ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unfallgutachten anfechten?

Unfallgutachten anfechten?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:26

Hallo,

vor ein paar Tagen ist mir jemand in mein geparktes Auto gekracht. Mein Auto war rechts, in Fahrtrichtung am Straßenrand geparkt. Vor und hinter meinem Auto standen weitere Fahrzeuge.

Der Verursacher muss mit ziemlich viel Wucht hinten links in den Reifen gefahren sein.

Dabei wurde mein Auto wohl auch nach vorne geschoben und hat das vor mir geparkte Auto getroffen, da es auch vorne beschädigt war.

Heute habe ich das Gutachten erhalten und da ist dieser Frontschaden als Vorschaden bezeichnet.

Das bedeutet also, dass der Gutachter nicht der Meinung war, dass dieser Schaden durch den Unfall entstanden ist?

Ich bin mir hundertprozentig sicher, dass dieser Schaden vor dem Unfall noch nicht vorhanden war. Da das Nummernschild deutlich verbogen ist und der Stoßfänger beschädigt ist, wäre mir dieser Schaden mit Sicherheit aufgefallen.

Habe das nun an einen Rechtsanwalt übergeben. Leider war dieser in einer Besprechung und konnte mir noch keine Tipps geben.

Gibt es denn irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen bzw das zu beweisen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@GreatScott schrieb am 22. Mai 2017 um 16:26:01 Uhr:

Das bedeutet also, dass der Gutachter nicht der Meinung war, dass dieser Schaden durch den Unfall entstanden ist?

Vermutlich bedeutet das einfach nur, dass die Werkstatt dem Gutachter gesagt hat "Das Auto da. Ist hinten links getroffen worden." und nichts davon erwähnt hat, dass der Wagen aufgeschoben wurde (hattest du der Werkstatt das denn berichtet?).

Der beste Weg wird sein, den Gutachter zu kontaktieren und diesen vermutlichen Irrtum aufzuklären. Sollte er dann wirklich Zweifel an der Kausalität des Frontschadens haben, wird er dir das mitteilen und begründen.

Allerdings ist es umgekehrt auch nicht unbedingt selten, dass nach einem Unfall alle möglichen Beschädigungen "vorher auf gar keinen Fall da waren!".

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Laß doch den Anwalt machen, hier wirst du keine Kompetentere Antwort kriegen.

Sollte doch zu erkennen sein ob auf dem "Vorschaden" schon 2cm Dreck sind, oder ob der frisch ist.

Wer hat den Gutachter beauftragt? Gegnerische Versicherung?

 

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:48

Der Gutachter wurde über meine Werkstatt bestellt. Also ein Unabhängiger.

Ja, werde das morgen mit dem Anwalt besprechen. Aber könnte ja sein, dass jemand mal ein ähnliches Problem hatte und mich, heute schon, ein bisschen beruhigen kann bzw aufklären ;)

Zitat:

@GreatScott schrieb am 22. Mai 2017 um 16:48:44 Uhr:

Der Gutachter wurde über meine Werkstatt bestellt. Also ein Unabhängiger.

Und der hält vorab keine Rücksprache mit dir?

Hatte erst einmal ein Gutachten nötig. Bei der Begutachtung war ich mit vor Ort und es wurde alles besprochen.

 

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 15:31

Nein, leider nicht. Mir wurde auch gar keine Möglichkeit gegeben mich irgendwie zu dem Unfall zu äußern. Ok, ich war ja selber auch nicht dabei und kann nur Mutmaßungen aufstellen.

Deswegen frage ich mich sowieso wie ein Gutachter erkennen soll welcher Schaden wie entstanden ist....

Und was macht denn der Eigentümer des Fahrzeuges, das von Deinem getroffen wurde?

Ist dieser bekannt?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 16:17

Am Fahrzeug das vor mir stand waren mehrere kleine Macken in der Stoßstange. Sonst war nichts zu erkennen.

Da mein Nummernschild verbogen ist, vermute ich, dass mein Auto nur damit gegen das andere gedrückt wurde, da keine Lackspuren zu erkennen waren.

Leider war die Polizei schon weg, bevor ich mir den Schaden genauer angucken konnte.

Es wurden einige Bilder gemacht und auch die Polizei wurde anschließend noch informiert dass weitere Autos an dem Unfall beteiligt gewesen sein müssten.

Ob der Eigentümer informiert wurde, kann ich nicht sagen. Da das auch eher so eine Art Baustellenfahrzeug war, glaube ich nicht dass dem Eigentümer die Macke überhaupt aufgefallen ist.

Hm.

Jeder Schaden hinterläßt ein eindeutiges Spurenbild, auch wenn es vielleicht für das menschliche Auge vielleicht nicht so richtig sichtbar ist

Also wenn mir hinten links jemand in mein Auto fährt, haben wir Reifen, Felge, Achsvermessung. Vielleicht noch hi.li. Schweller, Tür oder Seitenwand.

Möglich sein kann auch, dass durch diesen Anstoß Dein Fahrzeug an den rechten Straßenbordstein gedrückt wurde und dort auch noch Schäden an Reifen und Felgen vorhanden sind (Spurenbild, Abrieb etc.)

Ebenfalls kann möglich sein, dass durch den Anstoß Dein vorderer Stoßfänger das vor Dir stehende Fahrzeug hinten beschädigt hat (aber da hat der Sachverständige bestimmt Höhenmaße genommen, die eindeutig belegen, ob diese zum Schadenereignis gehören) - es müßten anhand der Schäden an Deinem Fahrzeug korrespondierende Spuren am anderen Fahrzeug auffindbar sein...wenn nicht, dann Vorschaden an Deinem Fahrzeug. Dann müßten aber Abriebspuren auf der Fahrbahn sichtbar sein.

Jeder Geschädigte kann im Haftpflichtschadenfall den Gutachter seiner Wahl nehmen; in Deinem Fall hat wohl die Werkstatt für Dich gehandelt - Dein Recht auf einen freien Gutachter hast Du in diesem Fall schon an die Werkstatt abgegeben.

Hast Du eine Schadenmeldung an die Polizei (Du hast doch bestimmt ein Aktenzeichen bekommen) gegeben?

Empfehlung für Dich:

Bevor Du eventuell sinnlos Geld an einen Anwalt zahlst (über eine sogenannte Abtretungserklärung), befrage doch einmal den Gutachter, wieso er auf den Vorschaden kommt etc.

Vielleicht ändert er sein Gutachten.

Oder Du bekommst ev. hinterher Post von der Versicherung, dass Deine vermeintlichen Schäden alles Vorschäden sind und eine sogenannte Gegenüberstellung der Fahrzeuges (Deines Vordermannes) stattfindet.

Wenn dabei herauskommt, dass diese Schäden niemals aus dem Unfallereignis entstanden sein können, dann hast Du sofort eine Klage des gegnerischen Haftpflichtversicherers wegen Versicherungsbetruges am Hals und darfst zur Belohnung alles (auch den Rechtsanwalt) aus eigener Tasche bezahlen...ganz leicht können so tausend Euro oder mehr (je nach Aufwand) zusammenkommen...

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 16:52

Mit Frontschaden meinte ich nicht die Windschutzscheibe.

Die vordere Stoßstange bzw der Stoßfänger ist beschädigt.

am 22. Mai 2017 um 19:58

Für mich stellt sich erst einmal die Frage ob der Unfallverursacher bekannt ist oder es ein Vollkaskoschaden ist.

Bei einem Vollkaskoschaden darf Deine Versicherung den Gutachter bestimmen.

Zitat:

@GreatScott schrieb am 22. Mai 2017 um 16:26:01 Uhr:

Hallo,

vor ein paar Tagen ist mir jemand in mein geparktes Auto gekracht. Mein Auto war rechts, in Fahrtrichtung am Straßenrand geparkt. Vor und hinter meinem Auto standen weitere Fahrzeuge.

Der Verursacher muss mit ziemlich viel Wucht hinten links in den Reifen gefahren sein.

Zitat:

@GreatScott schrieb am 22. Mai 2017 um 16:26:01 Uhr:

Das bedeutet also, dass der Gutachter nicht der Meinung war, dass dieser Schaden durch den Unfall entstanden ist?

Vermutlich bedeutet das einfach nur, dass die Werkstatt dem Gutachter gesagt hat "Das Auto da. Ist hinten links getroffen worden." und nichts davon erwähnt hat, dass der Wagen aufgeschoben wurde (hattest du der Werkstatt das denn berichtet?).

Der beste Weg wird sein, den Gutachter zu kontaktieren und diesen vermutlichen Irrtum aufzuklären. Sollte er dann wirklich Zweifel an der Kausalität des Frontschadens haben, wird er dir das mitteilen und begründen.

Allerdings ist es umgekehrt auch nicht unbedingt selten, dass nach einem Unfall alle möglichen Beschädigungen "vorher auf gar keinen Fall da waren!".

Hallo Leute. Ich bin auch kurz davor, das Unfallgutachten der DEKRA anzufechten. In mein längs zur Fahrbahn parkendens Auto ist eine junge Frau beim Rückwärtsfahren gekracht. Sie wollte einem entgegenkommenden Fahrzeug Platz machen (welcher wie bekloppt auf seine Vorfahrt bestand, die er NICHT hatte!!! Und dann abgehaun ist) und sie war dabei sehr nervös und hat das Lenkrad dabei verrissen. Also ist sie mit ihrer Beifahrerseite hinten (Opel Meriva) in meinen Passat geknallt. Schaden laut Gutachten 3900 Euro und 350 Euro merkantile Wertminderung. Tür und Kotflügel müssen neu.

Seitenspiegel wurde durch die C-Säule eingeklappt und hat nun minimale Kratzer. Er wurde trotz meines Hinweises im Gutachten nicht erwähnt. Auch gehe ich davon aus, dass mein Vorderrad getroffen wurde. Dieses wurde auch nicht im Gutachten erwähnt. Ich solle den Reifen beobachten, ob der Blasen bekommt. Der Wagen wurde nicht von unten besichtigt, obwohl dies nun im Gutachten steht. Auf meinen Hinweis zum eventuell angekratzten Seitenschweller wurde nicht eingegangen. Der Wagen war beim Gutachten regennass. Und dann lediglich 350 Euro Wertminderung und ich soll den Reifen weiter fahren? Mit einem 240 PS Wagen... Ist sowas normal oder arbeitet MEIN Dekra-Gutachter, der gerade bei VW war, doch eher für die Versicherungen?

Der Zustand meines Fahrzeugs wurde bis auf den Schaden auf außergewöhnlich gut beurteilt. Er ist genau 3 Jahre und 1 Monat alt und hat 60700 km auf der Uhr. Listenneupreis 62000 Euro.

Dekragutachter und Werkstattmeister argumentierten bereits bei der Begutachtung auf meine Hinweise zu Reifen und Spiegel, dass die Versicherung sowas sowieso kürzen wird, worauf ich sagte, dass das dann ein ein Anwalt klären müsste. Ich kotze da einfach nur ab, immerhin geht es gerade beim Reifen um meine Sicherheit. Ich überlege, nun einen Anwalt zu nehmen und insbesondere gegen das Gutachten und den Gutachter vorzugehen. Oder was denkt ihr darüber?

P.S. Werkstatttermin wäre auch frühestens Anfang Februar!

01
02
03

Steht wirklich im Gutachten, dass der Wagen von unten besichtigt wurde?

Oder nur der Textbaustein, dass eine Hebebühne vorhanden war?

Bei dem Schadenbild drängt sich eine Besichtigung von unten ja auch eigentlich nicht unbedingt auf.

Wenn am Reifen Kontaktspuren sind die mit den Beschädigungen am Kotflügel korrespondieren wäre er wohl aus Sicherheitsgründen zu erneuern; wenn das nicht der Fall ist sehe ich keine große Chance die Kosten dafür zu begründen. Ohne Beweis wird die Versicherung sich da querstellen und vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen.

Den Einwand des "eventuell angekratzten" Schwellers kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen: ist er nun verkratzt und ist das durch den Unfall passiert oder nicht? Wenn ja solltest du den Gutachter zur Nachbesserung auffordern.

Gleiches gilt für den Spiegel. Wobei in beiden Fällen relevant ist, ob nicht schon Vorschäden vorhanden waren.

Was ne Unart dass hier immer irgendwelche alten Threads gekapert werden.

Sieht man ne Beschädigung am Reifen? Sieht man eine an der Felge? Nein? Dann is auch nichts, fertig aus.

Wo soll da groß ne Wertminderung entstehen? Neuer Kotflügel, neue Tür. Fertig

Dass die Versicherung beim Reifen kürzt ist ja logisch. Für nen abgefahrenes Ding zahlt dir keiner mehr den Neupreis.

Ja es steht im Gutachten, dass von unten geguckt wurde. Warum steht das drin, wenn es nicht gemacht wurde? Ob es nötig ist, von unte n zu gucken weiß ich nicht. Der Spiegel wurde durch den Meriva eingeklappt und hatte vorher keine Schäden. Ob der Schweller was abbekommen hat, weiß ich nicht, da er durch das nasse Wetter schmutzig ist.

Eine eventuelle Wertminderung muss ich beim Verkauf weiter geben, um den Wagen los zu werden. Ich weiß schon, was das für Diskussionen werden, wenn ich dann nur 350 Euro runter gehe, ob wohl es nun ein Unfallwagen ist.

Wegen dem Reifen geht es mit nicht darum, dass meine "alten" Reifen, die noch tip top sind, sinnlos erneuert werden, sondern um meine Sicherheit. Da würde mich auch entsprechend der Abnutzung an den neuen Reifen beteiligen.

Und eine Unart ist es in anderen Foren hier, zu gleichen Themen immer wieder neue Threads aufzumachen.

Aber trotzdem schon mal danke für die zügigen Antworten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen