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Unfallgutachten anfechten?

Hallo,

vor ein paar Tagen ist mir jemand in mein geparktes Auto gekracht. Mein Auto war rechts, in Fahrtrichtung am Straßenrand geparkt. Vor und hinter meinem Auto standen weitere Fahrzeuge.
Der Verursacher muss mit ziemlich viel Wucht hinten links in den Reifen gefahren sein.

Dabei wurde mein Auto wohl auch nach vorne geschoben und hat das vor mir geparkte Auto getroffen, da es auch vorne beschädigt war.

Heute habe ich das Gutachten erhalten und da ist dieser Frontschaden als Vorschaden bezeichnet.

Das bedeutet also, dass der Gutachter nicht der Meinung war, dass dieser Schaden durch den Unfall entstanden ist?

Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass dieser Schaden vor dem Unfall noch nicht vorhanden war. Da das Nummernschild deutlich verbogen ist und der Stoßfänger beschädigt ist, wäre mir dieser Schaden mit Sicherheit aufgefallen.

Habe das nun an einen Rechtsanwalt übergeben. Leider war dieser in einer Besprechung und konnte mir noch keine Tipps geben.
Gibt es denn irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen bzw das zu beweisen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GreatScott schrieb am 22. Mai 2017 um 16:26:01 Uhr:


Das bedeutet also, dass der Gutachter nicht der Meinung war, dass dieser Schaden durch den Unfall entstanden ist?

Vermutlich bedeutet das einfach nur, dass die Werkstatt dem Gutachter gesagt hat "Das Auto da. Ist hinten links getroffen worden." und nichts davon erwähnt hat, dass der Wagen aufgeschoben wurde (hattest du der Werkstatt das denn berichtet?).

Der beste Weg wird sein, den Gutachter zu kontaktieren und diesen vermutlichen Irrtum aufzuklären. Sollte er dann wirklich Zweifel an der Kausalität des Frontschadens haben, wird er dir das mitteilen und begründen.

Allerdings ist es umgekehrt auch nicht unbedingt selten, dass nach einem Unfall alle möglichen Beschädigungen "vorher auf gar keinen Fall da waren!".

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Zitat:

@Andy_bln schrieb am 9. Januar 2020 um 23:48:24 Uhr:
Und dann lediglich 350 Euro Wertminderung

An wieviel dachtest du denn?

Erstellung eines Schadensgutachtens ist ein Werkvertrag. Ist dieses Gutachten vom Unfallgeschädigten in Auftrag gegeben worden und ist er mit dem Inhalt des Gutachtens nicht zufrieden, muss der Unfallgeschädigte Nachbesserung vom Gutachter einfordern.
Schadensgutachten ist Grundlage für die Bezifferung des vom Unfallgeschädigten geforderten Schadenersatz.

O.

DEKRA arbeitet immer für alle Versicherungen 😉 somit würde ich einen großen Bogen um die DEKRA Fuzzis machen 🙂

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 10. Januar 2020 um 08:22:33 Uhr:



Zitat:

@Andy_bln schrieb am 9. Januar 2020 um 23:48:24 Uhr:
Und dann lediglich 350 Euro Wertminderung

An wieviel dachtest du denn?

Wieviel da angemessen wäre, weiß ich ja nicht. Aber wenn ich den Wagen in 2-3 Jahren verkaufe, wird wohl jeder Käufer mehr als 350 Euro Nachlass haben wollen bzw. lieber 350 Euro drauf legen und einen unfallfreien Wagen kaufen.

Heute wurde mir aber von der Werkstatt gesagt, dass mein Auto mit diesem Schaden nicht als Unfallwagen zählt, weil keine tragenden Teile etc. betroffen sind. Daher ist die Wertminderung auch so gering.

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Zitat:

@Andy_bln schrieb am 10. Januar 2020 um 23:44:25 Uhr:



Heute wurde mir aber von der Werkstatt gesagt, dass mein Auto mit diesem Schaden nicht als Unfallwagen zählt, weil keine tragenden Teile etc. betroffen sind. Daher ist die Wertminderung auch so gering.

Das ist völlig unrelevant.
Bei dem Schaden ist das Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen.

Hatte einen ähnlichen Schaden am Auto, der zwar nicht so groß war und auch nur das Blech und keine tragenden Teile betroffen hatte, aber mein Gutachter sagte "Unfallwagen"

Die rechtliche Definition geht doch sogar so weit, dass ein Steinschlag schon als Unfall gilt (THEORETISCH!). Das beste zum Wiederverkauf ist es Bilder, Gutachten und Reparaturrechnung zu haben.
Ansonsten, rede doch Mal mit dem Gutachter, oder frag im "geh zum Anwalt Forum" nebenan (Kfz-Versicherung), da tummeln sich viele Anwälte und Gutachter.

Zitat:

@Andy_bln schrieb am 10. Januar 2020 um 23:44:25 Uhr:


Heute wurde mir aber von der Werkstatt gesagt, dass mein Auto mit diesem Schaden nicht als Unfallwagen zählt, weil keine tragenden Teile etc. betroffen sind. Daher ist die Wertminderung auch so gering.

Das ist doch ein Widerspruch in sich.

Die Wertminderung bekommst du eben WEIL es ein Unfallwagen ist. Wenn der schaden so klein ist dass er nicht als Unfall anzugeben ist ist es beim Wiederverkauf kein Unfallwagen und es gibt keine Wertminderung. Das mit den tragenden Teilen ist seit Jahrzehnten überholt, wird aber immer noch an allen Ecken falsch wiedergegeben.

Wertminderung einsacken und beim Weiterverkauf nichts sagen ist und bleibt Beschiss 😉

Wenn man am Reifen nichts sieht besteht erstmal kein Grund ihn zu erneuern. Bei dem Schadenbild würde ich u.U. eine Achsvermessung aus Sicherheitsgründen empfehlen wenn man den Anstoß am Reifen nicht ausschließen kann und dann gucken.

Den angekratzten Schweller würde ich für eher unplausibel halten. Die Spuren sehen von der Höhe und dem Verlauf wie Kontakt mit der seitlichen Stoßstange des anderen aus, im Bereich der Chromleiste der Tür ist schon fast nichts mehr zu sehen. Müsste man ggf. gegenüberstellen um es eindeutig entscheiden zu können.

Ebenso den Spiegel - und ggf. in gleicher Höhe das andere Auto - angucken ob das plausibel ist. Mit deinen Fotos kaum entscheidbar ob das passen kann oder nicht.

Ansonsten wie im Versicherungsforum: Anwalt regeln lassen, fertig.

Den Schaden gebe ich auch an. Keine Angst, mir gehts nicht um viel Geld für mich sondern darum, dass ich keine Verluste machen will. Einen gebrauchten Diesel zu verkaufen ist schon schwer genug. Und mit dieser Geschichte wird es nicht einfacher und das geht dann nur noch über den Preis.

Ich habe eben mal meine Bilder vom Handy geladen. Da seht ihr, warum ich nach dem Spiegel und dem Schweller fragte.

Img-20200108
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+7

Spätestens auf Foto 6 ist der Kontakt mit dem Schweller zu sehen.
Zeige dem GA die Fotos, er soll das Gutachten anpassen.

Hat der von der Dekra die Bilder auch gesehen?

Schaden am Schweller kann man auf den Fotos schlecht erkennen, aber auf dem genannten Bild sieht man wie der Reifen etwa türmittig an deinen Schweller kommt. Eine Beschädigung da ist daher klar dem Unfall zuzuordnen. Kontakt mit deinem Vorderrad scheint es nicht gegeben zu haben, da bleibe ich dabei dass ich da aus Sicherheitsgründen eine Achsvermessung machen würde, aber einen Grund für eine pauschale Erneuerung ist so erstmal nicht erkennbar. Spiegel und Schweller sind aber IMHO plausibel.

Mit der höheren Schadenhöhe und weiteren beschädigten Bauteilen müsste dann auch die Wertminderung nach oben angepasst werden.

Wohlgemerkt: Nur eine grobe Einschätzung nach den Fotos, das müsste man live im Hellen sehen und gucken wie die Kratzer verlaufen etc.. um das wirklich vernünftig zu beurteilen. Kontakt mit Reifen sieht z.B. vom Verlauf der Kratzer und deren Tiefe anders aus als Schäden durch Kunststoffstoßstangen und noch anders als Kratzer die Blechteile oder Zierleisten verursachen können.

Die geposteten Fotos dem Gutachter schicken mit der Bitte das Gutachten nachzubessern und dann mal gucken.

Unabhängig davon kann ich aus Erfahrung immer nur anraten die Schadenregulierung vom Anwalt machen zu lassen. Du hast halt Anspruch auf vollständigen Schadenersatz, nicht mehr und auch nicht weniger.

Der Gutachter wollte die Fotos nicht sehen. Ich hatte es ihm angeboten aber er ist nicht darauf eingegangen. Ich werde ihm die Fotos per Email schicken und um Nachbesserung des Gutachtens bitten.

Über meine Rechtsschutzversicherung wird sich am Montag ein Anwalt für Verkehrsangelegenheiten bei mir melden. Dem werde ich Gutachten und Bilder schicken und dann wird er mir ja sagen, wie es weiter geht.

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