Unfallgefährliche Verkehrsführung

Hallo zusammen,
jeden Tag auf dem Heimweg von der Arbeit werde ich mit folgender Verkehrsführung konfrontiert. Leider musste man auch schon oft beobachten bzw. am eigenen Leib erfahren, wie es beinahe gekracht hätte.
Der/die Verkehrsplaner, bzw. die Behörde, die sowas geplant und für zulässig befunden haben, mussten zu diesem Zeitpunkt geistig umnachtet gewesen sein.
Was anderes fällt mir zu dieser unfallgefährlichen Stelle nicht ein.

Kurz zum Bild:
Ich bin der Autofahrer der der roten Linie folgt um in die K-6714 einzubiegen. Wenn von rechts und links kein Fahrzeug kommt tue ich das.
Sprich ich bin nun auf der K-6714 auf der vorfahrtberechtigten Strasse.
Nun möchte aber zeitgleich ein Fahrzeug welches der grünen Linie folgt und ebenfalls keinen Gegenverkehr abwarten muss auf die Auffahrt zur Bundesstrasse einbiegen.
Somit schneiden sich, wie auf dem Bild dargestellt, unsere Linien.
Da ich als rote Linie eigentlich etwas versetzt schon auf der vorfahrtberechtigten Strasse unterwegs bin sollte ich ja Vorfahrt haben.
Leider aber denken viele, die auf der grünen Linie unterwegs sind, schnell noch durchzuhuschen.
Wie gesagt... man hat schon oft zugeschaut wie es beinahe gekracht hat.

Die Abbiegespur für die rote Linie war auch schon über ein halbes Jahr lang gesperrt. Somit durfte man nur noch rechts runter und über einen Kreisverkehr auf die K-6714 in die gewollte Richtung fahren.

Was mich jetzt interessiert:
Was haltet Ihr von dieser Verkehrsführung und wer hat tatsächlich Vorfahrt ?

Kopie-von-metzingen
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Grün ist nicht Linksabbieger, sondern Rechtsabbieger.

Bei Vorfahrt/Vorrag kommt es immer drauf an woher man kommt, also hat grün natürlich Vorrag vor rot.

Allerdings muss man vor Ort prüfen wie weit die Einmündungen tatsächlich auseinanderliegen und ob es sich noch um eine ( für die Verkehrsteilnehmer ersichtliche ) Kreuzung handelt.

Von der Draufsicht her schein es auf den ersten Blick jedoch eindeutig eine zusammenhängende Kreuzung zu sein und somit hat grün vor rot Vorrang.

Da bist Du leider auf dem Holzweg. Grün ist ganz klar Linksabbieger

. Schaue mal ein paar Millimeter vor beginn des grünen Striches, da ist der Linksabiegepfeil.

Mf

G

aus Bremen 

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Also für mich stellt der ganze Komplex eine zusammenhängende Auf- bzw Abfahrt aus. Hier von zwei Einmündungen zu sprechen bedarf schon sehr viel Fantasie.

Somit dürfte Rot erst einbiegen, wenn Grün abgebogen ist. Der Durchschnittliche Autofahrer wird auch nie so eine Linie wie die rote fahren sondern den Radius größer wählen.

Zitat:

Original geschrieben von reom35


Sehe da kein Problem. Als Abbieger hat man nun mal keine Vorfahrt. Grün ist wartepflichtig und der Gegenverkehr hat vorrang.

Nur ist Rot ja kein Gegenverkehr. Schau mal wie das Auto da steht. Wenn er beim Abbiegen den Radius beibehält, fähr er erst nach dem Schnittpunkt mit dem grünen Linksabbieger parallel zur Fahrbahn. Somit ist er weder Gegenverkehr noch Vorfahrtsberechtigt gegenüber Grün.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von reom35


Sehe da kein Problem. Als Abbieger hat man nun mal keine Vorfahrt. Grün ist wartepflichtig und der Gegenverkehr hat vorrang.
Nur ist Rot ja kein Gegenverkehr. Schau mal wie das Auto da steht. (...)
Somit ist er weder Gegenverkehr noch Vorfahrtsberechtigt gegenüber Grün.

Ich behaupte mal, doch - er ist Gegenverkehr. Theoretisch ist die Lage klar. Aber hier ist die Gefahr erhöht, daß beide sich nicht rechtzeitig bemerken.

Das links einbiegen auf die K-6714 von Rot ist eine Sache
Das links abbiegen aus der Abbiegespur von Grün, der wartepflichtig ist bis Rot und alle die ihm entgegenkommen ist die 2. Sache.

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Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Das links einbiegen auf die K-6714 von Rot ist eine Sache
Das links abbiegen aus der Abbiegespur von Grün, der wartepflichtig ist bis Rot und alle die ihm entgegenkommen ist die 2. Sache.

Sehe ich auch so. Sobald der Rote auf die Bundesstr. eingebogen ist ,hat der grüne Vorfahrt zu gewähren.

Was für ein Verkehrszeichen sehen die, die der roten Linie folgen vor der vorfahrtsberechtigten Straße? So wie das aussieht (dicke weiße Haltelinie) ein Stop-Schild.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, was so problematisch an dieser Stelle sein soll? Grün muss den Gegenverkehr passieren lassen. Grün kann sowohl den Gegenverkehr als auch die Linksabbieger, die zum Gegenverkehr werden einsehen. Würde natürlich Rot mit Speed um die Kurve kommen, dann könnte das eng werden. Aber deshalb müssen die ja anhalten.

Zitat:

Original geschrieben von reom35


Sehe da kein Problem. Als Abbieger hat man nun mal keine Vorfahrt. Grün ist wartepflichtig und der Gegenverkehr hat vorrang.

eben...is bei uns das selbe (b313, köngen nord). also alles nur net "unfallgefährlich" wen man net grad 5 promille hat dann ist die verkehrslage doch klar.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Also für mich stellt der ganze Komplex eine zusammenhängende Auf- bzw Abfahrt aus. Hier von zwei Einmündungen zu sprechen bedarf schon sehr viel Fantasie.

Stellt sich für dich falsch dar,ich hab hier ums Eck im Nachbarort,wie bereits beschrieben eine noch näher zusammenliegende,ähnliche "Kreuzung".Es sind aber,wie ich eben sogar die Polizei gefragt hatte,zwei separate Einmündungen,die ldiglich dicht beieinander liegen.

Hier ist eben mit erhöhter Aufmerksamkeit auf die Hauptstraße abzubiegen.

So wie eben auch im vorliegenden Fall.

Wenn die "roten" fahren können,müssen die "grünen" warten.

Greetz

Cap

Zitat:

Original geschrieben von reom35



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Das links einbiegen auf die K-6714 von Rot ist eine Sache
Das links abbiegen aus der Abbiegespur von Grün, der wartepflichtig ist bis Rot und alle die ihm entgegenkommen ist die 2. Sache.
Sehe ich auch so. Sobald der Rote auf die Bundesstr. eingebogen ist ,hat der grüne Vorfahrt zu gewähren.

Problem ist aber, dass rot die Linie der grünen Linksabbieger kreuzt, bevor rot überhaupt eingebogen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von reom35


Sehe ich auch so. Sobald der Rote auf die Bundesstr. eingebogen ist ,hat der grüne Vorfahrt zu gewähren.

Problem ist aber, dass rot die Linie der grünen Linksabbieger kreuzt, bevor rot überhaupt eingebogen ist.

Ja wenn dein Auto 25m lang ist könntest du Recht haben. Dann ist das allerdings ein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von reom35


Sehe ich auch so. Sobald der Rote auf die Bundesstr. eingebogen ist ,hat der grüne Vorfahrt zu gewähren.

Problem ist aber, dass rot die Linie der grünen Linksabbieger kreuzt, bevor rot überhaupt eingebogen ist.

Warum ist Rot nicht eingebogen?

Bei einigen Beiträgen hier frage ich mich, ob ihr eine andere Zeichnung im Eröffnungsbeitrag seht als ich. Bzw. gesehen habt, vielleicht hat der TE ja ein zweite Version hochgeladen.

@ Geisslein, ich kann Dein Anliegen zu 100 % nachvollziehen und verstehen. Ja, diese Kreuzung ist aus baulichen Gründen gefährlich, denn die Vorfahrtsituation ist nicht ausreichend sicher erfaßbar. Sowohl "Rot" als auch "Grün" können den Eindruck haben, jeweils Vorfahrt zu haben. Das liegt daran, daß die Einmündungen der Autobahnrampen ein Stück versetzt sind, aber kein ausreichend großes Stück.

Aus Sicht von "Rot" handelt es sich um zwei getrennte Einmündungen. "Rot" befindet sich nach dem Linksabbiegen bereits auf der Hauptstraße, "Grün" ist wartepflichtig.

Aus Sicht von "Grün" handelt es sich dagegen um eine Kreuzung, "Grün" ist Benutzer der Hauptstraße, "Rot" als Benutzer der Nebenstraße ist wartepflichtig.

Und sage jetzt keiner "nö, ich würde da nie" etc.. Verkehrsführungen müssen so gestaltet sein, daß sie von jedem richtig eingeordnet werden können. Es darf kein "kann man so oder so sehen" geben. Hier ist ein Hinweis an die zuständige Verkehrsbaubehörde fällig.

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


... Das liegt daran, daß die Einmündungen der Autobahnrampen ein Stück versetzt sind, aber kein ausreichend großes Stück.
...

Die sind gut 15 Meter versetzt bei etwa 4,5 Meter Breite der Einmündung bzw. Abfahrt. Das sollte doch eigentlich reichen, um keine Kreuzung daraus zu machen.

Genau so eine Stelle um mal sein Hirn einzuschalten.
Die Linksabbieger auf der BS von der KS haben auf den Gegenverkehr zu achten, auch wenn der gerade auf die Straße eingebogen ist.

Wenn man aber von der KS abfahren möchte, so sollte man schon seinen Blinker nutzen.
Dann wissen alle Bescheid und der Verkehr läuft flüssiger.

Was nicht geht, ist einfach trotz Gegenverkehr abzubiegen (wird früher oder später richtig krachen.)

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2



Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener


... Das liegt daran, daß die Einmündungen der Autobahnrampen ein Stück versetzt sind, aber kein ausreichend großes Stück.
...
Die sind gut 15 Meter versetzt bei etwa 4,5 Meter Breite der Einmündung bzw. Abfahrt. Das sollte doch eigentlich reichen, um keine Kreuzung daraus zu machen.

Mal Gegenfrage: Wie eng dürfen nach Deiner persönlichen Einschätzung zwei (einander schräg gegenüberliegende) Einmündungen zusammen sein, ohne daß sie als Kreuzung gelten?

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