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Unfall - was tun, wo sind die Fallstricke?

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:48

Hallo Forum,

es ist sicher eine Standardsituation- aber mir noch nicht passiert:

Ich bin, bzw. mein Auto ist heute angefahren worden. Ich hab drin gesessen, der andere hat mich angefahren. Wer Schuld hat ist beiden klar. Nun habe ich ein Foto von der Beule, eins von seinem Ausweis und eines von seinem Fahrzeugschein gemacht. Dann hat der Junge seine Mutter angerufen, der das Auto gehört und sie nicht erreicht. Er hat 'ne Telefonnummer dagelassen und ich habe ihn erstmal wegfahren lassen und melde mich später. Das mache ich gleich und gehe davon aus, er als Schädiger bzw. der Halter den Schaden seiner Versicherung melden muss. Was mache ich? Nichts ausser zu warten, oder? Die Versicherung des Halters muss an mich herantreten? Wie wird mein Schaden nun beurteilt? Sagt mir das die Versicherung des Unfallgegners oder fahre ich selbst zum Freundlichen und lasse mir einen KVA für die Regulierung machen?

danke für Tipps und

gruss,

heinetz

ps. mein Auto ist 15 Jahre alt und ich habe nicht vor, die Beule bei VW reparieren zu lassen, sondern werde das entweder selbst oder garnicht machen. Wenn aber eine Versicherung für den Schaden eintritt, möchte ich natürlich von der trotzdem so gut wie möglich entschädigt werden. D.h. der Schaden soll bezahlt werden und nicht die tatsächlich angefallenen Kosten für die Regulierung. Habe ich bspw. Anspruch auf einen Leihwagen oder den Wert eines Leihwagens, wenn ich mein Auto garnicht in die Werkstatt bringe?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2016 um 17:50

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 24. November 2015 um 09:11:16 Uhr:

Zitat:

@heinetz schrieb am 22. November 2015 um 18:48:25 Uhr:

Habe ich bspw. Anspruch auf einen Leihwagen oder den Wert eines Leihwagens, wenn ich mein Auto garnicht in die Werkstatt bringe?

Zum Glück hast du diesen Anspruch nicht.

Auch so eine Frage wo mir die Hutschnur hochgeht. Was meinst Du wohl, wer das bezahlt? Am ende die Versichertengemeinschaft über immer höhere Prämien.

Das ist wieder son typischer Fall mit "alter Karre" die nichts mehr wert ist. Oh super, Unfall .... da kann ich ja Geld verdienen.

Vielleicht möchtest Du wissen, wo mir der Hut hochgeht … vielleicht auch nicht aber ich erzähl's trotzdem:

Nachdem ich von der Versicherung das Signal hatte, dass sie für den entstandenen Schaden eintreten, habe ich ein Gutachten machen lassen. Ein Gutachter kalkuliert ja den mir tatsächlich entstandenen Schaden, den ich ohne Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft ersetzt haben möchte. Die Action, mich selbst vorher damit auseinanderzusetzen, statt mir einen Anwalt zu nehmen, der darüber hinaus Kosten produziert, nehme ich auf mich. Wem kommt das wohl zugute? Dir, liebe Versichertengemeinschaft! Jetzt überweist mir die Versicherung aber nur einen Teil des nach Gutachten bezifferten Schaden, denn den Stundensatz, der in dem Gutachten angenommenen Hinterhofwerkstatt(!) unterbietet eine von der Versicherung angenommene andere Hinterhofwerkstatt. Ich frage mich erstens, ob ich dort zu den selben Konditionen bedient würde, wie die Versicherung und zweitens, wie man überhaupt einen Schaden beurteilen will, wenn man das Auto nicht gesehen hat.

Und, was meinst Du?

Bei der "alten Karre" sollte ich doch froh sein, wenn ich überhaupt etwas bekomme. Die 200,- Euro, die die Versicherung da rausgerechnet hat, kommt schliesslich vollumfänglich der Versichertengemeinschaft zu.

Ich sehe das etwas anders. Die 200 EURO , die Versicherung hier noch versucht zu sparen, hätte mein RA locker gekostet und wenn die nicht bezahlt werden, dann eben mein RA. Schlimm dabei ist nicht, dass so Läden versuchen mich zu verarschen, sondern dass man sich sicher sein kann, dass sie es bei allen versuchen und bei den meisten damit durchkommen.

 

geschmeidigen Abend!

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@TE

Nicht dass wir uns falsch verstehen. Du sollst natürlich jeden Cent bekommen der dir zusteht. Dafür gibt es Versicherungen.

Mein Kommentar bezog sich lediglich auf die Frage nach Leihwagen/Nutzungsausfall, wenn du den Wagen nicht reparierst oder reparieren läßt. Mit welchem Recht sollte dir ein Nutzungsausfall gezahlt werden, wenn du keinen Nutzungsausfall hast? Allein den Anspruch finde ich frech.

Der Rest deiner Schilderung, wenn ich es überhaupt verstanden habe, ist seitens der Versicherung nicht in Ordnung und da unterstütze ich auch jeden, der zur Durchsetzung seiner Rechte einen Anwalt nimmt.

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