Unfall vom Händler vertuscht - Schadenersatz für übernächsten Eigentümer?

folgender Fall: ich habe einen Gebrauchtwagen aus zweiter Hand privat gekauft, der Vorbesitzer hatte das Fahrzeug von einem großen VW Autohaus gekauft. Angabe im Kaufvertrag war unfallfrei sowohl für die Zeit des Vorbesitzers als auch davor, soweit bekannt. Jetzt hat sich rausgestellt, dass der Wagen hinten links am Radlauf gespachtelt wurde, ein Anruf der VB beim Händler bestätigte das: auf einmal wusste der Händler von dem Schaden, während auf dem Kaufvertrag angekreuzt ist "kein Schaden laut Vorbesitzer" und "kein Schaden auf andere Art und Weise bekannt".

In meinen Augen ein ganz klarer Fall von arglistiger Täuschung, die allerdings nur dem Händler angelastet werden kann, nicht aber der VB von der ich den Wagen gekauft habe. Nun ist die Frage, ob ich irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Händler stellen kann? Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre ja nur der VB möglich, die den Wagen dort auch gekauft hat, oder?

Beste Antwort im Thema

mein lieber Schmatzi,

jetzt mal Klartext, was anderes begreift du ja offensichtlich nicht.

Dein ganzes ergoogeltes juristisches Getöse hier ist schlicht und ergreifend für den Arsch.

Du hast null aber auch absolut null Plan sowohl von Zivilrechtlichen, als auch von Strafrechtlichen Belangen aber haust hier auf die Kacke, das es nur so spritzt!

Du fragst hier um Rat, bekommst Informationen und Hinweise über die du wirklich mal nachdenken sollest.

Aber was machst du ?

alle Doof hier alle keine Ahnung nur ich kenn mich aus.

Ich sage dir, du bekommst hier von niemanden auch nur eine Cent, im Leben nicht.

Aber manche Leute (Besserwisser und das bist du, nichts anderes, Leider) werden nur aus Schaden Klug.

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Ich warte erstmal ab was im systen von vw hinterlegt ist und dann sehen wir mal weiter. Abwarten und tee trinken, wegrennen wird es nicht

Ein gutes Schlusswort.
Ich schlage vor hier nun zu pausieren, bis Du Einblick in die Historie oder andere neue Erkenntnisse hast.
Bitte uns das mitzuteilen.
Gut Holz. Und Grüsse!

geil, schon wieder 2 komplett sinnbefreite seiten,
@te dann setz doch deiner recht durchund halte uns auf dem laufenden wenn es was neues gibt, niemand und nichts hindert dich, das dir die leute hier nur evtl. stolperfallen aufzeigen wollen, egal, mach einfach.

Das hier hat nichts mit stolperfallen aufzeigen zu tun sondern jemandem der beschissen wurde noch ans bein zu pissen er sei ein abzocker und was weiß ich noch alles. Normal ist das jedenfalls nicht was hier teilweise für gülle verbreitet wurde.

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Chantalle ... heul leise!
(Zitat aus "Fack ju Göthe"😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2019 um 16:04:53 Uhr:


Chantalle ... heul leise!
(Zitat aus "fuck u Göthe"😉

Fack ju Göhte bitte, so viel Zeit muss sein! 😉

Danke, habs korrigiert. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2019 um 16:22:52 Uhr:


Danke, habs korrigiert. 🙂

Gucke noch einmal genau hin!

🙂

@ schmatzi18

Wenn Dir der Nachweis gelingt, dass der Händler bei Verkauf des Fahrzeuges an Nr. 2 einen offenbarungspflichtigen Schaden arglistig verschwiegen hat, was sind dann Deine nächsten Schritte?

Händler ist nicht Dein Vertragspartner. Nr. 2 kannst Du nicht in Anspruch nehmen, da er nicht arglistig gehandelt hat
Ich vermag nicht zu erkennen, von wem Du Schadenersatz haben willst.

O.

is doch egal, lasst ihn doch einfach machen, er wird schon wissen was er tut

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 14. August 2019 um 11:27:50 Uhr:



@Franjo001 mir liegt noch keine historie vor, entschuldige bitte dass ich noch andere sachen zu tun habe außer deine sensationsgeilheit zu befriedigen.

Und mich hier abzocker nennen aber den händler in schutz nehmen und mir hier völlig abwegige unterstellungen vorwerfen...genau mein humor. Das ist ein witz was du hier vom stapel lässt

Du musst bei mir garnichts befriedigen, das verbitte ich mir energisch!

Und der Abzocker war (in Anführungsstriche gesetzt) ein Zitat von Dir. 😁 😁

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 14. August 2019 um 17:21:55 Uhr:


@ schmatzi18

Wenn Dir der Nachweis gelingt, dass der Händler bei Verkauf des Fahrzeuges an Nr. 2 einen offenbarungspflichtigen Schaden arglistig verschwiegen hat, was sind dann Deine nächsten Schritte?

Händler ist nicht Dein Vertragspartner. Nr. 2 kannst Du nicht in Anspruch nehmen, da er nicht arglistig gehandelt hat
Ich vermag nicht zu erkennen, von wem Du Schadenersatz haben willst.

O.

Siehe seite 1 bis keine ahnung, ansprüche aus sangmängelhaftung gehen auf den käufer über

mein lieber Schmatzi,

jetzt mal Klartext, was anderes begreift du ja offensichtlich nicht.

Dein ganzes ergoogeltes juristisches Getöse hier ist schlicht und ergreifend für den Arsch.

Du hast null aber auch absolut null Plan sowohl von Zivilrechtlichen, als auch von Strafrechtlichen Belangen aber haust hier auf die Kacke, das es nur so spritzt!

Du fragst hier um Rat, bekommst Informationen und Hinweise über die du wirklich mal nachdenken sollest.

Aber was machst du ?

alle Doof hier alle keine Ahnung nur ich kenn mich aus.

Ich sage dir, du bekommst hier von niemanden auch nur eine Cent, im Leben nicht.

Aber manche Leute (Besserwisser und das bist du, nichts anderes, Leider) werden nur aus Schaden Klug.

Wenn Du Dir Deiner Sache so sicher bist und hier eh nur Nullchecker rumlaufen gibt es doch nur eine Möglichkeit.

Du verabschiedest Dich hier, gehst Deinen Klageweg und belehrst uns alle in 2-4 Jahren wenn der Rechtsstreit durch ist mit einem Upload des Urteils. In solchen Fällen sind die Moderatoren gerne bereit auch alte geschlossene threads wieder hervorzukramen.

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