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Unfallgeschädigter - Ansprüche

Themenstarteram 28. November 2019 um 7:16

Hallo Zusammen,

ich habe eine generelle Frage. Mir ist klar, dass man als Unfallgeschädigter gewisse Ansprüche hat.

Ich stand gestern an einer roten Ampel auf einmal knallte es, mir ist eine Dame um die 40 mit gut 30 Sachen in meinen Neuwagen gefahren :(. Sie hat bei der Polizei direkt gesagt Sie ist schuld, man müsse nicht diskutieren, die Polizei hat das so aufgenommen, Sie hat die 35,- Verwarngeld gezahlt. Neben Kopf und Nackenschmerzen geht es mir gut, ich war jetzt nicht beim Arzt. Mein Auto hat einen ordentlichen Schaden. Das komplette Heck ist kaputt inkl. Parksysteme umd Kamera, ich darf aber noch fahren.

Wie sieht das denn aus. Ich arbeite sehr lange und habe einen langen Anfahrtsweg zur Arbeit. Von 7 bis 19:30 bin ich komplett außer Haus. Die meisten Werkstätten haben abends ja schon zu. Nehmen wir an, ich muss mein Auto nun zu einem KFZ-Sachverständigen bringen, gegen Mittag 16 Uhr, bedeutet ich müsste um keine Ahnung 15 Uhr weg fahren - wer kommt für den Zeitausfall meiner Arbeit auf? Ist das einfach "Pech" oder wird das von der Versicherung reguliert?

Macht es Sinn, auch wenn die Sachlage klar ist, direkt einen Anwalt einzuschalten?

Danke für euer Feedback.

Corenn

Beste Antwort im Thema
am 28. November 2019 um 7:38

Zitat:

@Corenn schrieb am 28. November 2019 um 08:16:56 Uhr:

 

Macht es Sinn, auch wenn die Sachlage klar ist, direkt einen Anwalt einzuschalten?

Ich denke schon. Du hast davon keine Ahnung, kennst deine Ansprüche nicht und weißt nicht weiter. Wer kann da besser helfen als ein Anwalt?

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am 28. November 2019 um 7:38

Zitat:

@Corenn schrieb am 28. November 2019 um 08:16:56 Uhr:

 

Macht es Sinn, auch wenn die Sachlage klar ist, direkt einen Anwalt einzuschalten?

Ich denke schon. Du hast davon keine Ahnung, kennst deine Ansprüche nicht und weißt nicht weiter. Wer kann da besser helfen als ein Anwalt?

Themenstarteram 28. November 2019 um 7:43

Dann mach ich das, ist halt auch nicht täöglich so ein Unfall.

Ich mache es immer so, dass ich direkt nach dem Unfall den Wagen zur Werkstatt gebe, eine abtrittserklärung unterschreibe, und dann zum Anwalt gehe. Bei einem Aufprall von 30KMH würde ich zusätzlich noch zum Artzt gehen.

Ja, es macht sinn den Anwalt einzuschalten, wenn man nur ein Laie ist. Es spart dir auch noch Arbeit.

Zitat:

@Corenn schrieb am 28. November 2019 um 08:43:44 Uhr:

Dann mach ich das, ist halt auch nicht täöglich so ein Unfall.

Bitte gehe aber nicht zu einem Familienanwalt.

Ein Verkehrsanwalt ist die bessere Wahl.

Die Anwaltskosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Jegliche Kommunikation mit der Versicherung läuft dann über den Anwalt.

Und lasse auf keinem Fall einen Gutachter der Versicherung an Dein Auto!

Auf jeden Fall Anwalt, eigenen Gutachter und vor allen Dingen auch einen Arzt aufsuchen.

Evtl. hast du bei einem Neuwagen auch noch weitergehende Ansprüche als bei einem "normalen" Wagen - u.U. auch über eigene Vollkasko.

mit 30 sachen ins heck gekracht? hals- und nachenschmerzen? ich empfehle dir eindringlich, noch heute einen arzt zu konsultieren und dich durchchecken zu lassen. nur so kannst du sicher sein, keine bleibenden schäden zu haben und ggf. weitere ansprüche geltend zu machen.

für deinen zeitaufwand (werkstatt, arzt, gutachter etc.) kommt niemand auf. das gehört zum pflichtenkreis des geschädigten.

Du kannst dir eine Aufwandsentschädigung von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Das sind so 20 - 30 Euro

https://www.bussgeld-info.de/aufwandsentschaedigung-unfall/

Ruf doch mal bei der Werkstatt an wo du hin willst, dann sag denen du brauchst einen Leihwagen.

Dann stellst du das Auto abends auf deren Parkplatz und wirfst den Schlüssel in den Briefkasten wenn keiner mehr da ist.

So mach ich das bei jeder Reparatur / Service

Ich würde dir dringend raten, einen Arzt aufzusuchen. Wenn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist, ist es ein Wegeunfall auf dem Weg zur Arbeit mit allen Konsequenzen. Auch falls nicht, den Arzt aufsuchen. Attestieren lassen, was du hast. Kopf und Nackenschmerzen hast du ja jetzt schon.

Dann zum Anwalt, auch bei klarer Sachlage. Der vertritt nur eine Interessen und stellt sicher, dass alles korrekt reguliert wird. Bloß nichts selber regeln, Fragebögen ausfüllen oder mit der gegnerischen Versicherungen reden. Das geht zu 100% schief.

Bei guten Werkstätten läuft das wie folgt...

Letztens noch erlebt...

Gehst in die Werkstatt, die machen sich ein Bild davon. (Idealerweise große Vertragswerkstätten)

Du unterschreibst eine/mehrere Abtritterklärung.

Diese Werkstätten arbeiten in der Regel mit Gutachtern und Anwälten zusammen.

Du kriegst ein Kärtchen von einem Gutachter und eins, von einem Anwalt.

Den Gutachter rufst du an, er kommt bei dir vorbei, macht ein Gutachten.

Der Anwalt ruft dich an, fragt dich noch was, und kümmert sich um alles.

Irgendwann ruft die Werkstatt an, macht einen Termin mit dir. Der Schaden wird repariert, der Anwalt haut noch jegliche Ausfallkosten/Mietewagenkosten/Wertminderung von der gegn. Versicherung raus und du meldet sich irgendwann bei dir für eine Kontoverbindung. Währendessen bekommst du natürlich einen Leihwagen von der Werkstatt. Und du hast Null stress, da Anwalt alles erledigt.

Ganz heißer Tipp:

Nimm dir n Fachanwalt für Verkehrsrecht, du hast Anspruch darauf und die gegn. Versicherung muss und wird den auch Zahlen. Gleiches gilt für ein Gutachten. Das zahlen die, nicht du.

 

Ich hab auch Vorab mit der gegnerischen Versicherung gesprochen. Das war ein Fehler.

Ich hätte 0€ gehabt, mein Schaden wäre reguliert geworden.

Dank Anwalt lief alles reibungslos und ich hab noch 800€ Wertminderung oben drauf bekommen.

Zudem wollte die gegn. Versicherung lediglich ein "Smart-Repair" bezahlen. Geendet ist es mit einer kompletten Lackierung. Im übrigen haben sie mir auch am Telefon gesagt "bei solchen Schadenssummen bezahlen wir kein Gutachten". Tja, dank Anwalt, haben sie es doch.

Also telefoniere nur ja nicht mit der Versicherung. Die wollen nur so günstig wie möglich raus gehen.

Themenstarteram 28. November 2019 um 12:00

Hallo ihr lieben, danke für die Antworten. Ich war auf dem nach Hause als es passiert ist. Beim Arzt musste ich ein paar Fragen beantworten zwecks Berufsgenossenschaft. Der Arzt hat ein HWS durch den Aufprall diagnostiziert und mich mit Schmerzmittel und Wärmepolstern nach Hause geschickt - wenn der Schwindel bis heute Abend bzw morgen nicht weg ist soll ich ins Krankenhaus.

Mein Chef hatte mich nach Hause geschickt, er unterschreibt mir noch ein Schreiben zwecks Verdienstausfall.

Ich habe einen Anwalt für Verkehrsrecht angeschrieben er wird die Regulierung begleiten. Ich soll mir jetzt noch ein Attest besorgen.

Ich telefoniere nachher mit dem Anwalt. Ich danke euch allen für die Tipps. Ist halt das erste mal passiert. :-(

Danke

Gute Besserung. Ein paar hundert Euro Schmerzensgeld werden da auf jeden Fall noch für Dich herausspringen.

Alles richtig gemacht - Gute Besserung!

Polizei gerufen - sehr gut

Verletzt und nicht zu Arzt gegangen -- schlecht

Neuwagen -- ab zum Anwalt

Erst recht wenn man nicht über umfassende Kenntnisse der Materie verfügt.

hat er doch alles gemacht. Thread nicht gelesen -- ganz schlecht

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