Unfall
Hi,
leider wurde ich letzte Woche mit meinem Motorrad angefahren, ich konnte nichts dafür mich trifft also keine Schuld.
Nun geht es um folgendes, am Motorrad ist ein Schaden von ungefähr 800€ reine Materialkosten allerdings sind die Preise nicht von Neuteilen, da diese kaum noch zu bekommen sind.
Da es meine erster Unfall ist kenne ich mich damit nicht sonderlich aus. Ich habe meiner Versicherung und der gegnerischen Versicherung bereits bescheid gesagt der Unfallgegner aber noch nicht.
Die Versicherung hat mir mitgeteilt das der Unfallgegner 7 Tage Zeit hat den Unfall zu melden.
Allerdings läuft Öl aus, muss ich jetzt warten bis der Unfallgegner sich endlich bei seiner Versicherung meldet?
Mit dem Motorrad fahre ich eigentlich immer zur Arbeit, das geht ja jetzt auch nicht.
Und was kann ich überhaupt von der Gegnerischen Versicherung erwarten?
Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.
Danke
Gruß Basti
Beste Antwort im Thema
Erst mal - Glückwunsch, dass Dir nichts passierte.
Nun mal zum Aufdröseln - für den Unfall gibt es Zeugen und die Schuldfrage ist wirklich klar????
Wenn ja - nimm Dir den Anwalt. Du darfst Dir einen Gutachter suchen, da kann die gegnerische Versicherung einen Schei---dagegegen machen. Deren Versicherungsbedingungen gehen Dir als Geschädigtem nämlich zehn Meter am Ar... vorbei. Das Schadensmuster entspricht dem wirtschaftlichen Totalschaden, dazu ist Dein Helm jetzt ein Unfallhelm und zu ersetzen, Deine Schutzkleidung dürfte Blessuren davongetragen haben und ist zu ersetzen, der Abtansport der beschädigten Maschine könnte Geld gekostet haben. Nutzungsausfall ist schwierig, wenn Du einen PKW besitzt, da dann die "Hobby-Klausel" greifen kann. Auch die Festlegung des Dir zustehenden Restwertes ist oft Streitpunkt. Die Versicherungen legen sehr oft einen Mond-Restwert fest, den sie bei "Vertrags-Aufkäufern" erzielen würden. Da Dir die Differenz Zeitwert (1500€) minus Restwert (500€ real, 1000€ Mondpreis) ausgezahlt wird, kann da schon mal ein hübsches Sümmchen zusammenkommen (die Preise waren mal nur so von mir zur Illustration genommen).
In Fällen wie dem Deinigen sind die Versicherungen oft bei der Schadensbegrenzung übereifrig und "vergessen" die Schutzkleidung und ähnliche Kleinigkeiten.
Ergo - eine Beratung bei einem Rechtskundigen ist nicht die dümmste Idee. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die gegnerische Versicherung zeigt sich kooperativ - dies musst Du aber allein herausfinden 😁.
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Anwalt einschalten, muss der Unfallgegner bezahlen.
Vorsicht. Der Unfallgegner muss den Anwalt nur dann bezahlen, wenn die Schuldfrage eindutig geklärt ist. Ist man selbst (teil-)schuld, zahlt man auch seinen Anwalt.
Dem Geschädigten steht der Ausgleich seiner Schäden zu, also Reparatur oder ggfs. Auszahlung des Unfallschadens bis zum Zeitwert des Fahrzeugs. Gab es noch andere Schäden? Jacke kaputt, Helm? Bei Sicherheitsausstattung gehen viel Gerichte davon aus, dass hier nicht der Zeitwert, sondern de Neuwert erstattet werden muss, weil der Geschädigte kaum einen gebrauchten Helm kaufen kann.
Steht kein Auto zur Verfügung? Dann gibt es auch einn gewissen Nutzungsausfall.
Gutachter: immer einen eigenen nehmen, nicht den von der gegnerischen Versicherung.
Gibt es denn was Schriftliches, aus dem hevorgeht, wie sich der Unfall zugetragen hat? So mancher Unfallgegner sagt am Unfallort was anderes als zuhause, wenn er seinen Schadensfreiheitsrabatt schwinden sieht.
Also jetzt laßt mal die Kirche im Dorf und schießt nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen. Mit den paar Infos vom TE kann kein Mensch sagen, was jetzt richtig ist.
Auf jeden Fall würde ich mal nen eigenen Gutachter kommen lassen. Alles weitere hängt davon ab, was eigentlich passiert ist.
Mir ist mal an einer Kreuzung ein "freundlicher" Rentner in die Harley gedonnert - nach dem Motto: Der wird schon losfahren. Sachschaden um die 2000 € (hat sich schnell bei US-Schwermetall). Da die Schuldfrage so was von dermaßen klar war, hat die gegnerische Versicherung keinen eigenen Gutachter geschickt und das Geld überwiesen - Fall erledigt.
Also, ich würde das weitere Verhalten davon abhängig machen was eigentlich passiert ist - kannst Du das mal posten? Und dann wärs ganz nett zu erfahren wie Du auf die 800 € kommst. Nur Materialwert von Gebrauchtteilen? Und was ist mit Arbeitszeit? Ich vermute ehrlich gesagt, daß es sich um einen sog. "wirtschaftlichen Totalschaden" handelt - sprich: Du kriegst die 1700 € abz. Wertverlust und evt. Restwert und kannst die Kiste dann wieder aufbauen.
Ich würde an Deiner Stelle wie folgt vorgehen: Am Montag erst mal nen eigenen Gutachter bestellen. Dann bei der gegnerischen Versicherung anrufen und fragen, ob der Verursacher den Schaden jetzt schon gemeldet hat (und bei der Gelegenheit gleich mitteilen, daß Du einen Gutachter bestellt hast). Falls noch nichts bekannt ist, beim VU anrufen und richtig Druck machen. Sollte er dann nichts unternehmen, ab zum Anwalt. Aber wie gesagt, das hängt von ein paar Faktoren ab.
Mit Nutzungsausfall siehts meistens bei Motorrädern schlecht aus, v.a. wenn noch ein zweites Fahrzeug da ist.
Ich war jetzt davon ausgegangen, dass die Schuldfrage geklärt ist.
Die Versicherungen drücken sich ohne Hinzuziehen eines Anwalts halt gern um Leistungen herum, da kann man leicht mal weniger bekommen als einem zusteht.
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@Sonntagnachtfahrer: Da hast Du völlig recht - aber nur wenn sie eine Chance sehen, die Schuld irgendwie abzuwälzen. Wie gesagt, wenn die Schuldfrage 100% feststeht, haben die kaum einen Spielraum. Und bei max. 1700 € (Kaufpreis) lassen die sich in so einem Fall auf kein Gerichtsverfahren ein; das wissen die dann selber daß das zu teuer wird. Wie gesagt, erst mal nen eigenen Gutachter und dann schauen, was kommt. Klagen kann man dann immer noch. Das Gutachten hat man ja sicher.
Warum soll man keinen Nutzungsausfall bekommen?
Ich habe ein Fahrzeug für das ich Steuern und Versicherung bezahle, und kann es nicht nutzen weil es mir jemand kaputt gemacht hat.
Wir haben mal Nurtzungsausfall für das Motorrad bekommen, obwohl noch ein Motorrad und 2 Autos zur Verfügung standen!
Zitat:
Original geschrieben von jogie63
Warum soll man keinen Nutzungsausfall bekommen?
das liegt im ermessen des richters, i.d.r. wird unter berücksichtigung deiner schadensminderungspflicht kein nutzungsausfall gezahlt wenn neben dem motorrad noch ein auto zur verfügung steht!
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Anwalt.
Waschmaschine!
wenn du 2 mal einen Unsinn schreibst wird es nicht besser!
was ist wenn rauskommt das der TE 30% Schuld ist- oder das der Fall mit 1700 Euro sowieso begrenzt ist?
dann bleibt der TE auf 200 Euro Restwert und 400 EUro Anwaltskosten...TOLL!
Wenn man was sagt sollte man es BEgründen können!- du hast jetzt 2 mal ANWALT - gesagt....
und dass 2-3 Leute was anderes Gesagt haben scheint DICH nicht zu beeinflussen!- bist du vielleicht ein -.- WINKELADVOKAT?
Gutachter reicht durchaus!- Vorerst zumindest. Aber bei 1700 Euro Wiederbeschaffungswert?
kann das schnell nach hinten losgehen wenn man mehr Kosten verursacht als "nötig"
dennoch freundlciher Gruß
Alex
Ich glaube, das mit der Teilschuldzuweisung ist sogar sehr wahrscheinlich. Ich weiß zwar nicht wo der TE wohnt, aber ich konnte hier bei mir - Nähe Frankfurt, also mitten in Deutschland - in den letzten Wochen kein Mopped fahren, obwohl ich Winterfahrer bin. Winterreifen sind auch für uns vorgeschrieben und Sommerreifen verlieren bekanntlich deutlich an Haftung, auch wenn es noch keine Minusgrade hat. Wäre ich bei der gegnerischen Versicherung würde ich erst einmal diesen Aspekt prüfen. Wie kalt, nass oder glatt war es denn zum Unfallzeitpunkt?
Gerichte neigen zu Vergleichen, um die Fälle schnell vom Tisch zu bekommen. Dafür erhalten beide Anwälte zusätzlich eine sogenannte Vergleichsgebühr zu ihrem Honorar. Das ist ein Fakt, den die wenigsten kennen.
Wenn also keine Polizei da war und es keine objektiv festgestellte Schuldzuweisung oder bezeugte -anerkennung gibt, wäre ich als Geschädigter sehr vorsichtig hier ins Blaue hinein zusätzlich Kosten zu produzieren, auf denen ich dann vielleicht anteilig selbst sitzenbleiben würde. Dafür ist die Schadensumme offensichtlich insgesamt zu gering. Es sei denn der TE hätte eine Verlehrsrechtschutzversicherung, dann kann er natürlich in Absprache mit derselben zumindest anwaltsmäßig in die Vollen gehen.
Die Linke zum Gruß
MF
Zitat:
Original geschrieben von Magnum-Five
......Es sei denn der TE hätte eine Verlehrsrechtschutzversicherung, dann kann er natürlich in Absprache mit derselben zumindest anwaltsmäßig in die Vollen gehen.Die Linke zum Gruß
MF
- und selbst damit ist meist eine Eigenbeteiligung von 300 Euro die Rentabilität schon am A.
Alex
PS wie sieht esüberhaupt mit dem TE aus? - verletzt? dann wäre das natürlich was anderes!
vor Gericht und Hoher See.... ist der Ausgang - ungewiss
Bis jetzt wissen wir nur, das sich der Fredstarter als Unfallunschuldiger fühlt,
wir wissen aber noch nicht, was der Unfallgegner behauptet.
Viktor
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
- und selbst damit ist meist eine Eigenbeteiligung von 300 Euro die Rentabilität schon am A.Zitat:
Original geschrieben von Magnum-Five
......Es sei denn der TE hätte eine Verlehrsrechtschutzversicherung, dann kann er natürlich in Absprache mit derselben zumindest anwaltsmäßig in die Vollen gehen.Die Linke zum Gruß
MFAlex
PS wie sieht esüberhaupt mit dem TE aus? - verletzt? dann wäre das natürlich was anderes!
vor Gericht und Hoher See.... ist der Ausgang - ungewiss
So ist es. Und deshalb der Hinweis von mir "in Absprache mit der Rechtschutzversicherung" und auf die relativ geringe Gesamtschadenhöhe. Da ist der Spielraum für wagemutige Fluchten nach Vorne schon ziemlich eng.
MF
Hallo Basti 22,
hier schreiben nur Leute mit Null bis ganz wenig Ahnung. Ich gehe davon aus, daß Du Lesen kannst, also lies, bevor Du Kosten verursachst, die du selbst tragen mußt:
Zitat:
A.2.7
Was zahlen wir bei Beschädigung?Reparatur
A.2.7.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a) Wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert, zahlen wir
die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.6.5, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen oder ein von uns beauftragter Sachverständiger die vollständige und fachgerechte Reparatur bestätigt. Fehlt dieser Nachweis bzw. die Bestätigung, zahlen wir entsprechend A.2.7.1.b.A.2.8 Sachverständigenkosten
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen
Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Der Rest steht zum Beispiel dort:
Versicherungsbedingungen HDI
Sorry, ich bin hier zufällig reingeraten, mit Motorradfahren habe ich nichts zu tun.
MG
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
naja... im Moment würde es reichen wenn der TE der Versicherung mitteilt, daß er einen Gutachter selbst ausgesucht hat!Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Anwalt.
zum Zweiten, daß er für seine Fahrgelegenheit selbst sorgt!Alex
Anwalt Verkehrsrecht, ist immer die beste Lösung.Der besorgt auch direkt einen Gutachter, der einen Schadensbericht schreibt und der Rechtsanwalt diesen mit entsprechenden Forderungen direkt an die gegnerische Versicherung leitet.
ich war wirklich positiv überrascht mit welcher Aggressivität und Geschwindigkeit alles geregelt wurde...
Beim nächsten mal, grundsätzlich, nichts ohne Polizei, denn deren Bericht ist oftmals eine wichtige Grundlage für einen Rechtsstreit. Der Unfallgegner braucht nur zu behaupten, Du warst zu schnell, keine Zeugen, steht es Aussage gegen Aussage und Du bekommst eine prozentuale Mitschuld.
Auch aus dem Grund, weil nach einem Unfall soviel Adrenalin freigesetzt wird, dass möglicherweise körperliche Folgeschäden gar nicht richtig erkannt werden.