Unfall Vollkaskoschaden Leasingfahrzeug-Vertragswerkstatt oder empfohlene Werkstatt der Versicherug
Hallo,
ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing BMW (der Verursacher hat leider Fahrerflucht begangen). Der Schaden wird von der Vollkaskoversicherung bezahlt. Nach Rücksprache mit der Versicherung sagte man mir, ich soll (muss aber nicht) zu einer empfohlenen Werkstatt der Versicherung gehen. Der Vorteil wäre, dass es 6 Jahre Garantie auf die Arbeiten gibt (ist mir aber nicht so wichtig, da es ein Leasingauto ist) und ich einen kostenlosen Leihwagen bekomme.
Eigentlich tendiere ich dazu, den Schaden direkt bei BMW reparieren zu lassen, damit es bei der Leasingrückgabe keine Probleme geben kann.
Vermutlich soll ich in die Partnerwerkstatt gehen, damit es für die Versicherung günstiger ist, oder?
Und noch was? Wenn ich den Wagen nun zu BMW bringe, dann schauen die sich den an und erstellen einen Kostenvoranschlag und geben den zur Freigabe zur Versicherung, oder wie läuft das genau ab?
Und was ist mit der Wertminderung von dem BMW durch den Unfall? Muss ich das bezahlen?
46 Antworten
Ich bezog mich auf einen Sachverhalt, der in der Vergangenheit liegt.
Fakt ist, dass es auch heute Versicherungen gibt, die den Minderwert ausgleichen. Nun auf die aktuellen Bedingungen einer einzelnen Versicherung Bezug zu nehmen, ist mal wieder eine Irreführung, weil etwas als allgemeingültig dargestellt wird, was eben so nicht der Fall ist.
Ein Auszug aus den meiner aktuellen Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen. Bei der Versicherung handelt es sich um den Volkswagen VersicherungsService und konkret um die Sonderbedingung GAP Shortfall.
@C 37 RS
Hast du eine Zusatzversicherung zur VK oder einen Premiumtarif abgeschlossen?
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 26. August 2021 um 12:44:48 Uhr:
Ein Auszug
Gottgütiger.
Es hat kein Mensch bestritten dass es VK Tarife gibt mit Erstattung einer Wertminderung.
Hätte der TE einen solchen gäbe es diesen Thread nicht.
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Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 26. August 2021 um 13:00:24 Uhr:
Gottgütiger.Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 26. August 2021 um 12:44:48 Uhr:
Ein AuszugEs hat kein Mensch bestritten dass es VK Tarife gibt mit Erstattung einer Wertminderung.
Hätte der TE einen solchen gäbe es diesen Thread nicht.
Doch. Genau das wurde bestritten. Und noch einmal: Der TE könnte das übersehen haben und deswegen wäre ein entsprechender Hinweis sehr fair gewesen.
Übrigens handelt es sich in meinem Fall um keine extra vereinbarte Zusatzklausel. Diese ist automatischer Bestandteil meiner Versicherung, ohne dass ich dazu irgendwelche Zusatzverhandlungen hätte führen müssen.
Ich bin bei der HUK24. Leider habe ich den Versicherungsunterlagen nichts zur Wertminderung gefunden.
Gemäß den Versicherungsbedingungen der HUK24 ist die Leistung für Wertminderungen ausgeschlossen (A.2.9).
Da aber bisher hier nicht bekannt war, welche Versicherung der TE hat, hätte es auch anders sein können.
Zitat:
@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 13:19:54 Uhr:
Ich bin bei der HUK24. Leider habe ich den Versicherungsunterlagen nichts zur Wertminderung gefunden.
Dann zahlst du die Wertminderung selber direkt an den Leasinggeber auf Basis des Gutachtens.
Zitat:
@hydrou schrieb am 26. August 2021 um 13:49:39 Uhr:
Zitat:
@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 13:19:54 Uhr:
Ich bin bei der HUK24. Leider habe ich den Versicherungsunterlagen nichts zur Wertminderung gefunden.Dann zahlst du die Wertminderung selber direkt an den Leasinggeber auf Basis des Gutachtens.
Auch das ist wieder so in dieser Absolutheit nicht richtig. Der Ausgleich der Wertminderung wird bei der Rückgabe durch den Kunden zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer festgelegt. Keinesfalls ist man als Leasingnehmer verpflichtet, den Wert des Gutachters so hinzunehmen.
Du kannst selbstverständlich -natürlich auf Deine Kosten- dagegen vorgehen mit Gegengutachten usw.. 😁 😁
Ob das sinnvoll ist?
Zitat:
@Franjo001 schrieb am 26. August 2021 um 14:19:30 Uhr:
Du kannst selbstverständlich -natürlich auf Deine Kosten- dagegen vorgehen mit Gegengutachten usw.. 😁 😁Ob das sinnvoll ist?
Das muss man doch gar nicht automatisch. Nicht unbedingt schaut sich der Leasinggeber das Gutachten an. Grundsätzlich wird bei Leasingrückgaben von einer Wertminderung in Höhe von 10 % der Reparaturkosten ausgegangen. Wird also das Fahrzeug in der Werkstatt des Händlers repariert, der die Rücknahme für die Leasinggeber vornimmt, kann davon ausgegangen werden, dass dieser genau diesen Betrag als Wertminderung ansetzt und nicht in das Gutachten schaut.
Leute, ich habe wirklich den Eindruck, dass hier Einige herzlich wenig Erfahrung mit Leasing haben. Das ist doch nicht schlimm, aber warum müsste Ihr denn dazu etwas schreiben? Es hilft doch Niemandem, wenn hier Sachen stehen, die einfach unausgegoren sind. Man darf doch nicht vergessen, dass es nicht nur draum geht, dem TE mit seinem konkreten Problem zu helfen. Es könnte doch sein, dass hier jemand anderes mit einem ähnlich gelagerten Problem reinliest und dann verlässt er sich auf die Halb- oder Unwahrheiten.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 26. August 2021 um 14:28:39 Uhr:
Leute, ich habe wirklich den Eindruck, dass hier Einige herzlich wenig Erfahrung mit Leasing haben. Das ist doch nicht schlimm, aber warum müsste Ihr denn dazu etwas schreiben? Es hilft doch Niemandem, wenn hier Sachen stehen, die einfach unausgegoren sind. Man darf doch nicht vergessen, dass es nicht nur draum geht, dem TE mit seinem konkreten Problem zu helfen. Es könnte doch sein, dass hier jemand anderes mit einem ähnlich gelagerten Problem reinliest und dann verlässt er sich auf die Halb- oder Unwahrheiten.
Deswegen (zum 3. mal) bei den zuständigen Stellen (Versicherung und Leasinggeber) anrufen und das abklären, wie es weitergeht….! 🙂
Zitat:
@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 14:41:58 Uhr:
Falls ich einen Rechtsanwalt einschalte, übernimmt die Kosten meine Versicherung?
Wenn Du "nur" die Kasko bei der HUK24 ohne irgendwelche Zusatzbausteine hast, übernimmt diese die Anwaltskosten nicht. Anwaltskosten sind eher ein Fall für eine Rechtsschutzversicherung. Dabei ist auch zu bedenken, dass die meisten Versicherungen einen Eigenanteil beinhalten, der auf jeden Fall an Dir hängen bleibt.