren was ich jetzt machen möchte. Nach so einem Artikel fragt man sich ja schon ob man nicht lieber gleich zur Werkstatt bzw. vorher zu einem Gutachter (TÜV, DEKRA, GTÜ ? ) fährt.

Offensichtlich hast Du den von Dir verlinkten Artikel nicht aufmerksam gelesen. Gerade Organisationen wie die DEKRA sind die Helfer der Versicherer beim Schadensersatzkürzen.

Suche Dir einen unabhängigen Gutachter.

Zitat:

Eine Kostenabtretungserklärung dient wenn ich das richtig verstanden habe dazu, dass ich nicht in Vorleistung gehen muss und diese Erklärung muss ich vorab von der gegn. Versicherung erhalten?

Nein, die Abtretungserklärung gibst Du bei Gutachter und Werkstatt ab, diese können dann direkt mit der Versicherung abrechnen.

Zitat:

vorher zu einem Gutachter (TÜV, DEKRA, GTÜ ? ) fährt.

Achte nur darauf einen wirklich unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen und nicht die gleiche Organisation, die evtl. die gegnerische Versicherung beauftragen würde!

am 24. August 2015 um 10:01

KSV möchte jetzt, dass du ihn nach seiner Telefonnummer fragst

rrwaith möchte gerne ein Mandat von dir

;)

Themenstarteram 24. August 2015 um 10:42

Zitat:

@MalerMe schrieb am 24. August 2015 um 12:01:13 Uhr:

KSV möchte jetzt, dass du ihn nach seiner Telefonnummer fragst

Dafür nach NRW zu fahren wäre nun doch etwas übertrieben ;).

Danke für eure Hinweise, war noch nie in so einer Thematik drin und wusste so bei der Versicherung zumindest schonmal grob wovon ich/ und die rede(n).

Dort soll ich mich nun Mitte der Woche noch einmal melden, dann wäre nach Aussage der Versicherung die Frage der Haftung geklärt und sie könnten mir die Übernahme der Kosten zusagen.

Einen (unabhängigen :) ) KFZ-Sachverständigen in der Gegend habe ich mir schon einmal rausgesucht. Die Vertragswerkstatt wäre auch um die Ecke.

am 24. August 2015 um 16:25

Mit der Gewährleistung hat die Nummer nichts zu tun. Lass den Schaden einfach sach- und fachgerecht von einer Dir gewünschten Werkstatt instand setzen.

Du verwechselt hier die Pflicht im Gewährleistungsfall dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung einzuräumen. Aber das tut hier wirklich nichts zur Sache.

Zitat:

Offensichtlich hast Du den von Dir verlinkten Artikel nicht aufmerksam gelesen. Gerade Organisationen wie die DEKRA sind die Helfer der Versicherer beim Schadensersatzkürzen.

Jetzt wird mir mein Gutachten (Hagel) klar. So ein Verein - also nein...

(Hab Angelegenheit angefochten und eine Nachregulierung erhalten)

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