Unfallabwickungsproblem - Vorschaden

Hallo,

hab da mal ne frage und zwar hatte vor 6 monaten ein auto mein parkendes auto geramtmt und ist abgehauen jedoch hat sich jemmand das nummernschild aufgeschrieben und mich informiert hab die polizei informiert die haben mich gefragt ob vorher was dran war ich meinte könnte sein da das auto nicht mir sondern meiner mutter gehört. Hab Anwalt angeschlatet Gutachten und nun kommt mir die versicherung mit " Uns ist zu kentniss erlangt das ihr mandat einen vorschaden habe und ich nachweisen soll das dieser repariert worden ist dem anwalt haben wir gesagt das wir keinen vorschaden hatten und das halt ich bei der polizei ausgesagt habe das da einer sein könnte und ich jetzt denke das die deswegen so ein theater machen und nicht zahlen nun meint mein anwalt das die sache vor gerricht gehen muss jetzt würd ich gern wissen was passiert wenn ich zb das auto verkaufen möchte oder ich vllt wo gegen fahre und wider ein schaden entsteht und ob ich eine enschädigung bekommen kann weil die sache sich jetzt 6 monate hinausgezogen hat und bis die sache vor gerricht kommt nochmals 6 monate dauern kann

danke

Beste Antwort im Thema

hallo interpunktion vereinfacht in der regel die schriftliche kommunikation und könnte in diesem fall auch helfen dass der te ernster genommen werden würde ich finde es einfach unverschämt so zu schreiben das hat nichts mit dummheit zu tun hoffe ich eher mit überheblichkeit danke

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sitzen nicht sitzten

Zitat:

Original geschrieben von zzz100


sitzen nicht sitzten

Klar, sonst wär´s ja saßen😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von zzz100


sitzen nicht sitzten
Klar, sonst wär´s ja saßen😁

Schon wieder mein Fehler - Tschuldigung: --- Aber: Wär`s - gibt`s aber auch nicht wirklich, da bin ich mir "fast "sicher !

Bin ja auch schon ein bischen länger aus der Schule, bitte daher um Altersnachsicht...

So nun is aber gut....

BM

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc


sitzen bleiben.

BM

Nur das zu meiner Verteidigung von meinem Fingerrheuma...

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Zitat:

Original geschrieben von BicMäc



Schon wieder mein Fehler - Tschuldigung: --- Aber: Wär`s - gibt`s aber auch nicht wirklich, da bin ich mir "fast "sicher !

Du solltest mit dem Verbreiten Deiner (scheinbaren) Deutschkenntnisse wirklich zurückhaltender sein. 😁

Gruß Elk_EN

Na, das wär´s ja noch, wenn ich als erklärter Apostroph-Hasser den Apostroph selbst falsch gesetzt hätte.
Aber ich glaub´ man darf´s, wenn er als Auslassungszeichen ein ansonsten schlecht zu lesendes oder gar missverständliches Wort verdeutlicht, insbesondere, wenn ein e oder i wegfällt...

In wen’gen Augenblicken … ’s ist schade um ihn. Das Wasser rauscht’,
das Wasser schwoll.

Lasse mich da aber sehr gerne belehren!🙂

So, genug OT.
Gut´s Nächtle

Hafi

....da das Thema offensichtlich erledigt und das Interesse an der Diskussin verschwunden scheint, schließe ich an dieser Stelle.

Grüße
Schreddi

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