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Unfall mit Fahrerflucht - Konkretes Vorgehen in meinem Fall?

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 18:19

Hallo liebe Experten/innen und Hobby-Raterteiler/innen!

Mir ist folgendes passiert:

am vorletzten Samstag hat jemand einen massiven Schaden an meinem parkenden Fahrzeug verursacht. Konkret beschädigt istauf den ersten Blick die hintere Stoßstange (sieht aus wie Schweizer Käse), der Kofferraum ist verzogen und die Kofferraumwanne aus der Verankerung gesprungen. Das Auto lässt sich nicht mehr abschließen, da der Kofferraum nicht mehr zugeht (Zentralverriegelung). Zusätzlich wurde mein Fahrzeug durch den Unfall auf das vor mir parkende Fahrzeug geschoben. Hier konnte ich nur erkennen, dass mein Nummernschild verbeult ist.

Ich habe den Schaden erst am Montag Morgen entdeckt. An meiner Windschutzscheibe hing ein Kärtchen von der Polizei, dass ein Zeuge gemeldet hätte, dass jemand mein Fahrzeug und ein weiteres beschädigt hätte und getürmt sei.

Anruf bei der Dienststelle: sie leiten es an den Verkehrsunfalldienst weiter.

Kurze Fahrt zur Werkstatt des Vertrauens, ob mein Auto überhaupt noch fahrbar und dabei verkehrssicher ist. Ja, ich könne erstmal damit weiterfahren. Grobe Schätzung der Fachmänner, wie hoch der Schaden etwa ist (nur hinten!) - ca. 3500 - 4.500 Euro (ohne Gewähr).

Vor 3 Tagen erhielt ich ein Schreiben vom Verkehrsunfalldienst, dass ich Angaben zur geschätzten Höhe des Schadens machen soll. Anruf meinerseits, wofür sie dies bräuchten. Antwort war, dass sie wissen müssen, ob es ein Bagatellschaden ist (unter 1000 Euro), dann würden sie nicht ermitteln. Meine Werkstatt guckt nochmal kostenfrei drauf und füllt mir den Vordruck der Polizei netterweise aus. Nun habe ich Angst, dass, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, weil der mögliche Unfallverursacher die Tat bestreitet, dessen Anwalt die Polizeiakte heranzieht und sie sich da auf die geschätzten Kosten berufen. Angenommen, der Schaden läge noch höher - könnten sie dies dann gegen mich verwenden?

Nun ist mein Fahrzeug seit über einer Woche Tag und Nacht offen. Ich wohne in Hamburg. Ich habe kein Privatgrundstück zur Verfügung, das Auto steht wie 100 weitere in einer bewegten Gegend. Im Zuge dessen, dass permanent die "Achtung, Kofferraum ist auf"-Leuchte leuchtet und ich somit nicht abschließen kann, hat sich nun natürlich die Batterie entladen. Ich durfte also heute mit den öffentl. Verkehrsmitteln zur Arbeit juckeln (15 Euro!). Ich kann mein Auto nicht mehr nutzen und es steht immerzu offen. Wenn es mir nun geklaut wird, kommt meine Teilkasko nicht mal dafür auf, weil ich es ja nicht abgeschlossen hab (was ich nicht konnte, aber das wird die wohl nicht interessieren.). Ich habe mein Auto also heute zur Werkstatt gebracht und die gucken, ob sie das mit der Sicherung irgendwie hinkriegen, damit ich das Auto wenigstens abschließen kann und laden die Batterie auf, damit ich das Auto dann auch wieder nutzen kann (ich nutze es auch dienstlich und bin echt darauf angewiesen).

Wir sprechen von einem 5 Jahre alten Hyundai i20 mit 61.000 km Laufleistung (Wert lt. bekannten Onlinebörsen vor Unfall im Schnitt 6.500 Euro). Ich habe nun Angst, dass, sollte die Polizei den Unfallverursacher ermitteln können (der Zeuge hat ein Kennzeichen angegeben) und es auf ein Gutachten hinauslaufen, in dem mit Pech rauskommt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, die jetzige Akutbehandlung (Batterie und Sicherung) nicht getragen wird und ich darauf sitzen bleibe.

Noch kann ich denen sagen, dass sie doch nichts machen sollen. 1.) Was würdet ihr tun oder mir raten?

2.) Wie soll ich weiter vorgehen? Ich sehe natürlich erstmal zu, dass das Schreiben mit der geschätzten Kostenhöhe so schnell wie möglich bei der Polizei landet, damit die endlich loslegen mit den Ermittlungen.

Angenommen, die finden den Unfallverursacher und ich kriege das Kennzeichen des Halters genannt. 3.) Dann muss ich bei der Zentrale der Autoversicherer anrufen, die nennen mir die Versicherung und ich melde dort den Schaden, richtig?

4.) Macht es Sinn, sich einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen? Mich überfordert das gerade alles total.

Ich habe bereits die Tel.nr. eines objektiven Gutachters von meiner Werkstatt. 5.) Ich muss doch nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen nehmen, oder?

Das ist alles so eine Sauerei. :(

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. Februar 2015 um 19:34

Falls es noch jemanden interessiert, hier die neuesten Entwicklungen:

Ich habe heute nochmal bei der Polizei angerufen und alle notwendigen Infos bekommen (Fahrzeughalter, Name, Anschrift) und über die Zentrale der Autoversicherer auch die Versicherung des Unfallgegners samt Versicherungsscheinnr. erhalten. Der Unfallverursacher wurde wohl 2 mal vorgeladen und ist 2 mal nicht erschienen. Keine Ahnung, ob die noch mehr gemacht haben. Ich war heute dann beim Anwalt für Verkehrsrecht und habe dem das ganze übergeben. Außerdem werde ich morgen das Gutachten in Auftrag geben. Mit Pech bleibe ich trotzdem auf den ganzen Kosten sitzen. Egal, irgendwas muss ich ja machen. Der Polizist hat mir auch das 2. Unfallopfer genannt, welches zufälligerweise nur eine Hausnr. weiter wohnt. Da war ich heute kurz und hab mich ausgetauscht. Die hatte die ganzen Infos schon lange vorher bekommen und bereits ein Gutachten erstellt sowie ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend gemacht, die aber noch nichts reguliert hat. Diese ist im übrigen die Allianz (darf man das sagen? wenn nicht, bitte löschen). Mir schwant nichts gutes...

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Sobald der Unfallverursacher bekannt ist, nimm dir umgehend einen Rechtsanwalt.

Wenn wenigstens das Kennzeichen zweifelsfrei feststeht und auch der Fahrzeugbeschreibung zuzuordnen ist, dann auch.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 19:08

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Februar 2015 um 19:54:21 Uhr:

Sobald der Unfallverursacher bekannt ist, nimm dir umgehend einen Rechtsanwalt.

Wenn wenigstens das Kennzeichen zweifelsfrei feststeht und auch der Fahrzeugbeschreibung zuzuordnen ist, dann auch.

Hallo Oettken!

Danke für deine Antwort! Problem ist: Ich muss im Moment die Kosten so gering wie möglich halten. Wenn ich mir nun einen Anwalt nehme und die Polizei dann aber den Unfallverursacher nicht ermitteln kann, bleibe ich doch zusätzlich zu den massiven Reparaturkosten auch noch auf den Anwaltskosten sitzen. Grundsätzlich wäre mir sehr daran gelegen, das ganze in die Hände eines Profis zu geben, aber das ist mir gerade zu heikel, weil ich mich nicht schlimmer in die Sch**** reiten will als unbedingt notwendig. Ich kann mir im Prinzip nicht mal die Akutbehandlung jetzt leisten. :(

Ich verstehe nicht, wie jemand bei so einem Unfall flüchten kann. Das entbehrt für mich jeglicher Logik und macht mich tierisch sauer...

Davon mal abgesehen, rückt die Polizei das Kennzeichen des mutmaßlichen Unfallverursachers nicht raus.

Genau wie Oetteken geschrieben hat.

Denn jetzt einen Anwalt nehmen, wenn kein Verursacher gefunden ist, wäre Sinnlos, da niemand da ist, der für den Schadenersatz greifbar ist.

Sind enentuell Lacksplitter des Verursachers da, kann man schon mal die Wagenfarbe eingrenzen. Im Labor sollte es dann möglich sein, den Hersteller zu ermitteln. Wenn die Rennleitung dann bei den Vertragshändlern und Karossenbauer nachfragen (sofern der Verursacher aus HH stammt), könnte sich ggf wer finden lassen.

Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht verlangen.

Weißt du, wer der Zeuge ist?

Hast du Strafanzeige erstattet?

Sollte sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lassen, dann sieht das schlecht aus für dich.

In solchen Fällen hilft dann nur eine Vollkaskoversicherung.

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 19:18

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 2. Februar 2015 um 20:13:27 Uhr:

Genau wie Oetteken geschrieben hat.

Denn jetzt einen Anwalt nehmen, wenn kein Verursacher gefunden ist, wäre Sinnlos, da niemand da ist, der für den Schadenersatz greifbar ist.

Sind enentuell Lacksplitter des Verursachers da, kann man schon mal die Wagenfarbe eingrenzen. Im Labor sollte es dann möglich sein, den Hersteller zu ermitteln. Wenn die Rennleitung dann bei den Vertragshändlern und Karossenbauer nachfragen (sofern der Verursacher aus HH stammt), könnte sich ggf wer finden lassen.

Danke für deine Antwort! Eventuelle Lacksplitter dürften nach nunmehr 9 Tagen teils schlimmsten Wetters weggewaschen sein, oder? Wenn doch was dahängt - soll ich das jetzt mit der Pinzette abfriemeln und in ein Döschen packen? :D Ernst gemeinte Frage!

Themenstarteram 2. Februar 2015 um 19:20

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Februar 2015 um 20:17:01 Uhr:

Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht verlangen.

Weißt du, wer der Zeuge ist?

Hast du Strafanzeige erstattet?

Sollte sich der Unfallverursacher nicht ermitteln lassen, dann sieht das schlecht aus für dich.

In solchen Fällen hilft dann nur eine Vollkaskoversicherung.

Ich weiß nicht, wer der Zeuge ist. Die Polizei sagt mir gar nichts! :(

Ob ich Strafanzeige stellen soll, hab ich die Polizei auch gefragt. Die sagten, das bräuchte ich nicht, es würde ja schon ermittelt werden und das wäre dann doch doppelt gemoppelt?!

Möglicher Weise hat die Rennleitung zeitnah nach dem Unfall welche gefunden.

Zitat:

@LunAmy schrieb am 2. Februar 2015 um 20:18:52 Uhr:

Lacksplitter dürften nach nunmehr 9 Tagen teils schlimmsten Wetters weggewaschen sein, oder? Wenn doch was dahängt - soll ich das jetzt mit der Pinzette abfriemeln und in ein Döschen packen? :D Ernst gemeinte Frage!

Ja, sofern die Polizei das nicht erledigt hat.

Ansonsten sollten auch Lackspuren des Unfallgegners an deinem Fahrzeug sein, die du konservieren solltest für den Fall, dass das gegnerische Fahrzeug aufgefunden wird und der Unfallgegner seine Unfallbeteiligung bestreiten sollte.

am 3. Februar 2015 um 8:14

Zitat:

@LunAmy schrieb am 2. Februar 2015 um 20:08:32 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. Februar 2015 um 19:54:21 Uhr:

Sobald der Unfallverursacher bekannt ist, nimm dir umgehend einen Rechtsanwalt.

Wenn wenigstens das Kennzeichen zweifelsfrei feststeht und auch der Fahrzeugbeschreibung zuzuordnen ist, dann auch.

Hallo Oettken!

Danke für deine Antwort! Problem ist: Ich muss im Moment die Kosten so gering wie möglich halten. Wenn ich mir nun einen Anwalt nehme und die Polizei dann aber den Unfallverursacher nicht ermitteln kann, bleibe ich doch zusätzlich zu den massiven Reparaturkosten auch noch auf den Anwaltskosten sitzen. Grundsätzlich wäre mir sehr daran gelegen, das ganze in die Hände eines Profis zu geben, aber das ist mir gerade zu heikel, weil ich mich nicht schlimmer in die Sch**** reiten will als unbedingt notwendig. Ich kann mir im Prinzip nicht mal die Akutbehandlung jetzt leisten. :(

Ich verstehe nicht, wie jemand bei so einem Unfall flüchten kann. Das entbehrt für mich jeglicher Logik und macht mich tierisch sauer...

Davon mal abgesehen, rückt die Polizei das Kennzeichen des mutmaßlichen Unfallverursachers nicht raus.

Die Polizei ist verpflichtet Dir alle DATEN des Verursachers mit zu teilen. ( Das ganze hat ein bissle ä gschmäckle ).

Themenstarteram 3. Februar 2015 um 19:32

Aber erst, wenn der Unfallverursacher feststeht. Im Moment gibt es nur eine Zeugenaussage. Ermittelt wurde noch gar nicht.

Auto ist jetzt wieder nutzbar. Lt. Werkstatt sind folgende Teile beschädigt : Heckklappe, Heckblech, Kofferraumboden, Stoßstange hinten, div. Plastikverblendungen, Stoßstange vorne Lackschaden, evtl. Querträger vorne. Kosten ca. 5000 brutto.

:(

Zitat:

@schneefan schrieb am 3. Februar 2015 um 09:14:40 Uhr:

 

Die Polizei ist verpflichtet Dir alle DATEN des Verursachers mit zu teilen. ( Das ganze hat ein bissle ä gschmäckle ).

Die Polizei ist ganz sicher nicht dazu verpflichtet (wäre auch fürchterlich, wenn es so wäre), einen Beteiligten über die Identität eines jeden den dieser oder vermeintliche Zeugen verdächtigen zu unterrichten.

Im Moment gibt es keinen ermittelten "Verursacher".

Ob bzw. wann das der Fall sein wird, ist offen.

Sollte es der Fall sein, wird die TE natürlich dessen Daten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erhalten.

 

Theoretischt reicht das Kennzeichen des Verursachenden Fahrzeugs, denn dieses ist (im Normalfall) versichert und nicht der Fahrer. Wer dann letztlich gefahren ist spielt für den Geschädigten keine (große) Rolle.

Grüße

Steini

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 10:23

Die Diskussion ist müßig. Ich kriege das Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs erst genannt, wenn feststeht, dass das Fahrzeug auch tatsächlich unfallbeteiligt war, was sich im Zuge der polizeilichen Ermittlungen hoffentlich herausstellen wird.

am 4. Februar 2015 um 14:06

Zitat:

@Matsches schrieb am 4. Februar 2015 um 10:35:14 Uhr:

Zitat:

@schneefan schrieb am 3. Februar 2015 um 09:14:40 Uhr:

 

Die Polizei ist verpflichtet Dir alle DATEN des Verursachers mit zu teilen. ( Das ganze hat ein bissle ä gschmäckle ).

Die Polizei ist ganz sicher nicht dazu verpflichtet (wäre auch fürchterlich, wenn es so wäre), einen Beteiligten über die Identität eines jeden den dieser oder vermeintliche Zeugen verdächtigen zu unterrichten.

Im Moment gibt es keinen ermittelten "Verursacher".

Ob bzw. wann das der Fall sein wird, ist offen.

Sollte es der Fall sein, wird die TE natürlich dessen Daten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erhalten.

etwas anderes habe ich nicht geschrieben. ER hat behauptet, dass das Kennzeichen des Verursachers bekannt ist.

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