Unfallgegner schaltet eigenen Anwalt ein.

Ich bin Geschädigter von der HUK.

Hab in einer Parkbucht die Türe offen gehabt und eine junger Fahrer, der offensichtlich gerade aufs Handy geschaut hat, ist mit in die Türe gefahren.
HUK hat die Zahlung erstmal abgelehnt, weil diese sagen, ich müsste bei Türe öffnen schauen, dass kein Verkehrt kommt. Türe war aber schon einige Zeit offen. Aber das nur am Rande und die Schuldfrage soll hier auch gar nicht geklärt werden.

Mir gehts jetzt um folgendes:
Ich habe sofort, als ich gesehen habe, dass der Unfallgegner bei der HUK ist, meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der reicht jetzt auch Klage ein.

Verklagt wird, wie üblich, der Fahrer, Halter und die Versicherung.
Jetzt sind der Fahrer und Halter selber zu einem Rechtsanwalt gegangen.
Hab heute von meinem RA die Mitteilung dazu bekommen.

Müsste hier der RA von denen nicht einfach auf die Kfz Versicherung verweisen?
Wieso nimmt der die überhaupt an?

Ist das Geldmacherei vom RA oder kann der denen wirklich einen Vorteil bringen, als wenn sie es einfach nur der Versicherung übergeben?
Ich gehe mal davon aus, dass die beiden jetzt im Schadensfall einfach nicht wissen, was zu tun ist und deshalb zum eigenen RA gegangen sind, als die Klage kam.

48 Antworten

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 11. März 2021 um 21:28:54 Uhr:


Hab in einer Parkbucht die Türe offen gehabt und eine junger Fahrer, der offensichtlich gerade aufs Handy geschaut hat, ist mit in die Türe gefahren.

Wenn mir der Unfallgegner eine derartige Tat unterstellen würde, würde ich mich auch mit Hilfe eines Rechtsanwalts dagegen wehren.

Seh ich auch so und zu 95% gehen solche Fälle mit der Feststellung einer Teilschuld beider Parteien aus.
Der eine hat die Tür offen stehen gehabt ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, der andere hat es nicht gesehen. Ohne Anwalt bist du hier der Dumme und zahlst alles.

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 12. März 2021 um 00:05:54 Uhr:


Ich vermute hier, dass die einfach keine Ahnung haben, was hier zu tun ist.
Die haben sich vermutlich erschrocken, als die Klage kam und sind deshalb zum RA gegangen.

So wird das sein.

Es hätte aus seiner Sicht ausgereicht, deine Klage an seine Versicherung durchzureichen. Für ihn entsteht aus der Inanspruchnahme eines eigenen Anwalts kein Nutzen, da dieser gar keine sinnvolle Handlungsoption hat.

Das braucht dich aber alles nicht zu interessieren. Du kannst da sehr entspannt sein, solange Hergang und Haftung unstrittig bzw. beweisbar sind.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. März 2021 um 10:20:30 Uhr:


Du kannst da sehr entspannt sein, solange Hergang und Haftung unstrittig bzw. beweisbar sind.

Genau das scheint ja im hier vorliegenden Fall

nicht

gegeben zu sein.

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Deutlich ausgeprägte Leseschwächen sind in Medien in denen schriftlich kommuniziert wird eher ungünstig:

Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 12. März 2021 um 00:05:54 Uhr:


Hier solls nicht um die Schuldfrage gehen. Dafür haben wir jede Menge Zeugen.

so schrieb es der TE und so nehmen wir es mal hin.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 12. März 2021 um 10:23:26 Uhr:


Genau das scheint ja im hier vorliegenden Fall nicht gegeben zu sein.

Mag schon sein.
Aber jetzt könnte man hier ohnehin nur in Spekulationen verfallen.
Herauskommen wird dabei nichts.
Man kennt nur die knappen Aussagen einer Partei, die sich logischerweise im Recht sieht.
Wie objektiv diese daher sind mag dahingestellt sein (liegt aber in der Natur der Sache, ist kein Vorwurf).
Je nachdem ob man sich als "Opfer" oder als "Täter" sieht, nimmt man die Umstände meist nicht ganz neutral wahr.
Aus Sicht des einen hat einem ein aufs Handy glotzender Hitzeblitz die offene Tür abrasiert, aus Sicht des anderen hat einem vielleicht eine den Verkehr ignorierende Schlafmütze seine Tür vor den Bug geknallt (und will jetzt auch noch Geld dafür).
Und jeder der beiden wird logischerweise seine Wahrnehmung und vor allem seine Deutung des Vorfalls weiter geben.

In sofern:
Was wann wo und ob überhaupt strittig, klar oder unklar ist kann hier niemand beurteilen.
Dafür gibts dann andere, die das können.
Zudem war das ausdrücklich nicht die Frage des TE.
Die die er gestellt hat, wurde ja beantwortet.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. März 2021 um 10:33:02 Uhr:


Deutlich ausgeprägte Leseschwächen sind in Medien in denen schriftlich kommuniziert wird eher ungünstig:

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. März 2021 um 10:33:02 Uhr:



Zitat:

@Pauli1990 schrieb am 12. März 2021 um 00:05:54 Uhr:


Hier solls nicht um die Schuldfrage gehen. Dafür haben wir jede Menge Zeugen.
so schrieb es der TE und so nehmen wir es mal hin.

Wenn man das so hinnimmt kann man aber nicht erklären warum sich der Unfallgegner erdreistet ebenfalls einen Anwalt zu nehmen...

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. März 2021 um 11:01:11 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. März 2021 um 10:33:02 Uhr:


Deutlich ausgeprägte Leseschwächen sind in Medien in denen schriftlich kommuniziert wird eher ungünstig:

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. März 2021 um 11:01:11 Uhr:



Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 12. März 2021 um 10:33:02 Uhr:


so schrieb es der TE und so nehmen wir es mal hin.

Wenn man das so hinnimmt kann man aber nicht erklären warum sich der Unfallgegner erdreistet ebenfalls einen Anwalt zu nehmen...

ich kann dir sagen warum.. weil das in foren wie diesen ja immer und überall ohne rücksicht auf verluste gepredigt wird..

Ist doch verständlich. Die wenigsten Geschädigten verfügen über ausreichenden juristischen Sachverstand, um die möglichen Fallstricke selbst erkennen und umgehen zu können. Schließlich hat der TE auch selbst einen Rechtsanwalt zur Wahrung seiner Interessen eingeschaltet. Verwundert es da wirklich, daß auch sein Unfallgegner von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat?

Zitat:

@Gerry0309 schrieb am 12. März 2021 um 11:01:11 Uhr:


Wenn man das so hinnimmt kann man aber nicht erklären warum sich der Unfallgegner erdreistet ebenfalls einen Anwalt zu nehmen...

Hier erdreist sich keiner.

Mir gehts nur darum zu verstehen, warum ich das an der Stelle vom Unfallgegner machen sollte.

- Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht.
- Die Versicherung übernimmt ja die ganze Prozessführung und auch die damit verbundenen kosten.
- Da Fahrer und Halter in so einem Fall immer mit verklagt werden, dürfen die als Zeuge eh nicht aussagen.

Ich möchte jetzt nur wissen, welchen Vorteil da jetzt ein eigener Anwalt überhaupt noch bringen kann?
Ich sehe da nämlich keinen.
Aber es kann auch sein, dass ich mich irre und es doch Sinn macht.

Zitat:

@Peterson1982 schrieb am 12. März 2021 um 11:19:59 Uhr:


Mir gehts nur darum zu verstehen, warum ich das an der Stelle vom Unfallgegner machen sollte.

- Rechtsschutzversicherung bezahlt nicht.

Warum sollte seine Rechtschutzversicherung nicht zahlen? 😕

Hier geht es immerhin um den schwerwiegenden Vorwurf, beim Fahren verbotswidrig ein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung benutzt zu haben.

Schon selbst erlebt:

Da steht jemand mit seinem Auto am Straßenrand
und lässt - ohne den vorbeifließenden Verkehr zu beachten -
in aller Seelenruhe die Tür offen stehen.

Er verlässt sich einfach darauf, dass "die Anderen" aufpassen.

Kritisch wird diese Situation bei Gegenverkehr,
wenn kein Platz zum Ausweichen da ist!

Aber damit hat der "Türsteher", seiner Ansicht nach, nichts zu tun! 😕

§ 3 Abs. 2a allgemeine Rechttschutzbedingungen.

"(2) Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen"

Abwehr von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Und genau das wollen wir von denen.

und hört bitte endlich auf, die Schuldfrage beurteilen zu wollen.
Das könnt ihr nicht und das ist auch gar nicht meine Frage.

Ich will nur wissen, ob es überhaupt Sinn machen kann, dass die sich einen eigenen Anwalt nehmen, wenn doch die Versicherung alles übernehmen wird.

Man was macht ihr euch Gedanken darüber warum er das macht, er darf, er kann und er hat es gemacht.

Ende.

Zur Rechtsschutz, was ist wenn er selber Ansprüche geltend machen will? Ach da war doch was.

Selbstverständlich will er Ansprüche geltend machen was sonst?

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