Unfallgegner alkoholisiert --- Polizei holen?

Ich habe jetzt mal gehört von einem Nachbarn, dass er einen Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer hatte der ihm die Vorfahrt genommen hat. Dieser war ziemlich heftig alkoholisiert und die beiden haben sich geeinigt alles ohne Polizei zu klären.

Wie würdet ihr euch da verhalten? Ich glaube ja ich hätte unter allen Umständen auf die Polizei bestanden weil ich Angst gehabt hätte, dass der Schaden nicht reguliert wird.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Geht nur darum, daß ich ständig als Denunziant beschimpft werde, nur weil ich ne Dash-Cam im Auto habe - ohne jemals irgendwen angezeigt zu haben 🙄 Und man liest hier auch dauernd wegen Falschparkern und Rasern: Bloß nichts machen, sonst ist man ja ein Denunziant!
Aber wenn man dann doch persönlich betroffen ist, dann ist das plötzlich kein Denunziantentum mehr? Aha ^^ Macht Ihr mal...

Hi BirgerS,

reg´ Dich ab, ich glaube, Du verwendest den Begriff Denunziation nicht richtig. Darunter versteht man (lt. Wiki) "... die [...] öffentliche Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht."

Nun kennen wir ja beide die Wirkung von Alkohol. Kurz gesagt: Alkohol enthemmt, verändert die Wahrnehmung und führt zu Kontrollverlust- jeweils umso stärker, je höher der Promillepegel ist. Dadurch sinkt natürlich die Fahrtüchtigkeit, auf der anderen Seite steigt das Unfallrisiko. Kannst Du noch folgen?

Wenn nun jemand einen alkoholisierten Unfallgegner anzeigt, kann das viele Beweggründe haben. Einige wurden schon aufgezählt. Niedrige Beweggründe konnte ich keine erkennen, einen Vorteil wird der/die Anzeigende durch die Anzeige auch nicht haben, höchstens mehr Stress und Papierkram. Folglich wird es sich in den wenigsten Fällen um Denunziation handeln, wenn verunfallte alkoholisierte Autofahrer angezeigt werden.

Ich persönlich bin für 0,05 Promille im Straßenverkehr (0,0 deshalb nicht, um notfalls legal diverse Medikamente einnehmen zu können). Grund für meine Intoleranz sind die Zahlen, die Du hier nachlesen kannst (link). Jede alkoholisierte Zeitbombe, die aufgrund einer Anzeige aus dem Straßenverkehr gezogen wurde, läßt das Unfallrisiko sinken. Wenn das kein wirklich guter Grund für eine Anzeige ist, was dann?

Nachdenkliche Grüße...

88 weitere Antworten
88 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, dass man bei einer Straftat sogar verpflichtet ist, diese zur Anzeige zu bringen...
Ab wann ist denn Alkohol am Steuer eine Straftat?

Gruß Metalhead

Genau das ist das Problem.

Für mich ist das ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und kein Kavaliersdelikt.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, dass man bei einer Straftat sogar verpflichtet ist, diese zur Anzeige zu bringen...
Ab wann ist denn Alkohol am Steuer eine Straftat?

Gruß Metalhead

Naja, auch wenn es noch keine Straftat ist, ist es ein unverantwortliches Verhalten und solche Fahrer gehören auf alle Fälle aus dem Verkehr gezogen.

Fahrer die unter Alkoholeinfluss fahren sind eine Gefahr für andere. Und deswegen ist so etwas für mich auch kein Kavaliersdelikt.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79



Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, dass man bei einer Straftat sogar verpflichtet ist, diese zur Anzeige zu bringen...
Ab wann ist denn Alkohol am Steuer eine Straftat?

Gruß Metalhead

Bernd schrieb von Drogen ... Guckst du ... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Allerdings - wenn der Drogeneinfluss offensichtlich ist (also eine Straftat vorliegt)

Egal WIE, egal WAS, denke ich, dass wir uns einig darin sind, bei offensichtlicher Fahrtuntüchtigkeit im Rahmen unser Möglichkeiten zu handeln und eine Weiterfahrt zu unterbinden. Alles andere kann man nicht vorher planen. Wenn da ein Baum von Kerl vor mir steht ... und ich alleine bin, habe ich nicht unbedingt Lust ihn an der Weiterfahrt zu hindern, wenn er das unbedingt "wünscht". Auch ist es sicherlich nicht unbedingt hilfreich da mit einem Mobiltelefon vor der Nase rum zu fuchteln oder nach der Polizei zu schreien. Das geht auch diskreter. Der eigenen Gesundheit und Eigensicherung zu liebe.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen


Nö, 😉...Nö, 😉

Ähm...doch. 😉. Ich meinte den konkreten Fall mit dem alkoholisierten Unfall. Das ist ja schon eine Straftat, deren Verfolgung man verhindert.

Natürlich komme ich genügend meiner Pflicht nach, wenn ich die Polizei rufe. Keiner kann gezwungen werden, selber handelnd tätig zu werden, um den Unhold zu fangen oder zu stoppen.

Möglicherweise...eher wahrscheinlich, habe ich mich zu unklar auf den konkreten Fall bezogen. 😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Ich meinte den konkreten Fall mit dem alkoholisierten Unfall. Das ist ja schon eine Straftat, deren Verfolgung man verhindert.

Strafvereitelung setzt eine aktive Handlung mit genau dieser Zielorientierung voraus. Ein (passives) Nichtstun, was dann "nur" als Ergebnis eine Strafverfolgung nicht ermöglicht, das ist nicht strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von Cohni


Ich meinte den konkreten Fall mit dem alkoholisierten Unfall. Das ist ja schon eine Straftat, deren Verfolgung man verhindert.
Strafvereitelung setzt eine aktive Handlung mit genau dieser Zielorientierung voraus. Ein (passives) Nichtstun, was dann "nur" als Ergebnis eine Strafverfolgung nicht ermöglicht, das ist nicht strafbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html

Ich nehme alles zurück. Du hast Recht. Verdammt, ist wohl zu lange her. 😉 Ich habe offenbar Strafvereitelung im Amt, insbesondere in Hinsicht auf Strafverfolgungsbehörden, mit der normalen Strafvereitelung durcheinander gewirbelt.

Typischer Fall gefährlichen Halbwissens...

Es durchaus erfreulich, dass man sich auch konstruktiv bei MT streiten kann und dabei noch etwas lernt. 🙂

Danke für Deine Geduld. Andere hätten sich schon im Ton vergriffen.

Die Polizei kommt doch nur noch bei Unfällen mit Verletzten.

Hatte selber vor 2 Wochen das Problem.

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24


Die Polizei kommt doch nur noch bei Unfällen mit Verletzten.

Nee, bei Betrunkenen, die ein KFZ führen, kommt die Polizei auch heute noch zum Unfallort. Daß der Unfallgegner den Eindruck macht, alkoholisiert zu sein, sollte man dann natürlich logischerweise erwähnen, wenn man die Polizei ruft.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von fluchti24


Die Polizei kommt doch nur noch bei Unfällen mit Verletzten.
Nee, bei Betrunkenen, die ein KFZ führen, kommt die Polizei auch heute noch zum Unfallort. Daß der Unfallgegner den Eindruck macht, alkoholisiert zu sein, sollte man dann natürlich logischerweise erwähnen, wenn man die Polizei ruft.

Moin.

Meines Wissens nach kommt die Polizei auch bei Firmen- und Leasingfahrzeugen, teilweise muss man bei solchen Fahrzeugen sogar die Polizei hinzurufen, je nach Vertrag.

Ich persönlich würde sie bei allem was grösser als ein Bagatellschaden ist hinzurufen, alkoholisiert oder nicht.

Gruss TAlFUN

Die Polizei kommt auch ohne Verletzten. Ist mir noch nie passiert das die sagten sie kommen nicht.
Das eine mal war ein Blechschaden mit einem ausländischem Fahrzeug, da war mir das einfach sicherer wegen den Daten. Das zweite mal fuhr mir jemand im Winter auf mein geparktes Auto. Das war ein etwas größerer Blechschaden, aber auch da kamen sie.

Der letzte Unfall zu dem ich dazu kam, da fuhr ein alkoholisierter Fahrer in die Leitplanke. Keine Verletzten, nur Sachschaden. War mitten in der nacht, und der Fahrer wollte keine Polizei mit der begründung er hat was getrunken. Ich hab sie trotzdem angerufen, am Telefon erklärt was passiert ist, das offensichtlich der Fahrer nicht verletzt ist aber angetrunken. Kaum 5 Minuten später waren sie schon da, kamen aber ohne Blaulicht, wohl damit der Fahrer nicht abhaut

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Meines Wissens nach kommt die Polizei auch bei Firmen- und Leasingfahrzeugen, teilweise muss man bei solchen Fahrzeugen sogar die Polizei hinzurufen, je nach Vertrag.

Die kommen ganz sicher nicht aus dem Grund, weil Du dies in einem (rein privaten, zivilrechtlichen) Vertrag mit einer Bank oder Deinem Arbeitgeber vereinbart hast.

Die kommen immer dann, wenn ein "besonderes öffentliches Interesse" besteht, jemand verletzt ist oder ein erheblicher Sachschaden vor liegt. Ansonsten eher ungern und nur auf besonders geäußerten Wunsch.

Wobei in einigen Bereichen derzeit überlegt wird, ob man dann nicht auch eine Rechnung stellt. Wer Extra-Musik haben möchte, der soll dann wohl auch die Kapelle bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Meines Wissens nach kommt die Polizei auch bei Firmen- und Leasingfahrzeugen, teilweise muss man bei solchen Fahrzeugen sogar die Polizei hinzurufen, je nach Vertrag.
Ansonsten eher ungern und nur auf besonders geäußerten Wunsch.

Moin.

Bis jetzt kamen sie immer, hatte ich auch so gewünscht 😉

Gruss TAlFUN

p.s.
Bei meinen Leasingverträgen war das Hinzurufen der Polizei vertraglich festgelegt aus Haftungs-/ versicherungstechnischen Gründen.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Bei meinen Leasingverträgen war das Hinzurufen der Polizei vertraglich festgelegt aus Haftungs-/ versicherungstechnischen Gründen.

Aber das ist eine Vereinbarung zwischen A und B über irgendwelche Pflichten eines C und das wird kaum funktionieren.

Ich kann auch mit meinem Steuerberater vertraglich vereinbaren, dass der Sachbearbeiter vom Finanzamt bei mir zu Hause persönlich antreten muss und mir seine Berechnung erläutert - der kommt nicht und stört den auch nicht.

Interessant ist doch immer, was man macht, wenn einer nichts macht. Die Polizei kommt nicht und Du hast Ärger und Abzüge bei Haftung und Versicherung. Verklagst Du nun die Polizei auf Schadensersatz, mit der Du keinerlei Vertrag hast auf dessen Basis man Schadensersatz gelten machen könnte?

Wie äußert sich denn die Leasinggesellschaft zu einer Klausel, die man unterschreiben soll, aber nicht nur einen Dritten verpflichtet, sondern der auch noch außerhalb jeglicher Einflussnahme vom Leasingnehmer steht?

Hallo pflaumenkuchen,
wie Du schon vorher geschrieben hast kommt die Polizei auf ausdrücklichen Wunsch, diesen habe ich auch mit der Begründung Leasingfahrzeug geäussert und sie sind gekommen, also alles gut 🙂

Gruss TAlFUN

p.s.
Von dem Argument Nackenschmerzen (Schleudertrauma) musste ich daher nie Gebrauch machen 😉

Vergesst nicht, dass hier bundesweit diskutiert wird. Es gibt Bundesländer, wo die Polizei für einen Bagatellunfall nicht mehr rauskommt. Da interessieren auch Leasingverträge nicht.
Beim Verdacht auf Straftaten ist es natürlich auch bundesweit kein Thema.

Deine Antwort
Ähnliche Themen