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Unfallgegner alkoholisiert --- Polizei holen?

Themenstarteram 12. Mai 2014 um 20:52

Ich habe jetzt mal gehört von einem Nachbarn, dass er einen Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer hatte der ihm die Vorfahrt genommen hat. Dieser war ziemlich heftig alkoholisiert und die beiden haben sich geeinigt alles ohne Polizei zu klären.

Wie würdet ihr euch da verhalten? Ich glaube ja ich hätte unter allen Umständen auf die Polizei bestanden weil ich Angst gehabt hätte, dass der Schaden nicht reguliert wird.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Geht nur darum, daß ich ständig als Denunziant beschimpft werde, nur weil ich ne Dash-Cam im Auto habe - ohne jemals irgendwen angezeigt zu haben :rolleyes: Und man liest hier auch dauernd wegen Falschparkern und Rasern: Bloß nichts machen, sonst ist man ja ein Denunziant!

Aber wenn man dann doch persönlich betroffen ist, dann ist das plötzlich kein Denunziantentum mehr? Aha ^^ Macht Ihr mal...

Hi BirgerS,

reg´ Dich ab, ich glaube, Du verwendest den Begriff Denunziation nicht richtig. Darunter versteht man (lt. Wiki) "... die [...] öffentliche Beschuldigung oder Anzeige einer Person oder Gruppe aus nicht selten niedrigen persönlichen oder oft politischen Beweggründen, von deren Ergebnis der Denunziant sich selbst oder den durch ihn vertretenen Interessen einen Vorteil verspricht."

Nun kennen wir ja beide die Wirkung von Alkohol. Kurz gesagt: Alkohol enthemmt, verändert die Wahrnehmung und führt zu Kontrollverlust- jeweils umso stärker, je höher der Promillepegel ist. Dadurch sinkt natürlich die Fahrtüchtigkeit, auf der anderen Seite steigt das Unfallrisiko. Kannst Du noch folgen?

Wenn nun jemand einen alkoholisierten Unfallgegner anzeigt, kann das viele Beweggründe haben. Einige wurden schon aufgezählt. Niedrige Beweggründe konnte ich keine erkennen, einen Vorteil wird der/die Anzeigende durch die Anzeige auch nicht haben, höchstens mehr Stress und Papierkram. Folglich wird es sich in den wenigsten Fällen um Denunziation handeln, wenn verunfallte alkoholisierte Autofahrer angezeigt werden.

Ich persönlich bin für 0,05 Promille im Straßenverkehr (0,0 deshalb nicht, um notfalls legal diverse Medikamente einnehmen zu können). Grund für meine Intoleranz sind die Zahlen, die Du hier nachlesen kannst (link). Jede alkoholisierte Zeitbombe, die aufgrund einer Anzeige aus dem Straßenverkehr gezogen wurde, läßt das Unfallrisiko sinken. Wenn das kein wirklich guter Grund für eine Anzeige ist, was dann?

Nachdenkliche Grüße...

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Immer mit Polizei, auch wenn ich schuld bin, und blechen muss.

Nach einigen Stunden können auf ein mal irgendwelche Zeugen auftauchen und weitere Schäden am gegnerischen Fahrzeug auftauchen.

am 12. Mai 2014 um 22:30

Zitat:

Original geschrieben von MvM

...auf ein mal irgendwelche Zeugen auftauchen...

die können selbst mit Polizei auftauchen!

btt: bei sowas immer die Polizei rufen - stell dir vor, der alkoholisierte unfallverursacher baut einen weiteren unfall....das könnte unangenehme fragen geben, wenn die Polizei dann vor deiner Tür steht..

Ich würde auch immer Polizei holen, außer ich wäre ebenfalls voll oder würde per Haftbefehl gesucht werden oder hätte Illegale(s) an Bord.

Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, dass man bei einer Straftat sogar verpflichtet ist, diese zur Anzeige zu bringen...ist es einfach vom gesunden Menschenverstand geboten, zu handeln.

Von einem solchen VT geht eine weitere Gefahr aus. Was ist, wenn auf seinem fortgesetzten Weg noch etwas Schlimmeres geschieht...?

Ich kann mir vorstellen, dass es schwierig wird, etwas zu tun, wenn es um einen Nachbarn oder Bekannten aus dem Ort geht. Aber selbst dann. Wie will man damit leben, wenn der Typ das nächste Mal im Suff ein Nachbarkind oder gar das eigene umfährt?

Egal, welches Schreckens-Szenario man sich ausmalt, es gibt keine Begründung, nicht zu handeln.

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

...

Egal, welches Schreckens-Szenario man sich ausmalt, es gibt keine Begründung, nicht zu handeln.

Doch. Wenn der Suffi zu Dir sagt: "Chrrrr-pfrrrch-chrrrr-pfrrrch-chrrrr-pfrrrch-ich bin Dein Vater-chrrrr-pfrrrch-chrrrr-pfrrrch..."

Zitat:

Original geschrieben von ghostrider78

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

...

Egal, welches Schreckens-Szenario man sich ausmalt, es gibt keine Begründung, nicht zu handeln.

Doch. Wenn der Suffi zu Dir sagt: "Chrrrr-pfrrrch-chrrrr-pfrrrch-chrrrr-pfrrrch-ich bin Dein Vater-chrrrr-pfrrrch-chrrrr-pfrrrch..."

:D Dann wird es allerdings schwierig, muss ich zugeben...:D

am 13. Mai 2014 um 10:25

Keine Ahnung wie ich reagieren würde, tendiere allerdings, wie meine Vorschreiber, auch dazu die Polizei zu rufen.

Meine Mutter hat unter Alkoholeinfluss auch mehrfach Unfälle gebaut, zum Glück ohne Verletzte! Nur blöd wenn man ein Mietwagenunternehmen hat. :(

Bei mehreren Alkoholkranken Kollegen standen wir als Betriebsrat auch vor der Frage, ob wir zulassen sollten den Kollegen noch weiter arbeiten zu lassen, zumal er ein Kundendienstfahrzeug fuhr.

Als Betroffener kann man nicht oder kaum einschätzen ob der Unfallgegner noch fahrtüchtig ist. Wie ist es denn bei offensichtlichem Drogeneinfluss?

Aber, dürfte man den Unfallgegner, egal was er eingenommen hat, den Autoschlüssel abnehmen um ihn am weiter fahren zu hindern bis die Sachlage geklärt ist? Auch aus Eigenschutz?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Bei mehreren Alkoholkranken Kollegen standen wir als Betriebsrat auch vor der Frage, ob wir zulassen sollten den Kollegen noch weiter arbeiten zu lassen, zumal er ein Kundendienstfahrzeug fuhr.

Entschuldige Alkoholkranke Kollegen am Arbeitsplatz geht nur, wenn während der Arbetszeit eben ohne Alk auskommt.

Ist eine Alkbeeinträchtigung zu arbeitbeginn vorhanden dann ist es grob Fahrlässig den Kollegen arbeiten zu lassen.

Dann sind wir eben dort wo Alk am Steuer oder an der Maschine ein Kavaliersdelik zu sein scheint.

Ein Alkbeeinträchtigter Kundendienstler ist ein hervorragendes Aushängeschild für die Firma.

am 13. Mai 2014 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Keine Ahnung wie ich reagieren würde, tendiere allerdings, wie meine Vorschreiber, auch dazu die Polizei zu rufen.

Meine Mutter hat unter Alkoholeinfluss auch mehrfach Unfälle gebaut, zum Glück ohne Verletzte! Nur blöd wenn man ein Mietwagenunternehmen hat. :(

Bei mehreren Alkoholkranken Kollegen standen wir als Betriebsrat auch vor der Frage, ob wir zulassen sollten den Kollegen noch weiter arbeiten zu lassen, zumal er ein Kundendienstfahrzeug fuhr.

Als Betroffener kann man nicht oder kaum einschätzen ob der Unfallgegner noch fahrtüchtig ist. Wie ist es denn bei offensichtlichem Drogeneinfluss?

Aber, dürfte man den Unfallgegner, egal was er eingenommen hat, den Autoschlüssel abnehmen um ihn am weiter fahren zu hindern bis die Sachlage geklärt ist? Auch aus Eigenschutz?

Ich würde es vermutlich tun, wenn es die Situation zulässt - also will sagen, ich den Autoschlüssel relativ gefahrlos an mich nehmen kann, ohne z. B. die unbeleuchtete Faust des Unfallgegners im Gesicht zu haben.

Man wird vermutlich versuchen, mir dann irgendwas anzuhängen in Richtung Nötigung etc. - schließlich nötige ich den Unfallgegner dann ja nun mal wirklich zu einem Verhalten, dass er nicht will (vermutlich).

Allerdings - wenn der Drogeneinfluss offensichtlich ist (also eine Straftat vorliegt), würde ich auch nicht wirklich lange zögern, die Polizei zu informieren und den Unfallgegner am Verlassen des Unfallorts (wie man so schön sagt mit "mäßiger Gewalt") zu hindern - zum Schutze von mir und dem übrigen Straßenverkehr.

Wenn gar nichts anderes hilft, würde ich notfalls auch eine vorläufige Festnahme ("Jedermann-Festnahme" nach StPO) aussprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Ich würde es vermutlich tun, wenn es die Situation zulässt...

Genau richtig. Man ist durchaus auch als Privatperson berechtigt, wenn nötig Gewalt anzuwenden, um eine alkoholisierte Weiterfahrt und damit eine konkrete Gefahr abzuwenden. Selbstverständlich alles im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

Aber es kann natürlich auch keiner gezwungen werden, seine Gesundheit oder noch mehr zu riskieren.

Zur Anzeige verpflichtet ist man jedoch in jedem Fall. Sonst begeht man eine Strafvereitelung. Es sei denn, es handelt sich tatsächlich um Angehörige. Das wäre dann straffrei. Vater, Mutter, Schwester...also alles in gerader Linie gehören dazu. Genauer ist es IMHO irgendwo am Anfang des StGB geregelt, wer Angehöriger ist.

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Mal abgesehen von der rechtlichen Seite, dass man bei einer Straftat sogar verpflichtet ist, diese zur Anzeige zu bringen...

Ab wann ist denn Alkohol am Steuer eine Straftat?

Gruß Metalhead

am 13. Mai 2014 um 12:13

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Ich würde es vermutlich tun, wenn es die Situation zulässt...

Genau richtig. Man ist durchaus auch als Privatperson berechtigt, wenn nötig Gewalt anzuwenden, um eine alkoholisierte Weiterfahrt und damit eine konkrete Gefahr abzuwenden. Selbstverständlich alles im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

Aber es kann natürlich auch keiner gezwungen werden, seine Gesundheit oder noch mehr zu riskieren.

Zur Anzeige verpflichtet ist man jedoch in jedem Fall. Sonst begeht man eine Strafvereitelung. Es sei denn, es handelt sich tatsächlich um Angehörige. Das wäre dann straffrei. Vater, Mutter, Schwester...also alles in gerader Linie gehören dazu. Genauer ist es IMHO irgendwo am Anfang des StGB geregelt, wer Angehöriger ist.

Wäre mir neu, dass man in Deutschland als Otto-Normal-Bürger (also kein Polizist o.ä.) verpflichtet ist, Straftaten anzuzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von Cohni

Zur Anzeige verpflichtet ist man jedoch in jedem Fall.

Nö, ;)

was man anzeigen muss, wenn man Kenntnis davon hat und diese Dinge durch eine Anzeige noch vermeidbar wären, ist das hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

 

Zitat:

Sonst begeht man eine Strafvereitelung.

Nö, ;)

Strafvereitung ist ein aktives Handeln, um eine Bestrafung eines Täters zu verhindern, also hier zB. den Typen bei anrückender Polizei zu verstecken, bis er wieder nüchtern ist.

 

In der Situation hier muss man auch nichts (selber) anzeigen, sondern sollte nur die Polizei hinzuziehen und auf gewissen Umstände hinweisen. "Sollte" nicht im Sinne, dass man dazu gesetzlich verpflichtet wäre, sondern um zu verhindern, dass der beim Losfahren einen selbst oder an der nächsten Ecke einen anderen über den Haufen fährt.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Ab wann ist denn Alkohol am Steuer eine Straftat?

0,3 Promille, wenn eine alkbedingte Auffälligkeit vor liegt.

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