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Unfallflucht oder doch nur Betrug ?!

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 15:06

Stellt euch vor, ihr bekommt Post vom Anwalt.

 

Das Fahrzeug seines Mandanten wurde beschädigt und ihr seid einfach abgehauen !

 

Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 95 Euro.

 

Wenn nicht bis zum gezahlt wird, dann wird Anzeige wegen Unfallflucht pp. erstattet.

 

Und nun ? Viele zahlen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl ihnen nicht bewusst ist, ein anderes Fahrzeug geschädigt zu haben.

 

Leider derzeit traurige Realität:

 

Eine nicht existente Anwaltskanzlei hat im Mai bereits tausende solcher Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland verschickt und es sind auch schon viele auf diese wohl neue Betrugsmasche hereingefallen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 8. Mai 2008 um 15:06

Stellt euch vor, ihr bekommt Post vom Anwalt.

 

Das Fahrzeug seines Mandanten wurde beschädigt und ihr seid einfach abgehauen !

 

Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 95 Euro.

 

Wenn nicht bis zum gezahlt wird, dann wird Anzeige wegen Unfallflucht pp. erstattet.

 

Und nun ? Viele zahlen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, obwohl ihnen nicht bewusst ist, ein anderes Fahrzeug geschädigt zu haben.

 

Leider derzeit traurige Realität:

 

Eine nicht existente Anwaltskanzlei hat im Mai bereits tausende solcher Zahlungsaufforderungen quer durch Deutschland verschickt und es sind auch schon viele auf diese wohl neue Betrugsmasche hereingefallen.

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Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

 

Nun fordert der Anwalt für seinen Mandanten Schadenersatz einschließlich der angefallenen Anwaltsgebühren in Höhe von 98 Euro.

Wer bei dieser "Summe" Schadenersatz und RA- Honorar nicht stutzig wird, ist aber sehr blauäugig... :rolleyes:

 

Dennoch ein sehr guter und sicherlich hilfreicher Hinweis eines* um weiteren Betrug vorzubeugen.

 

Gruss

 

Delle

 

*Anti- Verbraucherschützer ;)

 

 

Themenstarteram 8. Mai 2008 um 15:50

Und so sieht das Schreiben aus:

 

 

am 8. Mai 2008 um 16:04

Möchte ja mal den "Blech- / Lackschaden" sehen, der für 70€ behoben werden konnte... Die Tricks werden ja immer besser :(

Joa, mal wieder was neues. :mad:

Interssant ist auch die Tatsache dass noch nicht mal das Kennzeichen genannt ist welches angeblich bekannt ist. ;) Und der "Fahrer" der Unfallflucht müsste ja auch erst mal ermittelt werden :p

Grüße

Steini

nun ja, wer des öfteren mit Rechtsanwälten zu tun hat, würde diesen Fake schnell durchschauen.

 

Aber der Oto- Normalverbraucher hätte hier bestimmt "Muffensausen".....

Zitat:

Original geschrieben von milliway42

Möchte ja mal den "Blech- / Lackschaden" sehen, der für 70€ behoben werden konnte... Die Tricks werden ja immer besser :(

OT an: :D Geht alles..... in der Vertrauenswerkstatt der Versicherung :D OT aus

Ich würde die "Kanzlei" wegen Betrugsversuch anzeigen. Solchen Leuten muss das Handwerk gelegt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

nun ja, wer des öfteren mit Rechtsanwälten zu tun hat, würde diesen Fake schnell durchschauen.

Zumal das Wort Unfallflucht nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird.

Juristen sprechen von "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

 

Danke für das Veröffentlichen des Schreibens xAKBx.

Ich hatte von der Masche gestern oder vorgestern im Fernsehen mitbekommen und mich gefragt, wie das Schreiben wohl aussieht.

 

Da sind tatsächlich so viele Fehler und unprofessionelle Formulierungen drin, dass man den Fake erkennt, wenn man selbst vom Fach ist.

 

Aber für Laien wirkt das ganze sehr überzeugend.

 

Allerdings dürfte das Glück von kurzer Dauer sein. Die StA hat keine Probleme, den Geldfluß nachzuvollziehen...

 

Gruß

Hafi

 

am 8. Mai 2008 um 19:52

teile davon sollten auch in den sticky bei "sicherheit" ?

Harry

am 8. Mai 2008 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

teile davon sollten auch in den sticky bei "sicherheit" ?

Harry

Hi Harry,

es ist sicher eine gute Idee, dies in den Sticky einzufügen:)

 

Aber langsam frage ich mich, ob überhaupt noch jemand den Sticky aufgrund seiner Größe liesst. Ich werde da mal vorschlagen, ob es eine Möglichkeit gibt die Übersichtlichkeit wieder herzustellen.

 

Grüße

globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Zumal das Wort Unfallflucht nur im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet wird.

Juristen sprechen von "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

Ja korrekt, einer einer von vielen weiteren gravierenden Fehlern .............

Zitat:

Original geschrieben von globalwalker

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

teile davon sollten auch in den sticky bei "sicherheit" ?

Harry

Hi Harry,

 

es ist sicher eine gute Idee, dies in den Sticky einzufügen:)

 

 

Aber langsam frage ich mich, ob überhaupt noch jemand den Sticky aufgrund seiner Größe liesst. Ich werde da mal vorschlagen, ob es eine Möglichkeit gibt die Übersichtlichkeit wieder herzustellen.

 

 

 

Grüße

 

globalwalker

uuups.. ein neuer Mod ? :D

 

das kostet aber eine Runde !! ;)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja korrekt, einer einer von vielen weiteren gravierenden Fehlern .............

Jepp, aber ehr ein harmloserer, finde ich.

Mal ne Frage an die jenigen, die Ahnung haben:

In den Schreiben wird ja zur Zahlung aufgefordert und dann wäre alles erledigt.

Wäre so etwas denn eigentlich durch einen "echten" Anwalt möglich?

Es wird doch ausführlich erläutert, das Fahrerflucht eine Straftat ist.

Wäre somit der Geschädigte/Anwalt nicht zur Anzeige verpflichtet, da ja hier ein öffentliches Interesse besteht?

Würde ein solches Schreiben nicht schon den Tatbestand der Aufforderung zur Strafvereitelung (oder wie man das nennt) erfüllen und der Geschädigte/Anwalt müsste selber mit einer Anzeige rechnen?

Ist ein solches Schreiben nicht auch, genaugenommen, schon als Nötigung/Erpressung zu werten?

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