Unfall - Teil- oder Volllackierung?
Unfall
Hallo,
mir ist Heute hinten einer reingefahren. Das Auto habe ich erst vor 3 Tagen in einen efeckt lack komplett gelackt wurden.
Da man keine einzeil Teile lackieren kann, weil sonst ein Farbunterschied zu sehen. Nun meine Frage, wird mir der Gutachter die Kosten für eine komplett Lackierung anrechnen`? oder wie sieht das aus?
MFG
35 Antworten
Ic hab den halt gesagt, das die Lackierkosten viel höher sind. Er meinte daraufhin ich solle mal ein Kostenvoranschlag nur für die Lackierung ohne Material beim Lackierer machen, damit der ungefähr ein Richtpreis hat.
Auch hat der Gutachter mir gesagt, das die Versicherung bei solchen Sinderlacken Schwierigkeiten machen und nicht zahlen.
also, so ein Unfug...
erst einmal kann (und muss) der Sachverständige die Vorgabezeiten für die Lackierung selber ermitteln. Dass kann er auch, zum Beispiel mit dem Schaden- Kalkulationsprogramm von audatex oder DAT usw....
dann muss er einen Aufschlag für das Material vornehmen- die Richtpreise hab ich schon genannt- und dann muss er einen manuellen Aufschlag für die zusätzliche Arbeitszeit vorgeben.
Dazu muss er als Sachverständiger einfach in der Lage sein.
Und wieso sollst du jetzt für Ihn hier die Arbeit machen?
Der Mann bekommt ein Honorar dafür, dass er dir ein qualifiziertes Gutachten erstellt, dass du als Regulierungsgrundlage gegenüber der generischen Haftpflichtversicherung machst.
Und was ist das für ein Mumpitz, dass die Versicherungen bei einer Sonderlackierung nicht zahlen wollen?
Natürlich muss die Versicherung das bezahlen.
Fordere deinen Sachverständigen auf, hier ein vernünftiges Gutachtern zu erstellen.
Und zwar unter Fristsetzung in der Schriftform.
Wo, bitte gibt es denn so etwas?
Kunde besorg mir mal ein paar Zahlen, ich schreib die dann ab und halte die Hand auf.....
Unfassbar.
Ich hab ihn auch gesagt, das bei einer Teillackierung ein Farbunterschied zu sehen wird.
Ich bekomme also nur das lackiert/bezahlt wo ein schaden festzustellen ist.
Das Blöde ist, ich muss natürlich die ganze Seite lackieren lassen.
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Unter Schadensumfang und Reparaturweg:
Kotflügel rechts mit Frontblende eingedrückt - ersetzten, Stoßfämger vorne rechts und Tür vorne rechts beschädigt- lackieren.
dass hab ich schon vermutet.
Verfahre so, wie ich es dir bereits geschrieben habe.
Mehr kann ich im Moment nicht für dich tun.
Und berichte hier über den Fortgang.
So, hab jetzt ein Brief von der Versicherung bekommen, worin steht dass ich denen nachweisen soll, das es sich hierbei wirklich um eine 13 Schicht-Lackierung handelt.
Mir würde die Firma bei denen ich mein Lack bezogen haben, das nachweisen.. Nur die ist ca. 180 km entfernt von mir. Müsste die Versicherung hier die Bezinkosten zahlen?
Zitat:
Original geschrieben von Subzeero
So, hab jetzt ein Brief von der Versicherung bekommen, worin steht dass ich denen nachweisen soll, das es sich hierbei wirklich um eine 13 Schicht-Lackierung handelt.
Mir würde die Firma bei denen ich mein Lack bezogen haben, das nachweisen.. Nur die ist ca. 180 km entfernt von mir. Müsste die Versicherung hier die Bezinkosten zahlen?
Also, dass kann man doch nun wirklich auf dem Postwege erledigen. Warum willst du denn da hinfahren?
Und was hat denn der Schwachverständige nun gesagt? Hat er sein Gutachten korrigiert?
Und warum hilft der dir hier nicht weiter?
Zitat:
Original geschrieben von Subzeero
Müsste die Versicherung hier die Bezinkosten zahlen?
ist das nicht mit der ~20€ auslagenpauschale schon abgegolden?
Zitat:
Original geschrieben von Subzeero
So, hab jetzt ein Brief von der Versicherung bekommen, worin steht dass ich denen nachweisen soll, das es sich hierbei wirklich um eine 13 Schicht-Lackierung handelt.
Mir würde die Firma bei denen ich mein Lack bezogen haben, das nachweisen.. Nur die ist ca. 180 km entfernt von mir. Müsste die Versicherung hier die Bezinkosten zahlen?
Du bist leider offensichtlich an den falschen SV geraten.
Es ist ein KH-Schaden, zur Schadenhöhe an Deinem Fahrzeug brauchst Du
sicherlich nichts nachzuweisen, dafür ist doch Dein SV da ! Als Fahrzeugbesitzer kannst Du ihn natürlich mit Belegen und Unterlagen versorgen.
Ich kann so ein Verhalten Dir als Auftraggeber gegenüber nicht nachvollziehen.
Oder hat etwa der Versicherer den Auftrag erteilt ??
Hallo,
den SV hab ich natürlich selber beauftragt.
Also das heisst, mein SV muss auch in dem Gutachten die Lackierung bestätigen können?
Sry, hab aber echt keine Ahnung in dem Bereich.. Gut das es solche Foren gibt, wo einem geholfen wird. 😉
Ich weiss nur, das ich jetzt ein Brief bekommen habe von der Versicherug, die von mir ein Nachweis verlangt.
Verstehe ich nicht... der Gutachter sollte doch bestätigen können, daß es sich hierbei um den besagten Lack handelt... Der Gutachter soll sein Gutachten korrigieren und den richtigen Lack ausweisen!
Im Zweifelsfalle kann die Versicherung ja ein Gegengutachten erstellen lassen...
Zitat:
Original geschrieben von Schutzschi
Verstehe ich nicht... der Gutachter sollte doch bestätigen können, daß es sich hierbei um den besagten Lack handelt... Der Gutachter soll sein Gutachten korrigieren und den richtigen Lack ausweisen!
Im Zweifelsfalle kann die Versicherung ja ein Gegengutachten erstellen lassen...
Richtig, dass ist ja auch meine Meinung. Entweder ist diese "Napfsülze" zu faul oder er hat nicht viel Ahnung von seinem Job.
So geht es aber nicht. Hier muss der SV nachbessern und zwar sehr schnell und und richtig....
Hallo,
mir ist wieder einer reingefahren, wollte nicht noch ein Thread deswegen aufmachen.
So laut Gutachten Instandsetzungskosten: 3.526,81€ inkl. 19% Mwst.
Restwert: 1500 € incl. Mwst
Wiederbeschaffungswert: 4700 € Mwst neutral.usw..
Jetzt blicke ich nicht durch, da der Gutachter meinte, das es wahrscheinlich um ein Todalschaden handele, und irgendwas von Wiederbeschaffungswert - Restwert = Auszahlungsbetrag murmelte. Meine Frage, was bekomm ich jetzt ausbezahlt und handellt es sich hierbei um ein Totalschaden?
Danke 😉