Unfallfei = NEIN, was bedeutet das?

Hallo Zusammen,

ich habe mich gerade im Forum angemeldet und hoffentlich nicht zu voreilig einen BMW 320d
als mein Eigen eingetragen. Diesen fahre ich nämlich erst am Mittwoch Probe.
Und hier schließt sich auch schon meine Frage an. In der Bestellung (unverbindlich, da vorbehaltlich einer Probefahrt) ist bei "Unfalfrei" ein "NEIN" angehakt. Der BMW Händler klärte mich auch darüber auf, dass laut seines Computer-Systems die Stoßstange für 450,- eur lackiert wurde. Daher komme dieses Unfallfrei - Nein.

Mit einem kleinen reparierten Lackschaden kann ich natürlich leben, aber woher weiß ich, dass man mir nicht größeres verheimlicht und sich mit besagtem "Unfallfrei - Nein" im Vertrag einfach vor einem späteren Reklamieren schützt? Da ich erstmal nur die Bestellung und noch nicht den Vertrag vorliegen habe, weiß ich nicht, wie detailliert ein alter Schaden im Kaufvertrag angegeben sein wird.
Kleine Schäden würde ich in Kauf nehmen, aber große Schäden bei denen u.U. die Karosserie gelitten hat, sind natürlich schon eine ganz andere Sache.

Weiß jemand Rat?

Vielen Dank,
Sascha

Beste Antwort im Thema

Der Udo ist aus der Entfernung etwas allwissend, manchmal 😉

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Udo schreibt gerne Romane aber wer lesen kann versteht das er sich sehr gut auskennt, möglicherweise hat er bereits Erfahrung mit solcher Verkäufer die alles versprechen und sich später nicht mehr Erinnern!

BG

Zitat:

Original geschrieben von hasan_2007


Udo schreibt gerne Romane aber wer lesen kann versteht das er sich sehr gut auskennt, möglicherweise hat er bereits Erfahrung mit solcher Verkäufer die alles versprechen und sich später nicht mehr Erinnern!

BG

Aus Fehlern lernt man umso besser 😉

Ich bezweifle, dass eine ausgetauschte und nachlackierte Stoßstange mittels eines Lackstärkenmessers festgestellt werden kann, da dieser m. E. nicht auf Plastik funktioniert, bzw. von einem Sachverständigen festgestellt werden kann (darum ging es ja bei der Eröffnung), ein größerer Unfall mit Karosseriearbeiten aber in jedem Falle. Wenn der Verkäufer des BMW´s im KV vermerkt, dass die Stoßstange ausgetauscht worden ist und idealerweise noch die Schadenshöhe im KV festgehalten wird, ist das in Ordnung. Rechtlich ist das Fahrzeug dann aber nicht "Unfallfrei", was aber kein Problem ist, da die Schadenhöhe, die in diesem Falle relativ gering ist, ausgewiesen ist. Unfallfrei bedeutet ja nicht zwangsläufig einen Wertverlust bzw. ein Mangel am Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von esik


Unfallfrei bedeutet ja nicht zwangsläufig einen Wertverlust bzw. ein Mangel am Fahrzeug.

Ich gehe mal davon aus, dass du das eher umgekehrt meintest?

Falls das so ist, möchte ich dir ganz vehement widersprechen: Eine Unfallfreiheit eines Autos IST eine GANZ entscheidende Eigenschaft, die selbstverständlich wertsteigernd ist bzw. im Umkehrschluss bei gleichem Fahrzeug MIT Unfall eine Wertminderung bedeutet.

Ob das immer gerechtfertigt ist, sie mal dahingestellt, ich betone es immer wieder, dass ein SACHGEMÄß instandgesetztes Fahrzeug genauso gut oder eher noch besser (Man hat Neuteile eingebaut, Lackierung ist neu, Hohlraumschutz ist frisch aufgebracht, Rostansätze, die man von Außen noch gar nicht sehen konnte, sind weg, weil man Neuteile eingebaut hatte usw.) ist als ein unfallfreies Auto. Aber eben nur dann, wenn gut gearbeitet wurde, wenn eine Hinterhofwerkstatt eines Bekannten den Auftrag zum Sonderpreis erledigt hatte, ist Vorsicht angebracht, Auto sieht zwar äußerlich auch gut aus, aaaber ..........

Jedenfalls ist die Eigenschaft "Unfallfreiheit" eine ganz entscheidende beim Kauf, steht an gleicher Stelle wie die Anzahl der Vorbesitzer, das Alter des Autos und der echte Kilometerstand. All diese faktisch überprüfbaren Eigenschaften bilden zusammen mit dem Pflegezustand und dem "haben-wollen-Faktor" den erzielbaren Verkaufspreis.

Grüße
Udo

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Okeee....
Ich bin den Wagen Probe gefahren. Es ist nichts zu erkennen, nichts zu hören, nichts zu spüren. Fühlte sich gut an.
Habe den Verkäufer ziemlich gelöchert. Was er sagte klang für mich plausibel. Sie als Händler haben in jedem Kaufvertrag das Unfallfrei=Nein stehen bei dem am Wagen eine Schaden über 150,- eur behoben wurde. Bei diesem Wagen waren es Lackierung an Stoßstange vorne und hinten. Diese Instandsetzungen stehen auch so im Kaufvertrag. Käme nachträglich heraus, dass der Wagen einen größeren Schaden hatte als vertraglich angegeben, wäre das ein rechtliches Problem für den Verkäufer und ein Imageverlust das sich weder BMW noch der Händler leisten möchte. Hinzu kommt, dass der Wagen vor Übergabe noch durch die hausinterne Werkstatt und den TÜV geht.

Ich habe den Wagen genommen. Ich denke nochmal darüber nach, danach nochmal einen unabhängigen, gründlicheren Check machen zu lassen. Allerdings sagt der Bauch: "Alles gut." :-)

Zitat:

Original geschrieben von Lowhouse



Ich habe den Wagen genommen. Ich denke nochmal darüber nach, danach nochmal einen unabhängigen, gründlicheren Check machen zu lassen. Allerdings sagt der Bauch: "Alles gut." :-)

Dann würde ich es dabei belassen, nicht noch unnötig den Kopf zerbrechen über Eventualitäten.

Die Angaben im Kaufvertrag, dass vorne und hinten die Stoßstangen nachlackiert wurden bzw. ausgetauscht wurden, und dass sonst nichts mit dem Wagen passiert ist, hast du ja schriftlich, insofern bist du auf jeden Fall auf der sichereren Seite.

Für mich ist es allerdings merkwürdig, dass ein Händler grundsätzlich bei jedem Gebrauchtwagen, bei dem was für über 150 Euro repariert wurde, die Eigenschaft "Unfallfrei = Nein" in die Kaufverträge hineinschreibt. Sinn macht das nicht so richtig, denn dadurch wird der Wagen ja zu einem Unfallwagen.

Grüße
Udo

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz



Zitat:

Original geschrieben von esik


Unfallfrei bedeutet ja nicht zwangsläufig einen Wertverlust bzw. ein Mangel am Fahrzeug.
Ich gehe mal davon aus, dass du das eher umgekehrt meintest?

Das habe ich in der Tat andersrum gemeint ;-) Sorry...
Ich gebe Dir Recht, dass das Elementar und ein erheblicher Bestandteil ist, aber es bedeutet z. Bsp. im Falle einer ausgetauschten Stoßstange eben nicht zwangsläufig, dass dies einen Wertverlust oder Mangel darstellt, es MUSS aber dokumentiert sein. Für mein Verständnis bedeutet eine erneuerte Stoßstange bei einem bspw. 5 jährigen Gebrauchten keinen Wertverlust. Die Sache an sich rechtfertigt in dieser Angelegenheit keinen Wertverlust, im Wiederverkauf aber wohl die Bezeichnung "nicht Unfallfrei". Per Se aufgrund einer ausgetauschten Stoßstange einen Wertverlust / Minderwert zu veranschlagen ist nicht zwangsläufig. Sehr wohl aber (wie bereits erwähnt) die Dokumentation. Zumindest in der EK-Kalkulation hat der Händler hoffentlich die Instandsetzungskosten berücksichtigt, und wenn er sauber arbeitet auch einen daraus resultierenden niedrigeren VK - Preis kalkuliert. Ob er das getan hat weiß ich natürlich nicht, wäre mir persönlich aber auch egal, so lange der Schaden / Reparatur festgehalten worden ist, und mir der VK-Preis "schmeckt".... Insofern meine Aussage "zwangsläufig".

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