Unfallgegner meldet sich nicht
Hallo Leute,
ich habe gestern einen kleinen Unfall gebaut. Ich bin beim Ausfahren von einem Kreisverkehr jemandem hinten rein gefahren mit ca 10-15kmh.
Es ist kein erheblicher Schaden da außer 2-3 kleine Kratzer bei mir und beim anderen.
Deswegen wollte ich nicht der Versicherung melden sondern das unter uns klären.
Die Frau die gefahren ist hatte es eilig und musste schnell zur Arbeit. Aus diesem Grund hab ich meine Nummer ihr gegeben, dass sie mich anrufen kann und wir nochmal uns absprechen.
Doch bis jetzt hat sich keiner bei mir gemeldet.
Was soll ich tun? Ich weis nicht ob sie sich vielleicht vertippt hat beim Eingeben meiner Nummer.
Wie lange nach einem Unfall müssen sich die Personen melden um noch Anspruch auf Geld zuhaben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 16:43:18 Uhr:
Die Frau die gefahren ist hatte es eilig und musste schnell zur Arbeit. Aus diesem Grund hab ich meine Nummer ihr gegeben, dass sie mich anrufen kann und wir nochmal uns absprechen.Doch bis jetzt hat sich keiner bei mir gemeldet.
Du hast keine Daten von ihr?
Wenn du glück hast, hatte sie keine Fahrerlaubnis, und ist froh, dass du keine daten hast.
Ich würde dennoch den Unfall der Polizei melden, und schildern, dass sie deine daten hat, sich aber nicht meldet. Hinterher wirft man dir einen Unfall mit Fahrerflucht vor.
39 Antworten
Hallo ins Forum,
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Juni 2019 um 17:19:41 Uhr:
Ja, es ist geregelt.
Es sind 3 Jahre.
strenggenommen ist's sogar zwischen 3 Jahren und 3 Jahren und 364 (in Schaltjahren 365) Tage, wenn dem Geschädigten alle Informationen vorliegen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt aber im Normalfall nicht taggenau, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Somit wäre erst mit Ablauf des 31. Dezember 2022 Schluss, wenn der Anspruch 2019 entstanden ist und der Geschädigte alle Infos hat (dann kann's auch länger sein).
Viele Grüße
Peter
Hallo, Gurkengraeber,
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 26. Juni 2019 um 17:48:00 Uhr:
Bilder hast du gemacht und ihr deine Telefonnummer gegeben aber ihre Telefonnummer hast du nicht? Na jedenfalls musst du nicht zur Polizei gehen.
stimmt.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 26. Juni 2019 um 17:48:00 Uhr:
Außerdem wird da gar nichts kommen.
Das würde ich so nicht unterstreichen.
Die Geschädigte ist nicht verpflichtet, sich an den TE zu wenden, um ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen und es kann ihr herzlich egal sein, ob der TE den Unfall lieber selber zahlen oder über die Versicherung regulieren möchte.
Wenn sie sich keinem Stress mit dem Verursacher aussetzen will, kann sie sich, ggf. unter Zuhilfenahme des Zentralrufs der Autoversicherer und eines Anwalts, direkt an dessen Versicherung wenden und über diese den Schaden regulieren lassen.
Dem TE wäre deshalb anzuraten, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Zurückkaufen kann er diesen dann ja immer noch.
Ein kleiner Rat an alle: Hektik ist bei einer Unfallaufnahme nach Möglichkeit zu vermeiden, denn dann macht man möglicherweise teure Fehler.
Jedem kann nur angeraten werden, sich über die Versicherung einen oder mehrere europäische Unfallberichte (am besten die mehrsprachigen) zu besorgen und diese nebst einem funktionierenden Stift im Fahrzeug mitzuführen. Das kann sehr viel Ärger ersparen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 19:48:32 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Juni 2019 um 18:57:21 Uhr:
Hat sie denn auch Fotos vom Unfall mit Deinem Kennzeichen? Dann hättest Du nachweisbar alles erledigt und kannst Dich entspannt zurücklehnen.Jaa hat sie
Wenn das so ist, kann man die "Panikmache" der ersten Seite ignorieren. Unfallflucht ist hinfällig.
Wie bereits beschrieben, kann man davon ausgehen, dass die Unfallgegnerin sich nun einen Anwalt, ggf mit Gutachter nimmt. Dadurch würden weitere Kosten entstehen, wo es sich lohnt die Zahlung über die Versicherung laufen zu lassen. Wenn man mitteilt, dass man ggf den Schaden selbst zahlen will, rechnen sie aus, ob sich das lohnt. Dies geht aber nur, wenn der Schaden rechtzeitig der eigenen Versicherung gemeldet wird. Die Frist liegt je nach Vertragsbedingung zwischen 2 und 7 Tagen. Wenn man die Frist verstreichen lässt gelten die oft unangenehmen Vertragsbedingungen der Versicherung. Immer wieder wird ein Schaden nur teilweise gedeckt. Die Information von der Versicherung an den Unfallverursacher gehen manchmal einige Wochen nach der Meldung des Geschädigten raus.
Zitat:
@MvM schrieb am 27. Juni 2019 um 00:23:35 Uhr:
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 19:48:32 Uhr:
Jaa hat sie
Wenn das so ist, kann man die "Panikmache" der ersten Seite ignorieren. Unfallflucht ist hinfällig.
Wie bereits beschrieben, kann man davon ausgehen, dass die Unfallgegnerin sich nun einen Anwalt, ggf mit Gutachter nimmt. Dadurch würden weitere Kosten entstehen, wo es sich lohnt die Zahlung über die Versicherung laufen zu lassen. Wenn man mitteilt, dass man ggf den Schaden selbst zahlen will, rechnen sie aus, ob sich das lohnt. Dies geht aber nur, wenn der Schaden rechtzeitig der eigenen Versicherung gemeldet wird. Die Frist liegt je nach Vertragsbedingung zwischen 2 und 7 Tagen. Wenn man die Frist verstreichen lässt gelten die oft unangenehmen Vertragsbedingungen der Versicherung. Immer wieder wird ein Schaden nur teilweise gedeckt. Die Information von der Versicherung an den Unfallverursacher gehen manchmal einige Wochen nach der Meldung des Geschädigten raus.
Also meiner Versicherung hab ich Bescheid gegeben, dass ich auf ein Anruf warte
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Zitat:
@MvM schrieb am 27. Juni 2019 um 00:23:35 Uhr:
Wie bereits beschrieben, kann man davon ausgehen, dass die Unfallgegnerin sich nun einen Anwalt, ggf mit Gutachter nimmt.
Genauso kann es sein, dass gar keine Ansprüche mehr gestellt werden
Zitat:
Wenn man mitteilt, dass man ggf den Schaden selbst zahlen will, rechnen sie aus, ob sich das lohnt.
Nein, das tun sie nicht. Dazu muss der Schaden erst komplett abgerechnet sein. Dann kann man ihn zurückkaufen und damit den Rabatt retten.
Zitat:
Dies geht aber nur, wenn der Schaden rechtzeitig der eigenen Versicherung gemeldet wird. Die Frist liegt je nach Vertragsbedingung zwischen 2 und 7 Tagen. Wenn man die Frist verstreichen lässt gelten die oft unangenehmen Vertragsbedingungen der Versicherung.
Das ist Quatsch
Zitat:
Immer wieder wird ein Schaden nur teilweise gedeckt.
Nonsens
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Juni 2019 um 21:31:52 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 26. Juni 2019 um 21:15:43 Uhr:
Ich glaube, das hast du missverstanden.
Ich glaube, du hast es nicht ganz verstanden. Es hat nicht jeder ein Handy.
Ja da hast du Recht, ich habe dich falsch verstanden. Wenn jemand kein Handy hat, muss man eben die persönlichen Daten austauschen und abgleichen. Aber so ne "Omi" die gern mit einer Technikverweigerin aus den 70er Jahren gleichgestellt wird, gibt es heute nicht mehr im Straßenverkehr. Selbst ihre greisen Kolleginnen, die noch mit ihren Rollatoren unterwegs sind, haben mitlerweile alle ein Mobiltelefon dabei, weil es für sie überlebenswichtig ist.
Und die weniger greisen benötigen selbiges, um ihren Freundinnen täglich die neuen, ach so lustigen Bilder ihrer Enkelkinder vorführen zu können.
Meine Oma hatte kein, meiner Mutter habe ich eines verpasst, welches sie fast nie dabei hat und einige Kunden von uns haben auch keines, bzw. sagen, dass die es eh nie dabei haben und die kommen auch mit dem Auto zu uns.
Ich oute mich als Besitzer eines 17 Jahre alten Smartphones. (Die Reaktionen darauf reichen von "Häää...?" bis "Cool!". 😎 )
Und ich will übrigens nix gegen Enkel hören!
- An der Abschweifung ist schon mal zu merken: Hier ist alles gesagt.
TE, lass uns gelegentlich wissen, ob noch was gekommen ist.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 28. Juni 2019 um 22:52:13 Uhr:
Ich oute mich als Besitzer eines 17 Jahre alten Smartphones.
Tatsächlich 2002 bereits ein Smartphone und kein Handy. Ich habe auch noch Handies liegen, aber mit denen könnte ich hier nicht schreiben.