Unfallmeldepflich bei der Polizei

Hallo
Ist bei einem Leitplankenschaden dei Polizei zu verständigen? Man geht von einem Kfz-Schaden von 5000 Euro aus und der andere Fahrzeughalter der den Unfall herbeigeführt hat hat seine Schuld schon eingeräumt. Die kaputte Leitplanke wird am nächsten Tag beim Strassenbauamt gemeldet und das erste Fahrzeug einem Sachverständiger vorgeführt.

Ist eine polizeiliche unfallaufnahme notwendig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von CLK Gigi


Hallo
Ist bei einem Leitplankenschaden dei Polizei zu verständigen? Man geht von einem Kfz-Schaden von 5000 Euro aus und der andere Fahrzeughalter der den Unfall herbeigeführt hat hat seine Schuld schon eingeräumt. Die kaputte Leitplanke wird am nächsten Tag beim Strassenbauamt gemeldet und das erste Fahrzeug einem Sachverständiger vorgeführt.

Ist eine polizeiliche unfallaufnahme notwendig?

Mit dieser Vorgehensweise ist keinesfalls sichergestellt, dass dem Geschädigten dieser Schaden auch tatsächlich und wahrheitsgemäß, wie geplant, gemeldet wird.

Die Gefahr eines Vorwurfes des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, schätze ich als sehr groß ein, es gibt viele Motive, alle sollen i. d. R. den Schädiger schützen.

Das zweite Problem könnte der Kfz.-Haftpflichtversicherer des Verursachers servieren, wenn es ein Ermittlungsverfahren wegen dieses Tatbestandes gibt.

Warum wurde dieser Unfall nicht im Eigeninteresse, der Polizei sofort per Handyanruf angezeigt?

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Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Es geht um die Interpretation der Unverzüglichkeit, und da läßt die Rechtsprechung einen gewissen Spielraum zu.
Lass es einfach sein, dieser eine bestimmte Nutzer hier im Forum ist so von seiner Meinung überzeugt, dass er die Wahrheit einfach nicht begreifen will.
 
(Aber schön zu lesen, dass hier auch Leute die Texte anderer Nutzer lesen und verstehen!)

Nun lass aber mal gut sein hier Hugaar.

Beukeod ist ja nun wahrlich kein Stammtischexperte. Schreib doch einfach deine Meinung und gut ist 😉

Immer schön locker bleiben...........😁

Gruß

Delle

Naja, Jagusch und Hentschel haben ihre Meinungen bzw. Interpretationen auch nicht auf Stammtischen verbreitet…

Zitat:
Schön und gut, aber was hat das mit dem hier vorliegenden (erfundenen) Fall zu tun???

Das war die Frage des TE:

Zitat:
Original geschrieben von CLK Gigi
Hallo
Ist bei einem Leitplankenschaden dei Polizei zu verständigen? Man geht von einem Kfz-Schaden von 5000 Euro aus und der andere Fahrzeughalter der den Unfall herbeigeführt hat hat seine Schuld schon eingeräumt. Die kaputte Leitplanke wird am nächsten Tag beim Strassenbauamt gemeldet und das erste Fahrzeug einem Sachverständiger vorgeführt.

Ist eine polizeiliche unfallaufnahme notwendig?

Meine Meinung, so viel dazu:

Siehe mein Beitrag 12.07.2011 10:04:19 Uhr

..man hilft doch gerne 🙂

@Delle, danke, bin trotzdem kein Kostverächter 😉

So Männers,

für jeden aber nur eines. Ist noch zu früh am Tag...😁

Trinkt auf mein Wohl....😉

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...und dann auf meins, Prost 😉

In Köln gibt es für dafür zur frühen Stunde extra ein Spezialbier:

http://www.frueh.de/

Danke Delle, aber ich nehme lieber ne Apfelschorle und stoß mit/auf euch an 😉

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Lass es einfach sein, dieser eine bestimmte Nutzer hier im Forum ist so von seiner Meinung überzeugt, dass er die Wahrheit einfach nicht begreifen will.
 
(Aber schön zu lesen, dass hier auch Leute die Texte anderer Nutzer lesen und verstehen!)

Nun lass aber mal gut sein hier Hugaar.

Beukeod ist ja nun wahrlich kein Stammtischexperte. Schreib doch einfach deine Meinung und gut ist 😉

Immer schön locker bleiben...........😁

Gruß

Delle

Lieber Delle,

ich hab hier schon mehrfach meine Meinung dargelegt!
Hinzu kommt noch ein (aus meiner Sicht) einfach zu verstehendes Zitat aus einer komentierten StVO.
Der TE und einige andere haben daraus lesen können, dass es ausreicht wenn man sich bis etwa 09:00 / 10:00 Uhr des Folgetages beim Geschädigten (Straßenbauamt) meldet.
Ich streite dem lieben Beukeod doch kein Fachwissen ab, nur auch er könnte mal einen "kleinen" Denkfehler einsehen und einfach einlenken.
Ich hab ihn mehrfach um Darlegung von Sachbeweisen für seine Behauptungen gebeten!
(aber irgendwie kann/will er diese nicht bringen, daher bin ich bezogen auf seinen "Starrsinn" leicht ungehalten; aber wer mich kennt kann damit leben und weiss wie es gemeint ist)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


So Männers,

für jeden aber nur eines. Ist noch zu früh am Tag...😁

Trinkt auf mein Wohl....😉

Ich nehm dann mal ein Alkopop, bin ja Ü18.

Kann aber erst nach 06:00 anstossen / trinken, bin ja noch beim Gesetze wälzen gegen Bezahlung😁

Alleine das war meine 1. Aussage! (und blieb es durchgängig)

Zitat:
"Mit dieser Vorgehensweise ist keinesfalls sichergestellt, dass dem Geschädigten dieser Schaden auch tatsächlich und wahrheitsgemäß, wie geplant, gemeldet wird.

Die Gefahr eines Vorwurfes des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, schätze ich als sehr groß ein, es gibt viele Motive, alle sollen i. d. R. den Schädiger schützen."

Ich ging immer von der Vorstellung aus, dass es keinen Bundesbürger gibt, der den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens in ähnlicher Konstellation vorhersagen kann.

Um Irritationen zu vermeiden und die Gefahr der Eröffnung eines Ermittlungsverfahren gegen sich auszuschließen, würde ich immer die Polizei vom Unfallort aus informieren, unbeachtlich anderer Gründe.
Was soll ich bitte schön an dieser Meinung ändern hier in diesem MT-Forum?

Und wo gibt es verbindliche Festzusagen, dass ein Ermittlungsverfahren nur pro forma eröffnet wird und wieder eingestellt wird?

Die Frage stellt sich oft, wie gehe ich mit meinen Risiken um, und das wird u. a. auch die Intention des MT-Forum sein.

Gut können wir uns abschließend auf folgende Aussae einigen:

Laut Gesetz MUSS man NICHT die Polizei rufen / informieren, die Meldung an den Geschädigten reicht!

(und nur das steht im Gesetz, das wollte dier TE auch wissen, alles andere dient lediglich der "Absicherung" des Unfallbeteiligten um einen Verdacht des §142 auszuräumen)

P.S.: der §142 dient nach geltenter Auffassung lediglich der Sicherung der Rechte des Geschädigten eines Unfalls und nicht dem Schutz der Rechtspflege sowie des öffentl. Interesses an der Strafverfolgung und der Ausschaltung ungeigneter Vk-teilnehmer.

P.P.S.: ich würde es im Fall der Fälle drauf ankommen lassen und die Polizei nicht rufen; müsste dann nur den anderen Beteiligten am Unfall mit ins Boot holen (wer muss damit einvestanden sein); sollte der Fall eintreten wird auch ihm Jahre 20xx nachberichtet - versprochen!

Würg, nein, nicht bei jedem Unfall muss man die Polizei benachrichtigen, in den meisten Fällen aber deshalb nicht, weil das  a n d e r e   schon getan haben.  😠 

Im Ernst. Muss man nicht, allerdings berücksichtigt man damit aber auch andere gewichtige Gründe nicht (wie auch bei der behandelten Fallkonstellation). Kostenfaktor ca. 5 Cent.

Und keine Lust habe ich jetzt mehr, näher auf diese anderen Gründe einzugehen.

Rien ne va plus

Moin,

ich habe hier schon gemerkt, dass es einige Leute hier gibt, die unbedingt Recht haben wollen und somit den TE verwirren.

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