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Unfall - was tun, wo sind die Fallstricke?

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:48

Hallo Forum,

es ist sicher eine Standardsituation- aber mir noch nicht passiert:

Ich bin, bzw. mein Auto ist heute angefahren worden. Ich hab drin gesessen, der andere hat mich angefahren. Wer Schuld hat ist beiden klar. Nun habe ich ein Foto von der Beule, eins von seinem Ausweis und eines von seinem Fahrzeugschein gemacht. Dann hat der Junge seine Mutter angerufen, der das Auto gehört und sie nicht erreicht. Er hat 'ne Telefonnummer dagelassen und ich habe ihn erstmal wegfahren lassen und melde mich später. Das mache ich gleich und gehe davon aus, er als Schädiger bzw. der Halter den Schaden seiner Versicherung melden muss. Was mache ich? Nichts ausser zu warten, oder? Die Versicherung des Halters muss an mich herantreten? Wie wird mein Schaden nun beurteilt? Sagt mir das die Versicherung des Unfallgegners oder fahre ich selbst zum Freundlichen und lasse mir einen KVA für die Regulierung machen?

danke für Tipps und

gruss,

heinetz

ps. mein Auto ist 15 Jahre alt und ich habe nicht vor, die Beule bei VW reparieren zu lassen, sondern werde das entweder selbst oder garnicht machen. Wenn aber eine Versicherung für den Schaden eintritt, möchte ich natürlich von der trotzdem so gut wie möglich entschädigt werden. D.h. der Schaden soll bezahlt werden und nicht die tatsächlich angefallenen Kosten für die Regulierung. Habe ich bspw. Anspruch auf einen Leihwagen oder den Wert eines Leihwagens, wenn ich mein Auto garnicht in die Werkstatt bringe?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. Januar 2016 um 17:50

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 24. November 2015 um 09:11:16 Uhr:

Zitat:

@heinetz schrieb am 22. November 2015 um 18:48:25 Uhr:

Habe ich bspw. Anspruch auf einen Leihwagen oder den Wert eines Leihwagens, wenn ich mein Auto garnicht in die Werkstatt bringe?

Zum Glück hast du diesen Anspruch nicht.

Auch so eine Frage wo mir die Hutschnur hochgeht. Was meinst Du wohl, wer das bezahlt? Am ende die Versichertengemeinschaft über immer höhere Prämien.

Das ist wieder son typischer Fall mit "alter Karre" die nichts mehr wert ist. Oh super, Unfall .... da kann ich ja Geld verdienen.

Vielleicht möchtest Du wissen, wo mir der Hut hochgeht … vielleicht auch nicht aber ich erzähl's trotzdem:

Nachdem ich von der Versicherung das Signal hatte, dass sie für den entstandenen Schaden eintreten, habe ich ein Gutachten machen lassen. Ein Gutachter kalkuliert ja den mir tatsächlich entstandenen Schaden, den ich ohne Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft ersetzt haben möchte. Die Action, mich selbst vorher damit auseinanderzusetzen, statt mir einen Anwalt zu nehmen, der darüber hinaus Kosten produziert, nehme ich auf mich. Wem kommt das wohl zugute? Dir, liebe Versichertengemeinschaft! Jetzt überweist mir die Versicherung aber nur einen Teil des nach Gutachten bezifferten Schaden, denn den Stundensatz, der in dem Gutachten angenommenen Hinterhofwerkstatt(!) unterbietet eine von der Versicherung angenommene andere Hinterhofwerkstatt. Ich frage mich erstens, ob ich dort zu den selben Konditionen bedient würde, wie die Versicherung und zweitens, wie man überhaupt einen Schaden beurteilen will, wenn man das Auto nicht gesehen hat.

Und, was meinst Du?

Bei der "alten Karre" sollte ich doch froh sein, wenn ich überhaupt etwas bekomme. Die 200,- Euro, die die Versicherung da rausgerechnet hat, kommt schliesslich vollumfänglich der Versichertengemeinschaft zu.

Ich sehe das etwas anders. Die 200 EURO , die Versicherung hier noch versucht zu sparen, hätte mein RA locker gekostet und wenn die nicht bezahlt werden, dann eben mein RA. Schlimm dabei ist nicht, dass so Läden versuchen mich zu verarschen, sondern dass man sich sicher sein kann, dass sie es bei allen versuchen und bei den meisten damit durchkommen.

 

geschmeidigen Abend!

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Bevor du irgendwelche weitere kosten produzierst, lass dir von der gegnerischen Versicherung die eintrittspflicht bestätigen. Nicht immer ist Schuldfrage so wie sie im ersten Moment aussieht. Danach kannst du immer noch zum freundlichen und kva erstellen und reparieren lassen. Wenn du vorhast fiktiv abzurechnen, würde ich, je nach Schadenhöhe eher zu einem Gutachter gehen.

Über das Kennzeichen kann man die Versicherung herausfinden und die gegnerische Versicherung direkt ansprechen. Würde ich auch tun und den Fall auch polizeilich melden. Unfall im Straßenverkehr ist ohne Polizei eher weniger glücklich.

Hallo,

Du hast eine ganz wichtige Sache vergessen nämlich mit dem Unfalgegner zusammen einen Unfallbericht auszufüllen.

Solche Vordrucke führe ich immer mit und man bekommte diese sogar im Internet.

So hat jeder der Beteiligten Faher etwas in der Hand und sogar mit zwei Unterschriften.

So ein Unfallbericht ist ja auch kein Schuldzugeständnis sondern hält nur den Unfallhergang

fest.

Nun könnte man sagen der Andere kann sich ja weigern etwas mit auzufüülen.

Bei mir half der Hinweis auf die Holung der Polizei.

Seelze 01

Wozu polizeiliche Meldung jetzt noch? Unfallgegner bekannt und eine Unfallaufnahme vor Ort können die auch nicht mehr machen.

Unter der Annahme dass du nicht schuld bist: Du als Geschädigter bestimmst was läuft, nicht der Unfallgegner und schon gar nicht die gegnerische Versicherung.

Da du nicht reparieren willst: Du hast bei fiktiver Abrechnung keinen Anspruch auf VW-Stundenlöhne, es sei denn dein Auto wäre 15 Jahre lang bei VW scheckheftgepflegt. Je nach Schadenhöhe kann bei einem 15 Jahre alten Auto eh ein Gutachten nötig sein um einen eventuellen Totalschaden auszuschließen, liegt für Laien nicht klar erkennbar ein Bagatellschaden vor (oder liegt der Schaden über 750€) hast du eh das Recht auf einen von dir bestimmten Gutachter.

Sollte die Versicherung rumzicken steht dir als Geschädigtem auch noch ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu. Aus Erfahrung: Bei fiktiver Abrechnung gibt es regelmäßig Stress, in den seltensten Fällen wird da auf Anhieb der volle Schadenersatz gezahlt.

Die Versicherung wird von sich aus nicht an dich herantreten, es ist deine Aufgabe deinen Schadenersatz einzufordern.

Und aus Erfahrung: Nicht mit denen telefonieren sondern alles schriftlich geben lassen! Du scheinst wenig Ahnung von Schadenersatzrecht zu haben, auf der anderen Seite sitzen dagegen geschulte Profis die alles tun um so wenig wie möglich zahlen zu müssen und dir das noch als deinen Vorteil verkaufen.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. November 2015 um 19:42:25 Uhr:

Die Versicherung wird von sich aus nicht an dich herantreten, es ist deine Aufgabe deinen Schadenersatz einzufordern.

Da wette ich gegen:

Die Versicherung wird sich melden, nach Fahrzeugtyp, Alter und Kilometerstand sowie ein paar Fotos vom Schaden fragen (und dabei sowas sagen wie "bis zu $Summe ist ein Gutachten nicht erforderlich!" und ggf. irgendwas von Schadenminderungspflicht erzählen). (*) Dann werden sie vermutlich einen Totalschaden feststellen, Wiederbeschaffungs- und Restwert benennen und die Differenz dem Geschädigten auszahlen. Alles ganz einfach und unkompliziert; vielleicht gibts auch noch 20-25 Euro Unkostenpauschale dazu.

(Auch bei Vorlage eines KVA wird die Versicherung ggf. an der mit (*) gekennzeichneten Stelle in diesen Argumentationsweg einsteigen.)

Ob die ausgezahlte Summe allerdings den tatsächlichen Schaden wirklich abdeckt, wird der Geschädigte nie erfahren...

Wer also Wert darauf legt, den Schaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen, der sollte den oben beschriebenen Weg nicht wählen.

am 22. November 2015 um 21:32

Zitat:

@Moers75 schrieb am 22. November 2015 um 19:42:25 Uhr:

 

........................................... Du scheinst wenig Ahnung von Schadenersatzrecht zu haben, auf der anderen Seite sitzen dagegen geschulte Profis die alles tun um so wenig wie möglich zahlen zu müssen und dir das noch als deinen Vorteil verkaufen.

Darum ist der Verweis auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht eigentlich ein guter Rat.

Für den Hinweis sich sofort nach dem Unfall einen Zeugen zu sichern ist es ja auch zu spät.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. November 2015 um 21:56:25 Uhr:

 

Wer also Wert darauf legt, den Schaden vollumfänglich ersetzt zu bekommen das maximal finanziell Mögliche aus dem Unfall herauszuschlagen, der sollte den oben beschriebenen Weg nicht wählen.

Habs mal korrigiert, jetzt stimmts.;)

Solange das im gesetzlichen Rahmen passiert und kein Betrug angewendet wird, z.B. bewusst Vorschäden verschwiegen oder nicht defekte Teile als defekt deklariert werden, sehe ich daran nichts verwerfliches.

Im Gegenteil - fiktive Abrechnung spart der Versicherung sogar Kosten ein.

Habe ich etwas als verwerflich bezeichnet?

hast zumindest bei mir den Eindruck erweckt;)

Zitat:

@heinetz schrieb am 22. November 2015 um 18:48:25 Uhr:

Habe ich bspw. Anspruch auf einen Leihwagen oder den Wert eines Leihwagens, wenn ich mein Auto garnicht in die Werkstatt bringe?

Zum Glück hast du diesen Anspruch nicht.

Auch so eine Frage wo mir die Hutschnur hochgeht. Was meinst Du wohl, wer das bezahlt? Am ende die Versichertengemeinschaft über immer höhere Prämien.

Das ist wieder son typischer Fall mit "alter Karre" die nichts mehr wert ist. Oh super, Unfall .... da kann ich ja Geld verdienen.

Du hast m.W. auch bei Eigenreparatur Anspruch auf Nutzungsausfall, allerdings scheint das wohl mit einigen Auflagen verknüpft.

http://www.haufe.de/.../...paratur-nach-verkehrsunfall_212_276634.html

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 17:50

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 24. November 2015 um 09:11:16 Uhr:

Zitat:

@heinetz schrieb am 22. November 2015 um 18:48:25 Uhr:

Habe ich bspw. Anspruch auf einen Leihwagen oder den Wert eines Leihwagens, wenn ich mein Auto garnicht in die Werkstatt bringe?

Zum Glück hast du diesen Anspruch nicht.

Auch so eine Frage wo mir die Hutschnur hochgeht. Was meinst Du wohl, wer das bezahlt? Am ende die Versichertengemeinschaft über immer höhere Prämien.

Das ist wieder son typischer Fall mit "alter Karre" die nichts mehr wert ist. Oh super, Unfall .... da kann ich ja Geld verdienen.

Vielleicht möchtest Du wissen, wo mir der Hut hochgeht … vielleicht auch nicht aber ich erzähl's trotzdem:

Nachdem ich von der Versicherung das Signal hatte, dass sie für den entstandenen Schaden eintreten, habe ich ein Gutachten machen lassen. Ein Gutachter kalkuliert ja den mir tatsächlich entstandenen Schaden, den ich ohne Rücksicht auf die Versichertengemeinschaft ersetzt haben möchte. Die Action, mich selbst vorher damit auseinanderzusetzen, statt mir einen Anwalt zu nehmen, der darüber hinaus Kosten produziert, nehme ich auf mich. Wem kommt das wohl zugute? Dir, liebe Versichertengemeinschaft! Jetzt überweist mir die Versicherung aber nur einen Teil des nach Gutachten bezifferten Schaden, denn den Stundensatz, der in dem Gutachten angenommenen Hinterhofwerkstatt(!) unterbietet eine von der Versicherung angenommene andere Hinterhofwerkstatt. Ich frage mich erstens, ob ich dort zu den selben Konditionen bedient würde, wie die Versicherung und zweitens, wie man überhaupt einen Schaden beurteilen will, wenn man das Auto nicht gesehen hat.

Und, was meinst Du?

Bei der "alten Karre" sollte ich doch froh sein, wenn ich überhaupt etwas bekomme. Die 200,- Euro, die die Versicherung da rausgerechnet hat, kommt schliesslich vollumfänglich der Versichertengemeinschaft zu.

Ich sehe das etwas anders. Die 200 EURO , die Versicherung hier noch versucht zu sparen, hätte mein RA locker gekostet und wenn die nicht bezahlt werden, dann eben mein RA. Schlimm dabei ist nicht, dass so Läden versuchen mich zu verarschen, sondern dass man sich sicher sein kann, dass sie es bei allen versuchen und bei den meisten damit durchkommen.

 

geschmeidigen Abend!

Zitat:

@heinetz schrieb am 5. Januar 2016 um 18:50:14 Uhr:

Ich sehe das etwas anders. Die 200 EURO , die Versicherung hier noch versucht zu sparen, hätte mein RA locker gekostet und wenn die nicht bezahlt werden, dann eben mein RA

Dann schau doch mal, wie eifrig sich "dein" RA um die Beitreibung der fehlenden 200 Euro bemüht (bei dem Heidengeld, das er dafür bekommt).

Obwohl ich nicht gerade wenig Ahnung von Schadenersatzrecht (und Zugang zu reichlich Fachliteratur) habe, lasse ich Unfallschäden grundsätzlich vom Anwalt regeln, seit die Versicherungen angefangen haben, komplett durchzudrehen. Die wollen und verdienen es nicht anders. Und der Anwalt kann ein ordentliches Honorar aus der kompletten Schadenssumme berechnen.

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