Unfallgegnerin meldet sich nicht bei Versicherung - und noch eine Frage.

Hallo zusammen.

Ich hatte vorgestern meinen ersten Crash. Seit 4 Jahren habe ich meinen Führerschein und bin diese Zeit immer unfallfrei durch die Gegend gefahren. Hatte von Anfang ein neues Audi-Modell, mit dem ich sehr zufrieden bin.

Vor 2 Tagen dann der Schreck, ich hatte meinen ersten Unfall. Ich bin an einer Kreuzung gestanden und wollte links abbiegen. Plötzlich schoss eine Dame von links um die Kurve und rammte mich vorne seitlich. Ich bin gar nicht mehr dazu gekommen zu hupen und dann hat es schon geknallt. Fotos und alles haben wir gemacht, Unfallbericht ausgefüllt. Sie bestreitet die Schuld nicht, es gab keinen Personenschaden. Deshalb auch keine Polizei. Wir haben vereinbart, dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht, Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur (haben wahrscheinlich einen Akt angelegt)

Was mache ich jetzt, wenn sie es nicht meldet? Angerufen hat meine Versicherung und am Telefon hat sie nur blöd rum geschrien. Werkstatt sieht laut dem Mechaniker im PC, ob der Versicherung gemeldet wurde und wenn das nicht der Fall ist, kann nicht repariert werden. Termin wäre am 26.1. zur Reperatur.

Zur Werkstatt noch 2 Fragen: Es wurde mir ein Leihwagen angeboten, welcher 26€ pro Tag exkl. Spritkosten kosten soll und es wird einer reserviert. Muss die Kosten für den Leihwagen auch die Versicherung des Unfallgegners übernehmen? Schließlich bin ich der Geschädigte und kann mein Auto mind. 2 Tage nicht nutzen. Kann auch sein, dass es länger dauert, falls der Querträger kaputt ist.

Gerüchten zufolge habe ich gehört, dass in der Werkstatt, in der ich die Reperatur machen lassen will (Vertragswerkstatt) nicht ordentlich arbeitet. Die Stoßstange beim Auto der Lebensgefährtin meines Bruders wurde schon mal lackiert, aber es war dann ein Farbunterschied da.

Sollte sowas der Fall sein, kann ich dann eine Ausbesserung/erneuerte Lackierung der Stoßstange verlangen?
Schließlich will ich die gleiche Farbe haben wie davor.

P.S. Ist es egal, wenn ich die Reperatur in einer anderen Werkstatt machen lasse?

LG
Gummiwolf

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 14. Januar 2016 um 16:45:54 Uhr:


Schick eine Kopie des Unfallbericht an die gegn. Versicherung.
Mietwagen oder Nutzungsausfall sind zu ersetzen. Mietwagen eine Nr. kleiner und sollte nötig sein. Nicht nur einen Kilometer fahren.
Dass der Mechaniker am PC sieht, ob gemeldet? Glaub ich nicht.
Kannst reparieren lassen, wo du willst. Ob die bisherige Werkstatt was berechnet?
Lackieren die selbst? Und von einem Mal etwas nicht gut lackiert auf immer schlecht zu schließen?

Den Unfallbericht hat mein Berater von der Versicherung am Mittwoch hin geschickt (mein Nachbar)

Doch, das kann er sehen und ist wohl so üblich. Irgendwie muss das ja überprüft werden.

Der Mechaniker sieht es vielleicht nicht, aber eben der Verkäufer, der die Karosserieschäden bearbeitet hat mir das am PC gezeigt. Wenn nichts gemeldet ist, dann wird logischerweise nichts repariert.

Ja, die lackieren selbst.
Das kann ich nicht beurteilen.

Aber kann ich denn eine neue Lackierung verlagen, wenn gepfuscht wird?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. Januar 2016 um 17:41:42 Uhr:


Wenn die Unfallgegnerin rumzicken und du absolut schuldlos bist, nimm dir einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, den darf die gegnerische Versicherung dann auch noch zahlen.
Wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, solltest du auch einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Du solltest die Reparaturwerkstatt deines Vertrauens beauftragen.

Ist das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher?

Ja, es ist fahrbereit und verkehrssicher.

Eigentlich hätte ich die Reperatur gerne erledigt und keine größeren Scherereien.
Anwalt denke ich ist doch etwas überzogen - ich habe die Sache meiner Nachbarin übergeben, die bei einer Versicherung arbeitet.

Er meint mit Kommunikationspauschale deinen Aufwand für Post- und Telefongebühren.

Gruß Frank,
Pauschalen vereinfachen nicht immer das Leben. Da kann man auch Draufzahlen. 😉

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Januar 2016 um 18:18:04 Uhr:



Zitat:

dass sie (als Verursacherin) die Sache der Versicherung meldet und sie hat das bis heute noch nicht gemacht,

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 14. Januar 2016 um 18:18:04 Uhr:



Zitat:

Schadensnummer habe ich aber schon von der Versicherung von ihr bekommen für die Reperatur

Also: Sie hat den Unfall nicht gemeldet, aber du hast trotzdem eine Schadensnummer bekommen.

Genau so ist es. Die Versicherung wird wohl einen neuen Akt angelegt haben.

Fragt mich nicht warum oder wieso. Ich kenne mich selbst nicht aus damit.

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Zitat:

@Gummiwolf schrieb am 15. Januar 2016 um 11:54:31 Uhr:


Anwalt denke ich ist doch etwas überzogen - ich habe die Sache meiner Nachbarin übergeben, die bei einer Versicherung arbeitet.

Au weia. 🙁

Guck dir die zig Themen hier an "Versicherung zahlt x € zu wenig", "CarExpert meint 500€ weniger wären auch genug" ... und dann überleg dir das gut ob du das selber regeln willst. Auf der Gegenseite sitzen absolute Profis im Kürzungsgeschäft.

Nur Grundlegend: Ob das Auto verkehrssicher ist hat im Gutachten zu stehen, das ist schneller nicht mehr der Fall als viele Laien meinen. Auf eine Reparaturfreigabe brauchst du nicht zu warten, im Gegenteil, das kann dir nachträglich sogar als schuldhaftes Verzögern unterstellt werden wenn es um Mietwagen oder Nutzungsausfall geht.

Wenn gepfuscht wird kannst du selbstverständlich Nachbesserung verlangen. Auch wenn die gegnerische Versicherung die Kosten zahlen muss, den Reparaturauftrag gibst du. Also hast du auch den Werkvertrag mit der Reparaturwerkstatt und bei Pfusch das Recht auf Nachbesserung!

Zitat:

Zitat:

Also: Sie hat den Unfall nicht gemeldet, aber du hast trotzdem eine Schadensnummer bekommen.

Genau so ist es. Die Versicherung wird wohl einen neuen Akt angelegt haben.
Fragt mich nicht warum oder wieso. Ich kenne mich selbst nicht aus damit.

Warum sollte die Versicherung dir eine Schadensnummer schicken, wenn der Unfall nicht gemeldet wurde? Glaskugel? 😕

Man kann auch als Geschädigter einen Schaden bei der (vermutlich) regulierungspflichtigen Versicherung melden. Dabei wird dann dort ein Vorgang angelegt und eine Nummer vergeben.

Das ist ein ganz normaler, alltäglicher Vorgang...

Im Übrigen kann ich mich den Aussagen von @Moers75 nur anschließen.

Wenn der Unfallgeschädigte sich bei der gegnerischen Versicherung erstmalig meldet, wird eine Schadennummer vergeben. Dann der eigene Versicherungsnehmer zur Schadenanzeige aufgefordert. Das 2-3mal, danach entscheidet die Versicherung nach Aktenlage. Und hier wohl nach dem (hoffentlich) von Beiden unterschriebenen Unfallprotokoll.

Kleine Vermutung: Nachbar arbeitet bei einer, nicht bei der gegnerischen Versicherung.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 15. Januar 2016 um 14:13:31 Uhr:



Zitat:


Genau so ist es. Die Versicherung wird wohl einen neuen Akt angelegt haben.
Fragt mich nicht warum oder wieso. Ich kenne mich selbst nicht aus damit.

Warum sollte die Versicherung dir eine Schadensnummer schicken, wenn der Unfall nicht gemeldet wurde? Glaskugel? 😕

Vermutlich weil ich den Schaden schon als Geschädigter gemeldet habe. Die Verursacherin wird dem hoffentlich auch nachkommen und die Versicherung muss nur noch in den Akt schauen und weiß dann Bescheid.

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Januar 2016 um 15:40:29 Uhr:


Man kann auch als Geschädigter einen Schaden bei der (vermutlich) regulierungspflichtigen Versicherung melden. Dabei wird dann dort ein Vorgang angelegt und eine Nummer vergeben.

Das ist ein ganz normaler, alltäglicher Vorgang...

Im Übrigen kann ich mich den Aussagen von @Moers75 nur anschließen.

Ja, genau so habe ich es gemacht. Also hoffentlich nichts falsch gemacht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Januar 2016 um 16:14:20 Uhr:


Wenn der Unfallgeschädigte sich bei der gegnerischen Versicherung erstmalig meldet, wird eine Schadennummer vergeben. Dann der eigene Versicherungsnehmer zur Schadenanzeige aufgefordert. Das 2-3mal, danach entscheidet die Versicherung nach Aktenlage. Und hier wohl nach dem (hoffentlich) von Beiden unterschriebenen Unfallprotokoll.

Wenn du damit den Unfallbericht meinst - selbstverständlich ist dieser unterschrieben. Fotos wurden genauso gemacht, wie auf dem Unfallbericht vermerkt, dass die Unfallgegnerin die Schuld eingesteht.

Ja, ich weiß, dass das kein Schuldeingeständnis ist - hat mir auch der Verkäufer im Autohaus gesagt.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Januar 2016 um 16:15:46 Uhr:


Kleine Vermutung: Nachbar arbeitet bei einer, nicht bei der gegnerischen Versicherung.

Richtige Vermutung. Er arbeitet bei der Versicherung, bei der mein Auto angemeldet ist.

Ich bitte euch, die Seriosität folgender Aussage zu bewerten bzw. ob man daraus auf die Arbeitsmoral der Werkstatt schließen lassen kann: Der Verkäufer, der mich beraten hat in der Karosserieabteilung in dem Autohaus, von dem mein Bruder nichts hält meinte, dass er die Stoßstange jetzt schon bestellen und neu lackieren könnte in der Zwischenzeit, wenn die Schadensmeldung schon da wäre. Den Schaden hat er natürlich begutachtet.

Aber kann man daraus schon die richtige Farbe für das Auto bestimmen? Mit einmal kurz besichtigen oder gehört da nicht mehr dazu?

Ich denke, nicht nur bei Audi gibt es 20 verschiedene Töne in weiß.

Natürlich gibt es jede Menge Farbunterschiede. Deshalb hat jede Farbe auch ihren eigenen Code und für eine Lackiererei ist es daher ein Leichtes, die richtige Farbe anzumischen. Der Code steht bei einigen Fahrzeugen irgendwo im Fahrzeug, bei VW und Audi aber auch im Bordbuch.

Ehrlich: Seine Aussage, die Stoßstange zu bestellen und schon lackieren zu lassen, finde ich gut. Mir wollte mal die Werkstatt das ganze Auto für zwei Tage stilllegen, die Stoßstange abbauen, die neue anbauen, dann ab zum Lackierer. Wäre dort ca. doppelt so teuer geworden. Ich hab dann die Stoßstange selbst hingebracht und die Werkstatt durfte sie nur noch montieren.
Hat die Werkstatt oder ein freier Sachverständiger den Schaden begutachtet? Wenn nur die Werkstatt dies gemacht hat, würde ich persönlich den Kostenvoranschlag von der geg. Versicherung erst absegnen lassen, bevor ich Arbeiten in Auftrag gebe.

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