Unfallgegner meldet sich nicht
Hallo Leute,
ich habe gestern einen kleinen Unfall gebaut. Ich bin beim Ausfahren von einem Kreisverkehr jemandem hinten rein gefahren mit ca 10-15kmh.
Es ist kein erheblicher Schaden da außer 2-3 kleine Kratzer bei mir und beim anderen.
Deswegen wollte ich nicht der Versicherung melden sondern das unter uns klären.
Die Frau die gefahren ist hatte es eilig und musste schnell zur Arbeit. Aus diesem Grund hab ich meine Nummer ihr gegeben, dass sie mich anrufen kann und wir nochmal uns absprechen.
Doch bis jetzt hat sich keiner bei mir gemeldet.
Was soll ich tun? Ich weis nicht ob sie sich vielleicht vertippt hat beim Eingeben meiner Nummer.
Wie lange nach einem Unfall müssen sich die Personen melden um noch Anspruch auf Geld zuhaben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 16:43:18 Uhr:
Die Frau die gefahren ist hatte es eilig und musste schnell zur Arbeit. Aus diesem Grund hab ich meine Nummer ihr gegeben, dass sie mich anrufen kann und wir nochmal uns absprechen.Doch bis jetzt hat sich keiner bei mir gemeldet.
Du hast keine Daten von ihr?
Wenn du glück hast, hatte sie keine Fahrerlaubnis, und ist froh, dass du keine daten hast.
Ich würde dennoch den Unfall der Polizei melden, und schildern, dass sie deine daten hat, sich aber nicht meldet. Hinterher wirft man dir einen Unfall mit Fahrerflucht vor.
39 Antworten
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 16:43:18 Uhr:
Die Frau die gefahren ist hatte es eilig und musste schnell zur Arbeit. Aus diesem Grund hab ich meine Nummer ihr gegeben, dass sie mich anrufen kann und wir nochmal uns absprechen.Doch bis jetzt hat sich keiner bei mir gemeldet.
Du hast keine Daten von ihr?
Wenn du glück hast, hatte sie keine Fahrerlaubnis, und ist froh, dass du keine daten hast.
Ich würde dennoch den Unfall der Polizei melden, und schildern, dass sie deine daten hat, sich aber nicht meldet. Hinterher wirft man dir einen Unfall mit Fahrerflucht vor.
Ich würd auch einfach den Vorgang der eigenen Versicherung melden. Kennzeichen wirste ja haben. Und dann kannst du darauf verweisen, falls wirklich jemand mit Unfallflucht kommen sollte.
In diesem Fall wird sie sich aber wohl kaum das Kennzeichen gemerkt haben, falls sie die Nummer schon falsch eingetippt hat. Also da kommt dann nix mehr. Und vielleicht ruft sie ja noch an. Nicht alle sehen ihr heiliges Blechle als wirklich heilig an und wollen alles sofort klären.
Wie lange hätte sie denn Zeit sich bei mir zu melden? Ich habe Fotos gemacht wo man das Datum nachvollziehen kann. Und habe auch ein Zeuge die neben mir war. Nicht das sie 1 Jahr später ankommt ^^
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 26. Juni 2019 um 16:55:53 Uhr:
Ich würd auch einfach den Vorgang der eigenen Versicherung melden. Kennzeichen wirste ja haben. Und dann kannst du darauf verweisen, falls wirklich jemand mit Unfallflucht kommen sollte.
Das macht keinen Sinn, weil die Versicherrung nicht überprüfen kann, ob an dieser stelle ein Unfall gemeldet wurde. Dazu müsste die Unfallgegnerin bei der gleichen versicherrung sein, und dort bereits eine Schadensregulierung beauftragt haben.
Die Polizei kann einsehen, ob dort ein Unfall gemeldet wurde. Sie nimmt ja auch die Anzeige wegen Fahrerflucht auf.
Ähnliche Themen
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 17:11:08 Uhr:
Wie lange hätte sie denn Zeit sich bei mir zu melden? Ich habe Fotos gemacht wo man das Datum nachvollziehen kann. Und habe auch ein Zeuge die neben mir war. Nicht das sie 1 Jahr später ankommt ^^
3 Jahre
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Juni 2019 um 17:13:21 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 26. Juni 2019 um 16:55:53 Uhr:
Ich würd auch einfach den Vorgang der eigenen Versicherung melden. Kennzeichen wirste ja haben. Und dann kannst du darauf verweisen, falls wirklich jemand mit Unfallflucht kommen sollte.Das macht keinen Sinn, weil die Versicherrung nicht überprüfen kann, ob an dieser stelle ein Unfall gemeldet wurde. Dazu müsste die Unfallgegnerin bei der gleichen versicherrung sein, und dort bereits eine Schadensregulierung beauftragt haben.
Die Polizei kann einsehen, ob dort ein Unfall gemeldet wurde. Sie nimmt ja auch die Anzeige wegen Fahrerflucht auf.
Theoretisch kann Sie mir gar kein Unfallflucht vorwerfen, weil ich ya Bilder gemacht habe von beiden Autos. Nur sieht man ihr Kennzeichen nicht. Aber vom Unfallbild kann man ya schnell erkennen, dass das übereinstimmt
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Juni 2019 um 17:15:20 Uhr:
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 17:11:08 Uhr:
Wie lange hätte sie denn Zeit sich bei mir zu melden? Ich habe Fotos gemacht wo man das Datum nachvollziehen kann. Und habe auch ein Zeuge die neben mir war. Nicht das sie 1 Jahr später ankommt ^^3 Jahre
Ironie oder ernst? Ist das gesetzlich geregelt?
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 17:16:42 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Juni 2019 um 17:15:20 Uhr:
3 Jahre
Ironie oder ernst? Ist das gesetzlich geregelt?
Ja, es ist geregelt.
Es sind 3 Jahre.
Wenn ich ironisch bin mache ich ein 😉 oder ein 😁 daninter.
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 17:16:01 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Juni 2019 um 17:13:21 Uhr:
Das macht keinen Sinn, weil die Versicherrung nicht überprüfen kann, ob an dieser stelle ein Unfall gemeldet wurde. Dazu müsste die Unfallgegnerin bei der gleichen versicherrung sein, und dort bereits eine Schadensregulierung beauftragt haben.
Die Polizei kann einsehen, ob dort ein Unfall gemeldet wurde. Sie nimmt ja auch die Anzeige wegen Fahrerflucht auf.
Theoretisch kann Sie mir gar kein Unfallflucht vorwerfen, weil ich ya Bilder gemacht habe von beiden Autos. Nur sieht man ihr Kennzeichen nicht. Aber vom Unfallbild kann man ya schnell erkennen, dass das übereinstimmt
Doch das könnte sie dir vorwerfen, indem sie sagt, dass du falsch daten gegeben hast. Ob die Anzeige allerdings durchgeht ist was anderes.
Da ich keine Rechtsexpertin bin, kann ich die dafür keine Antwort geben. Nur die Empfehlung es zu melden, auch wenn es verlockend ist, es nicht zu tun. Die Entscheidung triffst du, denn du musst damit leben, und nicht ich.
Zudem solltest du es schnell melden. Wenn die Polizei dich ermittelt hat, bevor du es meldest, dann wird es schwer beweisbar sein, dass du keine Fahrerflucht begehen wolltest.
Besser wäre natürlich, dass du Kontaktdaten des Unfallgegners hättest, um mit ihm reden zu können. Auch einen Unfallbericht kann man sich ins Handschuhfach legen und für solch einen Fall ausfüllen und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Früher gab es die bei der Versicherung, jetzt bestimmt irgendwo zum Download. Damit hat man sich dann abgesichert, dass der Unfallgegner dann nicht auf einmal etwas anderes behauptet, wenn es offiziell wird, aber niemand mehr den Hergang rekonstruieren kann, da zwischenzeitlich Schäden hinzugefügt werden könnten und am Unfallort keine Spuren mehr sichtbar sind.
Den ganzen Aufwand würde ich bei einem kleinen Schaden nicht machen.
Allerdings ist jetzt das große Fragezeichen im Raum. Es kann sein, dass ihr von Arbeitskollegen geraten wurde zu einem Anwalt zu gehen, der die Schadensregulierung klärt. Die Kosten würde der TE (bzw seine Versicherrung) zahlen. Mit einem Anruf kann man sie noch umberaten, und seinen Geldbeutel schonen.
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 17:16:01 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 26. Juni 2019 um 17:13:21 Uhr:
Das macht keinen Sinn, weil die Versicherrung nicht überprüfen kann, ob an dieser stelle ein Unfall gemeldet wurde. Dazu müsste die Unfallgegnerin bei der gleichen versicherrung sein, und dort bereits eine Schadensregulierung beauftragt haben.
Die Polizei kann einsehen, ob dort ein Unfall gemeldet wurde. Sie nimmt ja auch die Anzeige wegen Fahrerflucht auf.
Theoretisch kann Sie mir gar kein Unfallflucht vorwerfen, weil ich ya Bilder gemacht habe von beiden Autos. Nur sieht man ihr Kennzeichen nicht. Aber vom Unfallbild kann man ya schnell erkennen, dass das übereinstimmt
Bilder hast du gemacht und ihr deine Telefonnummer gegeben aber ihre Telefonnummer hast du nicht? Na jedenfalls musst du nicht zur Polizei gehen. Hier geht wieder die große V&S Panikmache los. Die Bilder wirst du nicht ohne Kenntnis der Unfallgegnerin gemacht haben können, das ist absolut plausibel. Außerdem wird da gar nichts kommen. Entweder sie ruft noch an oder eben nicht. Dass Du eine falsche Nummer gegeben hast, müsste sie erstmal beweisen. Und durch die Fotos ist klar, dass du nicht einfach weiter gefahren bist.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 26. Juni 2019 um 17:48:00 Uhr:
Zitat:
@sntrk58 schrieb am 26. Juni 2019 um 17:16:01 Uhr:
Theoretisch kann Sie mir gar kein Unfallflucht vorwerfen, weil ich ya Bilder gemacht habe von beiden Autos. Nur sieht man ihr Kennzeichen nicht. Aber vom Unfallbild kann man ya schnell erkennen, dass das übereinstimmt
Bilder hast du gemacht und ihr deine Telefonnummer gegeben aber ihre Telefonnummer hast du nicht? Na jedenfalls musst du nicht zur Polizei gehen. Hier geht wieder die große V&S Panikmache los. Die Bilder wirst du nicht ohne Kenntnis der Unfallgegnerin gemacht haben können, das ist absolut plausibel. Außerdem wird da gar nichts kommen. Entweder sie ruft noch an oder eben nicht. Dass Du eine falsche Nummer gegeben hast, müsste sie erstmal beweisen. Und durch die Fotos ist klar, dass du nicht einfach weiter gefahren bist.
Genau so habe ich auch gedacht
Sowas ist das erste, was man in der Disco lernt. Man lässt sich die Nummer geben und wartet nicht auf einen Anruf ;-)
Man kann auch schnell Fotos machen und dann abdampfen. Fahrerflucht kann somit unabhängig der Fotos vorgeworfen werden.