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Unfallflucht oder doch nur Betrug ?!

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 15:06

Stellt euch vor, ihr bekommt Post vom Anwalt.

 

Das Fahrzeug seines Mandanten wurde beschädigt und ihr seid einfach abgehauen !

 

Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 95 Euro.

 

Wenn nicht bis zum gezahlt wird, dann wird Anzeige wegen Unfallflucht pp. erstattet.

 

Und nun ? Viele zahlen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl ihnen nicht bewusst ist, ein anderes Fahrzeug geschädigt zu haben.

 

Leider derzeit traurige Realität:

 

Eine nicht existente Anwaltskanzlei hat im Mai bereits tausende solcher Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland verschickt und es sind auch schon viele auf diese wohl neue Betrugsmasche hereingefallen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Mai 2008 um 15:06

Stellt euch vor, ihr bekommt Post vom Anwalt.

 

Das Fahrzeug seines Mandanten wurde beschädigt und ihr seid einfach abgehauen !

 

Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 95 Euro.

 

Wenn nicht bis zum gezahlt wird, dann wird Anzeige wegen Unfallflucht pp. erstattet.

 

Und nun ? Viele zahlen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl ihnen nicht bewusst ist, ein anderes Fahrzeug geschädigt zu haben.

 

Leider derzeit traurige Realität:

 

Eine nicht existente Anwaltskanzlei hat im Mai bereits tausende solcher Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland verschickt und es sind auch schon viele auf diese wohl neue Betrugsmasche hereingefallen.

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Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

 

....Wäre somit der Geschädigte/Anwalt nicht zur Anzeige verpflichtet, da ja hier ein öffentliches Interesse besteht? ....

Mit dem öffenlichen Interesse ist es so eine Sache. Bei Tätern mit kleinen Budget ist dieses immer groß und bei Tätern mit großem Budget genau auch - nur umgekehrt. :cool:

Die übrigen Fragen sind mit dem Hinweis, "der Anwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet", beantwortet.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky

Ich würde die "Kanzlei" wegen Betrugsversuch anzeigen. Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden.

Im Eingangspost steht aber schon, dass es die Kanzlei nicht gibt. Wenn ich nen Brief vom Anwalt bekomme, gucke ich ALS ERSTES im Internet im Telefonbuch nach ob es den gibt und ob die Daten übereinstimmen. Dann geb ich das Schreiben meinem Vater (ist Anwalt) und er überprüft es dann. Hab hier auch noch ein Schreiben von meinem Vater an jemanden, der mir geld schuldet (Ebay Sache). Und wenn ich das Schreiben von mir mal mit dem hier geposteten vergleiche... uiuiui sehr amateurhaft diese Betrüger hier.

Aber anhand der Bankverbindung dürfte der Inhaber zu ermitteln sein. Jetzt sagt mir bitte keiner dass das ein Konto ala Western Union ist :D

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