Unfallfahrzeug gekauft - Händler/Anwalt nicht i.O.
Hallo,
ich bin neu hier im Motor-Talk und weiß nicht, ob mein Thema hier richtig ist.
Ich habe mir Anfang diesen Jahres einen Opel Astra gekauft. Es stellte sich ziemlich schnell (nach dem Kauf) heraus, das der Wagen einen massiven Unfallschaden hat, welcher auch nicht zufriedenstellend repariert wurde. Der Händler hat den Unfall verschwiegen und wollte das Auto nicht zurücknehmen.
Also Anwalt eingeschalten. Beweissicherungsverfahren wurde gemacht. Hatte das Glück, relativ schnell einen Gutachtertermin zu bekommen. Mitte November stand das Gutachten, in welchem klar steht: ja das Auto hat einen massiven Unfallschaden, schlecht repariert und das kann vom Händler nicht übersehen worden sein.
O.k. dachte ich, dann ist ja alles klar und jetzt wird es zügig die Übergabe geben. Pustekuchen! Die Gegenseite zögert die Übergabe mit fadenscheinigen Gründen hinaus. Ich brauche ein Auto für die Arbeit, auch das weiß der Anwalt, trotzdem setzt er der Gegenseite keinen Termin für die Übergabe.
Nein, im Gegenteil. Die Gegenseite wurde gefragt, ob sie sich an den Kosten für das Beweissicherungsverfahren beteiligt. Ich lach mich tot - wenn´s nicht so traurig wäre!
Natürlich hat die Gegenseite dies abgelehnt.
Ich bin langsam am Verzweifeln. Ich brauche das Geld zurück um mir ein anderes Auto kaufen zu können. Hat jemand hier auch solche Erfahrungen gemacht? Kann mir jemand einen guten Tipp dazu geben?
Vielen Dank schonmal.
Beste Antwort im Thema
Du wirst da nicht viel machen können, solche Sachen dauern oft ewig..
Ich weiß, dass das nicht hilft, aber:
"ja das Auto hat einen massiven Unfallschaden, schlecht repariert und das kann vom Händler nicht übersehen worden sein."
Warum wurde das beim Kauf nicht entdeckt? Sowas kann man doch nicht übersehen?!
Grüße
17 Antworten
Also, das Problem ist ja auch, das mein Anwalt mich eben nicht entsprechend aufgeklärt hat. Sonst hätte ich ja gewußt, das sich sowas lang hinziehen kann. Mir wurde gesagt, wenn das Gutachten bestätigt, dass der Händler ein Unfallfahrzeug verkauft hat, dann würde man sich schnell einigen und der Händler müsste das Auto zurücknehmen. Aber offensichtlich ist es eben nicht so. Für mich wäre es wichtig gewesen, genau darüber aufgeklärt zu werden. Zumal ich dem Anwalt von vornherein gesagt habe, das ich - Gott sei Dank - sowas noch nicht erlebt habe. Bisher hatte ich da wohl Glück. Mich also mit DIESEM THEMA nicht auskenne. Aber der Anwalt hatte wohl trotzdem keine Meinung, mich umfassend zu beraten. Ich habe mich schon gefragt, ob der vielleicht gar keine Ahnung davon hat und versucht, durch dumme Sprüche von seiner Inkompetenz abzulenken. Aber das wäre ja genauso erbärmlich.
Jetzt soll auch noch eine Klage angestrebt werden, damit die Gegenseite die Kosten übernehmen soll.
Ich bin zwar der Meinung, das der Händler da nicht einfach so wegkommen soll, aber ob das wirklich Sinn macht?
Gott sei Dank habe ich eine Rechtschutz, sonst hätte ich mit so einem Anwalt noch älter ausgesehen, als ich es eh schon tue.
Zitat:
@Nico82x schrieb am 24. Dezember 2015 um 10:25:50 Uhr:
Bleiben wir mal auf dem Teppich, Jahre sind die Ausnahme - typisch sind eher Monate. Nur ganz windige Antragsgegner schaffen es, solche Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen durch diverse Maßnahmen. Und auch hier wäre mir kein Fall bekannt, bei dem sich zwei Gegner vor Gericht über 5000,- Euro über mehrere Jahre gestritten hätten.
Wir haben gerade einen Fall vor dem Arbeitsgericht hinter uns, wo es effektiv um 100€ ging und auch die Vertragsdauer scheinbar offensichtlich. Dieses Verfahren hat sich schon 1 Jahr hingezogen, in der ersten Instanz.
Bei 100€ wird es aber auch keine weitere Instanz geben, typischerweise wird da nicht mal Berufung oder Revision zugelassen ;-)