Unfallhilfe nach einem unverschuldeten Unfall
Ich bin ein zufriedener Fahrer eines B200, Baujahr 12/2019, Fahrzeug-ID W1K2470871J097231. Die Community hat mit dem Forum schon so manche Hilfe leisten können, was mir allein nicht gelungen wäre.
Nun habe ich folgendes Problem: Mein Auto hatte ich am 02.10.2021 gegen 18:30 Uhr vor meiner Wohnung geparkt. Ca. 22:30 Uhr stellte meine Frau fest, dass ein Mercedes Sprinter auf mein Auto aufgefahren ist. Der Fahrer des Sprinters behauptet nun, nicht er, sondern ich wäre auf sein Auto aufgefahren.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, meine Unschuld nachzuweisen. Dabei wurde die Zündung von meinem Auto bereits um 18:30 ausgeschaltet und erst gegen 22:50 Uhr wieder eingeschaltet, um ein Stück vozufahren und den entstandenen Schaden besichtigen zu können.
Beim Freundlichen wurde der Standzyklus des Fahrzeuges über Xentry ausgelesen. Dies war leider nicht mehr erfolgreich. Der Einhundertste und letzte auslesbare Datensatz endet am 02.10.2021 um 22:55 Uhr mit dem erneuten Ausschalten der Zündung und einer anschließenden Parkdauer von 709 min.
Wer kann hier weiterhelfen? Die entscheidenden Daten (z.B. Zeitpunkte des Ein- und Auschaltens der Zündung) sind mit Sicherheit irgendwo gespeichert. Wie kann man darauf zugreifen? Es kann doch nicht sein, dass ein Unfallverursacher straffrei ausgeht, weil auf gespeicherte Daten nicht zugegriffen werden kann.
17 Antworten
Hallo, na wenn du auf den Sprinter aufgefahren währest, dann hättest du einen Frontschaden, und der Sprinter einen Heckschaden.
Wenn der Sprinter bei dir aufgefahren ist , dann hast du einen Heckchaden, und der Sprinter vorne .
Ich denke das ist ein Fall für den Rechtsanwalt .
Hoffe du hast eine RS Versicherung.
Viel Glück.
Schon mal dran gedacht die Polizeit und einen Unfallgutachter(Versicherung) mit ins Boot zu nehmen?
Denn an der Unfallstelle kann der Gutachter feststellen, ob dein Auto Gestanden hat oder fuhr, ebenso beim Sprinter!
Und wahrscheinlich auch, wer, wem draufgefahren ist!
Aber ich vermute da du da das selber regeln wolltest, sind da keine Unfallspruren mehr!
Denn anhanddieser Spruren hätte man sehen können, dann der Sprinter dir auffuhr und dadurch deinen Wagen ein stückchen mit stehenden Rädern weiter geschoben hat!
Zitat:
@NanoQ2 schrieb am 2. November 2021 um 20:22:40 Uhr:
Hallo, na wenn du auf den Sprinter aufgefahren währest, dann hättest du einen Frontschaden, und der Sprinter einen Heckschaden.
Wenn der Sprinter bei dir aufgefahren ist , dann hast du einen Heckchaden, und der Sprinter vorne .Ich denke das ist ein Fall für den Rechtsanwalt .
Hoffe du hast eine RS Versicherung.
Viel Glück.
zur Unfallsituation: Ich habe einen Heckschaden. Der Fahrer des Sprinters meinte, ich wäre rückwärts auf ihn aufgefahren und dadurch den Schaden bei ihm verursacht. Siehe auch das Foto vom 02.10.21 22:29Uhr.
Ich habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung. Rechtsanwalt ist eingeschalten.
Zitat:
@TH-H schrieb am 2. November 2021 um 20:50:10 Uhr:
Schon mal dran gedacht die Polizeit und einen Unfallgutachter(Versicherung) mit ins Boot zu nehmen?
Denn an der Unfallstelle kann der Gutachter feststellen, ob dein Auto Gestanden hat oder fuhr, ebenso beim Sprinter!
Und wahrscheinlich auch, wer, wem draufgefahren ist!
Aber ich vermute da du da das selber regeln wolltest, sind da keine Unfallspruren mehr!
Denn anhanddieser Spruren hätte man sehen können, dann der Sprinter dir auffuhr und dadurch deinen Wagen ein stückchen mit stehenden Rädern weiter geschoben hat!
Polizei war vor Ort. Fahrer des Sprinters wurde als Verursacher festgestellt und kostenpflichtig verwarnt. Gegnerische Versicherung wurde von mir verständigt. Gutachter ist ebenfalls im Boot. Schaden voraussichtlich 2500 Euro.
Das Problem: Der Fahrer des Sprinters streitet die Schuld ab.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 2. November 2021 um 22:21:41 Uhr:
Was meinst du der Sprinter ist dir aufgefahren? Beim Einparken? War die Polizei da?
Der Sprinter ist auf mein Auto irgendwann aufgefahren, nachdem ich es eingeparkt hatte.
Ich weiss es nicht. Auf jeden Fall ist es eine fiese Nummer. Wenn soetwas passiert - und das kann jedem passieren -
sollte man soviel Charakter haben und dazu stehen.
Zitat:
@QuodlibetRM schrieb am 3. November 2021 um 10:54:00 Uhr:
Zitat:
@TH-H schrieb am 2. November 2021 um 20:50:10 Uhr:
Schon mal dran gedacht die Polizeit und einen Unfallgutachter(Versicherung) mit ins Boot zu nehmen?
Denn an der Unfallstelle kann der Gutachter feststellen, ob dein Auto Gestanden hat oder fuhr, ebenso beim Sprinter!
Und wahrscheinlich auch, wer, wem draufgefahren ist!
Aber ich vermute da du da das selber regeln wolltest, sind da keine Unfallspruren mehr!
Denn anhanddieser Spruren hätte man sehen können, dann der Sprinter dir auffuhr und dadurch deinen Wagen ein stückchen mit stehenden Rädern weiter geschoben hat!Polizei war vor Ort. Fahrer des Sprinters wurde als Verursacher festgestellt und kostenpflichtig verwarnt. Gegnerische Versicherung wurde von mir verständigt. Gutachter ist ebenfalls im Boot. Schaden voraussichtlich 2500 Euro.
Das Problem: Der Fahrer des Sprinters streitet die Schuld ab.
Wenn Polizei und Gutachter eingeschaltet sind, dann kannst nur Abwarten, was dabei rauskommt!
Und RA und Rechtsschutz ist auch nicht schlecht.
Außerdem hast deine Frau als Zeugin, dass es geknallt hat, als du nicht im Auto warst.
Dass wird hoffentlich auch die Polizei aufgenommen haben?
Ansonsten gebe ich dir Recht, dass ist eine fiese Masche!
Zitat:
@QuodlibetRM schrieb am 2. November 2021 um 20:07:01 Uhr:
...Jetzt stehe ich vor dem Problem, meine Unschuld nachzuweisen.
...
Ist es nicht eher so, dass derjenige, der Schadenersatzansprüche stellt, ein Verschulden des Anderen beweisen muss?
Ich würde das Vorgehen einfach mit meiner eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung abklären, die es auch übernimmt, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Den Vorfall wirst du ja ohnehin schon bei deiner Versicherung gemeldet haben.
Oder: Macht der Halter des Sprinters selbst gar keine Ansprüche aus seinem Schaden gegen dich geltend - und es geht nur um deinen Schaden?
Das ist mir nicht so klar geworden.
Das Problem meine Unschuld gegenüber der gegnerischen Versicherung zu Erklären, dass hatte ich ebenfalls mal.
An einer Kreuzung, wo ich Vorfahrt hatte, missachtete ein von Rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt, die bei ihm mit einem "Vorfahrt Achten" Schild angezeigt war.
Soll heißen er fuhr mir zwar nicht rein, aber ich musste Voll in die Eisen steigen und bin ihm dann noch leicht hinten drauf gefahren, quasi im Ausrollen, denn der wurde immer langsamer.
Ausweichen konnte ich nicht, da auch der Gegenfahrspur ein Bus stand.
Der gab dann gegenüberseiner Vericherung an, ich sei im reingefahren, ohne die Vorgeschichte, also die Vorfahrtnahme zu schildern.
Auch gab er nicht an, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde, die der Busfahrer verständigt hat, den er ebenfalls geschnitten und zur Notbremsung genötigt hatte!
Der stieg dann aus, fragt mich, ob mir etwas passiert sei und ging dann zum Verursacher!
Es hätte nicht viel gefehlt, dass er den Unfallverursacher am ausgestrecktem Arm aus dem Auto gezogen hätte, so Sauer war der!
Und natürlich hat er den Unfall genau gesehen!
Als ich ein paar Tage bei der Versicherung des Gegners antanze um die Schadensregulierung zu Besprechen, da hieß es, "Wieso, sie sind doch Schuld!".
Worauf ich dem Mann erstmal erklären musste, wo der Unfall geschah und wie!
Und dass ich auf der Vorfahrtsstaße war und er mir voll die Vorfahrt genommen hat.
Und dann fragte ich noch, ob er denn den Polizeibericht nicht gelesen habe, worauf der Mann aus allen Wolken fiel, denn mein Unfallgegner hat das verschwiegen!
Es dauerte dann ein paar Tage, dann wurde klar, das die gegnerische Versicherung den Schaden regulieren würde!
Und ich schätze, ab da hatten sie auch einen Kunden weniger und mein Unfallgegner Schwierigkeiten, eine Neue Versicherung zu finden.
Denn Versicherungen mögen es nicht gelinkt zu werden, solche Kunden kommen auch eine Schwarze Liste, wo alle Versicherungen zugreifen können.
Zitat:
@Mountaingrau schrieb am 5. November 2021 um 11:10:53 Uhr:
Zitat:
@QuodlibetRM schrieb am 2. November 2021 um 20:07:01 Uhr:
...Jetzt stehe ich vor dem Problem, meine Unschuld nachzuweisen.
...
...
Oder: Macht der Halter des Sprinters selbst gar keine Ansprüche aus seinem Schaden gegen dich geltend - und es geht nur um deinen Schaden?
Das ist mir nicht so klar geworden.
Der Halter des Sprinters hat bisher bei meiner Versicherung keine Ansprüche angemeldet.