Unfallflucht - ja oder nein ?
Hallo,
wenn man einen Unfall hatte, diesen aber nicht sofort meldet, hat man ja in der Regel 24h Zeit dies noch zu tun.
Was ist jetzt aber, wenn vorher die Polizei tätig wurde.
Was wäre, wenn die Polizei bereits nicht einmal 1h nach dem Vorfall sich bei einem gemeldet hat.
Zählt das dann genau so, als wenn man nicht versucht hätte den Fall zu regulieren ?! Würde mich mal interessieren, weil ab und an brauch man ja doch erstmal ein paar Minuten um sowas zu überdenken und hätte in diesem Fall keine Zeit gehabt um von der nachträglichen Feststellung des Vorfalles innerhalb von 24h Gebrauch machen zu können.
Was kann im schlimmsten Fall bei minimalen Sachschaden passieren (z.B. Spiegel angefahren, dieser ist aber noch intakt und voll funktionstüchtig => kein Sachschaden an sich also) ?!
Habe gelesen erst ab einem Schaden von 250€ gibt es neben den 7 Punkten, noch ein Fahrverbot für 1 Monat.
Danke im Voraus.
Mfg Stephan
9 Antworten
Sag am gesten genau was passiert ist! Ist für die Beantwortung deiner Frage einfacher
Brauchst dich auch nicht zu schämen, hier kennt dich eh niemand 😉
Allgemein gilt, du bist in der Beweispflicht!
1. Falls du einen Außenspiegel abgefahren hast, kannst du nachweisen, dass du dir das Kennzeichen vom Unfallgegner aufgeschrieben hast, so dass die Polizei nach 24h hätte was mit deiner nachträglichen Anzeige anfangen können?
2. Kannst du nachweisen, dass du vorhattest, nach spätestens 24h zur Polizei zu gehen?
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
Sag am gesten genau was passiert ist! Ist für die Beantwortung deiner Frage einfacher
Brauchst dich auch nicht zu schämen, hier kennt dich eh niemand 😉Allgemein gilt, du bist in der Beweispflicht!
1. Falls du einen Außenspiegel abgefahren hast, kannst du nachweisen, dass du dir das Kennzeichen vom Unfallgegner aufgeschrieben hast, so dass die Polizei nach 24h hätte was mit deiner nachträglichen Anzeige anfangen können?
2. Kannst du nachweisen, dass du vorhattest, nach spätestens 24h zur Polizei zu gehen?
Wie kmmt ihr darauf, dass es reicht, 24 h nach dem Unfall zur Polizei zu gehen oder sich das Kennzeichen aufzuschreiben???
Man KANN das positiv werten. MUSS man aber nicht.
Vielleicht war der Herr Unfallfahrer ja betrunken o.ä. und ist darum erst 24h später gekommen.
*edit*
Mal der Gesetzestext...
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
Beachte Absatz 4
Unfall AUSSERHALB des fliessenden Verkehrs. Also parkendes Fahrzeug angefahren. z.B.
Raus ist man damit noch lange nicht.
So meinte ich das auch. I.d.R. wird dich dann niemand wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort belangen.
Ich gehe mal davon aus, dass das außerhalb des fließenden Verkehrs geschehen ist. Alles andere ist nicht nur dreist, sondern vor allem dämlich 😉
@Styl0r
Was ich jedoch nicht verstehe:
Wieso hast du nicht direkt die polizei gerufen?
Zitat:
Original geschrieben von sTyl0r
Was kann im schlimmsten Fall bei minimalen Sachschaden passieren (z.B. Spiegel angefahren, dieser ist aber noch intakt und voll funktionstüchtig => kein Sachschaden an sich also) ?!
Wie kommst du darauf, dass hier kein Sachschaden vorliegt? Mal abgesehen davon, dass du nicht berechtigt bist, über das Ausmaß der Beschädigung zu entscheiden.
Leider wird die Sache aber von vielen auf die leichte Schulter genommen und der Unfallverursacher ist schnell verleitet, sich auf eine egoistische Sichtkontrolle ("ach, da ist doch gar nichts"😉 zu beschränken und dann die Flucht anzutreten.
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Zitat:
Original geschrieben von sTyl0r
Würde mich mal interessieren, weil ab und an brauch man ja doch erstmal ein paar Minuten um sowas zu überdenken und hätte in diesem Fall keine Zeit gehabt um von der nachträglichen Feststellung des Vorfalles innerhalb von 24h Gebrauch machen zu können.
Was muß man da überdenken ausser einer Chancenabwägung ob man gesehen wurde oder nicht?Keine Zeit gibts in solchen Fällen nicht,ein Anruf bei der Polizei kostet nur wenige Minuten.
Wenn die Polizei mal ermittelt ist der Käse gegessen,alles weitere entscheidet der Staatsanwalt.Nicht mal der Geschädigte kann dann noch was ausrichten.
Hallo,
erst einmal der Vorfall war im fließenden Verkehr. Also danke schon mal für den Paragraphen, den hatt ich zwar selber schon gefunden, anscheinend aber das "außerhalb des fließenden Verkehrs" überlesen, deshalb die 24h.
Nach dem Vorfall bin ich in die nächste Straße eingebogen und bin dann sozusagen einmal um den Block gefahren, um wieder zum Unfallpunkt zurückzukehren.
Da der andere Verkehrsteilnehmer nicht anzutreffen war und bei mir sofort der Spiegel anklappte und nur minimale Spuren in Form von Fremdlack aufwies, gehe ich davon aus, dass es beim anderen VT so ähnlich sein wird.
Aber will mich nicht weiter dazu auslassen, wie es dazu kam. Schuldfrage ist strittig. Termin beim Anwalt ist bereits vereinbart.
Das Problem ist jetzt ja nur, dass der andere sich eher gemeldet hat und ich somit leider als vermeindlich Schuldiger gebrandmarkt bin.
Mfg Stephan
Auf die Frage "Unfallflucht ?", kann und will jetzt mal nicht eingehen.
Denke aber folgendes:
1. Unfall, Fahrzeuge haben sich berührt, es ist Schaden entstanden.
2. Beide sind weitergefahren.
3. Beide haben sich später bei der Polizei gemeldet.
4. Aussagen unterscheiden sich, daher Schuldfrage strittig, Anwälte eingeschaltet.
Aus meiner Sicht läuft das darauf hinaus, dass jeder seinen Schaden selber tragen muß. Versucht Euch über Eure Anwälte gütlich zu einigen, sonst kommen wohlmöglich noch Gerichtskosten hinzu.
Nur meine Meinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Grüße
Wenn beide Unfallbeteiligten bewusst weitergefahren sind, dürfte die Sache in der Tat ganz anders aussehen. Wobei hier nur einer behaupten muss, er wäre kurz darauf stehengeblieben "und der andere ist einfach abgehauen" und schon hat einer von beiden den Vorwurf Fahrerflucht am Bein hängen.
Also sollte man IN JEDEM FALL unmittelbar die Polizei verständigen, selbst wenn man sich nicht sicher ist, ob es zu einer Berührung kam und man das Nummernschild des Unfallgegners nicht kennt. Dann ist man erstmal abgesichert gegen Fahrerfluchtsvorwürfe und kann den Sachverhalt in Ruhe und mit Hilfe der Beamten klären.
Würde meinen Vorrednern voll und ganz zustimmen ...
Suche dir auf jeden Fall unabhängige Zeugen und/oder mache Fotos vom "Schaden". Ein Gutachter wäre im Moment natürlich übertrieben (solange noch kein Verfahren läuft). "Reparieren" lassen darfst du auf jeden Fall noch nichts.
Da hat dich dein Anwalt ja wohl schon darauf hingewiesen.
Nur für den Fall, dass der Unfallgegner auf einmal mit einem abgerissenen Rückspiegel aufwartet oder einer verbeulten A-Säule ... was nicht sein kann, wenn bei dir "nichts" fehlt.