Unfall Totalschaden Leasing-Auto - wem gehören die Sommer bzw. Winterräder?

Hallo,

ich hoffe hier kann mir nun jemand einen Rat geben bzw. sagen wie die Rechtslage ist.

Vor zwei Monaten hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall mit meinem Mercedes. Der Wagen war danach ein wirtschaftlicher Totalschaden. Mir ist zum Glück nichts passiert.

Der Unfall ereigete sich auf Winterrädern (Stahlfelgen), die ich selbst im letzten Herbst gekauft hatte (gehören also nicht zum Leasingvertrag). Ausgeliefert wurde das Fahrzeug jedoch auf Sommerrädern (Alufelgen).

Bei dem Unfall wurde die vordere, rechte Front beschädigt und auch das Winterrad vorne rechts war defekt.

Der Wagen wurde zur nächsten Mercedes-Werkstatt geschleppt, dorthin kam ein Gutachter und bezeichnete den Wagen als Totalschaden. Das Gutachten wurde im Ist-Zustand mit den Winterrädern erstellt. Wochen später wurde der Wagen an einen KFZ-Aufkäufer verkauft.

Ich hatte den Sommerradsatz erstmal behalten, denn "mein" Winterradsatz war ja nun weg. Nun kam es wie es kommen musste, 1-2 Wochen nachdem der KFZ-Aufkäufer den Wagen in der Werkstatt abgeholt hatte, bekam ich Post von der Mercedes-Leasingbank: ich soll den Sommerradsatz an den Aufkäufer herausgeben, ansonsten wird mir der Betrag in Rechnung gestellt. Ich schrieb der Mercedes-Bank, dass der Wagen auf den Winterrädern begutachtet wurde und so auch dem Aufkäufer verkauft wurde.
Die Antwort der Mercedes-Leasing war nicht gerade freundlich und man schrieb mir, dass ich die zurückbehaltenen Sommerräder innerhalb einer Frist an den Aufkäufer senden soll, ansonsten werden rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet. Was mit meinen Winterrädern ist, bzw. dem mindestens 1 defekten Rad wurde natürlich keine Stellung bezogen.

Ich gebe die Sommerräder natürlich gerne raus, aber dann möchte ich auch meinen Winterradsatz zurück und bitte nicht 3 heile Räder und 1 defektes Rad, sondern einen kompletten, einwandfreien Radsatz. Man soll doch bei einem Unfall nicht schlechter gestellt sein als vor dem Unfall.

Auf Nachfrage bei meiner Vollkasko-Versicherung teilte man mir mit: "Ausschlaggebend fur die Ermittlung der Schadenhohe ist die Fahrzeugausstattung zum Unfalltag.
Die weitere Abwicklung, wie der Verkauf, obliegt dem Versicherungsnehmer.
Entsprechend ist uns auch hier nicht bekannt an wen und zu welchen Konditionen Ihr Fahrzeug veräußert wurde.
Diesbezuglich müssen sich sich mit dem Leasinggeber oder dem Aufkäufer selber auseinandersetzen."

Was nun?

Beste Antwort im Thema

Komplizierter Fall:

Meine laienhafte Einschätzung wäre, dass dem Aufkäufer die WR zustehen, da er darauf das Restkaufangebot abgegeben hatte. Allerdings stehen der Leasingbank die SR als deren Eigentum zu. Von daher müsste dir die Leasingbank den Wert deiner mitverkauften WR ersetzen, da sie deren Wert über den Ausgleich von der Versicherung erhalten hatten. Was die Leasingbank dann mit den SR macht, ist deren Sache.

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das Thema ist alt. da hat jemand hat diese leiche ausgegraben, um mit reißerischer sprüche-klopferei hier leasingunternehmer zu verunglimpfen. einfach die bühne nicht bieten.

Und wenn es ein Tausch Zug um Zug wird, 3 intakte gegen die 3 intakten?
So platt würde ich es machen, mit 2 eigenen Zeugen und Quittung.

Danach gibt es m.M.n. 2 Möglichkeiten: das Recht der Forderung des einen SR verjährt irgendwann oder MB wird klagen. Was soll's.

Oh Denkfehler: die räumen Dir ja einfach das Konto leer, aber dann nur für ein Rad und Du kannst klagen.

Ich würde nur im Dreieck springen, wenn ich 22 Zoll Räder nachgekauft habe der Leasinggesellschaft überlasse (durch den Unfall, abschleppen, bergen und Sicherstellung im Hof des Abschleppers) und dafür 16zoll original Schlappen bekomme. Wertausgleich?

Ist aber bestimmt hier nicht der Fall. Die haben 3 ganze Räder am Auto und 1 Kaputtes. Wieso jetzt 3 tauschen? Damit zerreist man seinen Radsatz und hat wieder die Arschkarte. Der TE hat 4 Räder intakte Räder im Keller, ich schätze mal Seriennah, also keine Ultra-Premium-schweine-teuer Teile. Lassen und gut. In 3 Jahren ist alles verjährt.

Die Leasingbank zieht ihm einfach die Kohle vom Konto, und für Räder-Neupreis, was denkst Du denn. Die Bank darf als Geschädigte nicht schlechter gestellt sein 😁

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Rückbuchung.

Ach so.

Zitat:

@romanusko schrieb am 31. Oktober 2017 um 21:56:31 Uhr:


Rückbuchung.

Und den Gerichtsvollzieher buchst Du dann auch zurück?
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
🙄

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