Unfallgegner schaltet eigenen Anwalt ein.

Ich bin Geschädigter von der HUK.

Hab in einer Parkbucht die Türe offen gehabt und eine junger Fahrer, der offensichtlich gerade aufs Handy geschaut hat, ist mit in die Türe gefahren.
HUK hat die Zahlung erstmal abgelehnt, weil diese sagen, ich müsste bei Türe öffnen schauen, dass kein Verkehrt kommt. Türe war aber schon einige Zeit offen. Aber das nur am Rande und die Schuldfrage soll hier auch gar nicht geklärt werden.

Mir gehts jetzt um folgendes:
Ich habe sofort, als ich gesehen habe, dass der Unfallgegner bei der HUK ist, meinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der reicht jetzt auch Klage ein.

Verklagt wird, wie üblich, der Fahrer, Halter und die Versicherung.
Jetzt sind der Fahrer und Halter selber zu einem Rechtsanwalt gegangen.
Hab heute von meinem RA die Mitteilung dazu bekommen.

Müsste hier der RA von denen nicht einfach auf die Kfz Versicherung verweisen?
Wieso nimmt der die überhaupt an?

Ist das Geldmacherei vom RA oder kann der denen wirklich einen Vorteil bringen, als wenn sie es einfach nur der Versicherung übergeben?
Ich gehe mal davon aus, dass die beiden jetzt im Schadensfall einfach nicht wissen, was zu tun ist und deshalb zum eigenen RA gegangen sind, als die Klage kam.

48 Antworten

Zitat:

@Peterson1982 schrieb am 12. März 2021 um 11:41:37 Uhr:


"(2) Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
a) zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen"

Abwehr von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Und genau das wollen wir von denen.

Der TE schreibt lediglich, daß der Unfallgegner sich einen Anwalt genommen hat. Die dahinter stehende Intention ist weder dem TE noch uns bekannt, kann also nur gemutmaßt werden.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 12. März 2021 um 11:47:14 Uhr:


Man was macht ihr euch Gedanken darüber warum er das macht, er darf, er kann und er hat es gemacht.

Einfach nur rein aus interesse.
Mich würde es nur interessieren, ob die das aus unwissenheit machen, oder ob es tatsächlich was bringen kann, wenn man zusätzlich zur Versicherung noch einen eigenen Anwalt nimmt.

Ansprüche werden von der Gegenseite keine gestellt.
Fall läuft schon seit einem halben Jahr.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 12. März 2021 um 11:23:43 Uhr:



Hier geht es immerhin um den schwerwiegenden Vorwurf, beim Fahren verbotswidrig ein Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung benutzt zu haben.

Verstehe ich auch nicht. Wenn mir vorgeworfen wird, durch die (verbotene) Nutzung eines Telefons einen Unfall verursacht zu haben würde ich schon davon ausgehen, daß mich diese unterstützt. Für solche Sachen habe ich sie eigentlich.

So kann man sich täuschen.

Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist nicht in einer Rechtsschutzversicherung mitversichert.

Der Rechtsschutz würde denen helfen, wenn es um ein Ordnungwidrigkeitsverfahren durch den Gesetzgeber wegen der Nutzung vom Handy während der Fahrt geht. Aber darum gehts hier ja nicht.

Wir verklagen die HUK, Fahrer und Halter, weil wir Schadensersatz wollen.

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Zitat:

@Peterson1982 schrieb am 12. März 2021 um 11:19:59 Uhr:


Ich möchte jetzt nur wissen, welchen Vorteil da jetzt ein eigener Anwalt überhaupt noch bringen kann? Ich sehe da nämlich keinen.

Es gibt auch keinen.

Dieser Anwalt hat keine Handlungsoption. Was sollte er denn tun, was die Versicherung nicht schon täte, weil sie es tun muss.

Einzig könnte dieser hinterher, wenn die Versicherung nach Ansicht seines Klienten ohne Grund reguliert hat gegen dessen Haftpflicht vorgehen.

Das hier 9x% der Teilnehmer die Fragestellung nicht verstanden haben und zusätzlich die Antwort nicht kennen erhöht leider den Unterhaltungswert ebenso wenig wie unverlangtes Spekulieren über die Haftung. Muss man aber hinnehmen.

Was soll denn dieses Rumgeeiere. Die Antwort ist banal: die eigenen Ansprüche kann der Unfallgegner mit dem eigenen Anwalt im selben Prozess mit einer Widerklage kostengünstiger geltend machen als in einem weiteren Prozess. Das bietet sich dann an, wenn Interessenkollisionen zur eigenen HP-Versicherung des Unfallgegners im Raum stehen. So tragen die "geldgierigen" Schwarzröcke zur Geringhaltung der Kosten bei. Sorry wenn nun das Weltbild wackelt. 🙂

Zitat:

@Peterson1982 schrieb am 12. März 2021 um 12:43:47 Uhr:


So kann man sich täuschen.

Abwehr von Schadensersatzansprüchen ist nicht in einer Rechtsschutzversicherung mitversichert.

Der Rechtsschutz würde denen helfen, wenn es um ein Ordnungwidrigkeitsverfahren durch den Gesetzgeber wegen der Nutzung vom Handy während der Fahrt geht. Aber darum gehts hier ja nicht.

Wir verklagen die HUK, Fahrer und Halter, weil wir Schadensersatz wollen.

Wer ist hier denn nun der TE?
Du, Peterchen oder Pauli 1990?
Oder schreibst Du mit 2 Accounts?

Zitat:

@Peterson1982 schrieb am 12. März 2021 um 12:43:47 Uhr:


Der Rechtsschutz würde denen helfen, wenn es um ein Ordnungwidrigkeitsverfahren durch den Gesetzgeber wegen der Nutzung vom Handy während der Fahrt geht. Aber darum gehts hier ja nicht.

Das muß man schon etwas präzisieren:

Aus der Sicht des TE

geht es hier darum nicht. Der hat aber auch nur einen Teilüberblick.

Ich bin der TE.
Peterson ist ein Arbeitskollege.
Ich hab nicht gecheckt, dass der sich zwischenzeitlich eingeloggt hatte und hab daher unter seinem Account weiter geschrieben.

@ Pfuschwerk
Ich hab das Gefühl, du bist der einzige der versteht, um was es mir geht.

@ berlin-paul
Gegner hat seit 6 Monaten keine eigenen Ansprüche gestellt.
Es ist nur die HUK, die nicht zahlen möchte.

Na vielleicht meint der Unfallgener nicht Schuld am Treffer zu sein und möchte jetzt doch seine Ansprüche bei Deiner Versicherung geltend zu machen?!

Der Unfallgegner/Halter wird so erstmal die Fristen bzgl. deiner Klage eingehalten haben. Dazu ist er unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet. Weiteres wird dann von dort nicht kommen und die HP wird das dann weiterführen.

Letztlich ist das für den TE ja auch vollkommen unerheblich. Er wird ja wohl kaum die Rechte seines Unfallgegners beschneiden wollen.

Peterson1982 oder Pauli1990, wer auch immer das Problem hat: man kann sich auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nehmen.

Ich muss die Frage vermutlich anders stellen, damit ihr versteht, was ich meine:

Angenommen ich bin der Schadenverursacher.

Meine Versicherung hat nicht bezahlt.
Ich bin mir meiner Schuld aber zu 100% bewusst und habe nicht vor, selber Schadensersatzansprüche zu stellen.

Jetzt werde ich mit verklagt.
Welchen Sinn kann es für mich machen, mir selber einen Anwalt zu nehmen und nicht einfach alles meiner Versicherung zu übergeben?

https://www.motor-talk.de/.../...-eigenen-anwalt-ein-t7057972.html?...

Sonst kommt u.U. ein Regress der HP in Betracht.

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