Unfall - Wer trägt Anwaltskosten?
Hallo,
ich war vor kurzem in einen Unfall verwickelt. Kurzum ist mir einer ins Auto gefahren, die Schuldfrage liegt klar bei dem Anderen.
Ich habe anschließend mit der gegnerischen Versicherung telefoniert. Es sollte ein Gutachten erstellt werden woraufhin ich mir einen Gutachter gesucht habe. Er bescheinigte mir einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ich setzte das Auto notdürftig in Stand um es vorübergehend weiter nutzen zu können.
Die Versicherung zweifelte das Gutachten an und schickte ihren Gutachter zur Nachbesichtigung vorbei...
Das Ende vom Lied: Mehrere-Tausend Euro Unterschied in der Schadenhöhe, ein 2. Gutachten in dem nur die Hälfte der beschädigten Teile auftaucht und manche Angaben schlichtweg falsch sind.
Ich fühle mich auf gut deutsch VERARSCHT.
Da ich nicht so oft Unfälle habe oder mich auf dem Gericht rumschlage, habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Kann ich Rechtsanwalts-/Gerichtskosten bei der gegnerischen Versicherung geltendmachen? Google ist geteilter Meinung.
Wenn nein, welche Kosten muss ich für eine Beratung beim Anwalt einplanen?
Bin für alle Tipps dankbar
Bimmel
27 Antworten
Da war der 2. Sachverständige halt gründlicher (oder man hatte so ein Gefühl im Bauch). Wenn dir vom Vorschaden nichts bekannt war, dann wird man dir das Verschweigen wenigstens nicht vorwerfen.
Ansonsten kann ohne Detaildaten niemand Genaueres dazu sagen.
Noch hab ich es nicht... 1. Gutachten war 5000€ Totalschaden? Ein Gutachten enthält ja keine Angabe zur Wiederbeschaffung. Wenn sich ein realistischer Zeitwert von ca. 2000€ für das Auto ergibt, ist abzüglich der 19% wegen Auszahlung statt Reparatur, eine Höhe von ca. 1500€ realistisch.
Ich hatte auch mal einen wirtschaftlichen Totalschaden an einem 12 Jahre alten Ford Focus: Schaden war 3500€, Wert war 1500€. Natürlich bekomme ich nicht die 3500€ ausbezahlt, sondern das was es zum Zeitpunkt des Unfalls wert war. Das Geld hab ich genommen und das Auto privat repariert.
Wie hoch wird denn der Wert deines Autos bezüglich der Versicherung eingeschätzt? Es sollte sich wenigstens mit den Preisen von Autoscout oder Mobile decken.
Dein eigenes Gutachten war/ist offensichtlich falsch.
Ggf. muss Dein Gutachter ein Nachgutachten erstellen. Und damit könnte sich das andere Gutachten als richtig erweisen. Damit könnte Dein Gang zum Anwalt Kosten für Dich bedeuten. Du solltest Dir aber die Abrechnung der Versicherung aufschlüsseln lassen, um zu sehen, ob alle Positionen enthalten sind, also auch Kostenpauschale und Nutzungsausfall.
gerade post im briefkasten...
im ersten gutachten stehen 5000 wiederbeschaffungswert und 500 restwert.
im zweiten gutachten stehen 4000 wiederbeschaffungswert, rund 2600 reparaturkosten und rund 1800 restwert
die versicherung hat auf totalschaden kalkuliert 4000-1800-700 vom ersten gutachten = durch rundung ca. 1400 (die ausgezahlt wurden)
nutzungsausfall taucht in der versicherungsabrechnung nicht auf... auch die kosten für meine achsvermessung die der 2. gutachter gefordert hat nicht. (habe ich mir damals schriftlich geben lassen dass ich diese kosten erstattet bekomme)
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Aufgrund Deiner Angaben ist der Fall noch unklar. Insbesondere auch bei der Höhe des Restwertes in den beiden Gutachten.
Sieht für mich im Augenblick nach fiktiver Abrechnung aus, mit allen Folgen für Dich.
Zitat:
@Bimmelimm schrieb am 10. Mai 2017 um 15:23:10 Uhr:
..
Habe gerade mit der Versicherung telefoniert weil mich eine Aufschlüsselung
...
Ist das rechtens? Ich habe gerade 200 Puls!
Ein wenig Beratungsresistent bis du aber schon, mit dem Puls selber Schuld würde ich sagen?
Warum rufst du bei denen an??
Nur weil du zu einem Anwalt gehst, muss man noch lange nicht in irgend ein Gericht zum Richter. Ich behaupte mal in 98% der relativ klaren Fälle reichen 1-2 Briefwechsel zwischen deinem Anwalt und der versicherung und die Kohle ist auf deinem Konto .... aber bitte wer es kompliziert mag 😁
Sorry, erinnert mich ein wenig an David gegen Goliath.
Du als Schadensregulier Laie, versuchst da gegen eine Schadensabteilung mit studierten Juristen besetzt anzugehen.
Die unternehemen alles um die Regulierungssumme klein zu halten...das ist ihr Job.
Würde sagen eier hier weiter rum, nehme die 1400 oder akzeptiere Hilfe und bekomme was dir zusteht, was soll man dir sonst empfehlen?🙄
Zitat:
@tartra schrieb am 10. Mai 2017 um 17:54:26 Uhr:
Zitat:
@Bimmelimm schrieb am 10. Mai 2017 um 15:23:10 Uhr:
..
Habe gerade mit der Versicherung telefoniert weil mich eine Aufschlüsselung
...
Ist das rechtens? Ich habe gerade 200 Puls!Ein wenig Beratungsresistent bis du aber schon, mit dem Puls selber Schuld würde ich sagen?
Warum rufst du bei denen an??
als ihr geschrieben habt war das mit dem anrufen schon erledigt 🙄
grund war natürlich der dass ich mit dem geldeingang nix anfangen konnte und eine aufschlüsselung wollte da noch kein schreiben da war...
@UliBN: fiktive abrechnung klingt irgendwie nach krummen dingern - damit will ich nix zutun haben!
der restwert kommt wahrscheinlich so zu stande dass der eine die hälfte der reparaturbedürftigen teile rausgerechnet hat.
der 2. gutachter wollte ja ursprünglich nur ne neue pulverbeschichtung für die nachweislich krumme alufelge veranschlagen. das konnte ich dem ausreden. final stehen im gutachten 126 euro für ne neue 18-zoll-felge.
völlig außen vor dass diese felgen nicht mehr produziert geschweigedenn neu (und zu diesem preis) angeboten werden.
was den wiederbeschaffungswert angeht... bei mobile.de werden vergleichbare modelle zwischen 3000 und 6000 gehandelt. klingt zwar nach einem großen spielraum aber vom allgemeinzustand meines autos halte ich die 5000 vom ersten gutachten nicht für überzogen.
...war jetzt jedenfalls bei meinem gutachter und habe ihm den fall geschildert. hatte er so auch noch nicht. er will sich bei seinem anwalt für sowas schlaumachen. werde in den nächsten tagen nochmal das gespräch suchen und den weiteren ablauf klären
Wonach haben denn die Gutachter den Restwert ermittelt? Üblicherweise setzt ein Gutachter das Fahrzeug in eine Restwertbörse, wartet eine gewisse Zeit ab und das höchste Gebot bestimmt dann den Restwert. Maßgeblich ist der örtliche Handel. Also nicht beim Unfall in Hamburg das Gebot aus München. Ist nämlich auch ein beliebter Gag der Versicherungen, dass weit entfernte Unternehmen ein sehr hohes Gebot abgeben.
Willst du das Auto denn letztlich verkaufen und Ersatz anschaffen oder mit der notdürftigen Rep. weiterfahren?
der erste gutachter hat einen autohandel mit werkstatt in meinem ort angegeben...
der 2. gutachter (versicherung) hat einen "sonstwo" angegeben - allerdings soll das auto abgeholt werden wenn ich auf das angebot eingehe. so wie ich das angebot sehe ist es jedoch hinfällig da ja nicht alle beschädigten bauteile im gutachten auftauchen und auch die anzahl der vorbesitzer nicht stimmt.
ich möchte zeitnah ersatz anschaffen, solange benötige ich das auto aber noch... beruflich werde ich das in den angegebenen 3 wochen nicht schaffen. wird sich also noch eine weile ziehen...
Geh zum Anwalt, den zahlt die gegnerische Versicherung...
Na ja, wenn Du nicht einmal weißt, was eine fiktive Abrechnung ist...
Da wird Dir wohl keiner helfen können. Könnte ja ein krummes Ding sein.
Eier nicht rum, geh zum Anwalt verdammte Axt.
Ein behobener Vorschaden bei einem älteren Fahrzeug mit "nur" noch 5000€ WBW rechtfertigt sicher keine 1000€ Wertminderung. Frag mal die Versicherung umgekehrt was sie davon halten würde wenn man dafür 1000€ Wertminderung von denen haben möchte. 😉
Das höhere Restwertgebot der Versicherung liegt dir jetzt vor. Wenn du dein Auto verkaufst und dir Ersatz anschaffst wird der höhere Restwert von 1800€ für die Regulierung herangezogen.
Wenn dein Gutachter das "auch noch nicht so hatte" macht er nicht viele Gutachten. Das ist gängige Methode der Versicherer, solche Fälle hab ich fast jede Woche auf dem Tisch. Und fast jeder geht in die Hose wenn die Geschädigten nicht sofort zum Anwalt gehen.
Zitat:
@Bimmelimm schrieb am 10. Mai 2017 um 17:25:10 Uhr:
gerade post im briefkasten...im ersten gutachten stehen 5000 wiederbeschaffungswert und 500 restwert.
im zweiten gutachten stehen 4000 wiederbeschaffungswert, rund 2600 reparaturkosten und rund 1800 restwert
die versicherung hat auf totalschaden kalkuliert 4000-1800-700 vom ersten gutachten = durch rundung ca. 1400 (die ausgezahlt wurden)
nutzungsausfall taucht in der versicherungsabrechnung nicht auf... auch die kosten für meine achsvermessung die der 2. gutachter gefordert hat nicht. (habe ich mir damals schriftlich geben lassen dass ich diese kosten erstattet bekomme)
1. Gutachter: 5000 Wiederbeschaffung, 500 Rest --> Reparatur?!? (müsste > 4500 sein)
2. Gutachter: 4000 Wiederbeschaffung, 1800 Restwert, Reparatur 2600
Ich würde der Abrechnung schnellstmöglich schriftlich wiedersprechen, mit der Bitte auf detaillierte Auflistung der Abrechnung. Ein Anwalt wird wohl pauschal ein Schreiben aufsetzen um die Konfliktfähigkeit deinerseits zu zeigen. Ausgezahlt wird übrigens Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Die Kosten des 1. Gutachters ist deren Sache, die beauftragen eine zweite Meinung.
Fragwürdig finde ich die Achsvermessung. Bei meinem Unfall damals kam der Gutachter, sah den Kratzer an der Felge und meinte, Spur muss überprüft werden. Warum solltest du eine machen, wenn er der Gutachter ist?!? Keinen Meter hätte ich das Auto bewegt für die Frechheit einen Gutachter zu schicken, der vorab Leistungen erwartet.