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Unfallgeschädigter meldet sich nicht bei Versicherung oder sonst wo.....

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 11:06

Hallo!

Ich habe ein paar Fragen,

Und zwar geht es darum ,dass meine bessere Hälfte letzte Woche Dienstag einen Parkrempler verursacht hat.

Das ganze lief in etwa so ab ,dass sie auf einem Parkplatz beim rückwärts ausparken mit der hinteren Stoßstange einen A5 gestreift hat ,dieses aber (erst) nicht bemerkt/realisiert hat.

Beim nächsten parken ,hat sie dann ihr Fahrzeug kontrolliert und festgestellt ,dass hinten links ein paar Kratzer/Abriebspuren im Lack sind.

Sie also zurück zum Unfallort ,Nummernschild notiert ,Fotos gemacht ,und in den umliegenden Läden ,gefragt ob sich irgend jemand gemeldet hat wegen sowas.

In einem Laden kam nach kurzer Erklärung raus ,dass der Geschädigte (netter ,junger Mann laut Aussage) der Dame bekannt ist (Privat befreundet) und sie ihn informieren wird.

Sie versuchte auch ihn auf dem Handy zu erreichen ,was aber erfolglos blieb.

Mein holdes Weib hat ihr dann noch die Versicherung + ihr Kennzeichen genannt ,und ihre Handy und Festnetznummer inkl. Adresse gegeben ,da die Dame sagte sie würde dem Geschädigten das weitergeben.

Zusätzlich klemmte sie noch einen Zettel hinter den Scheibenwischer des Audis mit den nötigsten Infos.

Als sie zuhause angekommen war ,rief sie auch gleich ihre Versicherung an und meldete den Schaden der da kommt ,und gab auch das Kennzeichen usw mit an.

So ,

Da der Schaden an dem Audi mit Sicherheit mehr als 500€ kosten dürfe ,wäre es doch im Interesse des Geschädigten sich mal zu melden.

Das hat er weder bei der Versicherung ,noch bei uns.

Sie hat auch versucht ,die Dame im Laden nochmal anzutreffen ,die jetzt aber im Urlaub ist und deren Handynummer nicht rausgegeben wurde von der Kollegin...

Was sollen wir jetzt machen?

-Sind wir oder die Versicherung jetzt in der Bringschuld ,oder hat der Geschädigte irgendwann einfach Pech gehabt?

-Gibt es da Fristen ,ab wann der Geschädigte keinen Anspruch mehr hat?

-Sollte man noch zur Polizei?

Der Schaden an ihrem Wagen soll auch nicht für die Ewigkeit bleiben ,und es sind Bilder bei der Versicherung von beiden Fahrzeugen hinterlegt.

Ihre Versicherung wird langsam auch skeptisch warum der sich nicht meldet ,und sagte wir sollen bis nach Pfingsten warten ,und könnte dann reparieren.

Ist das ok wenn die eigene Versicherung "OK" sagt zur Reparatur?

Oder gibts hinterher Ärger ,falls der Geschädigte sich doch noch meldet ,wann auch immer?

Danke vorab schonmal für hilfreiche Tipps und Infos! :)

mfg

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@PokerJonny schrieb am 20. Mai 2015 um 18:33:12 Uhr:

Zettel reicht nicht aus?

Laut § 142 ist dieser Tatbestand nur dann erfüllt wenn man dem Geschädigten nicht die Möglickkeit gibt seine Personalien festzustellen.

Ich glaube mit dem einem Zettel mit Name und Kennzeichen reichen aus um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben seine Personalien festzustellen.

Warum versuchen eigentlich ständig die völlig Ahnungslosen über Strafrecht zu referieren. Ahnungslosigkeit ist ja nicht schlimm. Dann doch aber bitte nicht schreiben. Hinterher glaubt das noch einer.

Hier liegt eine glasklare VU-Flucht vor.

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45 Antworten
am 20. Mai 2015 um 11:13

Ihr habt fahrerflucht begangen. Wenn ich das richtig lese. Scheiß egal wer sagt er kennt ihn er macht es, DU musst dafür sorgen ggf. Durch Polizei

Keine Sorge.

Die meldet sich schon noch bei der Versicherung.

First ist 3 Jahre zum Jahresende.

am 20. Mai 2015 um 11:42

Zitat:

@Raghul schrieb am 20. Mai 2015 um 13:13:16 Uhr:

Ihr habt fahrerflucht begangen. Wenn ich das richtig lese. Scheiß egal wer sagt er kennt ihn er macht es, DU musst dafür sorgen ggf. Durch Polizei

Dann hast du wohl nicht richtig gelesen.

Fahrerflucht ist es nur dann wenn man wissentlich einen Unfallort als Verursacher verlässt.

Laut Schilderung ist dies jedoch nicht der Fall.

Themenstarteram 20. Mai 2015 um 12:07

Richtig,

Als sie es realisiert hatte ist sie sofort zurück um die Angelegenheit zu klären!

Also nix Fahrerflucht!!

am 20. Mai 2015 um 12:36

Wurde bei der Polizei angerufen? Nein oder? Wurden somit deine Personalien bzw. Die deiner Frau aufgenommen zu dem Unfall? Ein einfacher Zettel an der Windschutzscheibe reicht da nicht, und die Frau die den Fahrer angeblich kennt auch nicht. Am besten ist es immer die Polizei zu verständigen. Grade wenn der jenigen nicht anzutreffen ist vom Auto. Am besten ist es zur Polizei zu fahren und die Sache zu schildern. Denn es besteht immernoch der Verdacht der fahrerflucht oder könnt ihr beweisen das ihr den Unfall nicht bemerkt habt? Wahrscheinlich nicht, weil soetwas zu beweisen sehr schwer ist das man es nicht bemerkt hat. Ich würde zur nächsten Polizei Station fahren, die Sache erzählen etc. Die werden sich dann darum kümmern. Wieso wurde eigentlich die Polizei nicht direkt gerufen?

Oh doch Fahrerflucht, ein Zettel (oder sonstiges getue) reicht da nicht aus, das muß der Polizei gemeldet werden.

EDID: Mist, 1s zu spät :)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:06:05 Uhr:

 

Beim nächsten parken ,hat sie dann ihr Fahrzeug kontrolliert und festgestellt ,dass hinten links ein paar Kratzer/Abriebspuren im Lack sind.

Also in kontrollier nicht mein Auto bei jedem halten.

Nur dann, wenn ich den Verdacht habe, wo angefahren zu sein.

Dann aber sofort.

;)

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:06:05 Uhr:

...

Das ganze lief in etwa so ab ,dass sie auf einem Parkplatz beim rückwärts ausparken mit der hinteren Stoßstange einen A5 gestreift hat ,dieses aber (erst) nicht bemerkt/realisiert hat.

Beim nächsten parken ,hat sie dann ihr Fahrzeug kontrolliert und festgestellt ,dass hinten links ein paar Kratzer/Abriebspuren im Lack sind.

Sie also zurück zum Unfallort ,Nummernschild notiert ,Fotos gemacht ,und in den umliegenden Läden ,gefragt ob sich irgend jemand gemeldet hat wegen sowas.

...

Die Geschichte ist unglaubwürdig, denn, wenn man einen Unfall nicht bemerkt, dann kann man auch nicht an den Unfallort zurückfahren.

Ich sehe das als Fahrerflucht an.

Vielleicht lässt sich noch was retten, wenn man den Geschädigten direkt kontaktiert, was mit Hilfe des Kennzeichnens möglich sein sollte.

Sollte aber bereits Strafanzeige erstattet worden sein, dann sehe ich schwarz.

Sorry, wenn ich hier widerspreche. Unfallflucht liegt nicht vor.

1.) Nach dem Bemerken des Unfalles sofort zurück gekehrt.

2.) Jemanden, der feststellungsbereit war, die erforderlichen Daten gegeben.

Damit ist der Tatbestand der Unfallflucht vom Tisch - sofern Punkt 2. notfalls nachgewiesen werden kann.

Was jetzt machen? Kennzeichen des A 5 ist doch bekannt, darüber lässt sich höchst einfach Name und Anschrift des Halters ermitteln, den dann anschreiben. Per Einschreiben und auch gleich darauf hinweisen, dass die Dame im Geschäft ihn (als ihren Bekannten) benachrichtigen wollte und ihr deshalb alle nötigen Daten mitgeteilt wurden.

Ach Schwachsinn.

Da wird nichts passieren.

Die Geschädigte hat ja alle Daten die sie braucht.

Warum sollte die Strafanzeige erstellen?

Die wird in den nächsten Wochen mal die Rechnung ihrer Werkstatt einreichen. Fertig.

Herbert, 100 % Zustimmung.

Wenn ich einen Unfall nicht bemerkt habe, kann mir auch der Unfallort nicht bekannt sein,

Im diesem Falle gehe ich jedoch davon aus, dass das Strafverfahren, wenn überhaupt eingeleitet, wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

am 20. Mai 2015 um 16:11

Zitat:

@Nebiru666 schrieb am 20. Mai 2015 um 13:06:05 Uhr:

Was sollen wir jetzt machen?

-Sind wir oder die Versicherung jetzt in der Bringschuld ,oder hat der Geschädigte irgendwann einfach Pech gehabt?

-Gibt es da Fristen ,ab wann der Geschädigte keinen Anspruch mehr hat?

-Sollte man noch zur Polizei?

nein, im Gegenteil. Rechtsdogmatisch ist es so, dass der Geschädigte, das was er will beweisen muss. Du hast den Schaden gemeldet und bist somit in vertragsrechtlicher Hinsicht Deinen Pflichten nachgekommen.

Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren zum Kalenderende hin; also hier per 31.12.2018; aber vorsicht: Die Verjährung beginnt erst mit Kenntnisnahme des Schadens und des Schädigers! Wird von Dir bzw. dem Versicherer der Einwand der Verjährung muss bewiesen werden, wann der Gläubiger (der Geschädigte) vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis genommen hat bzw. hätte fahrlässig Kenntnis nehmen müssen!

Ja solltet ihr.

am 20. Mai 2015 um 16:33

Zettel reicht nicht aus?

Laut § 142 ist dieser Tatbestand nur dann erfüllt wenn man dem Geschädigten nicht die Möglickkeit gibt seine Personalien festzustellen.

Ich glaube mit dem einem Zettel mit Name und Kennzeichen reichen aus um dem Geschädigten die Möglichkeit zu geben seine Personalien festzustellen.

Aber darum gehts ja auch gar nicht in der Frage.

Ob Fahrerflucht oder nicht wurde hier ganz klar mit nein beantwortet.

Was hier der eine oder andere vermutet oder glaubt zu wissen ist föllig egal und hilft dem Fragesteller nicht weiter.

Die Polizei anzurufen und bescheit geben war der einzig gute Tip ;)

Ach und ich schau mir mein Auto gerne noch mal an nach dem ich es geparkt habe, weil ich meinen neuen so schön finde. :)

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