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unfallgegner nicht versichert
habe vorgestern einen auffahrunfall gebaut. vor mir ein ziemlich neuer audi. kreisverkehr kommt. er vor mir bremst, fährt langsam rein, ich hinterher. geschw.ca.10-20 kmh, kreisverkehr in rechte richtung absolut leer, gucke nach links, beim hinterher fahren,alles frei, bums, dann wars geschehn.
angabe von ihm, sein auto ruckelte und fuhr auf einmal nicht mehr. ich sah auch keine stopplichter, mein beifahrer kann das bezeugen. die polizei nahm das alles auch so auf, enthielt sich natürlich wohlweislich der stimme der schuldfrage. er gab an bei der provinzial versichert zu sein. weil ich der meinung bin, ich habe nicht allein schuld, meldete ich der prov. den schaden, mit falln. der pol. und seinem kennzeichen. angerufen hatte ich den unf.-gegn. auch schon, ihm gesagt, das im falle vor gericht, die sache 50 zu 50 entschieden wird und um unnötige kosten zu vermeiden, er steigt in seiner vollkasko, gerichtskosten, Und mein schwager, (war sein auto, mit dem ich unterwegs war), steigt in seiner haftpflicht.
also schlug ich ihm vor, jeder zahlt sein eigenen schaden. und er: NEIN, schaden,10000,-€.
ich: 3er bmw, 1,6l bj. 97, schaden, re. kotfl., motorhaube, re.scheinw., schloßträger, div. kunststoffteile vo. re.
er: ziemlich neuer audi kombi, a6, glaube ich, schaden: hi. li. stoßfänger aus halterung gerissen.
und jetzt kommst: provinzial rief bei mir heut an: er ist gar nicht bei denen versichert.
und ich hab natürlich keine rechtsschutzvers.
hat jemand einen rat für mich?
viele grüße aus stralsund
Beste Antwort im Thema
@dassowstralsund: Eine kurze Frage an dich.
Nehmen wir an, du stehst mit deinem Fahrzeug an der Einfahrt zu einem Kreisverkehr und musst warten. Als frei ist, willst du anfahren und würgst dabei dein Auto ab (das kann schlicht und einfach jedem einmal passieren - auch einem noch so geübten Autofahrer).
Dann kracht es und es steht einer im Heck deines Fahrzeuges.
Derjenige steigt aus und verlangt sofort 50% seines Frontschadens von dir ersetzt.
Wie wäre denn in einem solchen (umgekehrten) Fall dein Rechtsverständnis?
Würdest du sagen: "Nur weil ich meine Karre in der Eile abgewürgt habe, darf der mir hinten reinfahren - sehe ich vollkommen ein - fühle mich zumindest hälftig verantwortlich an diesem Unfall"
Oder wäre dein Rechtsempfinden in einem solchen Falle anders?
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44 Antworten
Ich frage mich...ob das vielleicht eine Masche ist einen Unfall zu provozieren...
Bei meinem Insignia ist eine elektronische Parkbremse eingebaut... wenn ich diese während der Fahrt ziehe und gezogen halte dann leitet der Wagen eine "Notbremsung" ein.
Aber ich bin mir gerade nicht sicher ob dabei die Bremsleuchten angehen!?
Wenn das Fahrzeug mit der Bremse bremst, dann geht auch das Bremslicht an. Bei Motorbremse nicht.
Selbst wenn man diese Notbremsfunktion der elektronischen Feststellbremse nutzt, gehen die Bremslichter an.
Zitat:
@Chris492 schrieb am 24. Dezember 2014 um 15:50:00 Uhr:
Ich frage mich...ob das vielleicht eine Masche ist einen Unfall zu provozieren...
Es gibt reichlich Schwachmaten, die plötzlich und unvermittelt abbremsen. Und gerade in der Stadt hält praktisch niemand stets den notwendigen Sicherheitsabstand ein.
Wenn man dann für 1 Sekunde abgelenkt ist und der Vordermann steigt voll in die Eisen, fährt man zu 99 % auf.
oder man fährt im 6 Gang mit 10km/h in den Kreisverkehr, dann geht halt das Auto aus.
Uns war ein LKW hinten drauf gefahren. Der behauptete wir hätten geblinkt. Dafür bekamen wir 1/3 Mitschuld und unsere Versicherung wurde erhöht. Warum er auffahren darf, wenn jemand blinkt entzieht sich meinem Verständnis. Ist nicht immer so, dass der auffährt die alleinige Schuld bekommt.
Zitat:
@Testudo66 schrieb am 25. Dezember 2014 um 13:56:15 Uhr:
Dafür bekamen wir 1/3 Mitschuld und unsere Versicherung wurde erhöht. Warum er auffahren darf, wenn jemand blinkt entzieht sich meinem Verständnis.
Natürlich darf er nicht auffahren, wenn man blinkt, aber weshalb ihr dafür ein Drittel Mitschuld bekommen habt, sollte in der Urteilsbegründung stehen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2014 um 20:20:30 Uhr:
Irrtum, im Streitfall würde hier der Fahrer, der Halter und die Versicherung vom Audifahrer verklagt, entweder direkt oder im Wege der Widerklage. Ist ein sehr beliebtes Mittel bei Anwälten, um den Fahrer als Zeugen auszuschalten. Braucht und kann er nur dann nicht, wenn die BMW-Versicherung seinen Schaden zu 100 % reguliert hat.
:rolleyes:
Nix Irrtum, Peter.
Im Streitfall, wenn nämlich nach bereits außergerichtlich vollständiger Regulierung des Audi-Schadens durch den HP-Versicherer des BMW der Schwager (als Eigentümer des BMW) selbst auch noch gern Geld für "sein" kaputtes Auto würde sehen wollen, würde dieser (Schwager) Fahrer, Halter und die Versicherung des Audi verklagen, um den Fahrer des Audi als Zeugen auszuschalten - und könnte den TE als Zeugen präsentieren. "Allerdings einen sehr schwachen. Weil der ja (nach eigenen Angaben) nicht nach vorne schaute."
;)
ggfls. Hiflt das hier link
Der dritte Absatz
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 25. Dezember 2014 um 14:32:29 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Dezember 2014 um 20:20:30 Uhr:
Irrtum, im Streitfall würde hier der Fahrer, der Halter und die Versicherung vom Audifahrer verklagt, entweder direkt oder im Wege der Widerklage. Ist ein sehr beliebtes Mittel bei Anwälten, um den Fahrer als Zeugen auszuschalten. Braucht und kann er nur dann nicht, wenn die BMW-Versicherung seinen Schaden zu 100 % reguliert hat.
:rolleyes:
Nix Irrtum, Peter.
Im Streitfall, wenn nämlich nach bereits außergerichtlich vollständiger Regulierung des Audi-Schadens durch den HP-Versicherer des BMW der Schwager (als Eigentümer des BMW) selbst auch noch gern Geld für "sein" kaputtes Auto würde sehen wollen, würde dieser (Schwager) Fahrer, Halter und die Versicherung des Audi verklagen, um den Fahrer des Audi als Zeugen auszuschalten - und könnte den TE als Zeugen präsentieren. "Allerdings einen sehr schwachen. Weil der ja (nach eigenen Angaben) nicht nach vorne schaute."
;)
Einfach den letzten Satz meines Beitrages lesen. Da steht doch, dass das nicht geht, wenn bereits 100% reguliert wurde.
Aber da die Versicherung bekanntlich immer was zum Kürzen findet, bleibt die Widerklage oft möglich.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. Dezember 2014 um 16:08:26 Uhr:
Einfach den letzten Satz meines Beitrages lesen. Da steht doch, dass das nicht geht, wenn bereits 100% reguliert wurde.
:rolleyes:
Ja, eben. Und worin bestünde dann noch mein angeblicher Irrtum?
Das ist schon witzig: Du wirfst mir einen Irrtum vor, indem Du unterstellst, dass der Audifahrer klagt oder noch Gelegenheit zur Widerklage hätte und diese auch erheben würde und durch (Wider-)Klage gegen Fahrer und Halter des Bmw (wenn der Schwager Beifahrer gewesen wäre) beide als Zeugen aus dem Weg räumt.
Nicht nur mit Blick auf Twelferiders Beitrag ist es aber wohl naheliegender, dass der HP-Versicherer des BMW den Schaden des Audi zu 100% regulieren würde und der Eigentümer des Bmw, so er denn Kohle sehen will, den Klageweg beschreiten müsste; auf welchem er dann, selbst "nur" Partei, den TE (und dessen Kollegen) sehrwohl als Zeugen benennen könnte. Je nach Verfahrensablauf ist es keineswegs so, dass auf Seiten des Bmw keine Zeugen zur Verfügung stünden. Ob deren Aussagen zu etwas nütze wären, steht auf einem anderen Blatt.
Schätze, wie schreiben etwas aneinander vorbei.
Natürlich hast Du Recht, wenn der Schaden zu 100 % reguliert wurde, kann der Audifahrer keine Widerklage erheben. Sieht dann natürlich für den BMW-Fahrer etwas schlecht aus, wenn seine eigene Versicherung bei dem Audifahrer nicht einmal die Betriebsgefahr abzieht. Ist für einen Richter aber nicht bindend.
Soweit die Theorie.
In der Praxis neigen Versicherungen aber immer wieder dazu, Forderungen zu kürzen. Und schon ist der Weg für die Widerklage offen. Ein halbwegs intelligenter Anwalt (des Audifahrers) lässt den Vorgang dann einige Zeit ruhen und wartet ab, ob der Unfallgegner Klage erhebt.
Und so bleibt dem TE (genauer dessen Schwager) nur der Beifahrer als Zeuge sowie das Polizeiprotokoll, wo der Audifahrer ja angegeben haben soll, dass sein Fahrzeug unvermittelt stehen blieb. Den "technischen" Mangel sollte er dann eigentlich zu beweisen haben - und vermutlich nicht können. Der Fahrer selbst kann doch ohnehin nichts aussagen, außer, dass der Audifahrer unvermittelt stand und er ihm aufgefahren ist.
Ob ich allerdings ohne RS da den Audifahrer verklagen würde? Bei dem BMW dürfte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln. Wiederbeschaffungswert - Restwert = wieviel? Dann reden wir von vielleicht 200,- €, und dafür riskier ich doch nicht Verfahrenskosten von rund 400,- € - ohne Zeugen und Sachverständigen.
Gruß
Peter
ja, darauf läuft es hinaus.
vers. von meinem schwager wird den schaden bezahlen. unabhängig davon, ob der gegner versichert war, oder nicht. wenn ich es ganz genau wüßte, könnte ich ihm anzeigen, weil er mit einem nicht versicherten fahrzeug unterwegs war. aber es war letztlich meine schuld, der unfall. ich hab z.Z. keine rs.-vers.,
den schaden hab ich bei mein schwager sein auto schon repariert.
kosten knapp 150,-
er steigt von 30% auf 45%. dauert 6 jahre, bis er wieder auf seine 30 ist. die differenz werde ich solange zahlen.
ja, pech gehabt, aber es gibt auch wad gutes: kein personenschaden.
ich danke allen für die rege diskusion und wünsche euch einen guten rutsch ins neue jahr und auf das dieses erfolgreich sein möge.
viele liebe grüße aus stralsund, michael
Zitat:
@dassowstralsund schrieb am 30. Dezember 2014 um 17:55:12 Uhr:
ja, darauf läuft es hinaus.
vers. von meinem schwager wird den schaden bezahlen. unabhängig davon, ob der gegner versichert war, oder nicht. wenn ich es ganz genau wüßte, könnte ich ihm anzeigen, weil er mit einem nicht versicherten fahrzeug unterwegs war.
Da, wie du sagtest, die Polizei die Sache aufgenommen hat, wird die Anzeige im Fall des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz automatisch erfolgen. Da braucht keiner was anzuzeigen.
Bei einer vernünftigen Unfallaufnahme/Kontrolle sollte sich herausstellen, ob ein Fahrzeug versichert ist oder nicht.
Solange ein gestempeltes Kennzeichen drauf ist, besteht Versicherungsschutz. Wurde denn mal mit dem Kennzeichen beim Zentralruf nachgefragt? Der Fahrer wusste vielleicht selbst nicht welche Versicherung die richtige ist.