Unfall Vollkaskoschaden Leasingfahrzeug-Vertragswerkstatt oder empfohlene Werkstatt der Versicherug

Hallo,

ich hatte einen Unfall mit meinem Leasing BMW (der Verursacher hat leider Fahrerflucht begangen). Der Schaden wird von der Vollkaskoversicherung bezahlt. Nach Rücksprache mit der Versicherung sagte man mir, ich soll (muss aber nicht) zu einer empfohlenen Werkstatt der Versicherung gehen. Der Vorteil wäre, dass es 6 Jahre Garantie auf die Arbeiten gibt (ist mir aber nicht so wichtig, da es ein Leasingauto ist) und ich einen kostenlosen Leihwagen bekomme.

Eigentlich tendiere ich dazu, den Schaden direkt bei BMW reparieren zu lassen, damit es bei der Leasingrückgabe keine Probleme geben kann.

Vermutlich soll ich in die Partnerwerkstatt gehen, damit es für die Versicherung günstiger ist, oder?

Und noch was? Wenn ich den Wagen nun zu BMW bringe, dann schauen die sich den an und erstellen einen Kostenvoranschlag und geben den zur Freigabe zur Versicherung, oder wie läuft das genau ab?

Und was ist mit der Wertminderung von dem BMW durch den Unfall? Muss ich das bezahlen?

46 Antworten

Zusatzbausteine hab ich nicht bei der HUK. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich jedoch bei der ARAG.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 14:41:58 Uhr:


Falls ich einen Rechtsanwalt einschalte, übernimmt die Kosten meine Versicherung?

Darf ich fragen, was du mit einem Rechtsanwalt willst bzw. was der Anwalt für dich regeln soll?

Ich würde an Deiner Stelle den schon gegebenen Rat befolgen und mit der Versicherung und dem Leasinggeber sprechen. Da gibt es auf beiden Seiten standardiisierte Vorgehensweisen. Die Notwendigkeit, einen Anwalt einzuschalten sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Was sollte der jetzt bewirken?

Eine Frage hattest Du noch nicht beantwortet: Wie hoch ist der Schaden? Liegt womöglich sogar ein Totalschaden vor? In dem Fall gelten wieder andere Regeln für die Abwicklung.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 14:41:58 Uhr:


Falls ich einen Rechtsanwalt einschalte, übernimmt die Kosten meine Versicherung?

Nein.

(Diese Antwort erfolgt nur, um "Holgernilsson" weiter Gelegenheiten zur Selbstdarstellung zu geben)

Die richtige Antwort ist: Nein, außer du hast eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.

Aber was genau hindert dich dran, mal deinen Leasingvertrag und deine Versicherungsverträge anzuschauen und Kontakt mit Versicherung und Leasinggeber aufzunehmen?

Und was sollte der Anwalt hier tun, außer dir die Verträge vorzulesen ?

Ähnliche Themen

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 26. August 2021 um 14:54:09 Uhr:



Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 14:41:58 Uhr:


Falls ich einen Rechtsanwalt einschalte, übernimmt die Kosten meine Versicherung?
Nein.

(Diese Antwort erfolgt nur, um "Holgernilsson" weiter Gelegenheiten zur Selbstdarstellung zu geben)

Die richtige Antwort ist: Nein, außer du hast eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.

Aber was genau hindert dich dran, mal deinen Leasingvertrag und deine Versicherungsverträge anzuschauen und Kontakt mit Versicherung und Leasinggeber aufzunehmen?

Und was sollte der Anwalt hier tun, außer dir die Verträge vorzulesen ?

Seltsame Fragen das sind ...

Ich stelle mich nicht selber dar. Ich korrigiere die falschen bzw. unvollständigen Feststellungen Anderer. Was genau hast Du nun beigetragen, um dem TE zu helfen?

Da ich keine Ahnung von dem ganzen Vorgehen habe, hätte es ja sein können, wenn das alles ein Rechtsanwalt regelt und zwar in meinem Sinne. Aber dann kümmere ich mich selber um den ganzen Mist. Ich habe momentan wenig Zeit und dann kommt noch so ein blöder Unfall mit Fahrerflucht...

Keine Ahnung wie hoch der Schaden ist, aber ein Totalschaden ist es sicher nicht. Der BMW 520d (BJ 2018) fährt noch. Kaputt sind: Kotflügel rechts, Stoßstange vorne rechts die Ecke und auch der Scheinwerfer, dann noch der Radkasten hinten rechts. Ach ja, beide Felgen rechts (vorher Mackenfrei) sind nun auch verkratzt.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 15:00:17 Uhr:


Da ich keine Ahnung von dem ganzen Vorgehen habe, hätte es ja sein können, wenn das alles ein Rechtsanwalt regelt und zwar in meinem Sinne. Aber dann kümmere ich mich selber um den ganzen Mist. Ich habe momentan wenig Zeit und dann kommt noch so ein blöder Unfall mit Fahrerflucht...

Keine Ahnung wie hoch der Schaden ist, aber ein Totalschaden ist es sicher nicht. Der BMW 520d (BJ 2018) fährt noch. Kaputt sind: Kotflügel rechts, Stoßstange vorne rechts die Ecke und auch der Scheinwerfer, dann noch der Radkasten hinten rechts. Ach ja, beide Felgen rechts (vorher Mackenfrei) sind nun auch verkratzt.

Ruf doch einfach mal bei der ARAG an und frage, ob die Vertragsanwälte haben, von denen Du eine kostengünstige oder gar kostenlose Erstberatung bekommen kannst, wenn Du das Gefühl hast, den Dingen nicht gewachsen zu sein.

So, das wird mir hier alles ein bisschen zu bunt: daher jetzt mein kleines Unfall FAQ:

Was zahlt die Vollkasko?

1. Eigener Schaden abzüglich Selbstbeteiligung: (+)

2. Wertminderung: in der Regel (-), es gibt jedoch anscheinend wenige ausnahmen, welche das bezahlen!

2.1.Wie hoch wird die Wertminderung sein? Grundsätzlich besteht regelmäßig (!) ein Anspruch des Leasinggebers gem. §§280 ff sowie §823 BGB sowie möglicherweise aus dem Leasingvertrag.
-> Wie sich dieser errechnet, hat im Zweifel ein Gericht zu klären. (Da ich noch nie geleast habe erscheint es mir logisch, dass entweder ein Gutachter drüber schaut oder einen prozentualen Wert von der Reparatur genommen wird.) Im übrigen wird das regelmäßig vertraglich geregelt sein!

3. Braucht man ein Gutachter? Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Theoretisch ist es möglich, dass man sich vertraglich ggü. dem Leasinggeber dazu verpflichtet hat, bei einem Schadenfall diesen zu beauftragen.

3.1. Falls einer von Versicherungsseite oder Leasinggeberseite benötigt wird, klärt diese einem bei einem Aufruf bei sicherlich auf!

3.2 Wer zahlt den Gutachter: die Kasko wird diesen in der Regel nicht bezahlen. Falls der Leasinggeber darauf besteht, kann es sein (!), dass dieser den bezahlt alternativ du dich ggü dem Leasinggeber vertraglich verpflichtet hat diesen zu bezahlen...!

4. Braucht man einen Anwalt? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Ich vermute, dass man einen beauftragen wird, wenn es zu einem Streit kommt.
4.1.Wer bezahlt den Anwalt ? Die Kaskoversicherung wird idR keinen bezahlen (im Gegensatz zu der gegnerischen Haftpflichtversicherung - bei einem normalen Unfall), sonst gilt: Ganz einfach, wer den Streit (vor Gericht) gewinnt. "Hauptsächlich zuständig" ist dafür eine ggf. vorhandene Rechtschutzversicherung.

5. Im Übrigen: Bei einem Totalschaden sieht der Fall komplett anders aus!

Nachtrag 6.: Falls der Verursacher doch gefunden wird, muss dieser im Übrigen alle Kosten (damit meine ich inbes. Reparatur, Gutachter, Rechtsanwalt) tragen!

Falls ich etwas falsch gemacht habe oder übersehen habe, kann sich gerne melden!

Das ist eine gute Zusammenfassung.

Kleine Ergänzung: Leider steht in den Leasingverträgen, die ich kenne, nicht drin, wie genau die Wertminderung ermittelt wird. Dort ist nur geregelt, dass der Leasingnehmer, in dem Fall, dass er einen Ausgleich für die Wertminderung von Dritten erhält, diesen an den Leasinggeber abzutreten bzw. die Wertminderung selbst zu ersetzen hat. Die von mir bereits benannte 10 % Regelung ist mE aus der Rechtsprechung abgeleitet, wobei ich mir hinsichtlich der Herleitung nicht sicher bin.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 15:00:17 Uhr:


Da ich keine Ahnung von dem ganzen Vorgehen habe, hätte es ja sein können, wenn das alles ein Rechtsanwalt regelt und zwar in meinem Sinne. Aber dann kümmere ich mich selber um den ganzen Mist. Ich habe momentan wenig Zeit und dann kommt noch so ein blöder Unfall mit Fahrerflucht...

Keine Ahnung wie hoch der Schaden ist, aber ein Totalschaden ist es sicher nicht. Der BMW 520d (BJ 2018) fährt noch. Kaputt sind: Kotflügel rechts, Stoßstange vorne rechts die Ecke und auch der Scheinwerfer, dann noch der Radkasten hinten rechts. Ach ja, beide Felgen rechts (vorher Mackenfrei) sind nun auch verkratzt.

Die Erstberatung beim ARAG-Vertragsanwalt kostet dich in der Regel nichts, sofern es bei der Erstberatung bleibt. Das ist im geringwertigen Bereich der für den Anwalt effektivste Weg. Das könnte hier so sein.

Du hast keine Wertminderung zusätzlich vereinbart. Dann greift die in den selten vereinbarten Zusatzbausteinen anderer Versicherer übliche vertragliche Staffel nicht (1.Jahr 10%, 2. Jahr 7% usw. vom Rechnungsbetrag, fällig mit der Regulierung und nicht erst am Vertragsende), sondern sie wird wohl im Schadengutachten der Versicherung ausgewiesen werden. Je jünger das Auto ist, desto teurer wird es. Das können auch mal 25% vom Wiederbeschaffungswert und mehr sein.

Der von dir beschriebene Schadenumfang könnte knapp fünfstellig ausfallen. Mit dem Versicherungsgutachten würde ich an deiner Stelle dann mal bei einem ö.b.u.v Sachverständigen vorbeischauen und nach seinem unverbindlichen Bauchgefühl zur Wertminderung fragen. Wenn die Zahlen zu arg auseinander liegen, macht die Anwaltsbeauftragung Sinn und dann sollten auch dessen Kosten und die einer sachverständigen Gegeneinschätzung bei der VK landen.

Wenn du genaueres weißt, dann kannst du es hier teilen. Vielleicht gibt es dann auch ein kurzes statement unserer realen Kfz-Sachverständigen im Forum. Wie man sinnvoll agieren kann, das sollte nun klar sein. 😉

Alles klar, werde ich machen. Danke!

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 16:10:37 Uhr:


Alles klar, werde ich machen. Danke!

Schau mal in Deine PN...

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 26. August 2021 um 16:10:37 Uhr:


...

Hast Du Neuigkeiten zu berichten? Mich würde interessieren, ob Du was unternommen und gegebenenfalls, was Du in Erfahrung gebracht hast.

Neuigkeiten direkt gibt es nicht.
Stand bisher: ich bin nicht in die freie Werkstatt gegangen, da mir das zu riskant ist, dass irgendwas bei der Leasingrückgabe nicht ok ist. Daher bin ich zu BMW gegangen. Die haben sich den Schaden angeschaut und kommen auf locker 15.000 Euro Schaden. Alleine der Radkasten hinten kostet über 5.000 Euro! Naja, BMW muss sich aber vorher Reparatur eine Freigabe von der Versicherung holen - die Regeln dann alles.

Das ist eine Menge Holz. Aber da heutzutage kaum noch Teile repariert, sondern getauscht werden, wundert der Preis dann doch nicht.

Hast Du die Wertminderung bei der Leasinggesellschaft bereits angesprochen bzw. hat diese sich dazu geäußert?

Deine Antwort
Ähnliche Themen